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   OLG Hamburg, 28.12.1992 - 2 Ws 580/92   

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https://dejure.org/1992,3006
OLG Hamburg, 28.12.1992 - 2 Ws 580/92 (https://dejure.org/1992,3006)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.12.1992 - 2 Ws 580/92 (https://dejure.org/1992,3006)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Dezember 1992 - 2 Ws 580/92 (https://dejure.org/1992,3006)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anrechnung einer Haft; Strafe; Verbindung der Verfahren; Bildung einer Gesamtstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 51 Abs. 1 S. 1; StPO § 154

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 560
  • NStZ 1993, 204
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

    Anm. Maatz; OLG Düsseldorf (1. StrS.) StV 1997, 85; KG NStE Nr. 13 zu § 51 StGB; OLG Karlsruhe MDR 1993, 66 - offen gelassen für die Fälle des § 154 Abs. 2 StPO; OLG Hamburg NStZ 1993, 204; Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 11 ff.; Horn in SK - StGB § 51 Rdn. 8; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 51 Rdn. 10).

    b) Eine Verfahrenseinheit in dem dargelegten Sinne liegt jedenfalls dann vor, wenn in dem Verfahren, das später zu einer Verurteilung führt, zwar ein Haftbefehl erlassen, dieser aber nicht - dauerhaft - vollzogen, sondern hierfür - zeitweilig - Überhaft notiert wird, weil in einem anderen Verfahren gegen denselben Beschuldigten bereits ein Haftbefehl existiert und auch vollstreckt wird (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1990, 406 ; OLG Saarbrücken wistra 1996, 70, 71; Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 15; a.A. OLG Hamburg NStZ 1993, 204).

  • BVerfG, 07.11.1998 - 2 BvR 2535/95

    Anrechnung sogenannter verfahrensfremder Untersuchungshaft auf eine in anderer

    Zur Begründung wird ausgeführt, eine direkte oder entsprechende Anwendung in Fällen der Verbindungsfähigkeit oder sogenannten potentiellen Gesamtstrafenfähigkeit auf verfahrensfremde Freiheitsentziehungen scheide aus den im Senatsbeschluß vom 28. Dezember 1992 erörterten Gründen aus (vgl. NStZ 1993, S. 204).

    Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, es nehme auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. NStZ 1993, S. 204 sowie die gegen den Beschwerdeführer zu 1. ergangene Entscheidung vom 28. September 1995 - 2 Ws 310/95 -) Bezug; diese Rechtsansicht entspreche der überwiegenden Meinung.

  • BVerfG, 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94

    Fehlende Anrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Zur Begründung wird ausgeführt, der Senat nehme auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. NStZ 1993, S. 204) Bezug; nach überwiegender Ansicht der Oberlandesgerichte sei eine direkte oder entsprechende Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB in Fällen der Verbindungsfähigkeit oder potentiellen Gesamtstrafenfähigkeit abzulehnen.
  • BGH, 26.06.1997 - 2 StE 4/92
    Anm. Maatz; OLG Düsseldorf (1. StrS.) StV 1997, 85 [OLG Düsseldorf 03.09.1996 - 1 Ws 573/96]; KG NStE Nr. 13 zu § 51 StGB; OLG Karlsruhe MDR 1993, 66 - offen gelassen für die Fälle des § 154 Abs. 2 StPO; OLG Hamburg NStZ 1993, 204 [OLG Hamburg 28.12.1992 - 2 Ws 580/92]; Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 11 ff.; Horn in SK - StGB § 51 Rdn. 8; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 51 Rdn. 10).

    Eine Verfahrenseinheit in dem dargelegten Sinne liegt jedenfalls dann vor, wenn in dem Verfahren, das später zu einer Verurteilung führt, zwar ein Haftbefehl erlassen, dieser aber nicht - dauerhaft - vollzogen, sondern hierfür - zeitweilig - Überhaft notiert wird, weil in einem anderen Verfahren gegen denselben Beschuldigten bereits ein Haftbefehl existiert und auch vollstreckt wird (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1990, 406 [OLG Nürnberg 30.03.1990 - Ws 327/90]; OLG Saarbrücken wistra 1996, 70, 71; Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 15; a.A. OLG Hamburg NStZ 1993, 204).

  • BVerfG, 18.11.1994 - 2 BvR 2232/94

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Der Senat halte an seiner bisherigen Rspr. (vgl. NStZ 1993, 204 ) fest.
  • VG Sigmaringen, 03.05.1994 - 3 K 655/94

    Echorausch; Cannabiskonsum; Straßenverkehr; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung

    Nach Auffassung der Kammer gibt es bezüglich des Auftretens von Echoräuschen nach alleinigem Cannabiskonsum nach wie vor keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse (ebenso Kreuzer, NStZ 93, 204 ff. mit scharfer Kritik an der derzeitigen Behördenpraxis und Rechtsprechung).
  • BVerfG, 04.06.1997 - 2 BvR 1761/96

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchunngshaft

    Eine entsprechende Anwendung des S 51 Abs. 1 Satz 1 StGB in Fällen nur möglicher Verfahrensverbindung lehne der Senat seit jeher ab (vgl. NStZ 1993, 204 f.); von dieser Rechtsprechung abzuweichen, bestehe kein Anlaß.
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