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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.1993 - 1 StR 472/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3119
BGH, 17.08.1993 - 1 StR 472/93 (https://dejure.org/1993,3119)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1993 - 1 StR 472/93 (https://dejure.org/1993,3119)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1993 - 1 StR 472/93 (https://dejure.org/1993,3119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der strafschärfende Berücksichtigung der tateinheitlichen Begehung von § 175 und § 176 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 175, 176, 52, 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 591
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.04.1993 - 5 StR 115/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 17.08.1993 - 1 StR 472/93
    Der 5. Strafsenat nimmt, soweit er in einem rechtlich nicht bindenden Hinweis die Ansicht vertreten hat, die tateinheitliche Verwirklichung der Tatbestände nach §§ 175 und 176 StGB könne nicht ohne weiteres strafschärfend berücksichtigt werden, weil es sich um einen Fall nur klarstellender Idealkonkurrenz handele (BGH NStZ 1993, 537), von dieser Abstand.

    Zwar hat der 5, Strafsenat des Bundesgerichtshofs - in einem rechtlich nicht bindenden Hinweis - die Meinung vertreten, die tateinheitliche Verwirklichung der Tatbestände nach § 175 und § 176 StGB könne nicht ohne weiteres strafschärfend berücksichtigt werden, weil es sich um einen Fall nur klarstellender Idealkonkurrenz handele (BGH, Beschluß vom 19. April 1993 - 5 StR 115/93).

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 218/82

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen -

    Auszug aus BGH, 17.08.1993 - 1 StR 472/93
    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß § 175 gegenüber § 176 StGB eigenständiges Unrecht enthält, das den Schuldgehalt der Tat nicht unerheblich verstärkt (BGH, Urteile vom 24. Juni 1982 - 4 StR 218/82 und 7. Juli 1983 - 4 StR 222/83); diese Beurteilung entspricht dem geltenden Recht.
  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 17.08.1993 - 1 StR 472/93
    Die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 20. Oktober 1992 (GSSt 1/92), auf die der 5. Strafsenat hinweist, berührt nicht die Frage, in welchem Verhältnis der Unrechtsgehalt der §§ 175, 176 StGB zueinander steht.
  • BGH, 07.07.1983 - 4 StR 222/83

    Außerachtlassung besonderer Umständen bei der Strafzumessung - Verkennung des

    Auszug aus BGH, 17.08.1993 - 1 StR 472/93
    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß § 175 gegenüber § 176 StGB eigenständiges Unrecht enthält, das den Schuldgehalt der Tat nicht unerheblich verstärkt (BGH, Urteile vom 24. Juni 1982 - 4 StR 218/82 und 7. Juli 1983 - 4 StR 222/83); diese Beurteilung entspricht dem geltenden Recht.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.08.1993 - 1 StR 436/93   

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https://dejure.org/1993,4862
BGH, 05.08.1993 - 1 StR 436/93 (https://dejure.org/1993,4862)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1993 - 1 StR 436/93 (https://dejure.org/1993,4862)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1993 - 1 StR 436/93 (https://dejure.org/1993,4862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 591
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

    Auszug aus BGH, 05.08.1993 - 1 StR 436/93
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB jedenfalls dann ausdrücklicher Begründung bedarf, wenn die Bildung einer Gesamtstrafe nach § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB - wie hier - für den Angeklagten mit einer über die Erhöhung der Freiheitsstrafe hinausgehenden nachteiligen Folge verbunden ist, weil sie zu einer Beendigung des Beamtenverhältnisses führt (§ 24 BRRG; vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2, Einbeziehung, nachteilige 1-3).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.08.1993 - 1 StR 459/93   

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https://dejure.org/1993,3154
BGH, 12.08.1993 - 1 StR 459/93 (https://dejure.org/1993,3154)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1993 - 1 StR 459/93 (https://dejure.org/1993,3154)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1993 - 1 StR 459/93 (https://dejure.org/1993,3154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 591
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1981 - 4 StR 550/81

    Strafschärfendes Heranziehen des "hemmungs- und bedenkenlosen" Vorgehens des

    Auszug aus BGH, 12.08.1993 - 1 StR 459/93
    Grundsätzlich ist das Abheben des Geldes von einem zuvor entwendeten Sparbuch als mitbestrafte Nachtat zum Diebstahl anzusehen, weil dieses Verhalten in der Regel nicht zu einer Erweiterung oder Vertiefung des durch das Eigentumsdelikt verursachten Schadens führt (BGH StV 1992, 272; BGH MDR bei Holtz 1982, 280).
  • BGH, 08.11.1991 - 2 StR 488/91

    Abhebungen von durch Diebstahl erlangten Postsparbüchern als mitbestrafte

    Auszug aus BGH, 12.08.1993 - 1 StR 459/93
    Grundsätzlich ist das Abheben des Geldes von einem zuvor entwendeten Sparbuch als mitbestrafte Nachtat zum Diebstahl anzusehen, weil dieses Verhalten in der Regel nicht zu einer Erweiterung oder Vertiefung des durch das Eigentumsdelikt verursachten Schadens führt (BGH StV 1992, 272; BGH MDR bei Holtz 1982, 280).
  • BayObLG, 21.01.1999 - 1St RR 265/98

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Verwertung eines unterschlagenen Schecks

    Im Verhältnis zum Scheckaussteller bzw. dem sonst Scheckberechtigten stellte die wirtschaftliche Verwertung des Schecks, insbesondere also die Auszahlungen, keine Erweiterung oder Vertiefung der bereits durch die Unterschlagung bewirkten Eigentumsverletzung dar; daher handelte es sich insoweit lediglich um mitbestrafte Nachtat (vgl. BGH aaO; MDR 1957, 652; StV 1992, 272 ; NStZ 1993, 591 ).
  • OLG Hamm, 26.08.1999 - 3 Ss 1210/98

    Betrug, Aufhebung, Beschränkung auf Rechtsfolgenausspruch, Unwirksamkeit der

    Etwaige Betrugshandlungen des Angeklagten würden sich dann, wenn durch sie den bereits durch die Unterschlagung der Schecks Geschädigten, also den zum Zeitpunkt der Vorlegung des Schecks durch den Angeklagten materiell Berechtigten (Aussteller, Scheckempfänger oder späterer Erwerber) ein weitergehender Schaden nicht entstanden und durch die Betrugshandlungen auch kein sonstiger neuer selbständiger Vermögensschaden angerichtet worden wäre, als mitbestrafte Nachtaten darstellen (vgl. BGH bei Dallinger, MDR 1957, 452; StV 1992, 272; NStZ 1993, 591; BayObLG, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93   

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https://dejure.org/1993,2776
BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93 (https://dejure.org/1993,2776)
BayObLG, Entscheidung vom 05.07.1993 - 4St RR 37/93 (https://dejure.org/1993,2776)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Juli 1993 - 4St RR 37/93 (https://dejure.org/1993,2776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2947
  • ZIP 1993, 1224
  • MDR 1993, 1104
  • NStZ 1993, 591
  • BayObLGSt 1993, 99
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62

    Angabe des Inhabers im Sparbuch als Beurkundung einer "Tatsache" i.S.d. § 348

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93
    Wie die Sparkassenbücher öffentlicher Sparkassen öffentliche Urkunden sind (BGHSt 19, 19/21), so auch die Sparbücher, die von der öffentlichen Behörde Bundespost bzw. Deutsche Bundespost POSTBANK ausgestellt sind.

    Sie bilden Gesamturkunden i.S. des § 418, in denen "verschiedene Beurkundungen zusammengefaßt sind" und "die ein Zeugnis über Wahrnehmungen oder eigene Handlungen der Behörde enthalten" (BGHSt 19, 19/21 f.).

    Sie erbringen insbesondere den vollen Beweis der im Sparbuch vermerkten behördlichen Handlungen, wie z.B. Ein- und Auszahlungen und auch Eintragungen sonstiger Gut- und Lastschriften einschließlich der Höhe des jeweiligen Betrages (BGHSt 19, 19/22), wie auch über das Datum der Vornahme der behördlichen Handlung welches z.B. bei Bareinzahlungen und -abhebungen über die Zinsberechnung entscheidet.

  • BGH, 20.09.1957 - V ZB 19/57

    Behördeneigenschaft bei Ortskrankenkassen

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93
    Für den Begriff der Behörde ist die Ausübung hoheitlicher Gewalt allerdings nicht wesentlich, vielmehr ist unter einer Behörde jedes "in den allgemeinen Organismus der Behörden eingefügte Organ der Staatsgewalt" zu verstehen welches "dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder der von ihm geförderten Zwecke tätig zu sein" (BGH NJW 1957, 1673 ).

    Diese Einordnung wäre zwar z.B. dann zu verneinen, wäre der Deutschen Bundespost POSTBANK Selbstverwaltung eingeräumt (BGH NJW 1957, 1673/1674).

  • BGH, 23.02.1956 - III ZR 324/54

    Personenbeförderung der Bundespost

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93
    Schon früher wurde die Tätigkeit der Post im Rahmen des Postsparkassendienstes als Ausübung öffentlicher Gewalt anerkannt (BGH NJW 1956, 745 ).

    Dafür spricht neben ihrer Bezeichnung als öffentliches Unternehmen in § 1 Abs. 2 PostVerfG zudem, daß die Bundespost gem. Art. 87 Abs. 1 Satz 1 GG nach wie vor Gegenstand bundeseigener Verwaltung ist (vgl. insoweit BGH NJW 1956, 745 ), und ferner, daß die Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Postwesens neben dem Bundesminister für Post und Telekommunikation auch von der Deutschen Bundespost wahrgenommen werden und diese insoweit einen öffentlichen Auftrag wahrnimmt (§ 1 PostVerfG ).

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93
    Damit fehlt es an einer hinreichenden Grundlage für die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs (BGHSt 33, 59 ; BayObLG MDR 1969, 242 und …
  • BayObLG, 13.06.1989 - RReg. 4 St 206/88
    Auszug aus BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93
    Falsch i.S. des § 348 StGB sind die behördlichen Handlungen dann beurkundet, wenn die Tatsachen, die von der erhöhten Beweiskraft der öffentlichen Urkunde erfaßt werden und wie sie unter 2. beispielhaft erwähnt wurden, objektiv unrichtig bezeugt sind (BayObLGSt 1989, 92/97 = NJW 1990, 655/656).
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93
    5 St 38/82">StV 1983, 418; KK/Ruß StPO 2: Aufl. § 318 Rn. 7 m.w.Nachw.); auch erlauben die (fehlenden) Feststellungen keine Nachprüfung der rechtlichen Ausführungen zum Schuldspruch (BGHSt 19, 46/48; KK/Ruß StPO 2. Aufl. § 318 Rn. 7) [wird ausgeführt).
  • LG Paderborn, 01.12.2021 - 5 Qs 33/21

    Corona, Impfausweis, Gesundheitszeugnis, Vorlage, digitales Impfzertifikat

    Behörden sind - unter Rückgriff auf den staatsrechtlichen Behördenbegriff (vgl. MüKo, StGB/Radtke, 4. Aufl. 2020, StGB, § 11, Rn. 149) - ständige, vom Wechsel bzw. Wegfall einzelner Personen unabhängige, in das Gefüge der staatlichen Verwaltung eingeordnete Organe, die mit öffentlicher Autorität auf die Erreichung von Staatszwecken oder staatlich geförderten Zwecken hinwirken (vgl. BVerfG, Urteil vom 14.7. 1959 - 2 BvF 1/58; BGH, Beschluss vom 20.9. 1957 - V ZB 19/57; BayObLG, Beschluss vom 05.07.1993 - 4 St RR 37/93).
  • OLG Hamm, 27.04.2023 - 3 RVs 16/23

    Erfolgreiche Revision nach Verurteilung wegen Gebrauchs unrichtiger

    Allgemein wird unter dem Merkmal "Behörde" in Anlehnung an das Reichsgericht (RGSt 18, 246, 249f.) "eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln" verstanden, "die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein" (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1959 - 2 BvF 1/58 -, juris; BGH, Urteil vom 23. Juli 1963 - 6 StE 1/63 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 5. Juli 1993 - 4St RR 37/93 -, juris; Hilgendorf, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage 2020, § 11, Rn. 93; Radtke, in: Müchener Kommentar zum StGB, 4. Auflage 2020, § 11, Rn. 150; Hecker, in: Schönke/Schröder Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, § 11, Rn. 55).
  • OLG Bamberg, 08.06.2015 - 2 OLG 8 Ss 15/15

    Strafbarkeit eigenmächtiger Anhebung von Abiturnoten durch Schulleiter

    a) Eine beurkundete Tatsache ist dann falsch, d.h. unwahr beurkundet, wenn sie überhaupt nicht oder in anderer Weise geschehen ist, das Beurkundete und die Wirklichkeit also nicht übereinstimmen (BayObLG NJW 1990, 655 f.; BayObLG NJW 1993, 2947 f.; LK-Zischang StGB 12. Aufl. § 348 Rn. 22 f.).
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