Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.09.1992

Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1993 - 2 StR 410/92   

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https://dejure.org/1993,2958
BGH, 03.02.1993 - 2 StR 410/92 (https://dejure.org/1993,2958)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1993 - 2 StR 410/92 (https://dejure.org/1993,2958)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 2 StR 410/92 (https://dejure.org/1993,2958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erpressung - Bereicherung - Persönlichkeitsrecht - Vermögensvermehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 240 Abs. 1, § 253

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1484
  • MDR 1993, 720
  • NStZ 1993, 282
  • afp 1993, 703
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09

    Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig

    Dass der Angeklagte zunächst versucht hatte, von staatlichen Stellen für die Weitergabe der Daten erhebliche Geldbeträge zu erhalten, ist in diesem Zusammenhang unerheblich, zumal diese den Ankauf zwischenzeitlich abgelehnt hatten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 410/92, NJW 1993, 1484, 1485).
  • KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12

    Nötigung durch Drohung mit auslegungsbedürftigen Formulierungen; Ankündigung der

    Die Formulierung konnte sich auch auf eine Mitteilung des Angeklagten beziehen, deren Androhung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BVerfG NJW 1993, 1519; 2007, 1443; BGH aaO; NJW 1993, 1484; NStZ 1992, 278; BayObLG aaO; RGSt 6, 405; OLG Hamm NJW 1957, 1081; Hans. OLG Bremen NJW 1957, 151; OLG München NJW 1950, 714; KG, Beschlüsse vom 5. Februar 2001 - [5] 1 Ss 343/00 [2/01] - und 9. November 1998 - [3] 1 Ss 193/98 [106/98] - zur zivilrechtlichen Beurteilung vgl. auch BGH NJW 2005, 2766) nicht als rechtswidrig anzusehen wäre.
  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR

    Von der Initiative hängt ohnehin die Frage nach einer Strafbarkeit wegen Erpressung oder Nötigung regelmäßig nicht entscheidend ab (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 4; BGH bei Dallinger MDR 1952, 408).
  • BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98

    Fesselung mit Lautsprecherkabel - § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des Mittels

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 250 StGB ist es anerkannt, daß ein Täter ein Tatmittel auch dann bei sich führt, wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4).
  • KG, 21.12.2017 - 10 U 155/15

    Zulässigkeit einer kritischen Internet-Berichterstattung über einen Investor

    Nach dem Urteil des BGH vom 03.02.1993 (- 2 StR 410/92 - juris) liegt eine Erpressung dann vor, wenn der Geschädigte durch die Ankündigung, dass ein Massenblatt aufgrund der Informationen der Täter Veröffentlichungen über Vorgänge aus dem Intimleben des Geschädigten vornehmen werde, zur Zahlung eines erheblichen Geldbetrages veranlasst wird.
  • BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92

    Peter Gauweiler

    Der Senat ist zwar der Ansicht, daß grundsätzlich die durch keinerlei konkrete Tatsachen belegte oder gar unwahre Behauptung, ein Politiker sei homosexuell veranlagt, auch nach den Anschauungen der heutigen Zeit noch eine erhebliche Verunglimpfung darstellt, die durch die Art und Weise, insbesondere durch die Intensität ihrer Darstellung, auch zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung einer im öffentlichen Leben stehenden Persönlichkeit und des Kernbereichs ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts (s. hierzu auch BGH NStZ 1993, 282 ) führen kann, und zwar selbst dann, wenn Einzelheiten und Intimitäten des Sexuallebens nicht aus drücklich angesprochen werden.
  • KG, 21.12.2017 - 10 U 156/15

    Unterlassungsanspruch eines Aufsichtsratsmitglieds mehrerer Aktiengesellschaften

    Nach dem Urteil des BGH vom 03.02.1993 (- 2 StR 410/92, - juris) liegt eine Erpressung dann vor, wenn der Geschädigte durch die Ankündigung, dass ein Massenblatt aufgrund der Informationen der Täter Veröffentlichungen über Vorgänge aus dem Intimleben des Geschädigten vornehmen werde, zur Zahlung eines erheblichen Geldbetrages veranlasst wird.
  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97

    Gemeinschaftlicher räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Raub,

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es anerkannt, daß ein Täter ein Tatmittel i.S.d. § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch dann "bei sich führt" , wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der eigentlichen Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (vgl. BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187).
  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 349/04

    Schwerer Raub (sonst ein Werkzeug oder Mittel; Beisichführen)

    Es genügt, daß sie das Mittel erst am Tatort ergriffen haben (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187; 1999, 242; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4).
  • OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 530/03

    Anforderungen an die Feststellung bei Beschränkung der Berufung auf den

    Bei einer - wie hier - Drohung mit Zeitungsveröffentlichung (vgl. dazu BGH NJW 1993, 1484 = NStZ 1993, 282) von Unterlagen aus Ermittlungsverfahren sind daher zur Bestimmung des Schuldumfanges nähere Angaben im Urteil über den Gegenstand/Inhalt der Unterlagen unverzichtbar.
  • LG Berlin, 08.10.2013 - 27 O 417/13

    Kritik eines Rechtsanwaltsanwalts am gegnerischen Verhalten - zulässige

  • BGH, 25.08.1993 - 5 StR 418/93

    Verwerfung der Revision

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Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1992 - 1 StR 572/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4399
BGH, 03.09.1992 - 1 StR 572/92 (https://dejure.org/1992,4399)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1992 - 1 StR 572/92 (https://dejure.org/1992,4399)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1992 - 1 StR 572/92 (https://dejure.org/1992,4399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterstützen beim Absetzen gestohlener Sachen als Hehlerei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 282
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88

    Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht

    Auszug aus BGH, 03.09.1992 - 1 StR 572/92
    Auch die bloße Hilfe bei der Lagerung von Diebesgut erfüllt noch nicht den Tatbestand der Absatzhilfe (BGH NJW 1989, 1490 = BGHR StGB § 259 Absatzhilfe 1).
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90

    Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort

    Auszug aus BGH, 03.09.1992 - 1 StR 572/92
    Sowohl das Absetzen wie die Absatzhilfe im Sinne des § 259 StGB sind Unterstützungshandlungen beim Bemühen des Vortäters, die gestohlene Sache weiterzuschieben (BGHSt 26, 358, 362; BGHR StGB § 259 Absatzhilfe 3).
  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 03.09.1992 - 1 StR 572/92
    Sowohl das Absetzen wie die Absatzhilfe im Sinne des § 259 StGB sind Unterstützungshandlungen beim Bemühen des Vortäters, die gestohlene Sache weiterzuschieben (BGHSt 26, 358, 362; BGHR StGB § 259 Absatzhilfe 3).
  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.09.1992 - 1 StR 572/92
    Dies verlangt aber die Feststellung von Umständen, die das Verhalten als Beginn des Absetzens kennzeichnen (vgl. BGH aaO; BGHSt 2, 135, 137).
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