Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.11.1993 - 1 BL 117/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4141
OLG Zweibrücken, 29.11.1993 - 1 BL 117/93 (https://dejure.org/1993,4141)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.11.1993 - 1 BL 117/93 (https://dejure.org/1993,4141)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. November 1993 - 1 BL 117/93 (https://dejure.org/1993,4141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 202
  • StV 1994, 89
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 18.04.1994 - 2 BL 121/94

    Aufhebung, grober Fehler, Gutachten, Überflüssigkeit des Gutachten, Überwachung,

    Dass der Beschuldigte eines Verbrechens des versuchten Mordes dringend verdächtig ist, ändert an dieser durch das Gesetz vorgeschriebenen Prüfungsstrenge nichts; eine korrigierende Abwägung zwischen dem Interesse des Staates an der Verfahrenssicherung bei Kapitalverbrechen und dem Beschleunigungsgrundsatz findet darüber hinaus nicht statt (vgl. PfzOLG Zweibrücken NStZ 1994, 202; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 41. Aufl. (1993) § 121 StPO Rn. 20 m.w.N.).

    Unter diesen Umständen ist eine weitere Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft ausgeschlossen, so dass der Haftbefehl des Amtsgerichts Dortmund vom 10. Oktober 1993 aufzuheben war (vgl. PfzOLG Zweibrücken NStZ 1994, 202 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verfahrensverzögerung

    Die Staatsanwaltschaft hat den Gutachter ständig auf die bestehende Haftsitutation hinzuweisen, die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren und erforderlichenfalls gemäß § 77 Abs. 2 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen und festzusetzen (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 629; OLG Zweibrücken, NStZ 1994, 202).
  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
    Veranlassung zur Auseinandersetzung bestand umso mehr, als vermeidbare Verzögerungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Sachverständigengutachten generell mindestens bedenklich sind (vgl. nur OLG Celle, NdsRpfl 2002, 369) und es nach verbreiteter Ansicht in Haftsachen erforderlich ist, genaue Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist das Gutachten zu erstatten ist, die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren und erforderlichenfalls gemäß § 77 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen oder auch festzusetzen (vgl. OLG Dresden, StV 2002, 149 f.; OLG Braunschweig, NdsRpfl 1998, 296 f.; OLG Bremen, StV 1997, 143 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2588 und StV 1998, 559 [560]; OLG Hamm, StV 2000, 629 [630]; OLG Jena, StraFo 1997, 318 f. und StV 1998, 560 [561 f.]; OLG Zweibrücken, StV 1994, 89 f.).
  • OLG Koblenz, 28.05.2002 - 4420 Bl - III - 39/02

    Haftprüfung, Beschleunigungsgrundsatz, Sachverständigengutachten

    Die Vorsitzende wäre vielmehr verpflichtet gewesen, die Sachverständige auf das Beschleunigungsgebot in Haftsachen und die Konsequenzen seiner Nichtbeachtung hinzuweisen sowie mit Nachdruck (§§ 73 Abs. 1 S. 2, 77 Abs. 2, 78 StPO) auf eine möglichst frühe Begutachtung hinzuwirken (vgl. OLG Zweibrücken, StV 94, 89 m. w. N.).
  • OLG Jena, 19.06.1997 - 1 HEs 50/97

    Rechtfertigender wichtiger Grund für die Anordnung der Haftfortdauer i.S.d. § 121

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Zweibrücken, 09.10.2000 - 1 HPL 51/00

    Beschleunigung in Haftsachen; Beauftragung eines externen Gutachters durch das

    Zwar hat das Gericht, das einen externen Sachverständigen beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Begutachtung in angemessener Zeit und ohne vermeidbaren Aufschub erfolgt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 1993 - 1 BL 117/93 - und vom 26. Juli 1996 - 1 BL 52/96 -).
  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 BL 254/98

    Sechs-Monats-Prüfung, verzögerter Eingang eines Sachverständigengutachtens,

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht Einigkeit, wie im Hinblick auf den sich aus den §§ 121, 122 StPO ergebenden Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen die ordnungsgemäße, insbesondere zeitgerechte Erfüllung eines Sachverständigenauftrags zu erledigen, insbesondere durch die Staatsanwaltschaft zu überwachen ist (vgl. zu allem aus der Rechtsprechung Beschlüsse des OLG Hamm vom 25. November 1992 in 3 BL 405/92 und 438/92; siehe auch OLG Düsseldorf, a.a.O., sowie StV 1998, 560; OLG Bremen StV 1989, 539; OLG Zweibrücken StV 1994, 89,; Thüringisches OLG, a.a.O.):.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht