Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.09.1993

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.11.1992 - 2 Ss 337/92 - 67/92 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4048
OLG Düsseldorf, 17.11.1992 - 2 Ss 337/92 - 67/92 III (https://dejure.org/1992,4048)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.1992 - 2 Ss 337/92 - 67/92 III (https://dejure.org/1992,4048)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 1992 - 2 Ss 337/92 - 67/92 III (https://dejure.org/1992,4048)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1407
  • NStZ 1993, 286
  • NStZ 1994, 133 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 19.06.1987 - 5 Ss 166/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.1992 - 2 Ss 337/92
    Hingegen entspricht es der von beiden Teilen vorausgesetzten sozialen Konvention, daß der Geschäftsinhaber Gewahrsam an den Waren behält, die der Kunde offen in der Hand hält oder in den mitgeführten Einkaufswagen gelegt hat; denn hierdurch wird der Zugriff des Geschäftsinhabers auf die Ware nicht behindert (OLG Düsseldorf - 1. StS Beschl. v. 19.7.1987, NJW 1988, 922 = NStE Nr. 18 zu § 242 StGB).
  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in

    Es möchte die Revisionen beider Angeklagten gegen das Berufungsurteil deshalb als unbegründet verwerfen, sieht sich daran aber durch zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf gehindert: Dieses hat im Beschluß vom 17. November 1992 (NJW 1993, 1407) bei einem vergleichbaren Sachverhalt die Auffassung vertreten, derjenige, der in einem Kaufhaus eine Ware in der Absicht, diese nicht zu bezahlen, derart in den mitgeführten Einkaufswagen hineinlege, daß sie für die Kassiererin nicht ohne weiteres sichtbar sei und so die Kasse passiere, begehe keinen - versuchten oder vollendeten - Diebstahl, sondern Betrug.

    Wenn dieser nicht erkennt, daß sich im Einkaufswagen noch weitere Waren befinden, scheidet grundsätzlich schon gedanklich die Annahme - auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorausgesetzter - bewußter Vermögensverfügung bezüglich dieser Waren, die der Kassierer nicht wahrgenommen hat, aus (so zu Recht Backmann, Die Abgrenzung des Betrugs von Diebstahl und Unterschlagung, 1974, S. 85; Brocker aaO S. 921; Ruß aaO Rdn. 37 a.E.; Schmitz JA 1993, 350, 351; Stoffers JR 1994, 205, 207; Vitt NStZ 1994, 133, 134).

  • OLG Zweibrücken, 27.03.1995 - 1 Ss 245/94
    Der Senat möchte die Revisionen verwerfen (§§ 349 Abs. 2 und 3 StPO ), müßte dabei aber von zwei Entscheidungen abweichen, die das Oberlandesgericht Düsseldorf am 17. - November 1992 (NStZ 1993, 286 ; dazu unten 2 a) und - zu einer anderen Rechtsfrage - am 3. August 1985 (NJW.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3062
BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92 (https://dejure.org/1993,3062)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92 (https://dejure.org/1993,3062)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92 (https://dejure.org/1993,3062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 396
  • MDR 1994, 392
  • NStZ 1994, 133
  • BayObLGSt 1993, 168
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 27.02.1992 - RReg. 3 St 52/91
    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Die Erweiterung der Strafbarkeit betrifft zum einen den Kreis der angesprochenen Personen, der nicht mehr individuell bestimmbar sein muß, zum andern den Grad der Konkretisierung der vorgesehenen Tat (BayObLGSt 1992, 15/19 mit zahlreichen Nachweisen).

    Bei der Auslegung und Beurteilung des Inhalts von Schriften ist aber nach herrschender Auffassung vom objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener, verständiger Durchschnittsleser (Erklärungsempfänger) versteht (BVerfGE 33, 52/71; BGHSt 3, 346/347; BayObLGSt 1992, 15/17 m.w.Nachw.).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Soweit Zweifel bei der Beurteilung des Flugblattes bestehen, ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in Ansehung des hohen Stellenwertes des Art. 5 GG von einer grundrechtsfreundlichen Deutung auszugehen (BVerfGE 67, 213/230).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Bei der Auslegung wird das Landgericht zu beachten haben, daß bei der Interpretation von Äußerungen, die eine Einflußnahme auf den Prozeß der Meinungsbildung zum Ziel haben, die herangezogenen Gesichtspunkte und Maßstäbe mit Art. 5 Abs. 1 GG vereinbarsein müssen (BVerfGE 82, 43/50; BayObLGSt 1990, 31/32 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Bei der Auslegung und Beurteilung des Inhalts von Schriften ist aber nach herrschender Auffassung vom objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener, verständiger Durchschnittsleser (Erklärungsempfänger) versteht (BVerfGE 33, 52/71; BGHSt 3, 346/347; BayObLGSt 1992, 15/17 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Eine derartige Auslegung des Sinngehalts von Äußerungen, Erklärungen und Urkunden ist eine Tatsachenwürdigung, die nur dem Tatrichter obliegt (BGHSt 21, 371/372; 32, 310/311).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 339/52

    Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland - Gefährdung der

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Bei der Auslegung und Beurteilung des Inhalts von Schriften ist aber nach herrschender Auffassung vom objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener, verständiger Durchschnittsleser (Erklärungsempfänger) versteht (BVerfGE 33, 52/71; BGHSt 3, 346/347; BayObLGSt 1992, 15/17 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Eine derartige Auslegung des Sinngehalts von Äußerungen, Erklärungen und Urkunden ist eine Tatsachenwürdigung, die nur dem Tatrichter obliegt (BGHSt 21, 371/372; 32, 310/311).
  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    So hat es der Bundesgerichtshof im Rahmen des § 306 StGB für möglich gehalten, die Strafbarkeit nach dieser Vorschrift dann zu verneinen, wenn die Gefährdung absolut ausgeschlossen ist (BGHSt 26, 121/124).
  • OLG Celle, 20.01.1988 - 3 Ss 214/87

    Vobo-Schnippelei Straftat

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Nach ganz überwiegender Auffassung liegt in derartigen Fällen indes lediglich ein Verbotsirrtum vor, der den Vorsatz unberührt läßt (OLG Celle NJW 1988, 1101/1102; OLG Karlsruhe Justiz 1989, 66; LG Bremen StV 1986, 440; LK/v. Bubnoff § 111 Rn. 30; Lackner StGB 20. Aufl. § 111 Rn. 6; Dreher aaO. S. 327; Dreher/Tröndle § 111 Rn. 8).
  • RG, 10.10.1881 - C. 7/10

    1. Ist der Begriff einer ein hochverräterisches Unternehmen vorbereitenden

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Das Reichsgericht hat daher zu Recht die Auffassung vertreten, das Gesetz stelle nicht darauf ab, aus welchen Gründen der Erfolg der Aufforderung ausgeblieben sei (RGSt 5, 60/71).
  • KG, 21.07.1983 - Ss 81/83
  • OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12

    Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)

    Folglich muss die Äußerung Appellcharakter haben, also den Wunsch der Realisierung der Tat zum Ausdruck bringen (vgl. BayObLG NJW 1994, 396 ff.; OLG Karlsruhe a. a. O.; OLG Köln NJW 1988, 1102 ff.; Bosch in MüKo-StGB, a. a. O., § 111 Rdnr. 7; LK-Rosenau a. a. O. § 111 Rdnr. 18).
  • OLG Hamm, 05.07.2005 - 2 Ss 120/05

    Auslegung einer Erklärung; öffentliches Auffordern zur Straftaten, subjektiver

    Maßgebend ist dabei - was der Revisionsführer verkennt - nicht, was der Verfasser einer Schrift zum Ausdruck bringen wollte, sondern was er bei objektiver Bewertung zum Ausdruck gebracht hat (BayObLG, NJW 1994, 396, 398).

    Hinsichtlich des Aufforderns i.S.v. § 111 StGB genügt es für den inneren Tatbestand, dass der Auffordernde sich des tatsächlichen Inhalts seiner Aufforderung bewusst ist und er wenigstens mit der Möglichkeit rechnet, dass sie ernstgenommen wird (BayObLG, NJW 1994, 396, 397).

  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Anders als bei bloßen Meinungsäußerungen muss bei einer "Aufforderung" gerade die Erwünschtheit des angesonnenen kriminellen Geschehens deutlich werden, so dass auch von einem Appellcharakter als konstituierendem Kriterium einer "Aufforderung" gesprochen werden kann (vgl. BayObLG, NJW 1994, 396; OLG Karlsruhe, NStZ 1993, 389 [390]; OLG Köln, NJW 1988, 1102, und MDR 1983, 338).
  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00

    Keine Aufforderung zu Straftaten durch Aufruf gegen Kosovo-Einsatz

    Anders als bei bloßen Meinungsäußerungen muß bei einer "Aufforderung" gerade die Erwünschtheit des angesonnenen kriminellen Geschehens deutlich werden, so daß auch von einem Appellcharakter als konstituierendem Kriterium einer "Aufforderung" gesprochen werden kann (vgl. BayObLG NJW 1994, 396; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389, 390; OLG ( Köln NJW 1988, 1102 und MDR 1983, 338).
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