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   BGH, 02.03.1994 - 2 StR 604/93   

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https://dejure.org/1994,1055
BGH, 02.03.1994 - 2 StR 604/93 (https://dejure.org/1994,1055)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1994 - 2 StR 604/93 (https://dejure.org/1994,1055)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1994 - 2 StR 604/93 (https://dejure.org/1994,1055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 330d Nr. 1 StGB
    Lokaler Geltungsbereich des Tatbestands der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung (Bestimmung der Schutzgüter "Gewässer" und "Boden")

  • Wolters Kluwer

    Abfallbeseitigung - Umweltgefährdung - Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 326 Abs. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 79
  • NJW 1994, 1744
  • MDR 1994, 708
  • NVwZ 1994, 934 (Ls.)
  • NStZ 1994, 436
  • NStZ 1995, 186 (Ls.)
  • StV 1994, 426
  • DVBl 1994, 755
  • JR 1996, 33
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 2 StR 604/93
    Daher hätte geprüft werden müssen, ob die Angeklagten den Tatbestand der fahrlässigen umweltgefährdenden Abfallbeseitigung nicht in der Tathandlungsform des unbefugten "Lagerns" verwirklicht haben; denn unter diesen Begriff fällt jede vorübergehende Aufbewahrung, insbesondere die Zwischenlagerung, mit dem Ziel anderweitiger Beseitigung (BGHSt 36, 255, 258; 37, 333, 337; Lackner, StGB 20. Aufl. § 326 Rdn. 7 b; Franzheim, Umweltstrafrecht S. 63; Hoschützky/Kreft, AbfG § 4 Erl. 1.4).

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Köln (JR 1991, 523) teilt der Senat nicht, weil sie - wie Sack in der Anmerkung zu dieser Entscheidung (aaO) zutreffend ausgeführt hat - mit der Ausgestaltung des § 326 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt (BGHSt 36, 255, 257; BayObLG …

  • BGH, 26.02.1991 - 5 StR 444/90

    Begriff des gewillkürten Abfalls; Lagern von Abfall

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 2 StR 604/93
    Daher hätte geprüft werden müssen, ob die Angeklagten den Tatbestand der fahrlässigen umweltgefährdenden Abfallbeseitigung nicht in der Tathandlungsform des unbefugten "Lagerns" verwirklicht haben; denn unter diesen Begriff fällt jede vorübergehende Aufbewahrung, insbesondere die Zwischenlagerung, mit dem Ziel anderweitiger Beseitigung (BGHSt 36, 255, 258; 37, 333, 337; Lackner, StGB 20. Aufl. § 326 Rdn. 7 b; Franzheim, Umweltstrafrecht S. 63; Hoschützky/Kreft, AbfG § 4 Erl. 1.4).
  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 21/79

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht eines im Inland lebenden Ausländers

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 2 StR 604/93
    Da die Ablagerung von Abfall in Polen allein ausländische Umweltgüter gefährdet, stellt sich zunächst die vorrangige Frage, ob der Straftatbestand auch ausländische oder nur inländische Rechtsgüter schützt (BGHSt 29, 85, 88; LK-Tröndle, StGB 10. Aufl. vor § 3 Rdn. 22 ff).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Ähnliches gilt für den unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen nach § 326 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGHSt 39, 381, 385; BGH NStZ 1994, 436; 1997, 189).
  • BayObLG, 27.06.2001 - 4St RR 76/01

    § 326 Abs. 1 Nr. 4 lit. a StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt

    Der Bundesgerichtshof (ZfW 1997, 229/231 NJW 1997, 198; NStZ 1994, 436) und auch der Senat (BayObLGSt 1989, 3/4 = NJW 1989, 1290) haben die Vorschrift des § 326 Abs. 1 Nr. 3 (jetzt § 326 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt aufgefasst.
  • OLG Naumburg, 07.06.2016 - 2 Rv 45/16

    Umweltgefährdende Abfallbeseitigung: Lagerung von Altfahrzeugen zur Restaurierung

    Darüber hinaus stellten beide Fahrzeuge - entsprechend der dogmatischen Einordnung des § 326 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt (vgl. BGH, Urteil vom 02. März 1994, Az.: 2 StR 604/93, - juris) -, nach den Feststellungen des Landgerichts keine real bestehende, nicht nur theoretische Gefahr für die Umwelt in dem Sinne dar, dass das unkontrollierte Austreten der darin enthaltenen Betriebsflüssigkeiten und deren Eignung, nachhaltig ein Gewässer oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachhaltig zu verändern zu befürchten war.
  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93

    Fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung (Umfang der Sorgfaltspflichten

    Dies ist zwar - wie der Senat in der Sache 2 StR 604/93 mit Urteil vom selben Tage entschieden hat - rechtlich zutreffend; doch hätte, da dies noch zur selben Tat im Sinne des § 264 StPO gehört, geprüft werden müssen, ob sich der Angeklagte nicht wegen der Zwischenlagerung des Falisans im Inland einer fahrlässigen umweltgefährdenden Abfallbeseitigung in der Begehungsform des "Lagerns" (§ 326 Abs. 1 StGB) schuldig gemacht hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 11 B 5.05

    Zu den Grenzen der Entsorgungspflicht früherer Abfallbesitzer (Groß Dölln)

    Das vom Beklagten für seine Rechtsauffassung zu § 16 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG zitierte "Falisan-Urteil" des BGH (Urteil vom 2. März 1994 - 2 StR 604/93 - , NJW 1994, 1744) enthält allein strafrechtliche Würdigungen.
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 22 U 73/17

    Pflichten eines Entsorgungsunternehmens aus einem Vertrag über die "Entsorgung

    Es besteht also eine umfassende Haftung (Schink in Schink/Verstyll, KrWG, § 22 Rn. 21; Fren in Fluck/Frenz/Fischer/Franßen, KrWG, Loseblattsammlung, Stand: August 2017, § 22 Rn. 25) einschließlich eines etwaigen Risikos einer strafrechtlichen Haftung gemäß § 326 Abs. 5 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.1994, 2 StR 604/93, NJW 1994, 1745, Wieberneit, BB 1997, 2333, a.A.: Frenz, a. a. O., Rn. 26 f.).
  • BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96

    Versuchte umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch einen Schlachthof und Viehhof

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit den Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucks. 8/2382 S. 17; 8/3633 S. 29) die Vorschrift des § 326 StGB bereits mehrfach als abstraktes Gefährdungsdelikt bezeichnet (BGHSt 36, 255, 257; 38, 325, 339 [BGH 19.08.1992 - 2 StR 86/92]; 39, 381, 385; BGH NStZ 1994, 436).
  • BayObLG, 27.08.2021 - 204 StRR 341/21

    Asbeststrafbarkeit - Verfahrenseinstellung durch das Gericht wegen absoluter

    Ob die vom Angeklagten in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung beim Amtsgericht Fürth am 24.10.2019 eingeräumte Verbauung dieser Platten nach dem Dezember 2017 durch deren Ablage auf dem Hundezwinger eine neue Straftat gemäß § 326 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. hierzu auch BGHSt 40, 79, juris Rn. 15; MüKoStGB/Alt, a.a.O., § 326 Rn. 54), gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 ChemG i.V.m. § 24 Abs. 2 Nrn. 6 oder 7 GefStoffV 2010 bzw. gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 3 ChemG i.V.m. § 5 Nr. 6 ChemSanktionsV und Art. 67 und Anhang XVII Nr. 6 VO (EG) Nr. 1907/2006 darstellt, braucht vorliegend nicht geklärt zu werden, da eine solche prozessuale Tat nicht von dem Tatvorwurf erfasst wird, der in dem der Erhebung der öffentlichen Klage entsprechenden (§ 407 Abs. 1 Satz 4 StPO) Antrag auf Erlass eines Strafbefehls enthalten ist.
  • OLG Celle, 24.01.1997 - 3 Ss 8/97
    Nach den bisherigen Feststellungen ist - ausgehend von der dogmatischen Einordnung des § 326 StGB als abstrakten Gefährdungsdelikt (BGH NJW 1994, 1744 m.w.N.) - ebenfalls nicht hinreichend dargetan, daß das Fahrzeug mit den darin enthaltenen Betriebsflüssigkeiten wegen einer real bestehenden - und nicht nur theoretischen (vgl. insoweit Entscheidung des BayObLG vom 27. Oktober 1994 - 3 ObOWi 91/94 -, NZV 1995, 83 = NVwZ 1995, 935) - Gefahr für deren unkontrolliertes Austreten geeignet war, nachhaltig ein Gewässer oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern.
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2004 - 1 Ws 157/03

    Klagerzwingungsverfahren: Verletzteneigenschaft des Antragstellers bei

    Rechtsgut der als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgeformten Bestimmung des § 326 StGB ist aber die menschlichen Gesundheit und die Reinhaltung der ökologischen Umwelt, insbesondere bei § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB der Schutz von Gewässer, Luft und Boden (BGHSt 40, 79 ff.; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage 2004, § 326 Rn. 1), so dass Vermögensinteressen dem Schutzbereich der Norm nicht unterfallen und der Antragsteller sich im Klageerzwingungsverfahren hierauf auch nicht berufen kann (vgl. Hefendehl, a.a.O., S. 590 ff.; Löwe/Rosenberg-Wohlers, a.a.O., Rn. 27).
  • OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95
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