Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.04.1993

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.05.1992 - 4St RR 64/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3402
BayObLG, 12.05.1992 - 4St RR 64/92 (https://dejure.org/1992,3402)
BayObLG, Entscheidung vom 12.05.1992 - 4St RR 64/92 (https://dejure.org/1992,3402)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 4St RR 64/92 (https://dejure.org/1992,3402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Verwertung von Computerspielen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum strafrechtlichen Schutz des Urheberrechts an Computerspielen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertung; Computerspiele; Bild- und Tonfolgen; Urheberrechtsschutz; Computerprogramm; Filmwerk; Strafsanktion; Leistungsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UrhG §§ 2, 95, 106, 108

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3049
  • MDR 1992, 995 (Ls.)
  • GRUR 1992, 508
  • NStZ 1992, 547
  • NStZ 1993, 496 (Ls.)
  • ZUM 1992, 545
  • BayObLGSt 1992, 55
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Düsseldorf, 12.01.2007 - 12 O 345/02

    Auskunftserteilung durch einen Mitentwickler über die Einkünfte aus der

    Spielideen als solche sind nach § 2 Abs. 1 UrhG nicht schutzfähig (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, GRUR 1983, 437 - PUCKMANN ; OLG München, GRUR 1991, 510 - Rätsel ; Schüler, Anm. zum Urteil BayObLG, Urteil vom 12.05.1992 - NStZ 1993, 496); allenfalls die konkrete Ausgestaltung, die Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des Materials können einen Ansatzpunkt für Urheberrechtsschutz bieten (Schüler, a. a. O, S. 496).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.04.1993 - 2 Ws 98/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5871
OLG Düsseldorf, 02.04.1993 - 2 Ws 98/93 (https://dejure.org/1993,5871)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.04.1993 - 2 Ws 98/93 (https://dejure.org/1993,5871)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. April 1993 - 2 Ws 98/93 (https://dejure.org/1993,5871)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsbeschwerde; Revision; Wiedereinsetzungsverfahren; Formgerechte Begründung; Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 45 Abs. 2 S. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 49
  • NStZ 1993, 496
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.01.1997 - 4 StR 612/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch Verschulden des

    So hat - soweit ersichtlich - der Bundesgerichtshof auch bisher nur dann einen Wiedereinsetzungsantrag wegen mangelnder Form der Revisionsbegründung als unzulässig angesehen, wenn entweder lediglich ein Revisionsantrag gestellt, der Antrag jedoch überhaupt nicht begründet worden war (BGH bei Miebach NStZ 1989, 15), oder wenn weder ein § 345 Abs. 2 StPO genügender Revisionsantrag noch eine solche Revisionsbegründung vorlagen (BGHR § 44 Satz 1 Verhinderung 11; ebenso OLG Düsseldorf NStZ 1993, 496).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2009 - 1 Ss OWi 228 B/08

    Wiedereinsetzung: Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Form bei Nachholung

    Der Verteidiger des Betroffenen hat jedoch unterlassen, gem. § 79 Abs. 3 OWiG iVm. § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO die versäumte Handlung innerhalb der Antragsfrist in der dafür vorgeschriebenen Form nachzuholen (vgl. auch BGH NStZ 1989, S. 15; OLG Düsseldorf NStZ 1993, S. 496).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 Ws (OWi) 433/96
    Er wäre schon rechtlich unerheblich, wenn man mit der herrschenden Meinung davon ausgeht, daß die versäumte Antragsbegründung innerhalb der Frist von einer Woche zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO nachzuholen war (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Satz 3, Voraussetzungen 1; Senatsbeschluß vom 14. November 1994, NStf Nr. 17 zu § 45 StPO ; OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - in NStZ 1993, 496 ).
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