Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 15.09.1992

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.03.1993 - 1 Ws (L) 10/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3782
OLG Hamm, 30.03.1993 - 1 Ws (L) 10/92 (https://dejure.org/1993,3782)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.1993 - 1 Ws (L) 10/92 (https://dejure.org/1993,3782)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 1993 - 1 Ws (L) 10/92 (https://dejure.org/1993,3782)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entlassung nach Verbüßung von 15 Jahren einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Erfordernis der besonderen Schwere des Mordes; Schwere der Schuld des Mörders

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 57a Abs. 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 452
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.06.1994 - 1 StR 504/93

    Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuldbemessung

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird überwiegend die Ansicht vertreten, die besondere Schwere der Schuld sei eine Abweichung vom Mindestschuldumfang (OLG Hamm MDR 1983, 862; NStZ 1993, 452; Beschl. vom 17. Juni 1993 - 1 Ws (L) 7/93; OLG Koblenz NStZ 1984, 167; OLG Karlsruhe JR 1983, 377, 378; JR 1988, 163; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 509 [OLG Düsseldorf 18.05.1990 - VI - 2/90]; OLG Frankfurt am Main NStZ 1987, 329).

    b) Für eine solche Auslegung sprechen auch die sich aus den Gesetzesmaterialien erschließenden Intentionen des Gesetzgebers, wonach die in § 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB bezeichnete Zeitspanne nicht Regelverbüßungszeit, sondern Mindestverbüßungszeit sein soll (Begründung zum Regierungsentwurf, BTDrucks. 9/92 S. 2; Ausführungen der Abgeordneten Lambinus in der Sitzung des Deutschen Bundestags vom 11. Dezember 1980, Plenarprotokoll 9/10 S. 320, und Gnädinger in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 1. Oktober 1981, Plenarprotokoll 9/55 S. 3159; vgl. ferner OLG Hamm NStZ 1993, 452, 453 [OLG Hamm 30.03.1993 - 1 Ws L 10/92]; Lentzen NStZ 1983, 453, 454).

  • OLG Nürnberg, 08.04.1994 - Ws 48/94

    Rechtmäßigkeit einer nur isolierten Entscheidung der Strafvollstreckungskammer

    Im Gegenteil sähe sich der Senat bei einer hierüber ergehenden Beschwerdeentscheidung nur aufgrund des Verbots der Schlechterstellung (vgl. OLG Hamm, NJW 94, 53) daran gehindert, ausgehend von der seitens des Senats geteilten Auffassung des ersten Senats des BGH (NStZ 94, 77, ebenso OLG Hamm NStZ 93, 452) eine längere Mindestverbüßungsdauer als 22 Jahre festzusetzen.
  • OLG Hamburg, 03.01.1994 - 2 Ws 584/93
    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Verurteilte eindeutig besonders schwere Schuld verwirklicht, wobei vorliegend dahinstehen kann, ob Maßstab eine Schuld im unteren Bereich der mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndeten Mordfälle (so z.B. OLG Hamm NStZ 1986, 315 und - noch nach der oben angeführten Entscheidung des BVerfG - NStZ 1993, 452 ) oder eine Schuld im "Durchschnitt vorkommender Mordfälle (so z.B. OLG Celle StV 1983, 156 und nunmehr BGH NJW 1993, 1999 [2000]) ist.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.09.1992 - 2 Ws 405/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5055
OLG Düsseldorf, 15.09.1992 - 2 Ws 405/92 (https://dejure.org/1992,5055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.1992 - 2 Ws 405/92 (https://dejure.org/1992,5055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 1992 - 2 Ws 405/92 (https://dejure.org/1992,5055)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 452
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Der Angeklagte erkläre jedenfalls einen unwiderruflichen Verzicht auf etwa bestehende Rechte an sichergestellten Gegenständen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; OLG Celle, StraFo 2017, 517; siehe auch BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253).
  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 307/18

    Vermögensabschöpfung (formlose Einziehung; Verzicht des Angeklagten auf

    Der Angeklagte gibt eine etwaige ihm zustehende Rechtsposition auf, um den Strafverfolgungsbehörden unter Verzicht auf alle Förmlichkeiten sofort eine Verwertung der betreffenden Gegenstände zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; BayObLG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 4 St RR 76/96, NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 1992 - 2 Ws 405/92, NStZ 1993, 452).
  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

    Dieses gesetzlich nicht geregelte Rechtsinstitut hat sich - von der Rechtsprechung anerkannt - neben den Vorschriften über die förmliche Einziehung entwickelt, um den dabei häufig auftretenden Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, die in keinem Verhältnis zum Gewicht der ansonsten zu entscheidenden Rechtsfragen stehen (vgl. BGHSt 20, 253, 257; BayObLG NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 452; ablehnend Thode, NStZ 2000, 62 ff.).
  • BGH, 20.03.2019 - 3 StR 67/19

    Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz

    Der Angeklagte gibt eine etwaige ihm zustehende Rechtsposition auf, um den Strafverfolgungsbehörden unter Verzicht auf alle Förmlichkeiten sofort eine Verwertung der betreffenden Gegenstände zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; BayObLG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 4 St RR 76/96, NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 1992 - 2 Ws 405/92, NStZ 1993, 452; KG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05, NStZ-RR 2005, 358, 359).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2005 - 14 U 221/04

    Schadensersatz; Verwahrungsvertrag; Amtshaftung: Anspruch wegen der Verwertung

    Die rechtlichen Folgen dieser Erklärung sind nach bürgerlichem Recht zu beurteilen (BayObLG BayObLGSt 1996, 99; OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452).
  • OLG Köln, 08.03.2005 - 2 Ws 60/05

    Fehlende Beschwer des Verurteilten bei der Anfechtung der Bestimmung des

    Erforderlich für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels eines einzelnen Betroffenen ist vielmehr eine unmittelbare Beeinträchtigung durch einen belastenden Eingriff in seine rechtlich geschützte Sphäre (Löwe-Rosenberg/Hanack, a.a. O., Rdnr. 51; Karlsruher Kommentar/Engelhardt, § 304, Rdnr. 30; OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452).
  • OLG Celle, 22.06.2016 - 1 Ws 136/16

    Verzicht des Angeklagten statt Verfallsanordnung; Beschränkung des staatlichen

    (1) Die im Gesetz nicht vorgesehene Möglichkeit eines Angeklagten, in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren auf Vermögensgegenstände zu verzichten, stellt trotz der erhobenen Kritik in der Literatur (etwa Hüls/Reichling, StraFo 2009, 198 (199); Thode, NStZ 2000, 62 (67)) eine von der Rechtsprechung anerkannte Form der Vermögensübertragung dar, die der Verfahrensvereinfachung dient und ein förmliches Einziehungs- oder Verfallverfahren entbehrlich macht (vgl. BGH, NJW 1965, 1871; BayOblG, NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., vor § 430 StPO, Rn. 4a).
  • OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 Ws 48/06

    Strafprozessrecht: Beschwerde des Beschuldigten gegen die Beiordnung eines

    Nach einhelliger Rechtsprechung der Obergerichte ist das Vorliegen der Beschwer eine Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels (BGHSt 16, 376; 28, 330; OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452).
  • OLG München, 15.07.2009 - 1 U 2647/09

    Amtshaftung: Wirksamkeit der Zustimmung zu einer formlosen Einziehung

    Die rechtlichen Folgen einer solchen Erklärung beurteilen sich nach bürgerlichem Recht (OLG Düsseldorf NStZ 1993, 452; BayObLG NStZ-RR 1997, 51; OLG Frankfurt vom 22.11.2005, Az. 14 U 221/04).
  • BayObLG, 08.07.1996 - 4St RR 76/96
    Ob hierbei ein Eigentumsübergang zugunsten des Staates eintritt, beurteilt sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts (so auch OLG Düsseldorf NStZ 1993, 452 ).
  • OLG Koblenz, 04.09.2006 - 1 Ss 241/06

    Revision im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Notwendige Begründung

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