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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1992 - 2 StR 480/92   

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https://dejure.org/1992,2503
BGH, 06.11.1992 - 2 StR 480/92 (https://dejure.org/1992,2503)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1992 - 2 StR 480/92 (https://dejure.org/1992,2503)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1992 - 2 StR 480/92 (https://dejure.org/1992,2503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Prüfung des Vorliegens eines besonders schweren Falles für jeden Tatbeteiligten - Abhängigkeit des Ergebnisses vom jeweiligen Tatbeitrag - Annahme eines besonders schweren Falles für den Gehilfen wegen der Schwere der Haupttat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 332
  • StV 1993, 186
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 02.08.2017 - 4 StR 190/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen; verminderte Schuldfähigkeit

    Dies ist ein auf die Sachrüge zu prüfender sachlich-rechtlicher Mangel, da sich die maßgeblichen Umstände aus dem Urteil selbst ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1995 - 5 StR 297/95, StV 1995, 633; vom 24. August 1993 - 4 StR 452/93, StV 1994, 14; vom 6. November 1992 - 2 StR 480/92, NStZ 1993, 332).

    Jedoch sind die Prüfung dieser Frage und ihre Erörterung im Urteil jedenfalls dann veranlasst, wenn neben der erstmaligen Sexualdelinquenz in hohem Alter weitere Besonderheiten in der Person des Täters bestehen, die geeignet sind, auf die Möglichkeit einer durch Altersabbau bedingten Enthemmtheit hinzudeuten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 347/05, NStZ-RR 2006, 38; Beschlüsse vom 6. November 1992 - 2 StR 480/92, aaO; vom 25. November 1988 - 4 StR 523/88, BGHR StGB § 21 Sachverständiger 5).

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    a) Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß bei Angeklagten, die sich erstmals in verhältnismäßig hohem Alter an Kindern sexuell vergangen haben, Anlaß zu derartigen Erörterungen auch dann bestehen kann, wenn konkrete medizinische Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblich verminderter Schuld nicht erkennbar sind (grundlegend NJW 1964, 2213; zuletzt - vielfach m.w. Nachw. - u.a. NStZ 1993, 332; StV 1994, 14; StV 1995, 633; BGHR § 21 StGB Sachmangel 1, 2 und Sachverständiger 5; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1993 - 4 StR 597/93).

    Doch lagen in diesen Fällen vielfach über die generelle Art des Delikts und das Alter der (jeweils mindestens 60 Jahre alten, teilweise auch noch erheblich älteren) Angeklagten hinausgehende Besonderheiten vor (vgl. z.B. NStZ 1993, 332 "gesundheitlich geschwächt"; StV 1994, 14 "gesundheitliche Probleme und Einsamkeit"; 4 StR 597/93 krankheitsbedingter Frührentner; BGHR aaO Sachverständiger 5 "Zufallstat" bei sonst "absolut bestehende(n) Moralvorstellungen"; BGHR aaO Sachmangel 2 psychologische Behandlung zur Änderung der "Einstellung zu kleinen Mädchen").

  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 347/05

    Strafzumessung (Erörterungsmangel hinsichtlich der erheblich verminderten

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bei Ersttätern im vorgerückten Alter im Bereich des Sexualstrafrechts die Frage der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) infolge altersbedingter psychischer Veränderungen zu erörtern ist (vgl. u. a. BGH NJW 1964, 2213; BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2, 3; Sachverständiger 5; Senat, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - Beschluss vom 12. Juli 1995 - 5 StR 297/95 - Beschluss vom 6. September 1995 - 3 StR 339/95 - Beschluss vom 11. Januar 2005 - 3 StR 450/04; s. a. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34).
  • BGH, 15.03.2011 - 3 StR 476/10

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Rücktritt vom Versuch; Freiwilligkeit;

    Es hätte vielmehr der ausdrücklichen Prüfung bedurft, ob bei dem Angeklagten der Altersabbau bereits ein Stadium erreicht haben könnte, in dem eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit jedenfalls nicht mehr ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 6. November 1992 - 2 StR 480/92, NStZ 1993, 332, sowie vom 8. September 1993 - 3 StR 471/93, BGHR StGB § 21 Sachmangel 2; Urteil vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 347/05, StV 2006, 13; zu den Indizien für eine hirnorganische Beeinträchtigung vgl. auch Kröber NStZ 1999, 298).
  • BGH, 12.07.1995 - 5 StR 297/95

    Ersttäter - Taten - Sexualstrafrecht - Sexualstraftaten - Sexualdelikt -

    Wenn solches, wie hier, gänzlich unterblieben ist, unterliegt das Urteil deshalb bereits aus sachlichrechtlichen Gründen der Aufhebung (ständige Rechtsprechung: BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; BGH StV 1994, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - vgl. auch: BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34 m.w.N.).
  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93

    Beurteilung einer altersbedingten Rückbildung der geistigen Kräfte aus eigener

    Daß das Urteil die Frage einer möglichen altersbedingten Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht erörtert, erweist sich unter den hier gegebenen Umständen als sachlichrechtlicher Mangel, auf dem das Urteil auch beruht (BGHR StGB § 21 Sachmangel 1).
  • BGH, 06.09.1995 - 3 StR 339/95

    Hohes Alter - Schuldfähigkeit - Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Das Absehen von dieser Prüfung ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, der trotz der sehr milden Gesamtstrafe zur Aufhebung des Urteils im Strafausspruch führen muß (BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5, 6; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; BGH NStZ 1983, 34; BGH StV 1994, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95).".
  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 471/93

    Beeinträchtigung der Fähigkeit zum Handeln entsprechend der Verbotseinsicht durch

    Die Fähigkeit eines alternden Menschen, der Einsicht in das Unerlaubte seines Tuns gemäß zu handeln, kann durch einen Altersabbau beeinträchtigt sein, ohne daß Intelligenzausfälle oder das äußere Erscheinungsbild auf ein Schwinden der geistigen und seelischen Kräfte hindeuten (BGHR StGB § 21 Sachmangel 1 und Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 4 und 8).
  • BGH, 25.04.1995 - 5 StR 148/95

    Ersttäter - Fortgeschrittenes Alter - Sexualdelikt - Sexualstrafrecht -

    Wenn solches, wie hier, gänzlich unterblieben ist, unterliegt das Urteil deshalb bereits aus sachlichrechtlichen Gründen der Aufhebung (ständige Rechtsprechung: BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; StV 1994, 14; vgl. auch: BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92   

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https://dejure.org/1992,5894
BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92 (https://dejure.org/1992,5894)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1992 - 4 StR 464/92 (https://dejure.org/1992,5894)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1992 - 4 StR 464/92 (https://dejure.org/1992,5894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer erhöhten Hemmschwelle bezüglich des Tötungsvorsatz bei dem Einstechen auf eine Person - Anforderungen an die Gesamtwürdigung aller Umstände bei der Feststellung eines Vorsatzes - Umfang des Notwehrrechtes gegenüber einer Person die mit vorgehaltener ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 332
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88

    Fehlender Tötungsvorsatz bei (versuchtem) Totschlag; Tötungsvorsatz bei

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92
    Maßgebend ist die jeweilige "Kampflage" (st. Rspr. BGH NJW 1989, 3027; NStZ 1983, 117).
  • BGH, 13.08.1992 - 4 StR 349/92

    Vornahme einer Differenzierung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch als

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92
    Hierbei darf nicht offenbleiben, ob ein beendeter oder unbeendeter Versuch vorgelegen hat (vgl. Beschluß des Senats vom 13. August 1992 - 4 StR 349/92 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 72/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92
    Der Schluß auf einen bedingten Tötungsvorsatz kann deshalb nur dann rechtsfehlerfrei sein, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 13 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92
    Ob dies der Fall ist, kann nur unter Berücksichtigung der gesamten Umstände beurteilt werden, unter denen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere der Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und der Verteidigunsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 und Angriff 2).
  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92
    Maßgebend ist die jeweilige "Kampflage" (st. Rspr. BGH NJW 1989, 3027; NStZ 1983, 117).
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

    Dabei bestimmt sich der Rahmen der erforderlichen Verteidigung nach den gesamten Umständen, unter welchen sich Angriff und Abwehr abspielen; insbesondere sind von Bedeutung Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGH NJW 1989 S 3027; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 9).
  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18

    Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation

    Ein rechtlich gebotenes oder erlaubtes Tun führt hingegen nicht ohne weiteres zu Einschränkungen des Notwehrrechts, auch wenn der Täter wusste oder wissen musste, dass andere durch dieses Verhalten zu einem rechtwidrigen Angriff veranlasst werden könnten (BGH, Urteil vom 19. November 1992 - 4 StR 464/92, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 9; Beschlüsse vom 10. November 2010 - 2 StR 483/10, NStZ-RR 2011, 74, 75 und vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StraFo 2019, 34, 35 jeweils mwN).
  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 36/22

    Erlaubnistatbestandsirrtum (Voraussetzungen; Unterbringungsanordnung in einem

    Erforderlich ist eine schuldhafte Provokation, die vorliegt, wenn der Täter weiß oder wissen muss, dass andere durch dieses Verhalten zu einem rechtswidrigen Angriff veranlasst werden könnten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18 Rn. 7; Urteil vom 19. November 1992 - 4 StR 464/92; Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 483/10, NStZ-RR 2011, 74, 75; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StraFo 2019, 34, 35).
  • BGH, 13.04.2017 - 4 StR 35/17

    Notwehr (Bestimmung der erforderlichen Verteidigungshandlung: Gesamtbetrachtung)

    Denn der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird von den gesamten Umständen der objektiven Kampflage bestimmt, namentlich vom konkreten Ablauf von Angriff und Abwehr, von Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und den Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027; vom 19. November 1992 - 4 StR 464/92, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 9; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 1375/82, NStZ 1983, 117; SSW-StGB/Rosenau, 3. Aufl., § 32 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 08.09.1993 - 5 StR 522/93

    Begriff des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs bei der Notwehr im Zusammenhang

    In der neuen Hauptverhandlung wird der Tatrichter auch Gelegenheit haben, zu prüfen, ob der Angeklagte mit Verteidigungswillen gehandelt hat (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 9, Verteidigungswille 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1992 - 5 StR 464/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7001
BGH, 19.11.1992 - 5 StR 464/92 (https://dejure.org/1992,7001)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1992 - 5 StR 464/92 (https://dejure.org/1992,7001)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1992 - 5 StR 464/92 (https://dejure.org/1992,7001)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    StGB § 32
    Einschränkung des Notwehrechts durch rechtlich gebotenes oder erlaubtes Verhalten

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 332
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88

    Fehlender Tötungsvorsatz bei (versuchtem) Totschlag; Tötungsvorsatz bei

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 5 StR 464/92
    Maßgebend ist die jeweilige »Kampflage« (ständ. Rechtspr.; BGH, NJW 1989, 3027; NStZ 1983, 117 ).«.
  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 5 StR 464/92
    Maßgebend ist die jeweilige »Kampflage« (ständ. Rechtspr.; BGH, NJW 1989, 3027; NStZ 1983, 117 ).«.
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Ein rechtlich erlaubtes Tun - wie etwa das Öffnen der Wohnungstür gegenüber einem unbekannten Bewaffneten (BGH NStZ 1993, 332, 333) - führt jedoch nicht ohne weiteres zur Einschränkung des Notwehrrechts, auch wenn der Täter wußte oder wissen mußte, daß der andere durch dieses Verhalten zu einem rechtswidrigen Angriff veranlaßt werden könnte (so schon BGH NStZ 1993, 332, 333).
  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05

    Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts

    Die bloße Kenntnis oder die ("billigende") Annahme, ein bestimmtes eigenes Verhalten werde eine andere Person zu einem rechtswidrigen Angriff provozieren, kann für sich allein nicht zu einer Einschränkung des Rechts führen, sich gegen einen solchen Angriff mit den erforderlichen und gebotenen Mitteln zur Wehr zu setzen (BGH bei Holtz MDR 1989, 492; BGH NStZ 1993, 332, 333; 2002, 425, 426; Schönke/ Schröder/Lenckner aaO Rdn. 58; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 24 b m.w.N.).
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