Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.11.1992

Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1677
BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92 (https://dejure.org/1992,1677)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1992 - 5 StR 394/92 (https://dejure.org/1992,1677)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - 5 StR 394/92 (https://dejure.org/1992,1677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Verwertung des über das Autotelefon geführten Fernsprechverkehrs - Zulässige Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1212
  • MDR 1993, 263
  • NVwZ 1993, 607 (Ls.)
  • NStZ 1993, 192
  • NStZ 1993, 446 (Ls.)
  • StV 1993, 173
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81

    Verurteilung wegen Betruges - Ablehnung eines Beweisantrages - Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92
    Insoweit liegt es hier anders als im Fall von BGHSt 30, 220, in dem zwei in einem Urteil verhängte Einzelstrafen nachträglich in zwei gesonderte Gesamtstrafen einbezogen worden sind.
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 25. März 1992 - 1 BvR 1430/88 - (BVerfGE 85, 386 [BVerfG 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88] = NJW 1992, 1875 = JZ 1992, 1015 [BVerfG 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88] mit Anmerkung Gusy) zur Zulässigkeit von Fangschaltungen und Zählvergleichseinrichtungen nach den fernmelderechtlichen Vorschriften bei Mißbrauch von Fernmeldeeinrichtungen ausgeführt: Es sei zwar davon auszugehen, daß durch die Erfassung und Aufzeichnung von Kommunikationsdaten in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG, der nicht nur den Kommunikationsinhalt, sondern auch den Kommunikationsvorgang als solchen und seine näheren Umstände schütze, eingegriffen werde.
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92
    Sowohl das Erfordernis der Rechtskraft der ersten Vorverurteilung vor Begehung der zur zweiten Vorverurteilung führenden Tat (BGHSt 35, 6 [BGH 24.07.1987 - 2 StR 338/87]; BGHR StGB 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 7) als auch das Erfordernis von zwei Vorverurteilungen sind erfüllt.
  • OVG Bremen, 28.06.1994 - 1 BA 30/92

    Statthaftigkeit der Speicherung personenbezogener Daten durch

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  • BGH, 22.10.1997 - 2 StR 445/97

    Anordnung der Telefonüberwachung - Verwertungsverbot

    Der strafprozessuale Zugriff auf Daten eines bereits zurückliegenden Fernsprechverkehrs beurteilt sich nicht nach § 100 a StPO, sondern nach § 12 FAG (BGHR StPO § 100 a Verwertungsverbot 6 = NStZ 1993, 192).

    Das würde selbst dann gelten, wenn § 12 FAG verfassungskonform dahin eingeschränkt werden müßte, daß Auskunft nur zur Aufklärung schwerer, in den Deliktskatalogen des § 138 StGB oder § 100 a StPO aufgeführter Straftaten verlangt und erteilt werden darf (ablehnend: BGH a.a.O.; so aber Klesczewski StV 1993, 382 ff; NStZ 1993, 446; Rudolphi in SK StPO § 99 Rdn. 20); denn hier ging es um die Aufklärung bewaffneter Banküberfälle, also gerade solcher Straftaten (§§ 250, 255 StGB), die in den genannten Deliktskatalogen aufgeführt sind (§ 138 Abs. 1 Nr. 8 StGB, § 100 a Satz 1 Nr. 2 StPO).

  • BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrages

    Zwar muß sich der Tatrichter dann an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen, er darf sich im Urteil nicht zum Nachteil des Antragstellers auf die als bedeutungslos bezeichnete Indiztatsache oder sogar auf deren Gegenteil stützen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 1996, 648 f.; BGH, Urt. v. 6. Februar 1997 - 1 StR 629/96 - Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 213).
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96

    Beweisantrag - Verwertung - Bedeutungslosigkeit

    Denn sonst weicht es von der Beurteilung jener Tatsache als bedeutungslos ab, entzieht damit der Ablehnung des Antrags die zur Rechtfertigung herangezogene Grundlage und täuscht das Vertrauen des Antragstellers, der ohne entsprechenden Hinweis auf die weiter unveränderte Beurteilung der Unerheblichkeit vertrauen darf (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1 und Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 622; 1994, 356).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1992 - 4 StR 539/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4398
BGH, 24.11.1992 - 4 StR 539/92 (https://dejure.org/1992,4398)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1992 - 4 StR 539/92 (https://dejure.org/1992,4398)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1992 - 4 StR 539/92 (https://dejure.org/1992,4398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen unerlaubtem Besitz und unerlaubter tatsächlicher Sachherrschaft an einer Waffe - Pflichten nach dem Erwerb einer Waffe von Todes wegen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 192
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Jedenfalls bietet die Entstehungsgeschichte keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber bei Erlass des neuen § 41 Abs. 2 WaffG die in der Anwendungspraxis zu § 40 WaffG 1972 vielfach anerkannte Befugnis, auch zukünftigen Waffenbesitz zu verbieten (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 24. November 1992 - 4 StR 539/92 - NStZ 1993, 192; Potrykus/Steindorf, Waffenrecht, 5. Aufl. 1982, S. 238; Nr. 40.1 WaffVwV i.d.F. der Bekanntmachung von 1979), beseitigen wollte.
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

    b) Die wegen Verstoßes gegen die in § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WaffG normierte Anzeigepflicht in Betracht zu ziehende Ordnungswidrigkeit (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 WaffG) sperrt die gewichtigere Strafvorschrift des § 52 WaffG nicht (§ 21 OWiG; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 OLG 2 Ss 25/17 Rn. 16-21 mwN; MüKo/Heinrich, 3. Aufl., § 52 WaffG Rn. 20, 56 und § 53 WaffG Rn. 46; vgl. indes zum Vorrang der Ordnungswidrigkeit als spezielles Gesetz gemäß § 55 Nr. 15, § 28 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 WaffG aF (entspricht § 20 Abs. 1, § 53 Abs. 1 Nr. 7 WaffG nF) nach Verstoß des Erben gegen seine Pflicht, das Ausstellen einer Waffenbesitzkarte zu beantragen: BGH, Beschluss vom 24. November 1992 - 4 StR 539/92 Rn. 5, BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Tatsächliche Gewalt 1).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2017 - 1 OLG 2 Ss 25/17

    Unerlaubter Munitionsbesitz und Nichtanzeige eines Munitionsfundes:

    Straftat- und Bußgeldtatbestand können ohne weiteres nebeneinander bestehen bleiben (anders bei Erwerb einer Schusswaffe durch Erbschaft [nach altem Recht]: BGH, NStZ 1993, 192 [192]).
  • VG Freiburg, 02.07.2019 - 3 K 5562/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einer örtlichen

    Die Entstehungsgeschichte der Regelung bietet danach keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber bei Erlass des neuen § 41 Abs. 2 WaffG die in der Anwendungspraxis zu § 40 WaffG 1972 vielfach anerkannte Befugnis, auch zukünftigen Waffenbesitz zu verbieten (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 24.11.1992 - 4 StR 539/92 -, NStZ 1993, 192; Potrykus/Steindorf, Waffenrecht, 5. Aufl. 1982, S. 238; Nr. 40.1 WaffVwV i.d.F. der Bekanntmachung von 1979), beseitigen wollte.
  • BGH, 28.08.2003 - 4 StR 247/03

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine

    Dann aber griffe die Sonderregelung des § 28 Abs. 4 Nr. 1 WaffG a.F. ein, und der Angeklagte könnte sich möglicherweise lediglich ordnungswidrig (§ 55 Abs. 1 Nr. 15 WaffG a.F.) verhalten haben (vgl. BGH NStZ 1993, 192, 193; BayObLG NStZ-RR 1996, 184 f.; Steindorf, Waffenrecht 7. Aufl. § 4 Rdn. 12, § 28 Rdn. 26, 42, § 55 Rdn. 15; Heller/Soschinka, Das neue Waffenrecht (2003) S. 145 ff. ("Erbenprivileg")).
  • BayObLG, 09.02.1996 - 4St RR 14/96

    Erwerb einer Schusswaffe von Todes wegen; Unerlaubter Besitz einer Waffe nach

    Als lex specialis, die den Erben privilegiert, schließt § 55 Abs. 1 Nr. 15 WaffG die allgemeine Vorschrift des § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a Buchst. a WaffG aus (BGH NStZ 1993, 192 ; BayObLG Beschluß vom 11.1.1988 - 4 St 264/87).
  • VG Münster, 30.12.2004 - 1 K 3999/03
    Vielmehr ist auf der Grundlage der Regeln über die Gesetzeskonkurrenz infolge des Grundsatzes der Spezialität bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des allgemeineren (Straf-)Tatbestandes die Anwendbarkeit der allgemeineren (Straf--)Vorschrift ausgeschlossen, soweit der speziellere (Ordnungswidrigkeiten-)Tatbestand anzuwenden ist (im Ergebnis ebenso zu § 53 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a WaffG a. F. BGH, Beschluss vom 24. November 1992 - 4 StR 539/92 -, NStZ 1993 S. 192; zur Gesetzeskonkurrenz vgl. z. B. Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Auflage, Seite 255 [Abschnitt II, Kapitel 2, Unterkapitel 4]).
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