Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.09.1992

Rechtsprechung
   BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92   

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BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92 (https://dejure.org/1992,1726)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1992 - 3 StR 364/92 (https://dejure.org/1992,1726)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1992 - 3 StR 364/92 (https://dejure.org/1992,1726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 35
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.03.1981 - 2 StR 130/81

    Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zwischen Täterhandlungen und

    Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
    Selbst bei Annahme einer fortgesetzten Handlung muß für jeden Einzelakt der objektive und subjektive Tatbestand der Vergewaltigung vom Tatrichter ermittelt und - ggf. in zusammenfassender Wertung - festgestellt werden (BGHSt 17, 157 (158); BGH GA 1965, 92; StV 1981, 275; StV 1982, 17; NStZ 1982, 128; weit.
  • BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Rechts - Hinzuziehung eines Landgerichtsrats

    Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
    Selbst bei Annahme einer fortgesetzten Handlung muß für jeden Einzelakt der objektive und subjektive Tatbestand der Vergewaltigung vom Tatrichter ermittelt und - ggf. in zusammenfassender Wertung - festgestellt werden (BGHSt 17, 157 (158); BGH GA 1965, 92; StV 1981, 275; StV 1982, 17; NStZ 1982, 128; weit.
  • BGH, 11.11.1981 - 2 StR 727/80

    Mangelnde Feststellung eines genauen Schuldumfangs - Vermittlung von

    Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
    Selbst bei Annahme einer fortgesetzten Handlung muß für jeden Einzelakt der objektive und subjektive Tatbestand der Vergewaltigung vom Tatrichter ermittelt und - ggf. in zusammenfassender Wertung - festgestellt werden (BGHSt 17, 157 (158); BGH GA 1965, 92; StV 1981, 275; StV 1982, 17; NStZ 1982, 128; weit.
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
    Er darf nicht zugunsten des Angeklagten unterstellt werden (BGHSt 23, 33 (35); 35, 318 (324); Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. vor § 52 Rdn. 28).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92

    Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern

    Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
    Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, begründet noch keinen Fortsetzungszusammenhang (vgl. u.a. BGHSt 2, 163 (166/167); BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 24; BGH NStZ 1992, 436; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
    Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, begründet noch keinen Fortsetzungszusammenhang (vgl. u.a. BGHSt 2, 163 (166/167); BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 24; BGH NStZ 1992, 436; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
    Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, begründet noch keinen Fortsetzungszusammenhang (vgl. u.a. BGHSt 2, 163 (166/167); BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 24; BGH NStZ 1992, 436; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92).
  • BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90

    Betäubungsmittel - Mindestzahl - Mindestmenge - Feststellbarkeit - Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
    Sollte die neu erkennende Strafkammer wiederum von sich über mehrere Jahre erstreckenden Vergewaltigungen ausgehen, so bedarf es möglichst genauer Feststellungen zu deren zeitlichen Einordnung und tatsächlichem Ablauf, um dem Angeklagten eine wirksame Verteidigung und dem Senat eine rechtliche Überprüfung zu ermöglichen (BGH GA 1965, 92; StV 1991, 245).
  • BGH, 18.09.1981 - 2 StR 369/81

    In Mittäterschaft begangene Einzelakte einer fortgesetzten Tat - Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
    Selbst bei Annahme einer fortgesetzten Handlung muß für jeden Einzelakt der objektive und subjektive Tatbestand der Vergewaltigung vom Tatrichter ermittelt und - ggf. in zusammenfassender Wertung - festgestellt werden (BGHSt 17, 157 (158); BGH GA 1965, 92; StV 1981, 275; StV 1982, 17; NStZ 1982, 128; weit.
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

    Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
    Er darf nicht zugunsten des Angeklagten unterstellt werden (BGHSt 23, 33 (35); 35, 318 (324); Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. vor § 52 Rdn. 28).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Namentlich wird bei einem fortgesetzten Sexualdelikt für den Verjährungsbeginn einer dabei tateinheitlich begangenen Gesetzesverletzung nach § 176 oder § 174 StGB nicht auf die Beendigung des Gesamtgeschehens abgestellt, sondern auf den letzten Teilakt, der noch während des Schutzalters verübt wurde und damit diese abtrennbare Gesetzesverletzung beendete (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 1 Handlungen 4; Mindestfeststellungen 2; BGH, Beschluß vom 13. September 1991 - 3 StR 341/91 - vgl. auch BGH NStZ 1993, 535; BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 44 a.E.).
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    BGH, Beschluß vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92 = BGH NStZ 1993, 35;.
  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Zusammenfassende Darstellungen im Urteil vermögen eine solche richterliche Überzeugung in der Regel nicht zu vermitteln; die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes einer jeden Straftat ist dann revisionsgerichtlich nicht mehr nachprüfbar (BGH NStZ 1993, 35; BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 1 - 4 und Sachdarstellung 6, BGHR StGB § 176 I Mindestfeststellungen 1, 2).
  • BGH, 23.04.1993 - 3 StR 130/93

    Feststellung des Schuldumfangs einer fortgesetzten Handlung - Anforderungen an

    Zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewendeten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH StV 1991, 245; BGH NStZ 1993, 35; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 561/92 st. Rspr.).

    Die subjektive Seite setzt einen Gesamtvorsatz voraus, der nicht zu Gunsten des Angeklagten unterstellt werden darf (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 35, 318, 324; BGH NStZ 1993, 35).

  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen -

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung kommt allerdings nur in Betracht, wenn ein Gesamtvorsatz vorliegt, der nicht zu Gunsten des Angeklagten unterstellt werden darf (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 35, 318, 324; BGH NStZ 1993, 35).
  • BGH, 05.10.1994 - 2 StR 411/94

    Fortgesetzte Vergewaltigung - Opferschutz - Schuldumfang - Revision

    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, um so fraglicher kann es sein, ob der Richter von der Tatbestandsverwirklichung durch den Angeklagten überhaupt überzeugt sein kann (vgl. BGH, Beschl. v. 25. März 1993 - 3 StR 14/84; v. 15. Mai 1993 - 4 StR 237/93; v. 16. Juni 1993 - 4 StR 288/93 = BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 4; BGHR StGB § 177 - Mindestfeststellungen 1; BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Mindestfeststellungen 1).
  • BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92

    Anforderungen an die Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen in den

    Im übrigen weist der Senat auf folgendes hin: Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu prüfen haben, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 273; 16, 124, 128 f.; 37, 45, 47 f.; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92); zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewandten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH NStZ 1982, 128 und NStZ 1986, 275; BGH StV 1991, 245 st.Rspr.).
  • BGH, 04.11.1992 - 3 StR 519/92

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen lückenhaften und unklaren Feststellungen -

    Der neue Tatrichter wird außerdem zu prüfen haben, ob der festzustellende Sachverhalt die Annahme der rechtlichen Voraussetzungen einer oder mehrerer fortgesetzter Taten zu tragen vermag (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 271; 16, 124, 128 f.; BGH, Beschlüsse vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92).
  • BGH, 25.05.1994 - 3 StR 22/94

    Vergewaltigung - Individualisierungder Tat - Tatbestand

    Einer näheren Erörterung bedarf lediglich die Frage, ob die den Gegenstand des Schuldspruchs bildenden sechzehn Fälle der Vergewaltigung so konkret und individualisiert festgestellt sind, daß sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Tatbestandes nachprüfbar ergibt (BGH NStZ 1994, 352; 1993, 35).
  • OLG Hamm, 13.10.1994 - 2 Ss 1100/94

    Anforderungen an Anklage, Aufhebung, dürftige Konkretisierung,

    Die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes einer jeden Straftat ist dann revisionsrechtlich nicht mehr nachprüfbar (BGH NStZ 93, 35; BGHR StPO § 267 Abs. 1 S.1 Mindestfeststellungen 1 bis 4 und Sachdarstellung 6; BGHR StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 1, 2).
  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 609/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten Tat - Voraussetzungen für

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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92   

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https://dejure.org/1992,1744
BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92 (https://dejure.org/1992,1744)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1992 - 5 StR 169/92 (https://dejure.org/1992,1744)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1992 - 5 StR 169/92 (https://dejure.org/1992,1744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzte Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Strafbarkeit von indirekten Parteispenden - Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat (Fortsetzungszusammenhang) - Eintritt der Verfolgungsverjährung - Ablehnung des Vorsitzenden wegen Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 35
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Zur inneren Tatseite ist ein Gesamtvorsatz erforderlich (BGHSt 36, 105, 109 f; 38, 165, 166).

    Der Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet noch keinen Gesamtvorsatz (BGHSt 38, 165, 166 f m.w.N.).

  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Allein sein Bemühen, den eigenen Beitrag zu neutralisieren, reicht grundsätzlich nicht aus (BGHSt 28, 346, 347 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; Vogler in LK 10. Aufl. § 24 Rdn. 162 ff; Lackner, StGB 19. Aufl. § 24 Rdn. 28; siehe auch BGHSt 37, 289, 293).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Allein sein Bemühen, den eigenen Beitrag zu neutralisieren, reicht grundsätzlich nicht aus (BGHSt 28, 346, 347 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; Vogler in LK 10. Aufl. § 24 Rdn. 162 ff; Lackner, StGB 19. Aufl. § 24 Rdn. 28; siehe auch BGHSt 37, 289, 293).
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 113/91

    Gesamtvorsatz - Erweiterung des Vorsatzes - Umsatzsteuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Der Geschehensablauf folgte nicht vorher festgelegten Regeln, die dem Beschwerdeführer die Entscheidung im Einzelfall abnahmen; danach handelt es sich nicht um einen Fall der institutionalisierten Steuerhinterziehung im Sinne der Entscheidung BGH NStZ 1991, 541 f.
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92

    Versuchter Betrug duch Täuschung über die tatsächlichen Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar zu entnehmen, daß nicht jedes denkbare Verhalten, das sich fördernd für die Steuerhinterziehung eines anderen auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1992 - 5 StR 75/92 -), als Beihilfe zur Steuerhinterziehung zurechenbar ist.
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Zur inneren Tatseite ist ein Gesamtvorsatz erforderlich (BGHSt 36, 105, 109 f; 38, 165, 166).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Die Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs ist vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu beurteilen; ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (BGHSt 24, 336, 338 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH NStZ 1992, 290).
  • BGH, 07.01.1987 - 2 StR 602/86

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Bei unregelmäßigen Teilakten, die sich über einen langen Zeitraum mit größeren Intervallen verteilen, hat der Bundesgerichtshof diese Voraussetzungen grundsätzlich verneint (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 3, 5, 22, 27, 33).
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 176/87

    Anforderungen an Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Teilakten - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Bei unregelmäßigen Teilakten, die sich über einen langen Zeitraum mit größeren Intervallen verteilen, hat der Bundesgerichtshof diese Voraussetzungen grundsätzlich verneint (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 3, 5, 22, 27, 33).
  • BGH, 17.08.1987 - 3 StR 189/87

    Fortsetzungstat - Gesamtvorsatz - Aufhebung eines Schuldspruchs über

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Auch dieser Umstand schließt den Gesamtvorsatz des Gehilfen aus (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 6).
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 362/88

    Gesamtvorsatz in Betracht sich häufig bietender Gelegenheiten, eine Reihe

  • BGH, 28.05.1990 - 4 StR 200/90

    Untreue - Fortsetzungszusammenhang - Teilakt

  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

  • BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90

    Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis -

  • BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90

    Rechtsbegriff der fortgesetzten Handlung im Rahmen einer Steuerhinterziehung -

  • BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Antrag auf

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

  • BGH, 07.02.1984 - 3 StR 413/83

    Zur Notwendigkeit eines Härteausgleichs bei der Bemessung der neu zu erkennenden

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil der "Tip" gegeben wurde, noch bevor die Haupttat in das strafbare Versuchsstadium getreten war (vgl. auch BGH wistra 1993, 19, 21 m. w. N.).
  • BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06

    Verurteilung wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der

    aa) Die Revision meint unter Bezugnahme auf das Urteil des 5. Strafsenats vom 30. September 1992 - 5 StR 169/92-, wistra 1993, 19, 20 f., unabhängig von dem "Hinwirken" auf den Artikel in der AZ liege eine Befangenheit auch deshalb vor, weil der Angeklagte eine dienstliche Äußerung eines Richters "nicht nur für unklar, sondern auch für objektiv falsch halten" konnte.
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Diese Auffassung, die der Senat in seinen Urteilen vom 30. September 1992 - 5 StR 169/92 - (BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 49) und vom 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92 - (wistra 1993, 189, 190) ausdrücklich offengelassen hat, widerspricht indes der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der damit die entsprechende Rechtsprechung des Reichsgerichts fortgeschrieben hat (vgl. nur BGHSt 1, 84, 91 f.; 35, 105, 109 [BGH 24.11.1987 - 5 AR Vollz 4/87]; jeweils m.w.N.).
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