Rechtsprechung
   BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,266
BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94 (https://dejure.org/1994,266)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.1994 - 2 BvR 777/94 (https://dejure.org/1994,266)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94 (https://dejure.org/1994,266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Staatsanwaltschaft - Akteneinsicht - Ermittlungsverfahren - Rechtsweggarantie - Allgemeines Willkürverbot - Effektive Einwirkung - Haftentscheidung - Verteidiger - Faires Verfahren - Rechtsstaatlichkeit - Rechtliches Gehör - Mündliche Mitteilung - Haftbefehl - Gefährdung ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3219
  • NStZ 1994, 551
  • StV 1994, 465
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
    Sachverhaltserforschung und Wahrheitsfindung, zentrale Anliegen des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 57, 250 [275]), würden sonst unerträglichen Erschwernissen und Verdunkelungsmöglichkeiten ausgesetzt.

    Denn während durch die Ermittlungen als solche regelmäßig nicht unmittelbar in die Rechte des Beschuldigten eingegriffen wird, liegt in diesem Fall ein Eingriff in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG vor, dessen freiheitssichernde Funktion auch im Verfahrensrecht Beachtung fordert (vgl. BVerfGE 57, 250 [275]) und das dem Informationsinteresse des Beschuldigten gegenüber den Erfordernissen des rechtsstaatlichen Auftrags zur Wahrheitsermittlung im Strafverfahren ein höheres Gewicht verleiht.

    Aus dem Recht des Beschuldigten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 [275]) und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt mithin ein Anspruch des inhaftierten Beschuldigten auf Einsicht seines Verteidigers in die Akten, wenn und soweit er die sich darin befindenden Informationen benötigt, um auf die gerichtliche Haftentscheidung effektiv einwirken zu können und eine mündliche Mitteilung der Tatsachen und Beweismittel, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde zu legen gedenkt, nicht ausreichend ist.

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt das Recht auf Gehör, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (etwa BVerfGE 18, 399 [404]).

    1.2 Art. 103 Abs. 1 GG geht davon aus, daß die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muß (BVerfGE 9, 89 [95 f]; 18, 399 [405]).

    1.3 Ein Akteneinsichtsrecht gemäß § 147 StPO als Konkretisierung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 18, 399 [405]; 62, 338 [343]) steht dem Verteidiger des Beschuldigten allerdings erst nach Abschluß der Ermittlungen in vollem Umfang zu.

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
    Nur wo die Sicherung gefährdeter Interessen eine vorherige Anhörung verbietet, um den Beschuldigten nicht zu warnen kann ausnahmsweise davon abgesehen werden (vgl. BVerfGE 9, 89 [98]).

    1.2 Art. 103 Abs. 1 GG geht davon aus, daß die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muß (BVerfGE 9, 89 [95 f]; 18, 399 [405]).

  • BVerfG, 27.05.1993 - 2 BvR 744/93

    Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft und Effektivität des

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
    Ist aus Gründen der Gefährdung der Ermittlungen aus der Sicht der Staatsanwaltschaft eine auch nur teilweise Einsicht in die Ermittlungsakte nicht möglich und verweigert sie diese deshalb gemäß § 147 Abs. 2 StPO , so kann das Gericht auf die Tatsachen und Beweismittel, die deshalb nicht zur Kenntnis des Beschuldigten gelangen, seine Entscheidung nicht stützen und muß gegebenenfalls den Haftbefehl aufheben (vgl. BVerfG, StV 1994, 1 ).

    Denn die von der herrschenden Rechtsprechung und Meinung geteilte Auffassung des Oberlandesgerichts, daß es sich bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Akteneinsicht um keinen selbständig anfechtbaren Justizverwaltungsakt handele, ist mit den Anforderungen der Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG nur zu vereinbaren, weil dem Beschuldigten mit den spezifischen Rechtsbehelfen im Haftverfahren ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung stehen, mit Haftbeschwerde oder mündlicher Haftprüfung die Anordnung oder Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mit der Begründung anzugreifen, der Haftbefehl sei unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zustande gekommen oder werde unter Mißachtung dieses Grundrechts aufrechterhalten (BVerfG, StV 1994, 1 ).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
    Da außerdem mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse immer größeres Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 19, 342 [347)], wächst auch das Informationsinteresse des Beschuldigten, dem es ermöglicht werden muß, mit der Haftbeschwerde oder Haftprüfung eine Entscheidung über die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft herbeizuführen.
  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
    Dieses Zuwarten ist ihm indessen im Blick auf die Erfordernisse einer wirksamen funktionstüchtigen Strafrechtspflege (vgl. BVerfGE 46, 214 [222 f]) in aller Regel zuzumuten.
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 900/82

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in den Strafregisterauszug

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
    1.3 Ein Akteneinsichtsrecht gemäß § 147 StPO als Konkretisierung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 18, 399 [405]; 62, 338 [343]) steht dem Verteidiger des Beschuldigten allerdings erst nach Abschluß der Ermittlungen in vollem Umfang zu.
  • BVerfG, 28.12.1984 - 2 BvR 1541/84

    Ablehnung der Akteneinsicht durch Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
    Mit Blick auf den rechtsstaatlichen Auftrag zur möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 80, 367 [378]) ist es nicht zu beanstanden, daß die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren einen Informationsvorsprung hat und das Informationsinteresse des Beschwerdeführers bis zum endgültigen Abschluß des Ermittlungsverfahrens zurücksteht (vgl. BVerfG, NStZ 1984, 228 ; 1985, 228 f).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
    Diese Vorschrift gewährleistet einen möglichst wirksamen gerichtlichen Schutz gegenüber Verletzungen der Rechtssphäre des einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 51, 176 [185]) Das bedeutet aber nicht stets sofortigen Rechtsschutz, sondern nur Rechtsschutz "innerhalb angemessener Zeit" (vgl. BVerfGE 55, 349 [369]).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
    Mit Blick auf den rechtsstaatlichen Auftrag zur möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 80, 367 [378]) ist es nicht zu beanstanden, daß die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren einen Informationsvorsprung hat und das Informationsinteresse des Beschwerdeführers bis zum endgültigen Abschluß des Ermittlungsverfahrens zurücksteht (vgl. BVerfG, NStZ 1984, 228 ; 1985, 228 f).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

  • BVerfG, 08.11.1983 - 2 BvR 1138/83

    Effektivität des Rechtsschutzes im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    Infolge der in erster Linie auf Gewährleistung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG zielenden Schutzrichtung des § 115 Abs. 1 StPO (vgl. BVerfG (Kammer), NStZ 1994, 551, 552; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 115 Rn. 1), die das Interesse an frühzeitiger Verteidigerbestellung (vgl. auch KK/Graf, StPO, 7. Aufl., § 115 Rn. 1a) gleichsam als Reflex mit umfasst, vermag die Verletzung dieser Vorschrift den Zeitpunkt rechtlich zwingender Verteidigerbestellung aber nicht vorzuverlagern.
  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

    Ein gegenüber dem Beschuldigten vorläufig bestehender Informationsvorsprung der Strafverfolgungsbehörden ist wegen ihres Auftrags, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 1994, 551, 552).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Namentlich für Haftfälle geht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon aus, dass eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94 -, juris, Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht