Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.10.1992

Rechtsprechung
   BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92   

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https://dejure.org/1992,453
BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92 (https://dejure.org/1992,453)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1992 - 1 StR 281/92 (https://dejure.org/1992,453)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1992 - 1 StR 281/92 (https://dejure.org/1992,453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 267 Abs. 1 3. Alt. StGB; § 116 StGB; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK
    Betrug durch den Strafverteidiger zur Erreichung eines Strafaufschubs (Strafbarkeit des Gebrauchs gefälschter Urkurden durch den Strafverteidiger; Abgrenzung von erlaubtem und unerlaubten Verteidigerverhalten; Wahrnehmung von Verteidigerpflichten kein besonderer ...

  • DFR

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

  • Wolters Kluwer

    Betrug - Strafaufschub - Falschaussage - Unwahre Angaben gegenüber der Staatsanwaltschaft - Verfall einer Sicherheit - Bedingter Vorsatz - Urkundenfälschung - Strafverteidiger - Vorlage gefälschter Urkunden bei Gericht

  • opinioiuris.de

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 258, 15, 267; StPO § 261
    Strafbarkeit des Strafverteidigers wegen Strafvereitelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Wahr-Nehmungen des Rechts": Einflussnahme auf Zeugen? (Eberhard Kempf; StraFo 2003)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 345
  • NJW 1993, 273
  • MDR 1992, 1168
  • NStZ 1993, 79
  • StV 1992, 575
  • StV 1993, 470 (Ls.)
  • JR 1994, 114
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Insbesondere die Würdigung zum voluntativen Vorsatzelement muß sich in solchen Fällen mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und auch die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht ziehen (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f. m.w.Rspr.-Nachweisen).
  • BGH, 14.08.1986 - 4 StR 400/86

    Strafbarkeit des Notars für inhaltlich unrichtige Beurkundung eines

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Dabei soll nach den dazu entwickelten Grundsätzen die Annahme einer Billigung des Erfolges beweisrechtlich naheliegen, wenn der Täter ein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt; in solchen Fällen soll er sich nicht auf die vage Hoffnung berufen können, jene Gefahr würde wider Erwarten doch nicht verwirklicht (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH NStZ 1984, 19; 1986, 550).
  • BGH, 16.09.1981 - 3 StR 234/81

    Verurteilung wegen versuchter Maßnahmevereitelung bei unklaren

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Soweit sich der Beschwerdeführer demgegenüber auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. September 1981 - 3 StR 234/81 - beruft, geht das fehl.
  • RG, 03.07.1937 - 3 D 289/37

    Beischlafähnlichkeit ist ein Rechtsbegriff. Für ihn kommt es nicht darauf an, ob

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    In der Rechtsprechung (vgl. insbesondere RGSt 71, 281; 76, 278; OLG Stuttgart MDR 1981, 422; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 282) und Literatur (vgl. Cramer in Schönke/Schröder aaO § 263 Rdn. 151; Lackner in LK aaO § 263 Rdn. 252) ist anerkannt, daß die durch Täuschung unternommene Abwendung der Verhängung oder Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen, welche eine Vermögenseinbuße zur Folge haben (Geldstrafe, Geldbuße, Einziehung, Verfall, Verwarnungsgeld), vom Tatbestand des § 263 StGB nicht erfaßt wird.
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79

    Verbreiten der Druckschrift "Revolutionärer Zorn" - Einziehung einer Druckschrift

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Andererseits hat sich der Verteidiger nach allgemeiner Auffassung jeder aktiven Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts zu enthalten (BGHSt 2, 377; 10, 393; 29, 107; BGH NStZ 1983, 503; Pfeiffer DRiZ 1984, 341, 344 f.; Ostendorf NJW 1978, 1345, 1349; Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, S. 18 ff.).
  • BGH, 16.05.1983 - 2 ARs 129/83

    Zur Abgrenzung zulässigen Verteidigerhandelns von versuchter Strafvereitelung -

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Andererseits hat sich der Verteidiger nach allgemeiner Auffassung jeder aktiven Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts zu enthalten (BGHSt 2, 377; 10, 393; 29, 107; BGH NStZ 1983, 503; Pfeiffer DRiZ 1984, 341, 344 f.; Ostendorf NJW 1978, 1345, 1349; Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, S. 18 ff.).
  • BGH, 18.10.1957 - 5 StR 383/57

    Qualifizierung einer Empfehlung der Wahrnehmung eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Andererseits hat sich der Verteidiger nach allgemeiner Auffassung jeder aktiven Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts zu enthalten (BGHSt 2, 377; 10, 393; 29, 107; BGH NStZ 1983, 503; Pfeiffer DRiZ 1984, 341, 344 f.; Ostendorf NJW 1978, 1345, 1349; Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, S. 18 ff.).
  • BGH, 25.03.1958 - 1 StR 15/58
    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Im Strafprozeß gibt es keine Wahrheitspflicht für den Beschuldigten; sie kann auch nicht indirekt über das Strafrecht begründet werden (vgl. BGH NJW 1958, 956).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 99, 102), wonach zulässiges Verteidigerverhalten keine rechtswidrige Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung sein kann, ergibt sich nichts anderes; diese Aussage ergibt sich aus den Besonderheiten der §§ 129, 129 a StGB.
  • OLG Karlsruhe, 17.01.1990 - 3 Ss 169/89
    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    In der Rechtsprechung (vgl. insbesondere RGSt 71, 281; 76, 278; OLG Stuttgart MDR 1981, 422; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 282) und Literatur (vgl. Cramer in Schönke/Schröder aaO § 263 Rdn. 151; Lackner in LK aaO § 263 Rdn. 252) ist anerkannt, daß die durch Täuschung unternommene Abwendung der Verhängung oder Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen, welche eine Vermögenseinbuße zur Folge haben (Geldstrafe, Geldbuße, Einziehung, Verfall, Verwarnungsgeld), vom Tatbestand des § 263 StGB nicht erfaßt wird.
  • BVerfG, 28.08.1990 - 2 BvR 375/90

    Rechtsnatur von Sicherheitsleistung und Verfall vor dem Hintergrund der

  • OLG Stuttgart, 15.12.1980 - 3 Ws 195/80
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Die Feststellung sicheren Wissens aufgrund äußerer Indikatoren wird dabei regelmäßig - wie auch in sonstigen Konstellationen schwieriger Beweislagen und in vergleichbaren Fällen einer möglichen Strafbarkeit des Verteidigers durch ein Verhalten, das im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit steht (vgl. BGHSt 38, 345 ; 46, 36 ; 46, 53 ) - besondere Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung stellen.
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Er beinhaltet eine Sanktion, die keine Beziehung zum Wirtschaftsverkehr aufweist und der eine wirtschaftliche Zweckbestimmung abgeht (vgl. BGHSt 38, 345, 351 f.).
  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozeß und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen Organstellung und Beistandsfunktion erfordert eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten (BGHSt 38, 345, 347; BGH, Urteil vom 6. April 2000 - 1 StR 502/99 jew. m.w.N.).

    a) Soweit ein Strafverteidiger prozessual zulässig handelt, ist ein Verhalten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon nicht tatbestandsmäßig im Sinne des § 258 StGB und nicht erst rechtfertigend (so auch KG NStZ 1988, 178; OLG Düsseldorf StV 1994, 472; StV 1998, 552; Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 19; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 258 Rdn. 7; Laufhütte in KK 4. Aufl. vor § 137 Rdn. 4; Scheffler StV 1993, 470).

    Überwiegend hat der Bundesgerichtshof aber bei einem zulässigen Verteidigerverhalten bereits den Tatbestand des § 258 StGB ausgeschlossen (BGHSt 2, 375, 377 (zur persönlichen Begünstigung nach § 257 StGB aF): "darf ein Strafverteidiger, ohne sich dem strafrechtlichen Vorwurf der Begünstigung auszusetzen ..."; ähnlich BGHSt 38, 345, 347; BGH NStZ 1999, 188: "Grenzen sachgerechter erlaubter Strafverteidigung").

    aa) Der Verteidiger darf grundsätzlich alles tun, was in gesetzlich nicht zu beanstandender Weise seinem Mandanten nützt (BGHSt 38, 345, 347).

    Ihm ist es insbesondere untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren, insbesondere Beweisquellen zu verfälschen (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348; BGH NStZ 1999, 188; BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56-).

    Andernfalls würde er in Kauf nehmen, ein möglicherweise zuverlässiges, entlastendes Beweismittel zu unterdrücken (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56 - zur entsprechenden Problematik bei der Urkundenvorlegung vgl. BGHSt 38, 345, 350).

    Beim Verteidigerhandeln sind aber an das voluntative Element der Vereitelungsabsicht - erst recht - diejenigen strengen Beweisanforderungen zu stellen, die der Bundesgerichtshof (BGHSt 38, 345) für die Beweiswürdigung zum Nachweis des bedingten Vorsatzes bei verteidigungsspezifischem Handeln im Hinblick auf Straftaten nach den §§ 153 ff., 267 ff. StGB verlangt.

    cc) Beim Zeugenbeweis ist - ebenso wie bei der Vorlage von zweifelhaften Urkunden (BGHSt 38, 345, 350) - hinsichtlich der Beweiswürdigung zum voluntativen Element der Vereitelungsabsicht in der Regel davon auszugehen, daß der Verteidiger strafbares Verhalten nicht billigt, wenn er sich darauf beschränkt, einen ihm von seinem Mandanten benannten Entlastungszeugen in ein gerichtliches.

    Es lag somit ein Sachverhalt vor, in dem der Bundesgerichtshof (BGHSt 38, 345, 350) ein Indiz sieht, das den ansonsten regelmäßig "vermuteten" inneren Vorbehalt widerlegen kann.

    Aus denselben Gründen ist auch das voluntative Element des Anstiftervorsatzes nicht belegt (vgl. BGHSt 38, 345, 350).

  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    Ein Strafverteidiger ist verpflichtet, seinen Mandanten im Rahmen der Gesetze bestmöglich zu verteidigen (vgl. BGHSt 38, 345, 350).

    Ein Strafverteidiger ist verpflichtet, seinen Mandanten im Rahmen der Gesetze bestmöglich zu verteidigen (vgl. BGHSt 38, 345, 350).

    Die Grenze zulässigen Verteidigungshandelns ist jedoch überschritten, wenn der Verteidiger den Sachverhalt aktiv verdunkelt oder verzerrt, insbesondere wenn er Beweisquellen verfälscht (vgl. BGHSt 38, 345, 350 f.; 46, 53, 61).

  • OLG Stuttgart, 27.08.2013 - 2 Ss 349/13

    Missbrauch von Ausweispapieren: Auslage eines für eine andere Person

    § 263 StGB erfasst auch nicht die durch Täuschung unternommene Abwendung der Verhängung oder Vollstreckung monetärer Sanktionen wie Geldstrafen oder Geldbußen (vgl. BGH, Urteil vom 1. September 1992, 1 StR 281/92, BGHSt 38, 345ff, Rn. 22, zitiert nach juris; Mitsch, NZV 2012, 153 ff), so dass sich die Angeklagten selbst dann, wenn sie den Parkausweis ausgelegt haben sollten, um die Verhängung einer Geldbuße abzuwenden, nicht wegen versuchten Betrugs strafbar gemacht haben.
  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Deshalb komme ihnen keine Bedeutung im wirtschaftlichen Verkehr zu mit der Folge, daß sie nicht unter den Schutzbereich des § 263 StGB fielen (vgl. auch BGHSt 38, 345, 351, wo diese Frage letztlich offengelassen wird).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99

    Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben

    Doch können derartige Umschreibungen, die weitgehend für den Bereich der Tötungsdelikte entwickelt worden sind, nicht formelhaft auf Fälle offener, mehrdeutiger Geschehen angewendet werden (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 8; vgl. auch BGHSt 36, 1, 9).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99

    Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln

    Die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozeß und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen Organ- und Beistandsfunktion erfordert schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten (vgl. nur BGHSt 38, 345, 347; siehe grundlegend auch Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers 1989, passim; siehe weiter zum Tatbestand der Strafvereitelung: BGH NStZ 1983, 503; zum Tatbestand der Beleidigung im Zusammenhang mit dem Massenmord an der jüdischen Bevölkerung zur Zeit des Nationalsozialismus: BGH NStZ 1987, 554; zur Unterstützung einer oder zum Werben für eine terroristische Vereinigung siehe BGHSt 29, 99; 31, 16; 32, 243; BGH NStZ 1990, 183; zum Gebrauchmachen von einer gefälschten Urkunde: BGHSt 38, 345; vgl. zur Beschaffung einer Schußwaffe: BGHSt 38, 7).
  • BGH, 24.05.2006 - 2 ARs 199/06

    Volksverhetzung im Rahmen von Verteidigerhandeln

    Die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozess und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen Organstellung und Beistandsfunktion macht eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten in Bezug auf den Straftatbestand der Strafvereitelung, § 258 StGB, erforderlich (vgl. BGHSt 38, 345, 347 ff.).
  • BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

    Der erforderliche direkte Vorsatz (BGHSt 38, 345, 348) braucht nur Tathandlung und Vereitelungserfolg zu umfassen, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz genügt (Lackner, StGB 23. Aufl. Rdn. 14-1 Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. Rdn. 22 f; Ruß in LK 11. Aufl. Rdn. 21 f, jeweils zu § 258; ebenso für den früheren § 346 StGB- BGH LM Nr. 2 zu § 346 StGB und BGHSt 15, 18, 21).
  • OLG Nürnberg, 12.03.2012 - 1 St OLG Ss 274/11

    Strafbarkeit eines Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06

    Strafverfahren: Ausschließung des Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung

  • BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05

    Abfrage von Verbindungsdaten; Fernmeldegeheimnis (geringerer Schutz beim

  • BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und

  • LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08

    Strafvereitelung: Unrichtiger Vortrag eines Verteidigers im Rahmen einer

  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 207/98

    Strafvereitelung durch Verteidiger (Hilfe zur Vorspiegelung der Voraussetzungen

  • OLG Hamburg, 06.01.2000 - 2 Ws 185/99

    Entgegennahme von Verteidigerhonorar als Geldwäsche

  • OLG Oldenburg, 11.03.2003 - 1 Ws 60/03

    Strafvereitelung im Amt durch Oberstaatsanwalt; Für Eröffnung des Hauptverfahrens

  • BGH, 08.07.1999 - 3 StR 68/99

    Subjektiver Tatbestand der Urkundenfälschung; Konkurrenzen

  • OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15

    Verteidigerausschluss wegen versuchter Strafvereitelung

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 85/07

    (Keine) Sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen

  • LG Augsburg, 14.03.2011 - 3 KLs 400 Js 110961/10

    Strafverfahren gegen Verteidiger: Versuchte Strafvereitelung durch

  • OLG Bamberg, 01.08.2011 - 1 Ws 378/11

    Ausschließung des Verteidigers: Anforderungen an den auf versuchte

  • AG Aachen, 02.08.2011 - 450 Cs 315/10

    Zulässigkeit des Auslegens von Schweigen des Betroffenen in der Hauptverhandlung

  • OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06

    Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1997 - 1 Ws 453/97
  • OLG Frankfurt, 11.07.2000 - 3 Ws 715/00

    Androhung eines Pflichtverteidigers auf das Fernbleiben bei einer anberaumten

  • BGH, 19.09.1994 - 4 StR 501/94

    Falschaussage - Vorsatz - Fahrlässigkeit - Motiv

  • OLG Hamm, 05.12.2019 - 4 Ws 254/19

    Prozesskostenhilfe; Klageerzwingungsverfahren; Prozessbetrug; Ordnungsgeld;

  • OLG Oldenburg, 11.03.2003 - 11 KLs 1/02

    Staatsanwalt; Strafvereitelung; Vorsatz

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 89/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 91/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

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Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2007
BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92 (https://dejure.org/1992,2007)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1992 - 1 StR 554/92 (https://dejure.org/1992,2007)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1992 - 1 StR 554/92 (https://dejure.org/1992,2007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Raubtatbestands - Gewalt gegen eine Person beim Raub - Qualifikation des Raubes durch Fesselung des Tatopfers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 945 (Ls.)
  • NStZ 1993, 79
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89

    Schwerer Raub - Fesselungsmaterial - Fesselung des Opfers - Widerstand brechen -

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92
    Sie muß - nach der Vorstellung des Täters - ein Mittel sein, um die Entwendung zu ermöglichen, wenn es auch ohne Belang ist, ob die Gewaltanwendung zur Erreichung dieses Zwecks objektiv erforderlich war (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1982, 380; BGH NJW 1989, 2549 f.; Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 13, 14).

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß ein zur Fesselung des Tatopfers dienendes Gerät, wie es die Angeklagten verwendeten, das Qualifikationsmerkmal des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt (NJW 1989, 2549).

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92
    Sie muß - nach der Vorstellung des Täters - ein Mittel sein, um die Entwendung zu ermöglichen, wenn es auch ohne Belang ist, ob die Gewaltanwendung zur Erreichung dieses Zwecks objektiv erforderlich war (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1982, 380; BGH NJW 1989, 2549 f.; Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 13, 14).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92
    Sie muß - nach der Vorstellung des Täters - ein Mittel sein, um die Entwendung zu ermöglichen, wenn es auch ohne Belang ist, ob die Gewaltanwendung zur Erreichung dieses Zwecks objektiv erforderlich war (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1982, 380; BGH NJW 1989, 2549 f.; Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 13, 14).
  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt',

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92
    Sie muß - nach der Vorstellung des Täters - ein Mittel sein, um die Entwendung zu ermöglichen, wenn es auch ohne Belang ist, ob die Gewaltanwendung zur Erreichung dieses Zwecks objektiv erforderlich war (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1982, 380; BGH NJW 1989, 2549 f.; Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 13, 14).
  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    Allein seine Vorstellung und sein Wille sind für den Finalzusammenhang maßgebend (BGH, Urteile vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331 und vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, NStZ 1993, 79; Beschluss vom 28. April 1989 - 4 StR 184/89, StV 1990, 159, 160).
  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    a) Soweit A. R. als Opfer der Nötigung in Betracht kommt, fehlt es an der für § 249 StGB erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen Gewalt und Wegnahme (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3 und 5).
  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 98/16

    Verknüpfung von qualifizierter Nötigung und Wegnahme beim Raub (subjektiv-finaler

    Nach seiner Vorstellung soll mit dem Nötigungsmittel körperlicher Widerstand überwunden oder aufgrund der Zwangswirkung unterlassen und es ihm hierdurch ermöglicht werden, den Gewahrsam zu brechen (BGH, Urteile vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331, und vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5).
  • OLG Hamm, 13.09.2016 - 9 U 158/15

    Stolperkante und nasse Tanzfläche - Verkehrssicherungspflichten

    Steht fest, dass der Geschädigte im Bereich einer abhilfebedürftigen Gefahrenstelle gestürzt ist, spricht nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH U.v. 14.12.1993 - VI ZR 271/91 - juris, NJW 1993, 945 u.v. 03.06.2008 - VI ZR 223/07 - juris, MDR 2008, 971) der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sich hier die Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht im Sinne der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schadenereignis ausgewirkt hat.
  • BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06

    Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB:

    Damit hat er als Täter eines Raubes ein sonstiges Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (vgl. BGH NStZ 1993, 79; NStZ-RR 2003, 328 10 (zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB)) bei sich geführt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt zu verhindern oder zu unterbinden.
  • BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02

    Vollendeter Raub (Wegnahme; finaler Zusammenhang; schwerer Raub; versuchter Raub)

    Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, kommt ein Schuldspruch wegen vollendeten Raubs nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7; BGH, Beschl. vom 17. Januar 1995 - 4 StR 738/94 - und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01).
  • BGH, 16.05.2000 - 4 StR 89/00

    Wegnahme mit Nötigungsmitteln im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB; Schwerer

    Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß die Gewaltanwendung oder die Drohung als Mittel eingesetzt werden, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5 und 7 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16

    Schwerer Raub (Beisichführen eines Mittels, um den Widerstand einer anderen

    Als Mittel kommen dabei auch Fesselungs- und Knebelungswerkzeuge in Betracht, wenn sie einem der angeführten Zwecke dienen sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - 5 StR 216/07, NStZ-RR 2007, 375; Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06, NStZ 2007, 332, 334; Beschluss vom 17. Juni 2003 -3 StR 177/03, NStZ-RR 2003, 328, 329 zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB; Urteil vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, NStZ 1993, 79 zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF).
  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 249/02

    Tateinheit zwischen Raub mit Todesfolge und Mord (Gleichgültigkeit des

    Damit stellt sich die Wegnahme nach vollendeter Tötung als Raub im Sinne von § 249 Abs. 1 StGB dar, weil die zuvor angewandte, in der Tötung liegende Gewalt entsprechend seiner Vorstellung Mittel zur Wegnahme war (BGH NStZ 1993, 79).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97

    'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert der Tatbestand des Raubes, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zweck der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7).
  • BGH, 11.09.2018 - 1 StR 413/18

    Raub (erforderliche Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme:

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 752/95

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Einheitliche Jugendstrafe - Einzeltat

  • BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95

    Zueignung - Zueignungsabsicht - Wegnahme - Beweismittel - Entfernung von

  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94

    Raub - Diebstahl - Wegnahme - Finale Verknüpfung - Zeitlicher Zusammenhang -

  • OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
  • BGH, 21.09.1993 - 5 StR 411/93

    Bewertung einer Kindesentführung bei nie vorgelegener akuter Lebensgefahr der

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