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BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine versuchte schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an einen erpresserischen Menschenraub - Ausnutzung der Sorge des Opfers um sein Wohl zu einer Erpressung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239a Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 539
- StV 1993, 522
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92
Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und …
Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93
Für den Fall, daß sich der Täter eines anderen bemächtigt, hat der Senat in seinem Urteil vom 17. November 1992 - 1 StR 534/92 - entschieden, in einschränkender Auslegung seien § 239 a, § 239 b StGB auf solche Fälle nicht anwendbar, in denen das bloße Sichbemächtigen unmittelbares Nötigungsmittel einer Vergewaltigung, einer sexuellen Nötigung oder einer räuberischen Erpressung ist und in denen eine über das hierdurch begründete unmittelbare Gewaltverhältnis zwischen Täter und Opfer hinaus reichende Außenwirkung des abgenötigten Verhaltens nach der Vorstellung des Täters nicht eintreten soll (BGHSt 39, 36 = NJW 1993, 1145).Wie der Senat in seinem Urteil vom 17. November 1992 ausgesprochen hat, erstrebt der Täter eine Wirkung außerhalb des unmittelbar tatbezogenen Gewaltverhältnisses nicht nur in Fällen, in denen der tatbestandliche Erfolg der Nötigung außerhalb dieses Gewaltverhältnisses eintritt (z.B. Freilassung von Gefangenen), sondern auch in solchen Fällen, in denen eine Außenwirkung darin liegt, daß etwa das Opfer zur Abgabe von Erklärungen gezwungen wird (BGHSt 39, 36, 43).
- BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81
Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen …
Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93
An dieses Bemühen sind hohe Anforderungen zu stellen (BGHSt 31, 46, 49 f. sowie 33, 295, 302). - BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des …
Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93
Soweit der Senat in seinem Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92 - Tateinheit zwischen erpresserischem Menschenraub und schwerer räuberischer Erpressung und zugleich zwischen Geiselnahme und Vergewaltigung angenommen hat (BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Konkurrenzen 1 = NStZ 1993, 39), hebt das Urteil vom 17. November 1992 hervor, der früher entschiedene Fall unterscheide sich von dem späteren insbesondere dadurch, daß der Täter von vornherein eine Entführung beabsichtigte und die Begründung des Gewaltverhältnisses über das Opfer bereits den Beginn dieser Entführung darstellte.
- BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der …
bb) In dem Beschluß vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 - hat der 1. Strafsenat den insoweit vergleichbaren Tatbestand des § 239a StGB bejaht. - BGH, 05.10.1993 - 1 StR 376/93
Einschränkende Auslegung des Tatbestands der Geiselnahme (Entführen oder das …
Auch die Senatsentscheidung vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 (Der Kriminalist 1993, 363) sowie der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93 - lassen die Frage ausdrücklich offen, ob die einschränkende Auslegung der §§ 239 a, 239 b StGB auch bei Vorliegen der Handlungsalternative "Entführen" gilt. - BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93
Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in …
Bei einer solchen Sachlage gibt es keinen Grund, § 239 a StGB nicht anzuwenden (vgl. BGH, Urt. v. 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93; Beschl. v. 24. Juni 1993 - 1 StR 30/93).
- BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
Verdrängung der Nötigung durch die Geiselnahme im Zwei Personen Verhältnis - …
In dem Beschluß vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 - hat der 1. Strafsenat demgegenüber den insoweit vergleichbaren Tatbestand des § 239 a StGB bejaht. - BGH, 25.05.1994 - 3 StR 87/94
Geiselnahme - Todesfolge - Vorsatz - Mord - Tateinheit
Denn auch nach der Meinung des 1. Strafsenats ist § 239 b StGB jedenfalls dann anwendbar, wenn der Täter mit dem Sich-Bemächtigen eine über die zu erzwingende sexuelle Handlung hinausgehende sog. Außenwirkung erstrebt (vgl. BGHSt 39, 36; 39, 330 [BGH 05.10.1993 - 1 StR 376/93]; BGHR StGB § 239 a I Entführen 1). - BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98
Auslegung des Geschäftsverteilungsplans ("Verkehrsstrafsache")
Entsprechend wird der Geschäftsverteilungsplan im übrigen in Fällen ausgelegt, in denen der Angeklagte einen Kraftwagen zur Begehung von Straftaten, etwa Freiheitsberaubungen, Geiselnahmen und Vergewaltigungen, eingesetzt hat (BGHSt 39, 330;… BGHR StGB § 239b Entführen 3, 4; § 242 Abs. 1 Wegnahme 10; BGH NJW 1996, 2171; BGH NStZ 1993, 539; 1996, 276; 1997, 137; BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93 - BGH, Beschluß vom 18. Juni 1997 - 5 StR 220/97 -). - BGH, 17.06.1999 - 4 StR 216/99
Auslegung eines Geschäftsverteilungsplanes "Verkehrsstrafsachen"
Hat der Angeklagte somit eine Straftat nur im öffentlichen Verkehrsraum begangen, ohne daß ihm dabei die Verletzung straßenverkehrsrechtlicher Bestimmungen zur Last gelegt wird, z.B. eine Nötigung (vgl. BGHSt 41, 182; BGH NStZ 1995, 592; NStZ-RR 1997, 196; BGH, Urteil vom 23. November 1998 - 5 StR 433/98) oder eine Freiheitsberaubung, Geiselnahme oder Vergewaltigung unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs (BGHSt 39, 330;… BGHR StGB § 239 b Entführen 3, 4; § 242 Abs. 1 Wegnahme 10; BGH NJW 1996, 2171; BGH NStZ 1993, 539; 1996, 276; 1997, 137; BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93; BGH, Beschluß vom 18. Juni 1997 - 5 StR 220/97), ist die Zuständigkeit des 4. Strafsenats nicht begründet.