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   KG, 05.01.1994 - 5 Ws 4/94   

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https://dejure.org/1994,3033
KG, 05.01.1994 - 5 Ws 4/94 (https://dejure.org/1994,3033)
KG, Entscheidung vom 05.01.1994 - 5 Ws 4/94 (https://dejure.org/1994,3033)
KG, Entscheidung vom 05. Januar 1994 - 5 Ws 4/94 (https://dejure.org/1994,3033)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafvollstreckungskammer; Erstinstanzlich; Erste Instanz; Allgemeine Strafkammer; Zurückverweisung; Rechtszug; Selbstmord; Strafaufschub; Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 309 Abs. 2, § 462a Abs. 1, § 455 Abs. 2, 3

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 255
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15

    Strafvollstreckung: Antrag eines psychisch kranken Verurteilten auf Strafaufschub

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb übereinstimmend anerkannt, dass Selbstmordgefahr grundsätzlich auch dann kein Grund ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben, wenn sie - wie vorliegend - ernsthaft geäußert wird (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191; OLG Schleswig, 2 Ws 436/06 v. 12.11.2006 - SchlHA 2007, 292; OLG Köln, 2 Ws 623/03 v. 25.11.2003; KG, 5 Ws 4/94 v. 5.1.1994 - NStZ 1994, 255; KK-Appl, § 455 Rn. 7; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, § 455 Rn. 10; Klein in: BeckOK StPO § 455 Rn. 3).
  • OLG Celle, 26.10.2011 - 1 Ws 424/11

    Kriterien zur Abgrenzung von Strafaufschub und Strafunterbrechung bei

    Da diese Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft steht, kann sie von den Gerichten nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. KG NStZ 1994, 255; LR-Graalmann-Scheerer, StPO 26. Aufl. § 455 Rn. 32), also darauf, ob sie von einem rechtlich zutreffenden Begriff des Versagungsgrundes ausgeht und auf einer nachvollziehbaren Abwägung aller entscheidungserheblichen Umstände beruht.
  • OLG Koblenz, 25.06.2003 - 1 Ws 387/03

    Vollstreckungsaufschub, Strafaufschub, Vollstreckungsunterbrechung,

    Die Entscheidung steht im Ermessen der Vollstreckungsbehörde und kann gerichtlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden (KG NStZ 94, 255).
  • OLG Hamburg, 02.05.2006 - 1 Ws 59/06

    Unterbrechung der Strafvollstreckung bei todkrankem Strafgefangenen

    P, der ihn während des Beschwerdeverfahrens am 28. April 2006 noch einmal eingehend untersucht hat, voraussichtlich in maximal wenigen Monaten zum Tode führen wird, ist jede andere Entscheidung als die Strafunterbrechung auch unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit wegen Verstoßes gegen das Recht des Beschwerdeführers auf Achtung seiner Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), zu der auch ein Sterben in Würde gehört, ermessensfehlerhaft, so daß der Senat ausnahmsweise in diesem Einzelfall die Vollstreckungsunterbrechung selbst anordnet, obwohl diese Entscheidung grundsätzlich im Ermessen der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde liegt und von den Gerichten nur darauf überprüft werden darf, ob von dem eingeräumten Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht worden ist (KG in NStZ 1994, 255, 256; Thür. OLG Jena in StV 2004, 84; KK-Fischer, 5. Aufl., § 455 Rn. 17; KMR-Paulus, § 455 Rn. 27).
  • OLG Hamburg, 15.06.2020 - 2 Ws 152/19

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Anordnung des Arrests zur

    b) Hat indes wie hier entgegen § 462a Absatz 1 StPO nicht die Strafvollstreckungskammer, sondern die allgemeine Strafkammer als Gericht des ersten Rechtszuges in einer strafvollstreckungsrechtlichen Angelegenheit entschieden, so ist es dem Beschwerdegericht wegen der Sonderzuständigkeit der Strafvollstreckungskammer verwehrt, selbst eine Sachentscheidung zu treffen (Senat a.a.O.; HansOLG, NStZ 1991, 356; OLG Karlsruhe, StraFo 2012, 33; OLG Jena, NStZ-RR 2012, 94; OLG Nürnberg, StraFo 2014, 17; LR/ Graalmann-Scheerer , § 462 Rn. 13; a. A. KG, NStZ 1994, 255; 2007, 422; Meyer-Goßner/ Schmitt, § 462 Rn. 5; KK-StPO/ Appl , § 462 Rn. 4), weil eine solche dem an sich nach dem Gesetz primär zur Entscheidung berufenen Spruchkörper die Sachbehandlung endgültig entziehen würde, was im Widerspruch zum Prinzip des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Absatz 1 Satz 2 GG stünde (SK-StPO/ Frisch , § 309 Rn. 20).
  • OLG Koblenz, 17.02.2014 - 2 Ws 22/14

    Strafvollstreckungsverfahren: Ermessensausübung der Strafvollstreckungsbehörde

    Die Entscheidung über die Gewährung von Vollstreckungsaufschub steht damit im Ermessen der Vollstreckungsbehörde (KG 5 Ws 4/94 v. 5.1.1994 - NStZ 1994, 255) und kann gerichtlich auch nur auf Ermessensfehler überprüft werden (OLG Koblenz 2 Ws 24/14 v. 11.2.2014), also darauf, ob sie von einem rechtlich zutreffenden Begriff des Versagungsgrundes ausgeht und auf einer nachvollziehbaren Abwägung der entscheidungserheblichen Umstände beruht (OLG Celle 1 Ws 424/11 v. 26.10.2011 - StraFo 2011, 524).
  • OLG Celle, 05.09.2016 - 2 Ws 119/16

    Begründung eines Beschlusses, mit dem die Hauptverhandlung gemäß § 209 Abs. 1

    In einer solchen Konstellation hat die Sachentscheidung des Beschwerdegerichts Vorrang vor einer Zurückverweisung an den funktional zuständigen Spruchkörper des Ausgangsgerichts (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juli 2016, 2 Ws 118/16; OLG Köln StraFo 2011, 402; KG Berlin NStZ 2007, 422; NStZ 1994, 255; OLG Bamberg NStZ-RR 2013, 326; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 111; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 309 Rn. 6; KK- Zabeck , StPO, 7. Auflage, § 309 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 10.02.2009 - 2 Ws 25/09

    Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen schwerer Erkrankung

    Die gerichtliche Entscheidung, die auf die Einwendungen nach § 458 Abs. 2 StPO zu treffen ist, beinhaltet lediglich die Überprüfung, ob die Strafvollstreckungsbehörde ermessensfrei entschieden hat, insbesondere, ob die Staatsanwaltschaft die Grenzen des Ermessens eingehalten und alle hierfür maßbeglichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat (vgl. KK-Fischer, StPO, 6. Auflage, § 455 Rdnr. 17; KG NStZ 1994, 255; OLG Thüringen OLG-NL 2003, 263; OLG Thüringen ZfStrVO 2004, 298; OLG Jena StV 2004, 84).
  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 2 Ws 211/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Verfahren der Strafvollstreckung

    Selbstmordgefahr - auch ernsthaft - wie sie von dem Justizvollzugskrankenhaus dargelegt wird, kommt aber nach im Schrifttum gebilligter Rechtsprechung im allgemeinen als Aufschubgrund nicht in Betracht ( vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, 2. Strafsenat, Beschluss vom 23.11.2006 - 2 Ws 436/06- , zitiert nach juris; OLG Köln, 2. Strafsenat, Beschluss vom 25.11.2003 - 2 Ws 623/03,zitiert nach juris; KG NStZ 1994, 255; KK-Fischer , StPO, 5.A., § 455 Rn 7; Meyer-Goßner, StPO, 52.A., § 455 Rn 5; LR-Wendisch a. a. O.) .
  • KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15

    Besetzung bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung

    Verstöße gegen die funktionelle Zuständigkeit fallen im Regelfall nicht hierunter (vgl. nur KG NStZ 1994, 255; 2007, 422; OLG Köln StraFo 2011, 402; OLG Bamberg NStZ-RR 2013, 326).
  • OLG Bamberg, 12.03.2013 - 2 Ws 19/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 3 Ws 530/01

    Vollstreckungsunterbrechung; Reststrafaussetzung; Haftort; Haftzeit; Verletzung

  • OLG Köln, 25.11.2003 - 2 Ws 623/03

    Vollzugsuntauglichkeit; Suizidgefahr

  • OLG Koblenz, 10.04.2014 - 1 Ws 145/14

    Recht auf den gesetzlichen Richter

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.11.2023 - 12 Qs 74/23

    Keine Zuständigkeit der Beschwerdekammer für Widerrufsentscheidungen in

  • OLG Hamm, 06.02.2001 - 5 Ws 35/01

    Vollstreckungsaufschub

  • KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17

    Untersuchungshaft: Zuständigkeit des Berufungsgerichts für eine noch nicht

  • OLG Brandenburg, 09.01.2023 - 1 Ws 151/22

    Maßstab für die gerichtliche Entscheidung über die Ablehnung einer Unterbrechung

  • OLG Hamm, 16.05.2000 - 4 Ws 209/00

    Vollstreckungsaufschub, Erkrankung des Verurteilten, Ermessensentscheidung,

  • OLG Koblenz, 03.08.2004 - 1 Ws 458/04
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