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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93   

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BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93 (https://dejure.org/1994,1151)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1994 - 5 StR 494/93 (https://dejure.org/1994,1151)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1994 - 5 StR 494/93 (https://dejure.org/1994,1151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 239b StGB; § 240 StGB
    Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der Geiselnahme

  • Wolters Kluwer

    Verdrängung der Nötigung durch die Geiselnahme in einem Zwei-Personen-Verhältnis - Unmittelbares Bevorstehen des Todes infolge einer Nötigungshandlung aus der Perspektive des Opfers - Durchführen von Nötigungen, um herauszufinden, was das Opfer über die kriminelle ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verhältnis von Geiselnahme und Nötigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 90
  • NJW 1994, 2162
  • MDR 1994, 709
  • NStZ 1994, 340
  • StV 1994, 374
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 04.01.1994 - 1 ARs 38/93

    Geiselnahme - Nötigung - Konkurrenzen - Zwei-Personen-Verhältnis - Tod oder

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    Inzwischen haben der 1. Strafsenat (Beschluß vom 4. Januar 1994 - 1 ARs 38/93 -) und der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Mitteilung des Vorsitzenden vom 10. Februar 1994 - 2 ARs 383/93 - über die Beschlußfassung dieses Senats vom 19. Januar 1994) mitgeteilt, daß die Rechtsprechung dieser Senate der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegensteht.
  • BGH, 19.01.1993 - 1 StR 782/92

    Sich-Bemächtigen i.S. von § 239b StGB bei Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1993 - 1 StR 528/92 -, 27. Juli 1993 - 1 StR 419/93 - und 16. Februar 1993 - 1 StR 43/93 -, bekräftigt.
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 376/93

    Einschränkende Auslegung des Tatbestands der Geiselnahme (Entführen oder das

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    cc) Der 1. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 376/93 - (StV 1994, 80) seine Rechtsprechung fortgeführt und die einschränkende Auslegung des § 239 b StGB auch auf die Handlungsalternative des "Entführens" erweitert, wenn diese bereits unmittelbares Nötigungsmittel für ein Handlungsziel ist, das keinerlei Wirkung außerhalb des unmittelbaren Gewaltverhältnisses entfalten soll.
  • BVerfG, 15.10.1992 - 2 BvR 1076/92

    Besetzung der Strafkammern in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    Die Besetzungsrügen haben ungeachtet des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO auch aus den vom Senat in seinem Urteil vom 20. Oktober 1993 (NJW 1994, 267, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch BVerfG - Kammer NStZ 1994, 45) genannten Gründen keinen Erfolg.
  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 498/92

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Unanwendbarkeit der §§ 239a, 239b StGB

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1993 - 1 StR 528/92 -, 27. Juli 1993 - 1 StR 419/93 - und 16. Februar 1993 - 1 StR 43/93 -, bekräftigt.
  • BGH, 27.07.1993 - 1 StR 419/93

    Anwendbarkeit des § 239 a Strafgesetzbuch (StGB) im Zweipersonenverhältnis

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1993 - 1 StR 528/92 -, 27. Juli 1993 - 1 StR 419/93 - und 16. Februar 1993 - 1 StR 43/93 -, bekräftigt.
  • BGH, 16.02.1993 - 1 StR 43/93

    Anwendbarkeit des erpresserischen Menschenraubs soweit das Sichbemächtigen

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1993 - 1 StR 528/92 -, 27. Juli 1993 - 1 StR 419/93 - und 16. Februar 1993 - 1 StR 43/93 -, bekräftigt.
  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93

    Anforderungen an eine versuchte schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    bb) In dem Beschluß vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 - hat der 1. Strafsenat den insoweit vergleichbaren Tatbestand des § 239a StGB bejaht.
  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    Dieser Rechtsprechung hat sich der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 23. Juli 1993 -2 StR 346/93 - angeschlossen und ausgesprochen, daß die vom 1. Strafsenat im Urteil vom 17. November 1992 entwickelten Grundsätze nicht entgegenstünden.
  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    aa) Im Urteil vom 17. November 1992 - 1 StR 534/92 (BGHSt 39, 36) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs den § 239b StGB einschränkend ausgelegt (entgegen Erwägungen aus seinem Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/91 -, in NStZ 1993, 3 abgedruckt, und aus seinem Beschluß vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91 -, insoweit in BGHSt 38, 32 nicht abgedruckt).
  • BGH, 24.06.1993 - 1 StR 30/93

    Möglichkeit der tateinheitlichen Begehung einer schweren räuberischen Erpressung

  • BGH, 29.06.1993 - 5 StR 263/93

    Anforderungen an Rechtsmittelbeschränkungen - Anforderungen an Annahme von

  • BGH, 02.02.1993 - 1 StR 528/92

    Abänderung eines Schuldspruchs - Aufhebung eines Strafausspruchs

  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 421/93
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Danach soll in einem Zwei-Personen-Verhältnis die Geiselnahme nach § 239 b StGB die Nötigung nach § 240 StGB nur dann verdrängen, wenn infolge einer Nötigungshandlung der - angedrohte - Tod oder die - angedrohte - schwere Körperverletzung des Opfers aus dessen Sicht unmittelbar bevorstehen (BGH, Urteil vom 2. März 1994 - 5 StR 494/93 = NStZ 1994, 340).
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95

    Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer

    Dabei kommt es auf die Eigenheiten der Geiselnahme im Zwei-Personen-Verhältnis (vgl. BGHSt 40, 90 [BGH 02.03.1994 - 5 StR 494/93]; BGH Großer Senat für Strafsachen NStZ 1995, 129, zur Veröffentlichung in BGHSt 40, 350 vorgesehen) nicht einmal an; denn hier liegt folgende Besonderheit vor: Der Angeklagte bemächtigte sich zweier Personen, um - wie der Zusammenhang der Feststellungen ergibt - jede von ihnen auch durch die Androhung der Tötung des jeweils anderen Tatopfers zu bestimmtem Verhalten zu nötigen.
  • BGH, 25.05.1994 - 3 StR 87/94

    Geiselnahme - Todesfolge - Vorsatz - Mord - Tateinheit

    Die Auffassung des 1. Strafsenats, daß der allgemeine Entführungstatbestand des § 237 StGB gegenüber dem qualifizierten Entführungstatbestand des § 239 b StGB die speziellere Vorschrift sei, erscheint wenig überzeugend, zumal er in Übereinstimmung mit dem 5. Strafsenat die Auffassung vertritt, daß im Verhältnis des allgemeinen Nötigungstatbestands des § 240 StGB zu § 239 b StGB das Gegenteil gelte, § 240 StGB also zurücktrete(Beschluß vom 4. Januar 1994 - 1 ARs 38/93;Urteil vom 2. März 1994 - 5 StR 494/93, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 338/94

    Geiselnahme durch Drohung mit dem Tode bei Kenntis des Täters von der Angst des

    Ohne Bedeutung ist hier die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht einheitlich beantwortete Frage, ob Geiselnahme in einem Zwei-Personen-Verhältnis auch dann anzunehmen ist, wenn die Verwirklichung der Drohung vom Opfer als nicht unmittelbar bevorstehend empfunden wird (vgl. BGH NStZ 1994, 340) oder welche anderen Merkmale insoweit von Bedeutung sind.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93   

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https://dejure.org/1994,1774
BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93 (https://dejure.org/1994,1774)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - 4 StR 771/93 (https://dejure.org/1994,1774)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - 4 StR 771/93 (https://dejure.org/1994,1774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 340
  • NStZ 1996, 40 (Ls.)
  • NZV 1994, 444
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 618/91

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93
    Die Gefahrenlage wird in erster Linie begründet durch die Beanspruchung des Fahrers infolge des Lenkens eines Kraftfahrzeugs und die damit verbundene Konzentration auf die Verkehrslage und die Fahrzeugbedienung sowie durch die hieraus folgende Erschwerung einer Gegenwehr (vgl. BGHSt 37, 256, 258; 38, 196, 197; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 4 jeweils m.w.N.).

    Auf dieser Grundlage ist ein räuberischer Angriff auf Kraftfahrer bei einem Überfall auf den Fahrer eines verkehrsbedingt im fließenden Verkehr haltenden Kraftfahrzeugs angenommen worden (BGHSt 25, 315, 317; 38, 196, 197 f; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1; BGH bei Dallinger MDR 1975, 725).

    Dagegen ist der Tatbestand des § 316 a StGB in den Fällen verneint worden, in denen der Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer im ruhenden Verkehr stattfand, also erst, nachdem das Fahrzeug auf einem Parkplatz, am Fahrtziel oder einem Zwischenziel angekommen und die Fahrt damit zunächst beendet war (BGH VRS 57, 197; BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 und Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83; vgl. auch BGHSt 24, 320, 321; 37, 256, 258; 38, 196, 198; Günther JZ 1987, 369, 379; Keller JR 1992, 515, 516).

  • BGH, 23.02.1988 - 1 StR 9/88

    Strafbarkeit wegen räuberischem Angriff auf Kraftfahren, wenn der Täter

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93
    Auf dieser Grundlage ist ein räuberischer Angriff auf Kraftfahrer bei einem Überfall auf den Fahrer eines verkehrsbedingt im fließenden Verkehr haltenden Kraftfahrzeugs angenommen worden (BGHSt 25, 315, 317; 38, 196, 197 f; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1; BGH bei Dallinger MDR 1975, 725).

    In anderen Entscheidungen, die insbesondere Überfälle auf Taxifahrer oder - im Pkw mitfahrende - Prostituierte betreffen (vgl. BGHSt 5, 280, 282; 6, 82, 84; 13, 27, 30; 18, 170, 171; 33, 378, 380 f; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1, 4; BGH NJW 1971, 765 f; BGH VRS 29, 198), hat der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen des § 316 a Abs. 1 StGB auch dann bejaht, wenn der Überfall von einem Fahrzeuginsassen erst nach dem Anhalten des Fahrzeugs begangen wurde.

  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 512/90

    Tatentschluß nach Beendigung der Fahrt

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93
    Die Gefahrenlage wird in erster Linie begründet durch die Beanspruchung des Fahrers infolge des Lenkens eines Kraftfahrzeugs und die damit verbundene Konzentration auf die Verkehrslage und die Fahrzeugbedienung sowie durch die hieraus folgende Erschwerung einer Gegenwehr (vgl. BGHSt 37, 256, 258; 38, 196, 197; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 4 jeweils m.w.N.).

    Dagegen ist der Tatbestand des § 316 a StGB in den Fällen verneint worden, in denen der Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer im ruhenden Verkehr stattfand, also erst, nachdem das Fahrzeug auf einem Parkplatz, am Fahrtziel oder einem Zwischenziel angekommen und die Fahrt damit zunächst beendet war (BGH VRS 57, 197; BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 und Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83; vgl. auch BGHSt 24, 320, 321; 37, 256, 258; 38, 196, 198; Günther JZ 1987, 369, 379; Keller JR 1992, 515, 516).

  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 135/89

    Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher gemeinschaftlicher

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93
    Die Gefahrenlage wird in erster Linie begründet durch die Beanspruchung des Fahrers infolge des Lenkens eines Kraftfahrzeugs und die damit verbundene Konzentration auf die Verkehrslage und die Fahrzeugbedienung sowie durch die hieraus folgende Erschwerung einer Gegenwehr (vgl. BGHSt 37, 256, 258; 38, 196, 197; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 4 jeweils m.w.N.).

    In anderen Entscheidungen, die insbesondere Überfälle auf Taxifahrer oder - im Pkw mitfahrende - Prostituierte betreffen (vgl. BGHSt 5, 280, 282; 6, 82, 84; 13, 27, 30; 18, 170, 171; 33, 378, 380 f; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1, 4; BGH NJW 1971, 765 f; BGH VRS 29, 198), hat der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen des § 316 a Abs. 1 StGB auch dann bejaht, wenn der Überfall von einem Fahrzeuginsassen erst nach dem Anhalten des Fahrzeugs begangen wurde.

  • BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58
    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93
    In anderen Entscheidungen, die insbesondere Überfälle auf Taxifahrer oder - im Pkw mitfahrende - Prostituierte betreffen (vgl. BGHSt 5, 280, 282; 6, 82, 84; 13, 27, 30; 18, 170, 171; 33, 378, 380 f; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1, 4; BGH NJW 1971, 765 f; BGH VRS 29, 198), hat der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen des § 316 a Abs. 1 StGB auch dann bejaht, wenn der Überfall von einem Fahrzeuginsassen erst nach dem Anhalten des Fahrzeugs begangen wurde.
  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 94/80

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93
    Dagegen ist der Tatbestand des § 316 a StGB in den Fällen verneint worden, in denen der Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer im ruhenden Verkehr stattfand, also erst, nachdem das Fahrzeug auf einem Parkplatz, am Fahrtziel oder einem Zwischenziel angekommen und die Fahrt damit zunächst beendet war (BGH VRS 57, 197; BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 und Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83; vgl. auch BGHSt 24, 320, 321; 37, 256, 258; 38, 196, 198; Günther JZ 1987, 369, 379; Keller JR 1992, 515, 516).
  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 837/53
    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93
    In anderen Entscheidungen, die insbesondere Überfälle auf Taxifahrer oder - im Pkw mitfahrende - Prostituierte betreffen (vgl. BGHSt 5, 280, 282; 6, 82, 84; 13, 27, 30; 18, 170, 171; 33, 378, 380 f; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1, 4; BGH NJW 1971, 765 f; BGH VRS 29, 198), hat der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen des § 316 a Abs. 1 StGB auch dann bejaht, wenn der Überfall von einem Fahrzeuginsassen erst nach dem Anhalten des Fahrzeugs begangen wurde.
  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72

    Raub eines Kraftwagens auf der Straße - Nahe Beziehung einer Tat zur Benutzung

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93
    Dagegen ist der Tatbestand des § 316 a StGB in den Fällen verneint worden, in denen der Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer im ruhenden Verkehr stattfand, also erst, nachdem das Fahrzeug auf einem Parkplatz, am Fahrtziel oder einem Zwischenziel angekommen und die Fahrt damit zunächst beendet war (BGH VRS 57, 197; BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 und Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83; vgl. auch BGHSt 24, 320, 321; 37, 256, 258; 38, 196, 198; Günther JZ 1987, 369, 379; Keller JR 1992, 515, 516).
  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 260/83

    Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Ausnutzung der

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93
    Dagegen ist der Tatbestand des § 316 a StGB in den Fällen verneint worden, in denen der Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer im ruhenden Verkehr stattfand, also erst, nachdem das Fahrzeug auf einem Parkplatz, am Fahrtziel oder einem Zwischenziel angekommen und die Fahrt damit zunächst beendet war (BGH VRS 57, 197; BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 und Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83; vgl. auch BGHSt 24, 320, 321; 37, 256, 258; 38, 196, 198; Günther JZ 1987, 369, 379; Keller JR 1992, 515, 516).
  • BGH, 18.12.1962 - 1 StR 452/62
    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93
    In anderen Entscheidungen, die insbesondere Überfälle auf Taxifahrer oder - im Pkw mitfahrende - Prostituierte betreffen (vgl. BGHSt 5, 280, 282; 6, 82, 84; 13, 27, 30; 18, 170, 171; 33, 378, 380 f; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1, 4; BGH NJW 1971, 765 f; BGH VRS 29, 198), hat der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen des § 316 a Abs. 1 StGB auch dann bejaht, wenn der Überfall von einem Fahrzeuginsassen erst nach dem Anhalten des Fahrzeugs begangen wurde.
  • BGH, 28.01.1971 - 4 StR 552/70

    Beschränkt eingelegte Revision zur Verurteilung wegen Straßenraubes -

  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 489/85

    Tatbestandsvollendung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

  • BGH, 07.05.1974 - 5 StR 119/74

    Anwendbarkeit des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Entschlussfassung des Täters

  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 631/53
  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Dies wird etwa bei einem sogenannten verkehrsbedingten Halt (Beispiele: Halt an einer Rotlicht zeigenden Ampel, an einer geschlossenen Bahnschranke, bei einem Stau u. dergl.) zu bejahen sein, da der Lenker eines Kraftfahrzeugs in dieser Situation seine Aufmerksamkeit weiter auch auf das Verkehrsgeschehen richten muß und deshalb leichter zum Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (h.A. in Rspr. und Lit.; BGHSt 25, 315, 317; 38, 196 m. zust. Anm. Keller JR 1992, 515 f.; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 7; Horn in SK aaO Rdn. 3; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 316 a Rdn. 3; Roßmüller/Rohrer aaO S. 255).
  • BGH, 27.02.1996 - 1 StR 66/96

    Probefahrt - Abgrenzung § 263 StGB - § 242 StGB bei Absicht, das Fahrzeug nach

    Denn unter den festgestellten Umständen war die Fahrt mit dem vorübergehenden Anhalten auf einem Parkplatz noch nicht beendet (vgl. BGHSt 33, 378; 38, 196; BGH NStZ 1994, 340, 341).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96

    Tatbestand nicht verwirklicht - Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer - Ruhender

    Ebenso verneint die Rechtsprechung den Tatbestand des § 316 a StGB in den Fällen, in denen der Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer im ruhenden Verkehr stattfindet, also erst in zeitlichem Abstand, nachdem das Fahrzeug auf einem Parkplatz, am Fahrtziel oder einem Zwischenziel angekommen und die Fahrt damit zumindest vorerst beendet ist (vgl. BGHSt 38, 196, 198; weitere Nachweise in BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 7).
  • BGH, 28.03.2001 - 2 StR 101/01

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Zwar gehört die bewußte Ausnutzung einer verkehrstypisch eingeschränkten Abwehrfähigkeit des Opfers zu den Tatbestandsmerkmalen des § 316 a Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 37, 256, 258; 38, 196, 197; BGH NStZ 1994, 340 f.; 2000, 144; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 3).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 384/99

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs; Räuberischer Angriff

    Dieses Tatbestandsmerkmal in § 316a Abs. 1 StGB verlangt nämlich, daß der Täter eine Gefahrenlage ausnutzt, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich ist (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 18, 170, 171; 37, 256, 258; 38, 196, 197; BGH NStZ 1994, 340, 341; Geppert NStZ 1986, 552 f.).
  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 412/97

    Umfang der Gesamtbetrachtung der für die Wertung von Tat und Täter bedeutsamen

    Daß das Gericht die Voraussetzungen des § 316 a StGB (vgl. BGHR StGB § 316 a I Straßenverkehr 7 m.w.Nachw.) nicht geprüft hat, beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 337/98

    Berücksichtigung einer Strafrahmenmilderung für einen minder schweren Fall eines

    Der geplante räuberische Angriff auf einen Taxifahrer im Fahrzeug, zudem wie hier nach planmäßig herbeigeführtem Halt an einem verkehrsarmen Ort, erfüllt die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs (vgl. BGHR StGB § 316a Abs. 1 Straßenverkehr 7 m.w.N.).
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