Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 18.03.1993 | KG, 26.04.1993

Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93   

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https://dejure.org/1993,2117
BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93 (https://dejure.org/1993,2117)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1993 - 3 StR 14/93 (https://dejure.org/1993,2117)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1993 - 3 StR 14/93 (https://dejure.org/1993,2117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gebilligte Gewaltanwendung als Voraussetzung des Raubes mit Todesfolge - Exzess nach dem Abweichen vom vereinbarten Tatplan - Vermutung der Billigung durch den Mittäter bei gleichwertigem neuen Tatplan - Verletzung und Umgehung der Öffentlichkeitsvorschriften ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 450
  • StV 1993, 460
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.10.1962 - 1 StR 383/62
    Auszug aus BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93
    Eine Verletzung der Öffentlichkeitsvorschriften (§ 169 GVG, § 338 Nr. 6 StPO) liegt nicht nur vor, wenn die Öffentlichkeit insgesamt ohne gesetzlichen Grund ausgeschlossen wird, sondern auch dann, wenn eine einzelne Person in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt wird (BGHSt 3, 386, 388; 18, 179, 180; 24, 329, 330; vgl. auch BGH MDR 1963, 150).

    Würde so verfahren werden können, würde dies im Ergebnis zu einer Umgehung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (vgl. BGH MDR 1963, 150) und damit tatsächlich zu einer Außerkraftsetzung der gesetzlichen Regelung der §§ 169 ff. GVG führen.

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88

    Einstellung eines mehrere Tatbestände umfassenden Dauerdelikts - Tateinheit der

    Auszug aus BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93
    Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen Raubes mit Todesfolge führt auch zur Aufhebung der Verurteilung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit "unerlaubtem Waffenbesitz"; der Raub wird durch die Dauerstraftat des unerlaubten Führens einer halbautomatischen Selbstladewaffe mit einer Länge von nicht mehr als 60 cm zu einer einheitlichen Tat im materiellen Sinne verbunden (BGH NStZ 1989, 20).
  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 256/72

    Zurechnung der tödlichen Folgen der Handlungen eines Tatgenossen bei

    Auszug aus BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93
    Bei Abweichungen, mit denen nach den Umständen des Falles gewöhnlich gerechnet werden muß, und solchen, bei denen die verabredete Tatausführung durch eine in ihrer Schwere und Gefährlichkeit gleichwertige ersetzt wird, läßt sich in der Regel auf eine Billigung durch den Mittäter schließen (BGH NJW 1973, 377).
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15

    BGH hebt Urteil zum tödlich verlaufenen Überfall auf Autobahnparkplatz auf

    Hat bei einem Raub mit Todesfolge lediglich einer von mehreren Tatbeteiligten den qualifizierenden Erfolg verursacht, so sind die anderen gemäß § 251 StGB nur strafbar, wenn sich ihr zumindest bedingter Vorsatz auf die Gewaltanwendungen erstreckt, durch welche der qualifizierende Erfolg herbeigeführt worden ist, und wenn ihnen in Bezug auf die Todesfolge wenigstens Leichtfertigkeit vorzuwerfen ist (BGH, Beschluss vom 16. April 1993 - 3 StR 14/93, BGHR StGB § 251 Todesfolge 2; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280).

    Eine Bestrafung nach dieser Bestimmung kann daher nur erfolgen, wenn das Opfer infolge einer vom Täter gebilligten Gewaltanwendung gestorben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 1993 aaO).

  • BGH, 23.01.2024 - 1 StR 189/23

    Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge

    Die Voraussetzungen der räuberischen Erpressung mit Todesfolge (§§ 251, 253, 255 StGB) sind gleichfalls nicht erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1993 - 3 StR 14/93 Rn. 7-10, BGHR StGB § 251 Todesfolge 2 und vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, BGHR StGB § 251 Todesfolge 5 Rn. 4; Urteile vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07 Rn. 9 und vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15 Rn. 15).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 66/98

    Döner-Imbiß-Überfall - §§ 251, 22 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, zum (hier

    Die dem Opfer mit Tötungsvorsatz zugefügten Körperverletzungen dürfen also nicht von wesentlich anderer Art und Beschaffenheit sein, als der Mittäter oder Anstifter wollte und es sich vorstellte (vgl. für den Fall der Mittäterschaft BGH LM Nr. 2 zu § 250 StGB; BGH NJW 1973, 377; BGHR StGB § 251 Todesfolge 2; für den Fall der Anstiftung BGH NJW 1987, 77).

    Ebenso ist der Beteiligte für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist und deswegen auf deren Billigung geschlossen werden kann (vgl. BGH NJW 1973, 377; BGHR StGB § 251 Todesfolge 2).

  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

    Dahinstehen kann, unter welchen Voraussetzungen eine Bitte oder Aufforderung des Vorsitzenden an einzelne oder mehrere Zuhörer, den Sitzungssaal vorübergehend zu verlassen, einen Verstoß gegen § 169 Satz 1 GVG beinhaltet (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 1 und 2).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 331/99

    Raub mit Todesfolge, Mittäterschaft, Leichtfertigkeit

    Differenzen, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muß, und solche, bei denen die verabredete Tatausführung durch eine in ihrer Schwere und Gefährlichkeit gleichwertige ersetzt wird, werden in der Regel vom Willen des Beteiligten umfaßt, auch wenn er sie sich nicht so vorgestellt hat (BGHR StGB § 251 Todesfolge 2 und 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03

    Absoluter Revisionsgrund der Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens

    Es kann allerdings im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens auch dann vorliegen, wenn einzelne Zuhörer in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Saal entfernt wurden (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 1, 2 jew. m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 219/04

    Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe (Beweiswürdigung); Mittäterschaft

    Ebenso ist der Beteiligte für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist (vgl. BGH NJW 1973, 377; BGHR StGB § 251 Todesfolge 2 und 4).
  • BGH, 20.04.1999 - 4 StR 639/98

    Unschädliches Schreibversehen; Öffentlichkeit; Aufforderung an die Zuhörer, den

    Folgt ein Zuhörer einer vom Vorsitzenden mit sachbezogener Begründung ausgesprochenen "Bitte", den Sitzungssaal zu verlassen, freiwillig, so liegt darin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes noch kein die Revision begründender Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 1 = NJW 1989, 465 sowie hierzu Schneiders StV 1990, 91; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 2 NStZ 1993, 450).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.03.1993 - 3 Ws 36/93   

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https://dejure.org/1993,2152
OLG Stuttgart, 18.03.1993 - 3 Ws 36/93 (https://dejure.org/1993,2152)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.03.1993 - 3 Ws 36/93 (https://dejure.org/1993,2152)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. März 1993 - 3 Ws 36/93 (https://dejure.org/1993,2152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Einstellung eines Strafverfahrens wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafverfahren; Verletzung des Beschleunigungsgebotes; Unnötige Verfahrensverzögerung; Regelstrafrahmen; Schwere des Tatvorwurfs; Hemmung der Verfolgungsverjährung; Urteil des ersten Rechtszuges; Ablauf der Verjährungsfrist

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 680
  • NStZ 1993, 450
  • StV 1993, 289
  • JR 1994, 81
  • JR 1994, 84
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1993 - 3 Ws 36/93
    c) Dagegen hat ein Vorprüfungsausschuss des Bundesverfassungsgerichts in einem Beschluss vom 24. November 1983 (NJW 1984, 967) als obiter dictum ausgeführt, die Auffassung, aus einer Verletzung des Beschleunigungsgebotes könne in keinem Falle ein Verfahrenshindernis hergeleitet werden, begegne verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst - sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten - verursacht, sind regelmäßig nicht geeignet, die Feststellung einer dessen Rechte verletzenden überlangen Verfahrensdauer zu begründen (BVerfG NJW 1984, 967).

    b) Einzubeziehen in die Abwägung sind im Einzelfall neben dem durch die Verzögerungen der Justizorgane verursachten Zeitraum der Verfahrensverlängerung die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrensgegenstandes und das Ausmaß der mit dem Andauern des schwebenden Verfahrens verbundenen Belastung des Beschuldigten (vgl. BVerfG NJW 1984, 967).

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1993 - 3 Ws 36/93
    Auch der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes lehnt die Anerkennung überlanger Verfahrensdauer als Verfahrenshindernis ab, beendet aber ein Strafverfahren bei willkürlicher und schwerwiegender Verletzung des Beschleunigungsgebotes durch gerichtliche Anordnung des Abbruchs und Einstellung, wenn dem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot auf verfahrensrechtlich zulässige Weise anders nicht begegnet werden kann und die materielle Rechtslage eine abschließende Sachentscheidung nicht zulässt (BGHSt 35, 137, 140 ff).

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09. Dezember 1987 (BGHSt 35, 137), mit der dieser wegen willkürlicher und schwerwiegender Verletzung des Beschleunigungsgebotes durch die Justizbehörden den Abbruch des Verfahrens angeordnet und dieses eingestellt hat, braucht nicht abschließend entschieden zu werden, ob im vorliegenden Fall ein Verfahrenshindernis anzunehmen ist oder nicht.

  • OLG Zweibrücken, 21.09.1988 - 1 Ws 402/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1993 - 3 Ws 36/93
    Neuerdings hat auch das Landgericht Düsseldorf (NStZ 1988, 427) einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen das strafprozessuale Beschleunigungsgebot als Verfahrenshindernis mit der Folge der Verfahrenseinstellung anerkannt, während das Oberlandesgericht Zweibrücken (NStZ 1989, 134) die Entstehung eines Verfahrenshindernisses in solchem Falle offenlässt, aber jedenfalls eine Verfahrensbeendigung auf andere Weise als durch Einstellung ausschließt.

    Jedenfalls liegen die Voraussetzungen für den Abbruch des Verfahrens infolge Verletzung des rechtsstaatlichen Beschleunigungsgebotes vor (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134).

  • BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66

    Anspruch eines Angeklagten, in Deutschland stationierten Soldaten auf eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1993 - 3 Ws 36/93
    b) Demgegenüber kommt der Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Wirkung eines Verfahrenshindernisses nicht zu (BGHSt 21, 81 und 24, 239; BGH GA 1977, 275; wistra 1982, 108; NStZ 1982, 291 und 1983, 135; StV 1983, 502).
  • LG Düsseldorf, 26.08.1987 - XII 29/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1993 - 3 Ws 36/93
    Neuerdings hat auch das Landgericht Düsseldorf (NStZ 1988, 427) einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen das strafprozessuale Beschleunigungsgebot als Verfahrenshindernis mit der Folge der Verfahrenseinstellung anerkannt, während das Oberlandesgericht Zweibrücken (NStZ 1989, 134) die Entstehung eines Verfahrenshindernisses in solchem Falle offenlässt, aber jedenfalls eine Verfahrensbeendigung auf andere Weise als durch Einstellung ausschließt.
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1993 - 3 Ws 36/93
    b) Demgegenüber kommt der Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Wirkung eines Verfahrenshindernisses nicht zu (BGHSt 21, 81 und 24, 239; BGH GA 1977, 275; wistra 1982, 108; NStZ 1982, 291 und 1983, 135; StV 1983, 502).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1993 - 3 Ws 36/93
    b) Demgegenüber kommt der Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Wirkung eines Verfahrenshindernisses nicht zu (BGHSt 21, 81 und 24, 239; BGH GA 1977, 275; wistra 1982, 108; NStZ 1982, 291 und 1983, 135; StV 1983, 502).
  • BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1993 - 3 Ws 36/93
    b) Demgegenüber kommt der Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Wirkung eines Verfahrenshindernisses nicht zu (BGHSt 21, 81 und 24, 239; BGH GA 1977, 275; wistra 1982, 108; NStZ 1982, 291 und 1983, 135; StV 1983, 502).
  • BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77

    Voraussetzungen des Gebrauchmachens von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1993 - 3 Ws 36/93
    a) Ein zur Einstellung nach § 206 a Abs. 1 StPO (bzw. nach § 260 Abs. 3 StPO) führendes Prozesshindernis des überlangen Strafverfahrens haben zuerst die Landgerichte Frankfurt (JZ 1971, 234) und Krefeld (JZ 1971, 733) sowie das Oberlandesgericht Koblenz (NJW 1972, 404) unter Zustimmung eines Teils des Schrifttums angenommen (vgl. hierzu Hillenkamp JR 1975, 133 und NJW 1989, 2841; Peters JR 1978, 247; Ulsenheimer wistra 1983, 12; Schroth NJW 1990, 29; Roxin, Strafverfahrensrecht, 22. Auflage, § 16 S. 89).
  • BayObLG, 27.02.1992 - RReg. 3 St 52/91
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1993 - 3 Ws 36/93
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat nach Zurückverweisung durch das Bundesverfassungsgericht einer von ihm an sich als begründet erachteten Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil letztlich den Erfolg versagt, weil "eine weitere Fortführung dieses Verfahrens für keinen Beteiligten mehr zumutbar" sei (Urteil vom 27. Februar 1992, RReg. 3 St 52/91).
  • LG Krefeld, 18.05.1971 - 6c StK 8/67
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Entsprechend haben verschiedene Oberlandesgerichte einen Abbruch des Verfahrens aus rechtsstaatlichen Gründen für unabweisbar gehalten, wenn einer außergewöhnlichen, vom Beschuldigten nicht zu vertretenden und auf Versäumnisse der Justiz zurückzuführenden Verfahrensverzögerung, die den Beschuldigten unter Abwägung der Gesamtumstände des Einzelfalls, namentlich des Tatvorwurfs, des festgestellten oder voraussichtlich feststellbaren Schuldumfangs sowie möglicher Belastungen durch das Verfahren, in unverhältnismäßiger Weise belastet, im Rahmen einer Sachentscheidung keinesfalls mehr hinreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. etwa OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134 und NStZ 1995, 49; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 450; vgl. auch BGH StV 1995, 130, 131).
  • OLG Rostock, 27.01.2016 - 21 Ss OWi 2/16

    Bußgeldverfahren: Verfahrensverzögerung in einem

    Aus rechtsstaatlichen Gründen kann die Verfahrenseinstellung wegen überlanger Verfahrensdauer dann unabweisbar werden, wenn einer außergewöhnlichen, vom Beschuldigten nicht zu vertretenden und auf Versäumnisse der Justiz zurückzuführenden Verfahrensverzögerung, die den Beschuldigten im Lichte der Gesamtdauer des Verfahrens unter Abwägung der Gesamtumstände des Einzelfalls, namentlich des Tatvorwurfs, des Umfangs und der Schwierigkeit des Verfahrensgegenstandes, des festgestellten oder voraussichtlich feststellbaren Schuldumfangs sowie möglicher Belastungen durch das Verfahren, in unverhältnismäßiger Weise belastet, im Rahmen einer Sachentscheidung keinesfalls mehr hinreichend Rechnung getragen werden kann (so etwa bei BGHSt 35, 137 ff.; vgl. auch BGHSt 46, 159, 169 f.; aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vgl. etwa OLG Düsseldorf StV 1995, 400, 401 f.; OLG Schleswig StV 2003, 379 ff.; OLG Stuttgart NStZ 1993, 450; OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134; 1995, 49 f.).
  • OLG Rostock, 24.03.2010 - 1 Ss 8/10

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen

    Aus rechtsstaatlichen Gründen kann die Verfahrenseinstellung wegen überlanger Verfahrensdauer aber unabweisbar werden, wenn einer außergewöhnlichen, vom Beschuldigten nicht zu vertretenden und auf Versäumnisse der Justiz zurückzuführenden Verfahrensverzögerung, die den Beschuldigten im Lichte der Gesamtdauer des Verfahrens unter Abwägung der Gesamtumstände des Einzelfalls, namentlich des Tatvorwurfs, des Umfangs und der Schwierigkeit des Verfahrensgegenstandes, des festgestellten oder voraussichtlich feststellbaren Schuldumfangs sowie möglicher Belastungen durch das Verfahren, in unverhältnismäßiger Weise belastet, im Rahmen einer Sachentscheidung keinesfalls mehr hinreichend Rechnung getragen werden kann (so etwa bei BGHSt 35, 137 ff.; vgl. auch BGHSt 46, 159, 169 f.; aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vgl. etwa OLG Düsseldorf StV 1995, 400, 401 f.; OLG Schleswig StV 2003, 379 ff.; OLG Stuttgart NStZ 1993, 450; OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134; 1995, 49 f.).
  • BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93

    Strafprozeßrecht: Überlange Verfahrensdauer und Verfahrenshindernis -

    Abgesehen davon, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Verletzung des Beschleunigungsgebotes die Wirkung eines allgemeinen Verfahrenshindernisses nicht zukommt (BGHSt 35, 137, 140 m.w.N., BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 19; BGH NStZ 1989, 283; vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 1993, 450), gebietet auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluß vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, wistra 1993, 219) im vorliegenden Fall keine andere, von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichende Betrachtung.
  • KreisG Saalfeld, 17.08.1993 - Cs 5 Js 10926/91
    Dieser Umstand wiegt besonders schwer (s. dazu OLG Stuttgart, MDR 1993, 680, 681).
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Rechtsprechung
   KG, 26.04.1993 - 4 Ws 3/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6460
KG, 26.04.1993 - 4 Ws 3/93 (https://dejure.org/1993,6460)
KG, Entscheidung vom 26.04.1993 - 4 Ws 3/93 (https://dejure.org/1993,6460)
KG, Entscheidung vom 26. April 1993 - 4 Ws 3/93 (https://dejure.org/1993,6460)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aussageverweigerung; Aussageverweigerungsrecht; Ministerium; Staatssicherheit; Nationale Sicherheit; DDR

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO §§ 52, 53

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 450 (Ls.)
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