Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.08.1993

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   BGH, 26.08.1993 - 1 StR 505/93   

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BGH, 26.08.1993 - 1 StR 505/93 (https://dejure.org/1993,2058)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1993 - 1 StR 505/93 (https://dejure.org/1993,2058)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1993 - 1 StR 505/93 (https://dejure.org/1993,2058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis bei mehreren, auf einem einzelnen Auftrag beruhenden Betrugsstraftaten - Betrug in mittelbarer Täterschaft durch Beauftragung zu Vertragsabschlüssen - Voraussetzungen der Tateinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 263, 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 35
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62

    Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 1 StR 505/93
    Deshalb sind die drei Vertragsabschlüsse in der Person der Angeklagten zur Tateinheit zusammgefaßt (so BGH bei Dallinger MDR 1976, 14 für den Fall der mittelbaren Täterschaft; vgl. ferner BGH bei Dallinger MDR 1968, 551 und BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1984 - 1 StR 585/84).
  • BGH, 11.10.1984 - 1 StR 585/84

    Änderung eines Schuldspruchs mangels Vorliegen von einer wirksamen Anstiftung -

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 1 StR 505/93
    Deshalb sind die drei Vertragsabschlüsse in der Person der Angeklagten zur Tateinheit zusammgefaßt (so BGH bei Dallinger MDR 1976, 14 für den Fall der mittelbaren Täterschaft; vgl. ferner BGH bei Dallinger MDR 1968, 551 und BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1984 - 1 StR 585/84).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Für jeden Täter bestimmt sich das Konkurrenzverhältnis ohne Rücksicht auf die Beurteilung bei anderen Tatbeteiligten nach den seinen eigenen Tatbeitrag betreffenden individuellen Gegebenheiten (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551; 1976, 14).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Dies ist zur Kennzeichnung des Schuldumfangs im Schuldspruch grundsätzlich dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß das Vorliegen gleichartiger Tateinheit kenntlich gemacht wird (vgl. etwa BGH NStZ 1994, 35; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 30 und § 263 Täterschaft 1; BGH wistra 2001, 44; mißverständlich demgegenüber z. B. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10 und § 266 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97

    Strafbarkeit eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH wegen Betruges zum

    Allerdings können den Angeklagten die von Ba. , Franz-Josef B. und S. bewirkten 35 Warenbestellungen nur als eine Tat der Beteiligung an in gleichartiger Tateinheit verwirklichtem Betrug zugerechnet werden, weil sich ihre Tatbeiträge nach den getroffenen Feststellungen in ihrem einmal gefaßten Entschluß, "den Geschäftsbetrieb im bisherigen Umfange fort(zu)führen", und dessen Verwirklichung erschöpften (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 35; BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96 - und vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

    Bewirkt der mittelbare Täter durch lediglich eine Einflußnahme auf den oder die Tatmittler, daß diese mehrere für sich genommen selbständige Taten begehen, werden diese in der Person des mittelbaren Täters zur Tateinheit verbunden, da sie letztlich allein auf dessen einmaliger Einwirkung auf den oder die Tatmittler beruhen (s. etwa BGHSt 40, 218, 238; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 303; 1997, 181, 182; 1998, 262; 1999, 23, 24).
  • BGH, 08.07.1999 - 3 StR 68/99

    Subjektiver Tatbestand der Urkundenfälschung; Konkurrenzen

    Der Angeklagte hat mithin nur eine strafbare Handlung begangen, die für seine Person die von diesem Zeugen mit Hilfe der beiden gefälschten Schecks begangenen strafbaren Handlungen nach § 267 StGB zu einer Urkundenfälschung in zwei tateinheitlich begangenen Fällen zusammenfaßt (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26, Rissing - van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 16).
  • BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04

    Verstoß gegen das Irak-Embargo gemäß § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst.

    Es werden ihm vielmehr die einzelnen Taten der anderen Mittäter als gemäß § 52 Abs. 1 2. Alt. StGB (gleichartige Tateinheit) tateinheitlich begangen zugerechnet (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26; BGH StV 2002, 73).
  • BGH, 25.07.2002 - 1 StR 192/02

    Betrug (Vermögensschaden; Vertiefung; erneute Täuschung); Tateinheit (einmaliger

    Vor allem hat die Strafkammer aber verkannt, daß Tateinheit vorliegt, soweit von einem Werkzeug abgeschlossene betrügerische Verträge auf nur einem Auftrag des Täters beruhen (BGH NStZ 1994, 35 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 3/96

    Tateinheit - Betrug - Mehrere selbständige Täuschungshandlungen - Anweisung des

    Deswegen stellen die 35 Vertragsabschlüsse zwar für sich genommen selbständige Handlungen dar, die sich der Angeklagte als mittelbarer Täter (vgl. BGH NStZ 1994, 35) auch zurechnen lassen muß.
  • BGH, 23.09.2003 - 3 StR 294/03

    Mittelbare Täterschaft (Abgrenzung zu unmittelbarer Täterschaft; Konkurrenzen);

    Im Falle mittelbarer Täterschaft bestimmt sich jedoch das Konkurrenzverhältnis mehrerer Gesetzesverletzungen für den Täter ausschließlich nach den seinen eigenen Tatbeitrag betreffenden individuellen Gegebenheiten (BGHSt 40, 218, 238; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26).
  • BGH, 03.08.2010 - 4 StR 157/10

    Konkurrenzen bei der Untreue (natürliche Handlungseinheit)

    Danach liegt Tateinheit vor, weil der Angeklagte die Bestellungen - auch wenn diese später nicht gemeinsam ausgeführt wurden - durch dieselbe Handlung veranlasste (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 1993 - 1 StR 505/93, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26).
  • BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98

    Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit falscher uneidlicher Aussage

  • LG Saarbrücken, 14.01.2014 - 2 KLs 23/13

    Subventionsbetrug: Fördergelder als Subventionen ; rechtliche Bewertungseinheit

  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 666/98

    Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug; Täuschung durch Dritte; Einstellung des

  • BGH, 25.04.1996 - 4 StR 612/95

    Mittelbare Täterschaft - Betrügerische Vertragsabschlüsse - Tateinheit

  • BGH, 12.06.1997 - 1 StR 245/97

    Eigener Tatbeitrag als Grundlage für die Beurteilung der Frage des Vorliegens

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Rechtsprechung
   BGH, 11.08.1993 - 2 StR 309/93   

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BGH, 11.08.1993 - 2 StR 309/93 (https://dejure.org/1993,3000)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1993 - 2 StR 309/93 (https://dejure.org/1993,3000)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1993 - 2 StR 309/93 (https://dejure.org/1993,3000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung einer obliegenden Vermögensbetreuungspflicht - Tätigwerden im Rahmen einer für den Einzelfall erteilten Ermächtigung - Handeln im Rahmen eines besonderen, eine Treuepflicht begründenden Vertragsverhältnisses auf Grund einer erteilten Generalvollmacht - ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 266

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 35
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91

    Treubruchstatbestand der Untreue

    Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 2 StR 309/93
    Der Angeklagte war damit nicht nur Anlageberater, dessen Pflichtverletzung nicht ohne weiteres als Treuebruch angesehen werden kann (vgl. BGHR StGB § 266 I Vermögensbetreuungspflicht 21).
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