Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.03.1993 - 1 Vollz (Ws) 215/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 70 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf einer Erlaubnis; Neue Wertung der Umstände; Ermessen; Vertrauensschutz
Papierfundstellen
- MDR 1993, 900
- NStZ 1993, 360
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 24.03.1995 - 1 Vollz (Ws) 226/94 Denn Lautsprecherboxen bieten wegen ihrer Hohlräume die Möglichkeit zum Anlegen von Verstecken und sind somit abstrakt sicherheitsgefährdend ( OLG Zweibrücken ZfStrVo 1986, 383; ZfStrVo 1981, 124; OLG Hamm NStZ 1993, 360).
- KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
Gerichtliche Entscheidung über die Versagung einer Genehmigung für einen …
Der Bestandsschutz ist - anders als der Antragsteller meint - gegenüber der Neubewertung oder Änderung der Sicherheitslage zwar nicht absolut gewährleistet (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1993, 308). - OLG Koblenz, 02.12.1993 - 3 Ws 286/93 Der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes kann aber nur Bedeutung beanspruchen, solange keine Neubewertung der gesamten entscheidungserheblichen Umstände erforderlich ist (vgl. in anderem Zusammenhang OLG Hamm, NStZ 1993, 360 ).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.02.1993 - 1 Vollz (Ws) 234/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StVollzG § 20
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anstaltskleidung; Hinreichende Anzahl an Unterwäschegarnituren; Einsparung von Haushaltsmitteln
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 360
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 24.05.1985 - Ws 1072/84
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1993 - 1 Vollz (Ws) 234/92
Der Streitwert ist gemäß § 13 Abs. 1 GKG angesichts der Vermögensverhältnisse des Betroffenen (vgl. OLG Hamm Beschluß vom 24.091987 - 1 Vollz (Ws) 264/87; OLG Nürnberg ZfStrVo 1986, 61) auf 300DM festgesetzt worden.
- OLG Hamm, 14.08.2014 - 1 Vollz (Ws) 365/14
Täglich neue Unterwäsche auch für Gefangene
Zu der Frage, welcher Umfang an Anstaltskleidung als "ausreichend" anzusehen ist, hat der Senat letztmalig im Jahr 1993 (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Februar 1993 - 1 Vollz(Ws) 234/92, NStZ 1993, 360) Stellung bezogen und ausgeführt, dass die wöchentliche Versorgung mit vier Garnituren Unterwäsche zumal auch unter Berücksichtigung fiskalischer Aspekte als ausreichend anzusehen ist.