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Rechtsprechung
   BGH, 18.08.1992 - 5 StR 126/92   

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BGH, 18.08.1992 - 5 StR 126/92 (https://dejure.org/1992,2418)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1992 - 5 StR 126/92 (https://dejure.org/1992,2418)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1992 - 5 StR 126/92 (https://dejure.org/1992,2418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweiskraft des Protokolls bei Schweigen über wesentliche Förmlichkeiten - Verkennung eines Verdachts der Tatbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 51
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.1992 - 3 StR 63/92

    Anforderungen an Verlesung einer Urkunde - Fehlerhaftes Sitzungsprotokoll als

    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 5 StR 126/92
    Schweigt das Protokoll über die Einnahme eines Augenscheins oder die Verlesung, so gelten diese wegen der Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH Beschluß vom 18.3.1992 - 3 StR 63/92 - weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 274 Rd. 14).

    Auch wenn dieses Ergebnis der wahren Sachlage widersprechen sollte, muß es als Konsequenz der dem § 274 StPO zugrunde liegenden gesetzgeberischen Entscheidung hingenommen werden (BGH Beschluß vom 18.3.1992 - 3 StR 63/92 - BGHSt 36, 354, 358).

    Dann kann das Revisionsgericht das Protokoll im Wege des Freibeweises ergänzen (vgl. BGH Beschluß vom 18.3.1992 ... - 3 StR 63/92 - BGHSt 17, 220, 222).

  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 5 StR 126/92
    Dann kann das Revisionsgericht das Protokoll im Wege des Freibeweises ergänzen (vgl. BGH Beschluß vom 18.3.1992 ... - 3 StR 63/92 - BGHSt 17, 220, 222).

    Im übrigen könnte auch durch die Mitteilung einer Beweiserhebung in den Urteilsgründen die negative Beweiskraft des Protokolls nicht durchbrochen werden, denn die Lücken und offensichtlichen Widersprüche müssen sich aus dem Protokoll selbst ergeben (BGHSt 17, 220, 222).

  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 5 StR 126/92
    Auch wenn dieses Ergebnis der wahren Sachlage widersprechen sollte, muß es als Konsequenz der dem § 274 StPO zugrunde liegenden gesetzgeberischen Entscheidung hingenommen werden (BGH Beschluß vom 18.3.1992 - 3 StR 63/92 - BGHSt 36, 354, 358).
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    5. Strafsenat: BGHSt 10, 342, 343 (5 StR 197/57); BGH NStZ 1993, 51, 52 (5 StR 126/92 - wohl inzident - nicht tragend -); Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 462/03 (inzident - nicht tragend - (insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2004, 451)).
  • BGH, 23.10.2001 - 4 StR 249/01

    Einnahme des Augenscheins; Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung);

    Schweigt das Protokoll über die Einnahme eines Augenscheins, so gilt dieser wegen der Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH NStZ 1993, 51; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 31).

    Auch wenn dieses Ergebnis der wahren Sachlage widersprechen sollte, muß es als Konsequenz der dem § 274 StPO zugrundeliegenden gesetzgeberischen Entscheidung hingenommen werden (BGH NStZ 1993, 51 m.N.).

    Schweigt das Protokoll über die Einnahme eines Augenscheins, so gilt dieser wegen der Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH NStZ 1993, 51; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 31).

    Auch wenn dieses Ergebnis der wahren Sachlage widersprechen sollte, muß es als Konsequenz der dem § 274 StPO zugrundeliegenden gesetzgeberischen Entscheidung hingenommen werden (BGH NStZ 1993, 51 m.N.).

  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Selbst wenn dieses Ergebnis der wahren Sachlage widersprechen sollte, muss es als Konsequenz der dem § 274 StPO zu Grunde liegenden gesetzgeberischen Entscheidung hingenommen werden (BGH, Beschluss vom 18. August 1992 - 5 StR 126/92 -, zitiert nach juris Rn. 6; BGH, NStZ 2002, 219).
  • BGH, 13.04.1999 - 1 StR 107/99

    Einführung von Urkunden in die Hauptverhandlung; Sitzungsprotokoll;

    Schweigt das Protokoll, so gilt die Verlesung wegen dessen Beweiskraft nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH NStZ 1993, 51; BGH, Urt. v. 8. Juni 1994 - 3 StR 280193; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 273 Rdn. 7).
  • KG, 22.11.2018 - 3 Ws (B) 282/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines Beweisantrags

    Das Hauptverhandlungsprotokoll, das insoweit negative Beweiskraft entfaltet (vgl. BGH NStZ 1993, 51 f.), weist jedoch nicht aus, dass das Lichtbild in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen wurde.".
  • BGH, 06.09.2000 - 2 StR 190/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Eine förmliche Verlesung des Gutachtens gemäß § 249 Abs. 1 StPO ist in der Hauptverhandlung nicht erfolgt, was durch das Schweigen des Hauptverhandlungsprotokolls bewiesen wird (BGH NStZ 1999, 424; NStZ 1993, 51 ; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 11).
  • BGH, 31.08.1995 - 1 StR 452/95

    Sitzungsprotokoll - Beeidigung - Dolmetscher

    Es liegen auch nicht offensichtliche Widersprüche oder Lücken vor, die sich aus dem Protokoll selbst ergeben und die eine Nachprüfung im Wege des Freibeweises gestatten (vgl. BGHSt 36, 354, 358 [BGH 06.02.1990 - 2 StR 29/89] sowie BGH NStZ 1993, 51 f.).
  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15

    Kein förmlicher Augenschein durch Vorhalt eines Lichtbildes im Rahmen einer

  • OLG Hamm, 04.06.2003 - 2 Ss 369/03

    Beweiswürdigung, Anforderungen, Lichtbild, Augenscheinseinnahme; Protokoll,

  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 12/98

    Einnahme eines Augenscheins - Verlesung einer Urkunde - Sexueller Missbrauch von

  • OLG Hamm, 26.02.2004 - 2 Ss OWi 54/04
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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1992 - 2 StR 149/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3581
BGH, 20.05.1992 - 2 StR 149/92 (https://dejure.org/1992,3581)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1992 - 2 StR 149/92 (https://dejure.org/1992,3581)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 2 StR 149/92 (https://dejure.org/1992,3581)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortsetzungstat - Fortsetzungszusammenhang - Einzelakte - Selbständige Tat - Verbrauch der Strafklage - Gesonderte Verfolgung der Einzelakte - Gegenstand des Urteils - Urteilsfindung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 263; StPO § 264

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 602 (Ls.)
  • NStZ 1993, 51
  • StV 1992, 602
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auch nach Ansicht des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ist es nur in Ausnahmefällen nach eingehenden Feststellungen zu den Einzelheiten des Vorgehens des Täters möglich, eine "umfangreiche und zeitlich ausgedehnte Geschäftstätigkeit (beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) zu einer einzigen Handlung im Rechtssinne zusammenzufassen" (Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 StR 143/92, insoweit in NStZ 1993, 51 nicht abgedruckt).
  • BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 9/94

    Strafprozeßrecht: Feststellung des Schuldumfangs - Strafklageverbrauch im

    Das Prozeßhindernis des Verbrauchs der Strafklage steht hier nur der Verfolgung eines Einzelaktes der verfahrensgegenständlichen fortgesetzten Tat entgegen, weil die rechtskräftige Aburteilung einer Einzelhandlung als einer selbständigen Tat die Strafklage wegen der übrigen Teile einer Fortsetzungstat nicht verbraucht (BGH NStZ 1993, 51 ; Pikart § 337 Rn. 39).
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