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   OLG Koblenz, 18.02.1993 - 1 Ss 32/93   

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https://dejure.org/1993,3184
OLG Koblenz, 18.02.1993 - 1 Ss 32/93 (https://dejure.org/1993,3184)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.02.1993 - 1 Ss 32/93 (https://dejure.org/1993,3184)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - 1 Ss 32/93 (https://dejure.org/1993,3184)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Einspruchsrücknahme; Gehörsverletzung; Bußgeldbescheid; Rechtskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 42
  • NZV 1993, 282
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 2 Ss OWi 2 Z/07

    Bußgeldverfahren: Verwerfungsurteil nach Einspruchsrücknahme

    Im Zulassungsverfahren soll nach dem Sinn und Zweck des § 80 Abs. 5 OWiG die angefochtene Entscheidung in Ordnungswidrigkeitssachen auch nicht bezüglich des Verfahrenshindernisses, welches durch die Rechtskraft des Bußgeldbescheids nach Rücknahme des Einspruchs entstanden war, geprüft werden (BGHSt 36, 59 ff.; OLG Koblenz, NZV 1993, 282, 283; OLG Köln, NZV 2004, 52).

    Zwar liegt in der Tatsache, dass das Amtsgericht vor seiner Entscheidung im Hauptverhandlungstermin am 7. September 2006 (versehentlich) die Rücknahme des Einspruchs nicht zur Kenntnis genommen hatte, eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG, wobei es auf ein Verschulden des Gerichts nicht ankommt (OLG Koblenz NZV 1993, 282, 283).

    Darin liegt kein unabwendbarer Nachteil, denn im Kostenansatzverfahren nach § 4 Abs. 2 GKG kann über die Nichterhebung der Kosten entschieden werden (OLG Koblenz NZV 1993, 282, 283; im Ergebnis auch OLG Köln NZV 2004, 52).

  • OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 3/99
    Liegt aber der Zweck der Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Gehörsverletzung darin, einen solchen Fehler durch die Fachgerichte beheben zu lassen und Verfassungsbeschwerden zu vermeiden, so ist nunmehr mit der überwiegend vertretenen Meinung davon auszugehen, daß Wertgrenzen im Hinblick auf § 93 a Abs. 2 BVerfGG n.F. den Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG nicht einschränken (vgl. OLG Koblenz in NStZ 1994, 42/43 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.12.2000 - 1 ObOWi 586/00

    Verwerfung eines Einspruchs in Unkenntnis von dessen Rücknahme

    Die Rücknahme ist bereits mit dem Eingang des Schriftsatzes bei Gericht wirksam geworden (BayObLG NJW 1969, 201; OLG Koblenz NZV 1993, 282; Göhler OWiG 12. Aufl. § 71 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06

    Rücknahme des Einspruchs; Verwerfung des Einspruchs; Rechtsbeschwerde

    Denn dadurch, dass der Einspruch der Betroffenen trotz der Rechtskraft des Bußgeldbescheids verworfen worden ist, hat diese nämlich allenfalls einen Kostennachteil erlitten; sie ist aber in der Hauptsache nicht beschwert (OLG Köln NStZ-RR 2003, 242; NZV 2004, 52; vgl. auch OLG Koblenz VRS 85, 100, 103).
  • OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verwerfen des Einspruchs bei Nichtkenntnis des

    Wenn das Amtsgericht eine Einspruchsrücknahme nicht zur Kenntnis nimmt und den Einspruch gleichwohl nach § 74 Abs. 2 OWiG verwirft, so liegt darin auch eine Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. OLG Koblenz VRS 85, 100, 103; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen vom 22.10.1996 - Ss 461/96 Z - und vom 01.04.1997 - Ss 112/97 Z).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 1 ObOWi 121/01

    Zeitpunkt der Unabänderbarkeit von Beschlüssen nach § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG

    Die Rücknahme ist bereits mit dem Eingang des Schriftsatzes bei Gericht wirksam geworden (BayObLG NJW 1969, 201; OLG Koblenz NZV 1993, 282; Göhler OWiG 12.Aufl. § 71 Rn. 9).
  • OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 395/94
    Diese Beschwer reicht nicht aus, um eine Überprüfung der gesamten Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der Verletzung rechtlichen Gehörs zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 33, 247, 256; 47, 102, 105; OLG Koblenz VRS 85, 100, 103).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2020 - 1 OLG 53 Ss OWi 535/20
    Wenn das Amtsgericht eine Einspruchsrücknahme nicht zur Kenntnis nimmt und den Einspruch gleichwohl nach § 74 Abs. 2 OWiG verwirft, so liegt darin auch eine Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. OLG Koblenz, VRS 85, 100, 103).
  • OLG Koblenz, 02.01.2007 - 1 Ss 223/06

    Bußgeldverfahren: Einspruchsverwerfung durch Urteil trotz rechtzeitiger Rücknahme

    Mit Eingang bei Gericht wurde die Rücknahme des Einspruchs wirksam (OLG Koblenz NZV 93, 282).
  • OLG Hamm, 04.02.1999 - 3 Ss OWi 1499/98

    Berufliche Verhinderung, genügende Entschuldigung, rechtliches Gehör, Verwerfung

    Für die Zulässigkeit einer damit begründeten Verfassungsbeschwerde des Betroffenen und damit für die Zulassung seiner Rechtsbeschwerde ist es dabei unerheblich, daß gegen ihn eine Geldbuße in Höhe von nur 150,- DM verhängt worden ist (vgl. BVerfG NJW 1994, 847: Geldbuße in Höhe von nur 20,- DM; OLG Hamm, JMBl. NW 1993, 263, 264; OLG Koblenz, NStZ 1994, 42; Göhler, NStZ 1995, 119; Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 80 Rdnr. 16 i).
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