Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.11.1993 | BGH, 12.11.1993

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 3 Ws 154/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2059
OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 3 Ws 154/93 (https://dejure.org/1993,2059)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93 (https://dejure.org/1993,2059)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 3 Ws 154/93 (https://dejure.org/1993,2059)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2059) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schweigepflicht; Attest; Arzt; Verhandlung; Angeklagter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 329 Abs. 1, § 53 Abs. 1 Nr. 3

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 87 (Ls.)
  • NStZ 1994, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)

  • OLG Stuttgart, 14.08.2003 - 1 Ss 376/03

    Ausbleiben des Angeklagten: Amtsaufklärung bei Zweifeln an genügender

    Den Angeklagten trifft hinsichtlich des Entschuldigungsgrundes keine lückenlose Nachweispflicht; entscheidend ist nicht, ob er sich genügend entschuldigte hat, sondern lediglich, ob er genügend entschuldigt ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2000, 84; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; Ruß a.a.O Rdn. 7; Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 18; Pfeiffer a.a.O. Rdn. 6).

    Sollte der Angeklagte erneut eine krankheitsbedingte Reise- und Verhandlungsunfähigkeit geltend machen, so wird die neue Berufungsstrafkammer den zuständigen Amtsarzt anstelle medizinisch nicht qualifizierter Polizeibeamter ersuchen müssen, den Angeklagten in dessen Wohnung aufzusuchen und zu untersuchen (vgl. BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; Ruß in KK, StPO, 5. Auflage, § 329 Rdn. 8).

  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 3 Ws 405/05

    Verletzung von Privatgeheimnissen: Ergänzende telefonische Auskünfte des Arztes

    Gleiches gilt, wenn dem Betroffenen an der Geheimhaltung der fraglichen Tatsachen nichts liegt, weil er an ihrer Verwertung durch Dritte, hier durch das Gericht, geradezu ein Interesse hat (vgl. hierzu Lenckner, NJW 1965 321, 323; OLG Karlsruhe, NStZ 1994, 141).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.02.2024 - 12 Qs 3/24

    Wiedereinsetzungsgrund, Verhandlungsunfähigkeit, Sofortige Beschwerde, Ärztliches

    Hinderungsgründe gab es nicht, denn in der Vorlage des Attests lag zugleich die Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht (OLG München, Beschluss vom 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17, juris Rn. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93, juris Rn. 7 f.; LR-StPO/Bertheau/Ignor, 27. Aufl., § 53 Rn. 80).
  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 3 Ss 84/09

    Verhandlungsfähigkeit; Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung

    In der Rechtsprechung wird vielfach - insbesondere wenn es um zur Entschuldigung vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen geht, welche gerade nicht ausreichen, da Arbeitsunfähigkeit und Verhandlungsunfähigkeit nicht identisch sind und aus den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch keine Diagnose hervorgeht - in der Vorlage von Attest bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine konkludente Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch den Angeklagten gesehen, welche eine Nachfrage seitens des Gerichtes beim ausstellenden Arzt ermögliche, so dass keine nennenswerten Verzögerungen der Hauptverhandlung zu erwarten seien (OLG Hamm - 5. Strafsenat/Senat für Bußgeldsachen - NStZ-RR 2009, 120; BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; OLG Koblenz Beschl. v. 30.10.2003 - 2 Ss 226/03 = beckRS 2003, 30332050).
  • OLG Nürnberg, 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08

    Verwerfungsurteil des Berufungsgerichts: Anforderungen an die mit der Revision

    Die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen liegen mit der Vorlage des Attestes durch den Angeklagten schon deshalb vor, weil der ausstellende Arzt damit konkludent von seiner Schweigepflicht entbunden wird (siehe OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141, 142; BayObLG NStZ-RR 1999, 143; Paul aaO., Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 3 Ws 139/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Ermessen ; Bewährungswiderruf ; Mündliche

    Aufgrund der zugleich eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht enthaltenden (Senat NStZ 1994, 141; NJW 1995, 2571) Vorlage der Entlassungsanzeige der Klinik vom 21.03.2001, in der sowohl der einweisende Arzt, als auch der dort behandelnde Arzt ausgewiesen sind, hat der Senat freibeweislich, ohne dass dies zu einer Verzögerung des Verfahrens führte, eine fernmündliche Auskunft des behandelnden Arztes Dr. W eingeholt, die den Vortrag des Verurteilten stützt (vgl. auch den vom Senat erhobenen Arztbrief des Arztes Dr. W vom 27.04.2001).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 2166/18

    Besorgnis der Befangenheit; Nichterscheinen eines Beteiligten aus

    Im Übrigen kann in der Vorlage eines ärztlichen Attestes durch einen Betroffenen, der damit sein Nichterscheinen bei Gericht begründen will, nach ständiger Rechtsprechung die konkludente Erklärung gesehen werden, dass der Betroffene den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts hinsichtlich des Grundes für sein Nichterscheinen von der Schweigepflicht entbindet (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17 - juris Rn. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 - juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2006 - 1 Ss 137/06 - juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93 - juris Rn. 8 f.; jeweils zu § 329 Abs. 1 StPO; siehe auch Fromm in Fromm, Verteidigung in Straßenverkehrs-OWi-Verfahren, 2. Aufl., 2014, Kapitel 9 Gerichtliches Bußgeldverfahren, VII 2) b) ee)).
  • OLG Celle, 09.03.2017 - 2 Ss 23/17

    Darstellung früherer Aussageinhalte bei Abstellen auf Konstanz dieser Aussagen

    Selbst im Falle nicht vollständig aussagekräftiger Atteste ist das Gericht zur Überprüfung geltend gemachter Verhandlungsunfähigkeit verpflichtet, beim behandelnden Arzt nachzufragen, zumal die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung durch den Angeklagten eine konkludente Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht darstellt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - 3 Ws 154/93 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2015 - 1 Ss 322/15

    Sieht ein Tatgericht ein Attest nicht als genügende Entschuldigung an und

    Hinweisen auf einen Entschuldigungsgrund muss das Gericht deshalb von Amts wegen nachgehen und im Zweifelsfall Nachforschungen im Wege des Freibeweises durch Rückfrage bei dem behandelnden Arzt anstellen (OLG Frankfurt am Main -2 Ss-OWi 330/15-; -1 Ss 253/12-; OLG Düsseldorf VRS 78, 138), der infolge der Vorlage seiner ärztlichen Bescheinigung konkludent von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden worden ist (OLG Frankfurt am Main -1 Ss 253/12-; BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; OLG München StraFo 2014, 79).
  • OLG Köln, 27.08.1999 - 13 W 54/99

    Ausbleibens eines Zeugen; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Ordnungsmittel;

    In der Vorlage eines ärztlichen Attestes durch einen Zeugen, der damit sein Nichterscheinen entschuldigen will, kann die konkludente Erklärung gesehen werden, daß der Zeuge den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts hinsichtlich des Entschuldigungsgrundes von der Schweigepflicht entbindet (vgl. OLG Düsseldorf, VRS Bd. 84 (1993), S. 458, 460; Karlsruhe, NStZ 1994, 141; BayObLG NStZ-RR 1999, 143 - jeweils zu § 329 Abs. 1 StPO).
  • BayObLG, 11.05.1998 - 1 ObOWi 169/98

    Fehlen des Vortrags eines schlüssigen Entschuldigungsgrundes

  • OLG Zweibrücken, 07.04.2005 - 1 Ss 40/05

    Fehlerhafte Verwerfung des Einspruchs des zur Bußgeldhauptverhandlung nicht

  • BayObLG, 30.10.1998 - 3St RR 114/98

    Schweigepflicht eines Arztes bei Abwesenheit eines Angeklagten wegen attestierter

  • BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Ausbleiben des Angeklagten zur

  • LG Aurich, 11.01.2011 - 12 Qs 5/11

    Anforderungen an ein entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung

  • OLG Koblenz, 28.11.2006 - 2 Ss 350/06
  • KG, 07.05.1997 - 1 Ss 100/97

    Begriff der "genügenden Entschuldigung" bei Nichterscheinen in der

  • OLG Karlsruhe, 18.01.1996 - 2 Ss 249/95
  • OLG München, 17.01.2014 - 4 OLG 13 Ss 11/14

    Verwerfungsurteil - Entschuldigung des Angeklagten bei Nichterscheinen in der

  • KG, 29.03.1999 - 1 Ss 40/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,791
BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93 (https://dejure.org/1993,791)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1993 - 5 StR 539/93 (https://dejure.org/1993,791)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1993 - 5 StR 539/93 (https://dejure.org/1993,791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 5 StPO; § 395 StPO; § 400 StPO; § 401 StPO
    Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Beschränkung des Rechtsmittels der Nebenklage bei Dauerdelikten

  • Wolters Kluwer

    Revision - Zuhälterei - Menschenhandel - Tateinheit - Vergewaltigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 390
  • NJW 1994, 1015
  • MDR 1994, 289
  • NStZ 1994, 141
  • StV 1994, 283
  • StV 1994, 284
  • JR 1995, 71
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
    Steht des Dauerdelikt der Zuhälterei mit Menschenhandel und Vergewaltigung jeweils in Tateinheit, so ist eine Beschränkung der Revision auf die Aburteilung wegen Vergewaltigung zulässig (Ergänzung BGH, 11. Juni 1980, 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288).

    Dies ergibt sich aus der Struktur der genannten Dauerdelikte, die auch dazu geführt hat, daß in Tateinheit mit dem Organisationsdelikt begangene Straftaten trotz rechtskräftiger Aburteilung dieses Delikts unter besonderen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer getrennten Aburteilung zugänglich sind (BGHSt 29, 288, 293; dazu BVerfGE 56, 22; Laufhütte in LK 10. Aufl. vor § 174 Rdn. 22, 23).

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
    Dies ergibt sich aus der Struktur der genannten Dauerdelikte, die auch dazu geführt hat, daß in Tateinheit mit dem Organisationsdelikt begangene Straftaten trotz rechtskräftiger Aburteilung dieses Delikts unter besonderen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer getrennten Aburteilung zugänglich sind (BGHSt 29, 288, 293; dazu BVerfGE 56, 22; Laufhütte in LK 10. Aufl. vor § 174 Rdn. 22, 23).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
    Das Revisionsgericht muß insbesondere prüfen können, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, d.h. ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
    Das Revisionsgericht muß insbesondere prüfen können, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, d.h. ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
    Lassen sich ausnahmsweise keine Feststellungen zum Tatgeschehen treffen, so ist dies in den Urteilsgründen unter Angabe der in Betracht kommenden Beweismittel darzulegen (vgl. BGH NJW 1980, 2423).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
    Das Revisionsgericht muß insbesondere prüfen können, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, d.h. ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
    Das Revisionsgericht muß insbesondere prüfen können, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, d.h. ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14

    (Schwere) Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (schwere

    Der Senat weist den neuen Tatrichter darauf hin, dass er alle in Tateinheit mit dem Nebenklagedelikt stehenden Delikte - auch Offizialdelikte - erneut zu prüfen haben wird (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1993 - 5 StR 539/93, BGHSt 39, 390, 391; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 400 Rn. 7a mwN).
  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Deshalb überschneiden sich die Ausführungshandlungen der schweren Zwangsprostitution und der Vergewaltigung und stehen in Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1993 - 5 StR 539/93, NJW 1994, 1015 (zu § 181 StGB aF); Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - 3 StR 607/98, NStZ 1999, 311 (zu § 180b StGB aF); vom 22. Juli 2020 - 2 StR 92/20 (zu § 232 StGB aF)), nicht aber die später verwirklichten Sexualdelikte.
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Es kann dahinstehen, ob der Umstand, dass die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB und schwerer wiegende Straftaten trotz der Annahme materiellrechtlicher Tateinheit unter besonderen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer getrennten Aburteilung zugänglich sind ( BGHSt 29, 288, 292 ff.; BGH StV 1999, 352, 353), es rechtfertigen kann, eine Beschränkung der Revision auf in Tateinheit mit dem Organisationsdelikt stehende schwerere Straftaten als wirksam anzusehen (Paul in KK 6. Aufl. § 318 Rdn. 6a; zur Zulässigkeit der Revisionsbeschränkung auf einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung, wenn diese mit dem Dauerdelikt der Zuhälterei tateinheitlich zusammentrifft, s. BGHSt 39, 390).
  • BGH, 01.06.2023 - 4 StR 225/22

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug,

    Diese ist deshalb insoweit einer selbstständigen Aburteilung zugänglich (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, NJW 2016, 657 Rn. 35 ff.; siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 9. November 1993 ? 5 StR 539/93, BGHSt 39, 390, sowie zu einem anderen Fall, BGH, Beschluss vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71, NJW 1973, 335, 336).
  • LG Köln, 07.07.2017 - 113 KLs 3/15

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung, des schweren Menschenhandels zum Zweck der

    Das bei der Tat zu B. III. 1. tateinheitlich verwirklichte (Dauer-)Delikt der ausbeuterischen und dirigierenden Zuhälterei ist schließlich als minder schweres Delikt auch nicht in der Lage, die vorgenannten schwereren Tatbestände des schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Vergewaltigung zu einer Tat zu verbinden (vgl. BGH, Urt. v. 09.11.1993 - 5 StR 539/93; zitiert nach beck-online ).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Das Problem des etwaigen Verbrauchs der Strafklage für Taten, die schwerer wiegen als die fortgesetzte Handlung, stellt sich auch bei Dauerstraftaten, für die in der Rechtsprechung rechtsstaatliche und praktikable Lösungen entwickelt worden sind (BGHSt 29, 288 für § 129 StGB; BGHSt 36, 151 für die Waffendelikte; BGH, Urteil vom 9. November 1993 - 5 StR 539/93 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, für § 181 a StGB; vgl. auch BGHSt 35, 318).
  • LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14
    Das bei der Tat zu Ziff. II. 2. tateinheitlich verwirklichte (Dauer-)Delikt der ausbeuterischen Zuhälterei ist schließlich als minder schweres Delikt auch nicht in der Lage, die vorgenannten schwereren Tatbestände des schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Vergewaltigung zu einer Tat zu verbinden (vgl. BGH, Urteil v. 09.11.1993 - 5 StR 539/93, zit. nach juris).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 268/95

    Zulässige Revision - Nebenkläger - Tatrichter - Nichtanwendung von

    Aufgrund des zulässigen Rechtsmittels des Nebenklägers hat das Revisionsgericht jedenfalls zu prüfen, ob der Tatrichter Strafvorschriften unangewendet gelassen hat, die zum Anschluß des Nebenklägers berechtigen und bei weitgehender tatbestandlicher Überschneidung dieselbe Zielrichtung haben wie das Delikt, dessen Nichtanwendung der Nebenkläger in zulässiger Weise beanstandet (vgl. auch BGHSt 39, 390).

    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß das festzustellende Verhalten des Angeklagten M auch unter dem Gesichtspunkt von Offizialdelikten zu prüfen sein wird (vgl. BGHSt 39, 390, 391).

  • BGH, 27.05.2004 - 3 StR 500/03

    Sexuelle Nötigung (funktionaler Zusammenhang zwischen Nötigung und sexueller

    Zwar sind die genannten Verbrechen - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - jeweils tateinheitlich mit dem Dauerdelikt der Zuhälterei verwirklicht worden; eine zur Annahme von Tateinheit führende Verklammerung der Verbrechenstatbestände durch das tateinheitlich begangene Vergehen scheitert jedoch am Fehlen zumindest annähernder Wertgleichheit (vgl. BGHSt 39, 390, 391 f.; BGHR StGB § 181 Abs. 1 Konkurrenzen 3; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 29 f.).
  • BGH, 19.05.2010 - 3 StR 56/10

    Körperverletzung; Freiheitsberaubung; Zuhälterei; schwerer Menschenhandel

    Bei der Zuhälterei handelt es sich um ein Dauerdelikt, so dass mehrere, zeitlich gestreckte dirigierende Maßnahmen zum Nachteil einer Prostituierten rechtlich zu einer Tat zusammengefasst werden (BGHSt 39, 390).
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 219/04

    Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe (Beweiswürdigung); Mittäterschaft

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17

    Revision im Strafverfahren: Korrektur des Schuldspruchs durch das

  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00

    Tatbegriff bei der Zuhälterei

  • OLG Zweibrücken, 13.06.2008 - 1 Ss 70/08

    Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf eine teilweise Einstellung

  • BGH, 22.07.2020 - 2 StR 92/20

    Konkurrenzen (Zuhälterei, Vergewaltigung, schwerer Menschenhandel)

  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94

    Indiz - Gesamtwürdigung - Widerruf - Geständnis

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
  • BGH, 06.02.2018 - 2 StR 547/17

    Fehlende Festsetzung der Höhe des Tagessatzes im Rahmen der Verhängung von

  • OLG Frankfurt, 27.06.2000 - 2 Ss 131/00

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers

  • BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97

    Vorliegen eines Strafklageverbrauchs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

  • BayObLG, 20.10.2003 - 4St RR 120/03

    Vollendung der Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln bei Einschaltung eines

  • OLG Frankfurt, 18.01.2000 - 2 Ss 131/00

    Rechtsmittel des Nebenklägers: Umfang der Kognitionspflicht bei tateinheitlich

  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 98/08

    Berufung im Strafverfahren: Voraussetzungen einer Beschränkung auf den

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1993 - 1 BJs 193/84 - 5 StB 20/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13686
BGH, 12.11.1993 - 1 BJs 193/84 - 5 StB 20/93 (https://dejure.org/1993,13686)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1993 - 1 BJs 193/84 - 5 StB 20/93 (https://dejure.org/1993,13686)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1993 - 1 BJs 193/84 - 5 StB 20/93 (https://dejure.org/1993,13686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,13686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestätigung von vom Generalbundesanwalt nach § 81b Strafprozessordnung (StPO) angeordneten erkennnungsdienstlichen Maßnahmen durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes - Zulässigkeit von Beschwerden gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 465
  • MDR 1994, 194
  • NStZ 1994, 141 (Ls.)
  • StV 1994, 57
  • StV 1994, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Der Senat hat nicht zu entscheiden, ob und gegebenenfalls inwieweit gegen die nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO getroffene richterliche Entscheidung die Beschwerde statthaft ist (vgl. dazu BGHSt 28, 57; 160; 206; s. auch BGH NStZ 1994, 141).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht