Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 28.08.1993

Rechtsprechung
   BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93   

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https://dejure.org/1994,2248
BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93 (https://dejure.org/1994,2248)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1994 - 1 StR 749/93 (https://dejure.org/1994,2248)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1994 - 1 StR 749/93 (https://dejure.org/1994,2248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geringe Menge - Morphinzubereitung - Grenzwert - Morphinhydrochlorid - Verfahrensrüge - Revisionsgericht - Betäubungsmittelszene - V-Mann - Strafzumessung - Tatprovokation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 289
  • StV 1994, 169
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
    Dabei kommt unter Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe nicht nur die Verneinung besonders schwerer Fälle, sondern auch ein Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe in Frage; entscheidend sind die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation (BGHSt 32, 345 (355); vgl. ferner BGH StV 1986, 100; 1987, 345; 1988, 296; 1989, 518; 1992, 462).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89

    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
    Dabei kommt unter Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe nicht nur die Verneinung besonders schwerer Fälle, sondern auch ein Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe in Frage; entscheidend sind die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation (BGHSt 32, 345 (355); vgl. ferner BGH StV 1986, 100; 1987, 345; 1988, 296; 1989, 518; 1992, 462).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 612/87

    Voraussetzung der nicht geringen Menge bei der Zubereitung von Morphin

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
    Daneben wird bei der neuen Strafzumessung auch zu berücksichtigen sein, daß der Grenzwert für die nicht geringe Menge einer Morphinzubereitung nicht, wie vom Landgericht angenommen, bei 3 g, sondern bei 4, 5 g Morphinhydrochlorid liegt (BGHSt 35, 179 [BGH 22.12.1987 - 1 StR 612/87]).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
    Dabei kommt unter Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe nicht nur die Verneinung besonders schwerer Fälle, sondern auch ein Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe in Frage; entscheidend sind die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation (BGHSt 32, 345 (355); vgl. ferner BGH StV 1986, 100; 1987, 345; 1988, 296; 1989, 518; 1992, 462).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87

    Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
    Dabei kommt unter Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe nicht nur die Verneinung besonders schwerer Fälle, sondern auch ein Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe in Frage; entscheidend sind die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation (BGHSt 32, 345 (355); vgl. ferner BGH StV 1986, 100; 1987, 345; 1988, 296; 1989, 518; 1992, 462).
  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 99/92

    Geringer Erfolgsunwert bei Tatprovokation durch Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
    Dabei kommt unter Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe nicht nur die Verneinung besonders schwerer Fälle, sondern auch ein Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe in Frage; entscheidend sind die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation (BGHSt 32, 345 (355); vgl. ferner BGH StV 1986, 100; 1987, 345; 1988, 296; 1989, 518; 1992, 462).
  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 60/88

    Voraussetzungen der gerichtlichen Pflicht zur Vornahme einer umfassenden

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
    Dabei kommt unter Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe nicht nur die Verneinung besonders schwerer Fälle, sondern auch ein Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe in Frage; entscheidend sind die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation (BGHSt 32, 345 (355); vgl. ferner BGH StV 1986, 100; 1987, 345; 1988, 296; 1989, 518; 1992, 462).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Hieran hat sich auch nach Inkrafttreten der §§ 110 a ff. StPO nichts geändert (vgl. BGH StV 1994, 169).
  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 529/94

    Verleitung zur Tat - Lockspitzel - Strafmilderung - Verfahrenshindernis - Absehen

    Dies führt allerdings nicht zu einem Verfahrenshindernis oder dazu, daß von Strafe völlig abzusehen ist (vgl. etwa BGHSt 32, 345; 33, 283 [BGH 23.07.1985 - 5 StR 166/85]; Senat StV 1984, 58; BGH NStZ 1984, 519, 555; 1994, 289).

    Der unzulässigen Einwirkung des Spitzels auf den Angeklagten kann hier im Rahmen der Strafzumessung Rechnung getragen werden, zumal da die Rechtsprechung in Entscheidungen zu Fällen der vorliegenden Art auch die Möglichkeit einer Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe für geboten hält (vgl. BGH NStZ 1986, 162; 1994, 289, 290).

  • BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95

    Strafzumessung - Strafänderung - Strafmilderung - Lockspitzel - Verdeckt

    Dabei kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon aus diesen Gründen die Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe und deshalb auch die Annahme eines minder schweren Falles geboten sein (BGH NStZ 1994, 289 [BGH 04.01.1994 - 1 StR 749/93] = StV 1994, 169 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99

    Lockspitzel; Vertrauensperson; Verleitung; Strafzumessung

    Der Umstand, daß der bisher unbescholtene, unverdächtige Angeklagte erst durch eine Vertrauensperson der Polizei zu einer solchen Tat verleitet worden ist, muß jedoch bei der Strafzumessung wesentlich ins Gewicht fallen; hierbei kann auch die Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe geboten sein (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1986, 162; 1994, 289; a.A. Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 46 Rdn. 35 c).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00

    Dienstvergehen wegen Nachgehen einer ungenehmigten Nebentätigkeit und

    Allerdings kann auch die rechtskonforme Einflussnahme eines agent provocateur es im Einzelfall gebieten, den sonst angemessenen Sanktionsrahmen zu unterschreiten, wobei für die Entscheidung hierüber auf die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation abzustellen ist (BGH, Urteil vom 4. Januar 1994 - 1 StR 749/93, NStZ 1994, 289 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.05.2000 - 5 Ss 1133/99

    Betrug, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe,

    Welches strafmildernde Gewicht dem Umstand, dass die Tat unter dem Einfluss eines polizeilichen Lockspitzels begangen worden ist, zukommt, hängt von den näheren Umständen des Einsatzes des polizeilichen Lockspitzels, insbesondere von der Intensität seiner Einwirkung auf den Täter, ab (vgl. BGHSt 32, 345, 355; NStZ 1994, 289).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.08.1993 - Ss 308/93   

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https://dejure.org/1993,7501
OLG Köln, 28.08.1993 - Ss 308/93 (https://dejure.org/1993,7501)
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OLG Köln, Entscheidung vom 28. August 1993 - Ss 308/93 (https://dejure.org/1993,7501)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 289
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