Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.12.1992

Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1992 - 5 StR 394/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2381
BGH, 09.12.1992 - 5 StR 394/92 (https://dejure.org/1992,2381)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1992 - 5 StR 394/92 (https://dejure.org/1992,2381)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - 5 StR 394/92 (https://dejure.org/1992,2381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine vom Angeklagten nicht verschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO §§ 44, 345
    Verstreichenlassen der Revisionsbegründungsfrist durch Verteidiger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 742
  • MDR 1993, 742
  • NStZ 1993, 245
  • StV 1993, 169
  • JR 1993, 324
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Die frühere, noch auf Grundlage der alten Bundesdisziplinarordnung ergangene Rechtsprechung des Senats, wonach ein Verschulden des Anwaltes, das zur Fristversäumnis geführt hat, entsprechend den strafverfahrensrechtlichen Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1960 - 4 StR 193/60 - BGHSt 14, 306 , vom 6. Mai 1975 - 5 StR 139/75 - BGHSt 26, 126 , vom 9. Dezember 1992 - 5 StR 394/92 - NJW 1993, 742, vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15 - NStZ-RR 2016, 214 f. und vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17 - NStZ-RR 2018, 84), dem Beamten nicht zuzurechnen ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18. März 1991 - 1 DB 1, 91 - BVerwGE 93, 45 ), ist wegen der veränderten Rechtslage überholt.
  • OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Ob überhaupt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen gewährt werden kann (vgl. hierzu BGH NStZ 1993, 245 = BGHR StPO § 44 Verschulden 1), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Braunschweig, 06.12.1995 - Ss (BZ) 107/95
    Diese Korrektur der bisherigen Rechtsprechung ist erforderlich, um der Aushöhlung von Frist- und Formvorschriften im Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren entgegenzuwirken; diese Korrektur dient auch der Gleichbehandlung im Hinblick auf die vorstehend skizzierte Rechtsprechung, wonach die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen grundsätzlich nicht zu gewähren ist, wenn die Sachrüge wirksam erhoben war (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 09.12.1992, NJW 1993, 742 ).
  • OLG Jena, 08.04.2005 - 1 Ss 15/05

    Revision

    Für die verschuldete gänzlich unterbliebene Erhebung von Verfahrensrügen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist - bzw. der Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung und Nachholung der Revisionsbegründung - kann nichts anderes gelten (siehe BGH NStZ 1985, 13; NStZ 1993, 245; BGH NStZ 1984, 418; vgl. auch Hilger NStZ 1983, 152 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2182
BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92 (https://dejure.org/1992,2182)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1992 - 1 StR 633/92 (https://dejure.org/1992,2182)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1992 - 1 StR 633/92 (https://dejure.org/1992,2182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen bei Bekundung von Zusatztatsachen - Beurteilung des psychischen Zustands eines Beschuldigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 245
  • StV 1993, 169
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.02.1986 - 4 StR 709/85

    Vereidigung bei Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Zusatztatsachen, welche ein Sachverständiger im Rahmen seiner Tätigkeit gezielt erhebt oder zufällig erfährt, nicht durch Erstattung des Sachverständigengutachtens, sondern durch anderweitige Beweisaufnahme, in der Regel durch Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen, in die Hauptverhandlung einzuführen (BGHSt 9, 292, 294 f; 13, 1, 3; 18, 107, 108 f; 20, 164, 166 f; 22, 268, 271; BGH StV 1982, 251; BGH NStZ 1985, 182; 1986, 323).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Einzelfall entschieden, ein Urteil beruhe nicht auf der fehlenden Vereidigung eines Sachverständigen auch als Zeugen, wenn ausgeschlossen werden könne, daß der Sachverständige, wäre er als Zeuge gehört und vereidigt worden, seine Aussage geändert hätte (BGH NStZ 1985, 135; 1986, 323; vgl. auch BGH NJW 1986, 1999, 2000 f).

  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Zusatztatsachen, welche ein Sachverständiger im Rahmen seiner Tätigkeit gezielt erhebt oder zufällig erfährt, nicht durch Erstattung des Sachverständigengutachtens, sondern durch anderweitige Beweisaufnahme, in der Regel durch Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen, in die Hauptverhandlung einzuführen (BGHSt 9, 292, 294 f; 13, 1, 3; 18, 107, 108 f; 20, 164, 166 f; 22, 268, 271; BGH StV 1982, 251; BGH NStZ 1985, 182; 1986, 323).
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Zusatztatsachen, welche ein Sachverständiger im Rahmen seiner Tätigkeit gezielt erhebt oder zufällig erfährt, nicht durch Erstattung des Sachverständigengutachtens, sondern durch anderweitige Beweisaufnahme, in der Regel durch Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen, in die Hauptverhandlung einzuführen (BGHSt 9, 292, 294 f; 13, 1, 3; 18, 107, 108 f; 20, 164, 166 f; 22, 268, 271; BGH StV 1982, 251; BGH NStZ 1985, 182; 1986, 323).
  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Zusatztatsachen, welche ein Sachverständiger im Rahmen seiner Tätigkeit gezielt erhebt oder zufällig erfährt, nicht durch Erstattung des Sachverständigengutachtens, sondern durch anderweitige Beweisaufnahme, in der Regel durch Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen, in die Hauptverhandlung einzuführen (BGHSt 9, 292, 294 f; 13, 1, 3; 18, 107, 108 f; 20, 164, 166 f; 22, 268, 271; BGH StV 1982, 251; BGH NStZ 1985, 182; 1986, 323).
  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 50/64

    Hören eines Beamten des Landesamts für Verfassungsschutz als Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Zusatztatsachen, welche ein Sachverständiger im Rahmen seiner Tätigkeit gezielt erhebt oder zufällig erfährt, nicht durch Erstattung des Sachverständigengutachtens, sondern durch anderweitige Beweisaufnahme, in der Regel durch Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen, in die Hauptverhandlung einzuführen (BGHSt 9, 292, 294 f; 13, 1, 3; 18, 107, 108 f; 20, 164, 166 f; 22, 268, 271; BGH StV 1982, 251; BGH NStZ 1985, 182; 1986, 323).
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Zusatztatsachen, welche ein Sachverständiger im Rahmen seiner Tätigkeit gezielt erhebt oder zufällig erfährt, nicht durch Erstattung des Sachverständigengutachtens, sondern durch anderweitige Beweisaufnahme, in der Regel durch Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen, in die Hauptverhandlung einzuführen (BGHSt 9, 292, 294 f; 13, 1, 3; 18, 107, 108 f; 20, 164, 166 f; 22, 268, 271; BGH StV 1982, 251; BGH NStZ 1985, 182; 1986, 323).
  • BGH, 20.11.1984 - 1 StR 639/84

    Verurteilung wegen Vergewaltigung und wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr -

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Zusatztatsachen, welche ein Sachverständiger im Rahmen seiner Tätigkeit gezielt erhebt oder zufällig erfährt, nicht durch Erstattung des Sachverständigengutachtens, sondern durch anderweitige Beweisaufnahme, in der Regel durch Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen, in die Hauptverhandlung einzuführen (BGHSt 9, 292, 294 f; 13, 1, 3; 18, 107, 108 f; 20, 164, 166 f; 22, 268, 271; BGH StV 1982, 251; BGH NStZ 1985, 182; 1986, 323).
  • BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84

    Personalien eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Einzelfall entschieden, ein Urteil beruhe nicht auf der fehlenden Vereidigung eines Sachverständigen auch als Zeugen, wenn ausgeschlossen werden könne, daß der Sachverständige, wäre er als Zeuge gehört und vereidigt worden, seine Aussage geändert hätte (BGH NStZ 1985, 135; 1986, 323; vgl. auch BGH NJW 1986, 1999, 2000 f).
  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 55/82

    Sachverständige - Zusatztatsachen - Zeuge - Dritter - Äußerung außerhalb der

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Zusatztatsachen, welche ein Sachverständiger im Rahmen seiner Tätigkeit gezielt erhebt oder zufällig erfährt, nicht durch Erstattung des Sachverständigengutachtens, sondern durch anderweitige Beweisaufnahme, in der Regel durch Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen, in die Hauptverhandlung einzuführen (BGHSt 9, 292, 294 f; 13, 1, 3; 18, 107, 108 f; 20, 164, 166 f; 22, 268, 271; BGH StV 1982, 251; BGH NStZ 1985, 182; 1986, 323).
  • BGH, 08.11.1984 - 1 StR 608/84

    Sachverständiger - Zeuge - Revision - Verfahrensverstoß

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Einzelfall entschieden, ein Urteil beruhe nicht auf der fehlenden Vereidigung eines Sachverständigen auch als Zeugen, wenn ausgeschlossen werden könne, daß der Sachverständige, wäre er als Zeuge gehört und vereidigt worden, seine Aussage geändert hätte (BGH NStZ 1985, 135; 1986, 323; vgl. auch BGH NJW 1986, 1999, 2000 f).
  • BGH, 23.02.2021 - 6 StR 431/20

    Vernehmung eines Sachverständigen (aussagepsychologisches Gutachten; Exploration;

    c) Im Übrigen neigt der Senat dazu, die im Rahmen der Exploration für ein aussagepsychologisches Gutachten erhobenen Tatsachen grundsätzlich als Befundtatsachen anzusehen, zu denen der Sachverständige in seiner nämlichen Funktion vernommen werden kann (vgl. in der Tendenz bereits BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 633/92, Rn. 7, NStZ 1993, 245 f.; vom 10. November 1998 - 5 StR 505/98, BGHR StPO § 59 Satz 1 Sachverständigenfrage 3).
  • OLG Köln, 16.06.2000 - Ss 241/00

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Auferlegung eines Fahrverbotes von

    Die Bezugnahme auf die "Urteilsfeststellungen" ersetzt das notwendige Rügevorbringen schon deshalb nicht, weil sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt, dass der Sachverständige über Tatsachen (nämlich Zusatztatsachen, vgl. BGH NStZ 1993, 245, 246) Auskunft gegeben hat, die nicht über das Sachverständigengutachten in die Hauptverhandlung eingeführt werden durften.
  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 450/93

    Anforderungen an eine gefährliche Körperverletzung - Voraussetzungen für eine

    Dies gilt insbesondere für Tatsachen, die nicht vom Sachverständigen selbst, sondern von anderen festgestellt wurden (vgl. BGH NStZ 1993, 245 f).
  • BGH, 10.11.1998 - 5 StR 505/98

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Die hierzu gemachten Angaben B hat die Sachverständige aufgrund ihres besonderen Fachwissens, zu der auch die Fragetechnik und Beobachtungsgabe gehören, erlangt (BGHR StPO § 59 Satz 1 Sachverständigenfrage 2; BGHR StPO § 79 Zusatztatsachen 1; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1994 - 3 StR 141/94 -).
  • BGH, 06.10.1998 - 1 StR 494/98

    Verwerfung einer Revision - Vernehmung eines Sachverständigen

    Es kann ausgeschlossen werden, daß der Sachverständige, wäre er auch als Zeuge gehört und vereidigt worden, andere Angaben gemacht hätte (vgl. BGH NStZ 1993, 245 m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht