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   BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92   

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https://dejure.org/1993,735
BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92 (https://dejure.org/1993,735)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.1993 - 2 BvR 930/92 (https://dejure.org/1993,735)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 (https://dejure.org/1993,735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer Betäubungsmittelstraftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewährung - Betäubungsmittel - Konsum - Urinprobe - Weisung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3315
  • NStZ 1993, 482
  • StV 1993, 465
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92
    Es kann dahinstehen, ob das mit Verfassungsrang ausgestattete, aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG herleitbare Verbot des Selbstbezichtigungszwangs (vgl. BVerfGE 55, 144 [150]; 56, 37 [41 f.]) durch die Weisung zur Abgabe von Urinproben überhaupt berührt wird.

    Es hat zum Kern, daß niemand dem Zwang unterliegen darf, durch eigene Aussage die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung einer entsprechenden Sanktion zu liefern (vgl. BVerfGE 56, 37 [49]; BVerwG, NVwZ 1984, S. 376 [377]; BGHSt 14, 358 [364]; 34, 39 [46]; Rogall, Der Beschuldigte als Beweismittel gegen sich selbst, 1977, S. 124 ff.; Nothelfer, Die Freiheit von Selbstbezichtigungszwang, 1989, S. 10 ff.; Stürner, NJW 1981, S. 1757; Dingeldey, NStZ 1984, S. 529 ff.; ders. JA 1984, S. 407 [409]).

    Selbst wenn es im Zusammenhang mit der Abgabe von Urinproben zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen käme, bliebe dann zu entscheiden, ob die im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung erteilte Weisung einer Ergänzung durch ein strafrechtliches Verwertungsverbot in Bezug auf die Ergebnisse der Urinprobe bedarf (vgl. dazu BVerfGE 56, 37 [50]).

    Dies zu regeln, fällt in erster Linie dem Gesetzgeber zu (vgl. BVerfGE 56, 37 [51]).

    Erweist sich im Zeitpunkt einer in Betracht kommenden gerichtlichen Entscheidung, daß insoweit eine Gesetzeslücke besteht, stellt sich für den Richter die Aufgabe zu prüfen, ob es geboten erscheint, aus verfassungsrechtlichen Gründen eine solche Lücke unter Rückgriff auf die unmittelbar geltenden Vorschriften der Verfassung zu schließen (BVerfGE 56, 37 [51]).

  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß das Interesse der Allgemeinheit an der Resozialisierung des Straftäters, insbesondere daran, zu vermeiden, daß er künftig weitere schwerwiegende Straftaten begeht, ein überragendes Gemeinschaftsgut darstellt, das gesetzliche Einschränkungen von Grundrechten zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 55, 28 [31], konkret zur Einschränkung von Art. 12 Abs. 1 GG ).

    Sie dient weder einer Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu mißbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfGE 55, 28 [31]).

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92
    Es hat zum Kern, daß niemand dem Zwang unterliegen darf, durch eigene Aussage die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung einer entsprechenden Sanktion zu liefern (vgl. BVerfGE 56, 37 [49]; BVerwG, NVwZ 1984, S. 376 [377]; BGHSt 14, 358 [364]; 34, 39 [46]; Rogall, Der Beschuldigte als Beweismittel gegen sich selbst, 1977, S. 124 ff.; Nothelfer, Die Freiheit von Selbstbezichtigungszwang, 1989, S. 10 ff.; Stürner, NJW 1981, S. 1757; Dingeldey, NStZ 1984, S. 529 ff.; ders. JA 1984, S. 407 [409]).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92
    Die Tatsache, daß bei der Abgabe von Urin ein Mindestmaß an ärztlicher Aufsicht unerläßlich ist, um Manipulationen auszuschließen (vgl. Leber/Gerz/Pantle/Friedrich, BewHi 1981, S. 45 [47, 53]), ist kein Umstand, durch den in den vom Gebot der Unverletzlichkeit der Menschenwürde verbürgten Schutz vor solchen Verletzungen der Persönlichkeitssphäre, durch die zugleich der Mensch als solcher in seinem eigenen Wert, in seiner Eigenständigkeit berührt ist (vgl. BVerfGE 30, 173 [214]), eingegriffen wird.
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92
    Das läßt sich nicht generell sagen, sondern immer nur in Ansehung des konkreten Falles (vgl. BVerfGE 30, 1 [25 f.]).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92
    Das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Prozeßgrundrecht auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 [274 f.]; 70, 297 [308]) ist nicht dadurch verletzt worden, daß es das Oberlandesgericht im Hinblick auf Vorlageentscheidungen anderer Gerichte zur Verfassungsgemäßheit von § 29 Abs. 1 BtMG unterlassen hat, das Beschwerdeverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der erteilten Bewährungsweisung auszusetzen.
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92
    Nach dem Menschenbild des Grundgesetzes ist das Individuum indes gemeinschaftsbezogen und gemeinschaftsgebunden, wobei allerdings die Eigenständigkeit der Person gewahrt bleiben muß (vgl. BVerfGE 50, 166 [175] m.w.N.).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92
    Die Weisung wird durch den mit dieser Bestimmung verfolgten Normzweck gerechtfertigt und in einer dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Weise durch die für alle Weisungen geltende Regelung (§ 56 c Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB ) eingegrenzt (vgl. BVerfGE 74, 102 [126]; 83, 119 [129]).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92
    Nicht zuletzt dient die Resozialisierung dem Schutz der Gemeinschaft: Diese hat ein unmittelbar eigenes Interesse daran, daß der Täter nicht wieder rückfällig wird und die Gemeinschaft schädigt (vgl. BVerfGE 35, 202 [236]).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92
    Die Weisung wird durch den mit dieser Bestimmung verfolgten Normzweck gerechtfertigt und in einer dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Weise durch die für alle Weisungen geltende Regelung (§ 56 c Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB ) eingegrenzt (vgl. BVerfGE 74, 102 [126]; 83, 119 [129]).
  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77

    Zwangsweiser Haarschnitt

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59

    Tonband

  • BGH, 03.10.1956 - 4 StR 345/56
  • BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 7.82

    Auskunftsverweigerungsrecht - Fahrpersonal - Herausgabe von Unterlagen

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1984 - 3 Ws 68/84

    Gerichtliche Weisung; Alkoholkranker Täter; Alkoholgenuß

  • OLG Koblenz, 07.01.1985 - 1 Ws 862/84
  • OLG Zweibrücken, 22.08.1989 - 1 Ws 371/89

    Weisungen; Lebensführungshilfe; Bewährung; Verurteilter; Gesetzmäßigkeit;

  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

  • AG Weimar, 11.01.2021 - 6 OWi 523 Js 202518/20

    Corona-Kontaktverbot verfassungswidrig - Freispruch im OWi-Verfahren

    Dies lässt sich nicht generell sagen, sondern immer nur in Ansehung des konkreten Falls." (BVerfG NJW 1993, 3315).
  • BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 890/16

    Die Verwertung des Schweigens zum Nachteil des Angeklagten hindert die

    Zum anderen ist der Schutz vor einem Zwang zur Selbstbezichtigung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG anerkannt (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; 95, 220 ; vgl. aus der Kammerrechtsprechung BVerfGK 4, 105 ; 15, 457 ; 16, 116 ; 17, 253 ; 18, 144 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, juris, Rn. 30 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/08 -, juris, Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere die Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Anordnung einer Abstinenzweisung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, juris) - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 100, 313 ), und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    bb) Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausdrücklich festgestellt, dass eine Weisung gemäß § 56c StGB, keine Betäubungsmittel zu konsumieren, für sich genommen keinen Verstoß gegen Grundrechte beinhaltet (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, juris, Rn. 5 ff.).

    Insoweit unterscheidet sich die Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht von einer Weisung im Rahmen der Bewährungsaussetzung gemäß § 56c StGB (vgl. dazu Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, juris).

  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Verbot des Selbstbelastungszwangs aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zum Kern, dass niemand gezwungen werden darf, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung einer entsprechenden Sanktion zu liefern (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, NStZ 1993, S. 482).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    (a) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 21. April 1993 (2 BvR 930/92, juris, Rdnr. 5ff) entschieden, dass eine Weisung gemäß § 56c StGB, keine Betäubungsmittel zu konsumieren, für sich genommen keinen Verstoß gegen Grundrechte beinhalte.
  • BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Abgabe von Urinproben im Rahmen der Bewährungsüberwachung (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, juris, und vom 9. Juni 1993 - 2 BvR 368/92 -, juris) führte das Bundesverfassungsgericht in dieser - nicht unmittelbar einschlägigen - Entscheidung aus, dass die Menschenwürde nicht verletzt sei.
  • BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07

    Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des

    Auch bejahendenfalls würde daraus für den vorliegenden Fall nicht die Unzulässigkeit der Anordnung, sondern nur die Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Probe jedenfalls in einem Strafverfahren folgen; denn die Anordnung erfolgte hier nicht, um den Untersuchungsgefangenen einer Straftat zu überführen, sondern zur Abwehr von Gefahren für Dritte (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, NStZ 1993, S. 482; OLG Oldenburg, a.a.O.; krit. dazu Pollähne, StV 2007, S. 89 ; zur hier nicht entscheidungsbedürftigen Frage eines Verwertungsverbots auch in vollzugsrechtlichen Disziplinarverfahren verneinend HansOLG Hamburg, Beschluss vom 2. März 2004 - 3 Vollz (Ws) 128/03 - juris; bejahend Gericke, StV 2003, S. 305 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 102/06

    Arbeitslosengeld II - Individualanspruch - Bedarfsgemeinschaft - Bekanntgabe des

    Soweit Beeinträchtigungen möglich erscheinen, sind deren Umstände zu würdigen und Intensität und Zielrichtung zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 = NJW 1993, 3315).
  • OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07

    Urinprobe; Abgabe; Verhältnismäßigkeit; Drogenmissbrauch

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

  • BVerfG, 17.02.2006 - 2 BvR 204/06

    Strafrestaussetzung im Vollstreckungsverfahren - Gewährung von

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen die anlässlich der Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 c Abs. 1 StGB erteilte Weisung, während der Bewährungszeit Urinproben nach richterlicher Weisung abzugeben, verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, NJW 1993, S. 3315 und vom 9. Juni 1993 - 2 BvR 368/92 - ; vgl. auch OLG Zweibrücken, NStZ 1989, S. 578).

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, NJW 1993, S. 3315 und vom 9. Juni 1993 - 2 BvR 368/92 - ).

  • OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2018 - 13 B 271/18

    Aufforderung zur Vorlage von sämtlichen Frachtunterlagen über erbrachte

  • BVerfG, 09.06.1993 - 2 BvR 368/92

    Verfassungsmäßigkeit der Bewährungsweisung der Erbringung von Urinproben zum

  • OLG Hamburg, 02.03.2004 - 3 Vollz (Ws) 128/03

    Strafvollzug: Widerspruchsfrist bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung,

  • OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12

    Strafvollstreckung: Zumutbarkeit der Kostentragung für ein im Rahmen der

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 Ws 6/17

    Strafverfahren: Abstinenzweisung im Bewährungsbeschluss

  • BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1022/01

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1, Abs 2 S 2 durch einem Ausländer auferlegte

  • OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03

    Zulässigkeit einer Anordnung der Mitteilungspflicht über einen Wohnungswechsel

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.10.2023 - 12 Qs 65/23

    Bewährung: Bewährungsaussetzung nach § 36 BtMG - Zumutbarkeit einer

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 52/08

    Zulässigkeit von Weisungen; Widerruf

  • OLG Koblenz, 12.01.2011 - 2 Ws 16/11

    Strafaussetzung zu Bewährung: Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen oder

  • KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahmen gegen die Weigerung eines Strafgefangenen zur

  • BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20

    Einreise eines Asylbewerbers mit erschlichenem Schengen-Visum der Kategorie C

  • LG Cottbus, 09.03.2009 - 24 jug Qs 4/09

    Rechtmäßigkeit nachträglich erteilter Weisungen in einem

  • OLG Naumburg, 12.02.2009 - 1 Ws 706/08

    Unbestimmtheit einer Bewährungsweisung

  • KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99

    Zulässigkeit der Sachentscheidung durch das Revisionsgericht trotz

  • KG, 05.10.2017 - 2 Ws 92/17

    Strafvollzug in Berlin: Verpflichtung des Strafgefangenen zur Abgabe von

  • LG Heidelberg, 25.07.2006 - 1 Qs 25/06

    Inhalt eines Bewährungsbeschlusses: Weisung zum regelmäßigen Drogenscreening in

  • OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11

    Strafvollzug in Bayern: Anordnung von Disziplinarmaßnahmen wegen der Verweigerung

  • LG Detmold, 01.09.1998 - 4 Qs 109/98

    Strafaussetzung zur Bewährung: Weisung, sich einem Drogenscreening zu unterziehen

  • LG Baden-Baden, 27.07.2000 - 1 Qs 87/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Kostentragungspflicht für die im Rahmen einer

  • OLG Schleswig, 03.01.2019 - 2 Ws 392/18
  • LG Amberg, 08.04.1997 - 2 StVK 104/96
  • LG Amberg, 28.03.2002 - 2 StVK 71/02

    Strafvollzug: Einzelfall der Urinabgabe unter unmittelbarer Beobachtung

  • LG Hamburg, 08.12.1995 - 613 Vollz 87/95
  • KG, 23.08.1999 - 5 Ws 472/99
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