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   BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92   

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BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92 (https://dejure.org/1993,1008)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1993 - 5 StR 463/92 (https://dejure.org/1993,1008)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1993 - 5 StR 463/92 (https://dejure.org/1993,1008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsbegründung eines Nebenklägers

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdeliktes - Überschreitung der Grenze zwischen Vorbereitungshandlung und Versuch - Täterbezogene Mordmerkmale bei gemeinsamen Tatplan - Anstiftung und Beihilfe zum Mord bei Wissen des Teilnehmers - Abgrenzung zwischen unbeendetem und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung - Versuchsbeginn und Rücktritt bei Totschlag

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2125
  • MDR 1993, 674
  • NStZ 1993, 398
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86

    Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1987, 20; NStZ 1989, 473; BGH Urteil vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 532/92 - je m.w.Nachw. ).

    Sein Tun konnte nicht ohne weitere Zwischenhandlungen, zu denen es eines neuen Willensimpulses des Täters bedurft hätte, in die Tatbestandshandlung einmünden (BGHSt 26, 201, 203; BGH NStZ 1987, 20).

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt von dem, der der Entscheidung BGH NStZ 1987, 20 zugrundelag: Dort war nach der Vorstellung des Täters die Wohnzimmertüre das letzte Hindernis, das er noch überwinden mußte, um ungehindert sein Opfer erschießen zu können.

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1987, 20; NStZ 1989, 473; BGH Urteil vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 532/92 - je m.w.Nachw. ).

    Sein Tun konnte nicht ohne weitere Zwischenhandlungen, zu denen es eines neuen Willensimpulses des Täters bedurft hätte, in die Tatbestandshandlung einmünden (BGHSt 26, 201, 203; BGH NStZ 1987, 20).

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Freiwilligkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn der Täter noch "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich gehalten hat, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (vgl. BGHSt 35, 184, 186; 21, 216; 7, 296, 299; BGHR StGB § 24 I 1 Freiwilligkeit 8 und Versuch, unbeendeter 25).

    Ob der Angekl. aus sittlich billigenswerten Motiven oder aus anderen Gründen von weiteren Angriffen absah, ist unerheblich (vgl. BGHSt 35, 184 ff; BGHR StGB § 24 I 1 Versuch, fehlgeschlagener 2, 3; § 24 I 1 Versuch, unbeendeter 18; § 24 I 1 Freiwilligkeit 5, 10, 13; BGH NStZ 1989, 18; BGH NStZ 1992, 536, 587).

  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92

    Rücktritt vom Mordversuch

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Ob der Angekl. aus sittlich billigenswerten Motiven oder aus anderen Gründen von weiteren Angriffen absah, ist unerheblich (vgl. BGHSt 35, 184 ff; BGHR StGB § 24 I 1 Versuch, fehlgeschlagener 2, 3; § 24 I 1 Versuch, unbeendeter 18; § 24 I 1 Freiwilligkeit 5, 10, 13; BGH NStZ 1989, 18; BGH NStZ 1992, 536, 587).

    Anhaltspunkte dafür, daß der Angekl. so auf einen bestimmten Tatplan festgelegt war, daß ihm eine Durchführung der Tat unter etwas anderen tatsächlichen Voraussetzungen nicht möglich gewesen wäre oder sich als neue Tat dargestellt hätte (vgl. BGHSt 34, 53, 57; vgl. auch BGH NStZ 1992, 587) oder daß sich durch vom Täter nicht vorhergesehene Umstände das mit der Tatbegehung verbundene Risiko für den Täter beträchtlich erhöht hätte (BGH NStZ 1993, 76; 1992, 536), sind nicht vorhanden.

  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Erkennt er unmittelbar darauf, daß er sich geirrt hat, daß er also nicht alles für den Eintritt des Erfolgs Erforderliche getan hat, und bestehen seine Handlungsmöglichkeiten unverändert fort, liegt also kein fehlgeschlagener Versuch vor (BGHSt 35, 90, 94), kann er auch durch Abstandnahme von weiteren Ausführungshandlungen strafbefreiend zurücktreten (BGHSt 36, 224 mit Nachweisen).

    Die so korrigierte Vorstellung vom Erfolg seines seitherigen Tuns erlangte für den für die Beurteilung des Rücktritts wesentlichen ''Rücktrittshorizont'' maßgebliche Bedeutung (BGHSt 36, 224, 226; BGHR § 24 I 1 Versuch, unbeendeter 25).

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Anstiftung oder Beihilfe zum Mord sind nach ständiger Rechtsprechung zu bejahen, wenn der Haupttäter die Voraussetzungen des Mordes erfüllt und der Teilnehmer dies weiß (vgl. BGHSt 22, 375; NStZ 1989, 19 mit Nachw.; anders allerdings die herrschende Meinung in der Literatur, vgl. Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 46 ff mit Nachw. ).
  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88

    Anforderungen an Schuldspruchs wegen versuchter Anstiftung zum Mord - Milderung

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Anstiftung oder Beihilfe zum Mord sind nach ständiger Rechtsprechung zu bejahen, wenn der Haupttäter die Voraussetzungen des Mordes erfüllt und der Teilnehmer dies weiß (vgl. BGHSt 22, 375; NStZ 1989, 19 mit Nachw.; anders allerdings die herrschende Meinung in der Literatur, vgl. Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 46 ff mit Nachw. ).
  • RG, 20.08.1936 - 5 D 488/36

    Können Mittäterschaft am Mordversuch und Anstiftung des Tatgenossen zum Totschlag

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    aa) Zutreffend hat das LG bei diesen beiden Angekl. (lediglich) versuchte Anstiftung zu einem vorsätzlichen Tötungsdelikt angenommen, da die von ihrem Vorsatz erfaßte Haupttat nicht in das Versuchsstadium gelangt ist und die anschließende Tat des C (Stich in den Hals) nicht auf dem von ihnen hervorgerufenen Vorsatz beruhte (vgl. RGSt 70, 293).
  • BGH, 30.10.1991 - 4 StR 463/91

    Beurteilung zweier selbstständiger Taten im Rahmen einer einheitlichen Tat

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    In solchen Fällen ist der Angekl. von dem nicht zur Verurteilung führenden Vorwurf freizusprechen, um den Umfang des Verbrauchs der Strafklage klarzustellen (BGHR StPO § 260 I Teilfreispruch 7; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 260 Rdn. 43).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92

    Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Für die Frage, ob ein Versuch beendet oder nicht beendet ist, kommt es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf den ursprünglichen Tatplan, sondern auf die Vorstellung des Täters bei Abschluß der Tatausführung an ("Rücktrittshorizont"; BGHSt 31, 170, 176; jetzt std. Rspr.; zuletzt Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs zu einer hier nicht gegebenen Sachlage: BGH, Beschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 273/92 mit Nachweisen).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

  • BGH, 09.03.1967 - 5 StR 38/67

    Rücktritt vom versuchten Mord - Emotionaler Zwang als Hindernis

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92

    Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei

  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92

    Abbruch eines Banküberfalls, weil die Kassenbox entgegen der Tätererwartung nicht

  • BGH, 29.06.1988 - 2 StR 260/88

    Tatbestand - Fehlgeschlagener Versuch - Unmöglichkeit - Rechtmäßigkeit der

  • BGH, 26.07.1989 - 2 StR 342/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs - Versuchter Diebstahl durch

  • BGH, 22.07.1992 - 2 StR 325/92

    Fehlerhafte Beweiswürdigung als Revisionsgrund - Anforderungen an

  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Dieser Schlag sollte nach der Vorstellung des Angeklagten unmittelbar dazu führen, daß M. niederstürzte und in ungestörtem Fortgang wollte der Angeklagte dann M. ins Knie schießen, so daß sein Vorsatz im Zeitpunkt des Beginns des Faustschlags bereits auf die Herbeiführung der schweren Folge gerichtet war (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 12, 16; vgl. auch BGH NStZ 2000, 422).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Eines neuen Willensimpulses bedurfte es nicht (BGH NStZ 1993, 398).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99

    Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener

    Beide Angeklagten hatten die weitere Tatbegehung von vorneherein davon abhängig gemacht, daß das in Aussicht genommene Tatopfer ohne ihr Kleinkind erscheint; es bedurfte somit noch eines weiteren Willensimpulses, damit ihr Tun unmittelbar in die Tatbestandshandlung einmündete (vgl. auch BGHR StGB § 22 Ansetzen 16 = NStZ 1993, 398 und BGHR aaO Ansetzen 21 = NStZ 1996, 38).
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch andererseits entschieden, dass in Fällen, in denen sich die Annahme von Tateinheit schon aufgrund des der Anklage zu Grunde liegenden Sachverhalts als verfehlt darstellt, ein Teilfreispruch zu erfolgen hat, wenn eine der in Betracht kommenden selbständigen Taten nicht nachzuweisen ist (BGH NJW 1993, 2125, 2126; ebenso Schoreit in KK StPO § 260 Rdn. 20, Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 260 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01

    Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung

    Der Revisionsführer hat mithin nicht nur die Vernehmungssituation im Ermittlungsverfahren, ihre Bedeutung für die Entschließungsfreiheit des Beschuldigten zu schildern (vgl. Sarstedt/Hamm a.a.O.) und den Inhalt der so entstandenen Aussage wiederzugeben (vgl. BGH Urteil vom 9. März 1995 - 4 StR 77/95 - JURIS; BGH NStZ 1995, S. 353; 1996, S. 290 ; StV 1993, S. 289), sondern auch die Vernehmungssituation und die daraus hervorgegangenen Aussageinhalte in der Hauptverhandlung darzulegen.
  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01

    Unmittelbares Ansetzen (Weiterer Willensentschluß); Versuchter Diebstahl

    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1993, 398; 1996, 38; 1999, 395, 396).

    Vielmehr bedurfte es hierfür noch eines weiteren Willensentschlusses des Angeklagten nach Eintritt einer ihm für die Tatausführung geeignet erscheinenden Situation (vgl. BGH NStZ 1993, 398; 1996, 38).

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los"" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (st. Rspr., BGHSt 37, 294, 297 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 16, 21, 26).
  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Allerdings kann freiwilliger Rücktritt dann vorliegen, wenn Mitleid, seelische Erschütterung beim Anblick des bis dahin Angerichteten oder die Wiederkehr hinreichender Steuerungsfähigkeit nach Affektentladung ein willensgesteuertes Innehalten ermöglichen (vgl. zu alledem BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 53; 21, 216, 217; 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 18; Freiwilligkeit 21; BGH NStZ 1992, 536, 537; 1994, 428 f.; NJW 1993, 2125, 2126; bei Dallinger MDR 1975, 541; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1952, 531; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 22 f.).
  • BGH, 23.08.2023 - StB 51/23

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

    Ob dieser freiwillig zurücktrat, hängt nach ständiger Rechtsprechung davon ab, ob er noch "Herr seiner Entschlüsse" blieb und ob er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hielt (BGH, Urteil vom 23. Juli 1992 - 4 StR 209/92, BGHR StGB § 31 Abs. 2 Tatbegehung 1; Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 150/98, NStZ 1998, 510; vgl. auch BGH, Urteile vom 16. Februar 1993 - 5 StR 463/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 19; vom 7. Oktober 1982 - 1 StR 615/83, NJW 1984, 2169 f.).
  • LG Mönchengladbach, 03.09.2014 - 32 Ns 18/14

    Vorbereitungshandlung; Versuch; unmittelbares Ansetzen zum Gewahrsamsbruch

  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22

    Rücktritt vom Totschlag (Freiwilligkeit, innere Hemmung, mit dem Ende einer

  • BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94

    Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§

  • LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19

    Abgrenzung von versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung bei mittelbarer

  • OLG Hamm, 15.01.2019 - 4 Ws 223/18

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Klageerzwingungsverfahren; Anforderungen an

  • LG Bochum, 10.05.2012 - 7 Ks 4/11
  • OLG Koblenz, 22.03.2018 - 1 OWi 6 SsRs 27/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Anforderungen

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 609/07

    Darlegungsanforderungen bei der Rüge der Unverwertbarkeit einer Aussage wegen

  • BGH, 12.09.2023 - 5 StR 252/23

    Freispruch vom Anklagevorwurf des bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Diebstahls

  • OLG Hamm, 17.08.2005 - 20 W 31/05

    Ablehnung der beantragten Prozesskostenhilfe wegen fehlender hinreichender

  • OLG Dresden, 28.05.2020 - 2 OLG 22 Ss 369/20

    Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch beim Diebstahl

  • BGH, 31.07.2003 - 5 StR 581/02

    Mord; Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; Freispruch; Gewissheit;

  • BGH, 07.10.1997 - 1 StR 418/97

    Ermöglichung einer anderen Straftat - Voraussetzungen einer natürlichen

  • BGH, 26.07.2017 - 5 StR 243/17

    Nachholung eines Teilfreispruchs; Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 29.11.1996 - 2 StR 595/96

    Aufhebung eines Urteils aufgrund der fehlenden Auseinandersetzung durch das

  • BGH, 27.01.1995 - 2 StR 709/94

    Rücktritt - Strafbefreiung - Unbeendeter Versuch - Freiwilligkeit

  • BGH, 28.03.1995 - 1 StR 90/95

    Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Straflosigkeit - Zeuge

  • BGH, 28.03.1995 - 4 StR 106/95

    Messerstich - Stichverletzung - Beendeter Versuch - Affekt - Jugendlicher -

  • BGH, 01.06.1994 - 5 StR 254/94

    Revision - Nebenklage - Sachrüge

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