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Rechtsprechung
   BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93   

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BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93 (https://dejure.org/1993,1413)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1993 - 5 StR 162/93 (https://dejure.org/1993,1413)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1993 - 5 StR 162/93 (https://dejure.org/1993,1413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausspruch - Gemeinsamer Senat - Frist - Urteil - Gesamtzusammenhang - Verfahrensordnung - Anwendbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 275; VWGO § 138 Nr. 6
    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 46
  • AnwBl 1994, 92
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (12)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93
    Der Ausspruch des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes in seinem Beschluß vom 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92 - über die Geltung der fünfmonatigen Frist des § 552 ZPO, innerhalb derer ein Urteil zu den Akten zu bringen ist, ist dem Gesamtzusammenhang nach allein auf Verfahrensordnungen zu beziehen, die Regelungen wie in der Verwaltungsgerichtsordnung aufweisen.

    Nach dem nunmehr vorliegenden Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS - OGB 1/92 - müßte das vollständige und von den Richtern unterzeichnete Urteil der Geschäftsstelle innerhalb von fünf Monaten nach Urteilsverkündung übergeben werden.

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93
    Wie der Senat bereits in seiner angegriffenen Entscheidung ausgeführt hat, ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zur Nachholung von Verfahrensrügen grundsätzlich nicht zulässig (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]).

    In diesem Fall überwiegt das öffentliche Interesse daran, daß ein geordneter Fortgang des Verfahrens gesichert und ohne Verzögerung eine klare Verfahrenslage geschaffen wird, das Bedürfnis des Angeklagten, seine Beschwerden möglichst erschöpfend vorbringen zu können (BGHSt 1, 44, 46 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; vgl. auch BGHSt 33, 126 und Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 5. Aufl. Rdn. 124 Fußnote 38).

  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84

    Fehler bei der Schöffenwahl; Anfechtbarkeit des Urteils; Präklusion der

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93
    In diesem Fall überwiegt das öffentliche Interesse daran, daß ein geordneter Fortgang des Verfahrens gesichert und ohne Verzögerung eine klare Verfahrenslage geschaffen wird, das Bedürfnis des Angeklagten, seine Beschwerden möglichst erschöpfend vorbringen zu können (BGHSt 1, 44, 46 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; vgl. auch BGHSt 33, 126 und Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 5. Aufl. Rdn. 124 Fußnote 38).
  • BGH, 16.02.1990 - 4 StR 663/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93
    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerläßlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen (BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34; 132; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25) , oder wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5, 7) oder wenn Begründungsmängel auf im Einflußbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (BGHR aaO Verfahrensrüge 6; BGH StV 1983, 225).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93
    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerläßlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen (BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34; 132; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25) , oder wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5, 7) oder wenn Begründungsmängel auf im Einflußbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (BGHR aaO Verfahrensrüge 6; BGH StV 1983, 225).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82

    Fehlende Unterzeichnung des innerhalb der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93
    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerläßlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen (BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34; 132; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25) , oder wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5, 7) oder wenn Begründungsmängel auf im Einflußbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (BGHR aaO Verfahrensrüge 6; BGH StV 1983, 225).
  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93
    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerläßlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen (BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34; 132; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25) , oder wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5, 7) oder wenn Begründungsmängel auf im Einflußbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (BGHR aaO Verfahrensrüge 6; BGH StV 1983, 225).
  • BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93
    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerläßlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen (BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34; 132; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25) , oder wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5, 7) oder wenn Begründungsmängel auf im Einflußbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (BGHR aaO Verfahrensrüge 6; BGH StV 1983, 225).
  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 162/88

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung der

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93
    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerläßlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen (BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34; 132; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25) , oder wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5, 7) oder wenn Begründungsmängel auf im Einflußbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (BGHR aaO Verfahrensrüge 6; BGH StV 1983, 225).
  • BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Zwecke der Nachholung

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93
    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerläßlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen (BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34; 132; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25) , oder wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5, 7) oder wenn Begründungsmängel auf im Einflußbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (BGHR aaO Verfahrensrüge 6; BGH StV 1983, 225).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 543/82

    Komissarische Vernehmung von Vertrauenspersonen durch die Berufsrichter in

  • BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen

  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Eine besondere Verfahrenslage, bei der ausnahmsweise zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) eine Wiedereinsetzung unerlässlich ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; Meyer-Goßner aaO § 44 Rdn. 7 ff.), liegt nicht vor.
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschl. vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 44 Rdn. 7 ff.).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Eine (hier kürzere) absolute Höchstfrist von fünf Monaten - im Sinne der Wertungen der §§ 517, 548 ZPO - existiert im Ordnungswidrigkeiten- ebenso wie im Strafprozessrecht nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, NStZ 1994, 46 f.; LR-Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 275 Rn. 8; MüKoStPO/Valerius, § 275 Rn. 10 mwN; vgl. auch OLG Hamm, BeckRS 2016, 06251 [zu § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO]; aA Hillenkamp, Die Urteilsabsetzungs- und die Revisionsbegründungsfrist im deutschen Strafprozeß, 1998, S. 68 ff.).
  • BGH, 12.09.2017 - 4 StR 233/17

    Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn: Zustellung bei mehrfacher Verteidigung)

    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen es zur Wahrung des Anspruchs des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG unerlässlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2012 - 1 StR 301/12, NStZ-RR 2012, 316; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 239/08, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 14; vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8, jeweils mwN).
  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise

    Dem schließt der Senat sich an (ebenso BAG AP Nr. 18, 20 zu § 72 ArbGG; BAG NJW 1962, 2030; BVerwGE 28, 18; BFHE 122, 34 = DB 1977, 1684; vgl. auch die - die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zur Nachholung von Verfahrensrügen jedenfalls im Grundsatz ablehnende - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Revision in Strafsachen: BGHSt 1, 44; 14, 330; 17, 14; BGH, Beschluß vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93 - Wistra 1993, 347; aus dem Schrifttum für den Bereich des Zivilprozesses haben sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen: Baumbach/Hartmann ZPO 55. Aufl. § 233 Rn. 3; Zimmermann ZPO 4. Aufl. § 554 Rn. 9; Zöller/Greger aaO. § 233 Rn. 9; Zöller/Gummer aaO. § 518 Rn. 37; a.A. Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. § 554 Rn. 22; AK-Ankermann, § 554 Rn. 10; Thomas-Putzo ZPO 19. Aufl. § 519 Rn. 16; ders. § 554 Rn. 15; Pentz ZZP 76 [1963], 183).
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (PKK; keine

    Eine besondere Verfahrenslage, bei der ausnahmsweise zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) eine Wiedereinsetzung unerlässlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 44 Rn. 7 ff.), liegt nicht vor.
  • BGH, 31.01.2006 - 4 StR 403/05

    Rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Verfahren (Fürsorgepflicht);

    Die Rechtsprechung hat von diesem Grundsatz jedoch Ausnahmen zugelassen, wenn dies zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint, etwa wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts gehindert worden ist, Verfahrensrügen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist anzubringen (vgl. BVerfG Beschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 283/03; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8).
  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (technisches Versagen eines

    Auch bei im Übrigen form- und fristgerecht begründeter Revision ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Beschwerdeführer unverschuldet durch äußere Umstände oder unvorhersehbare Zufälle daran gehindert war, eine Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht zu begründen (BGH wistra 1993, 347; 2005, 344; Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03; vgl. Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 44 Rdn. 7 a m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.03.2009 - 2 Ss OWi 138/09

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung

    Ungeachtet dessen ist der Wiedereinsetzungsantrag jedoch unbegründet, da eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise nur dann erfolgen kann, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bzw. hier der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGH NStZ 1997, 45 f; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 7, 8; BGH StV 1985, 353).

    Ungeachtet dessen ist der Wiedereinsetzungsantrag jedoch unbegründet, da eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise nur dann erfolgen kann, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGH NStZ 1997, 45 f; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 7, 8; BGH StV 1985, 353).

  • BGH, 24.10.2018 - 2 StR 578/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Wiedereinsetzung zur

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; Beschluss vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01, juris Rn. 2; Beschluss vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07, NStZ-RR 2008, 18; BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 44 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 87/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts,

  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

  • BGH, 16.03.2005 - 5 StR 514/04

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung weiterer

  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Heilung unzulässiger

  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 63/16

    Erteilung des letzten Wortes (erforderliche Wiedererteilung bei weiteren

  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen (erhobene

  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 301/12

    Recht auf wirksame Verteidigung und Wiedereinsetzungsantrag (Zulässigkeitsmängel

  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nachholung von Verfahrensrügen - Fehlende

  • BGH, 25.03.2003 - 5 StR 50/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist

  • BGH, 12.03.2003 - 5 StR 476/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nur in

  • BGH, 18.05.2017 - 2 StR 361/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Ausschluss der

  • BGH, 08.05.2002 - 3 StR 8/02

    Prozesskostenhilfe (Nebenklage; fehlende Erforderlichkeit bei Aufhebung des

  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 525/18

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 361/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Revisionsbegründungsfrist zur

  • OLG Nürnberg, 20.10.2009 - 1 St OLG Ss 160/09

    Strafverfahren: Ersatzzustellung an den Leiter einer Gemeinschaftsreinrichtung;

  • BGH, 07.01.1998 - 5 StR 528/97

    Verfahrensrüge wegen zu spätem Absetzen eines Urteils

  • BGH, 14.01.2003 - 5 StR 354/02

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur formgerechten

  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 698/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 346/12

    Verwerfung der Revision als unbegründet; keine Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BGH, 14.11.2019 - 5 StR 505/19

    Nur ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von

  • BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachholung einzelner Verfahrensrügen -

  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 5 Ss 126/08

    Verfahrensrüge; Nachholung; Widereinsetzung

  • BGH, 29.08.1995 - 4 StR 299/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachholung nicht rechtzeitig begründeter

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 245/18

    Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung

  • BGH, 12.06.2018 - 2 StR 115/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (nur ausnahmsweise

  • OLG Hamm, 02.09.1999 - 2 Ss 708/99
  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 3 Ss 1433/97

    Bewährung, Beweiswürdigung, verminderte Schuldfähigkeit, Teilaufhebung,

  • BGH, 08.05.2002 - 3 StR 8/02
  • OLG Jena, 25.10.2004 - 1 Ss 217/04

    Revision, Rechtsbeschwerde Owi

  • OLG Hamm, 18.02.1997 - 3 Ss OWi 14/97

    Beweiswürdigung, Rechtsbeschwerde, Unzulässigkeit wegen Angriffen gegen die

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Rechtsprechung
   BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93   

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https://dejure.org/1993,2830
BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93 (https://dejure.org/1993,2830)
BGH, Entscheidung vom 14.09.1993 - 5 StR 478/93 (https://dejure.org/1993,2830)
BGH, Entscheidung vom 14. September 1993 - 5 StR 478/93 (https://dejure.org/1993,2830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit des Hinweises der Möglichkeit einer Verurteilung als Alleintäter oder als Mittäter - Notwendigkeit der Erkennbarkeit der Veränderung entscheidungserheblicher Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Urteilsfindung für den Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StPO § 265 Abs. 1, Abs. 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 46
  • StV 1994, 116
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
    Diese Unterrichtung war durch den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (§ 103 Abs. 1 GG) geboten: Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Urteilsfindung muß für den Angeklagten so deutlich erkennbar sein, daß er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 5, 8, 12 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1980, 107).

    Es hätte ausgereicht, wenn die Hauptverhandlung einen Verlauf genommen hätte, aus dem der Angeklagte die Möglichkeit, daß das Gericht veränderte tatsächliche Umstände zugrunde legen würde, entnehmen konnte (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12).

  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
    Gegenüber der Annahme der Anklage, der Angeklagte habe unter Mithilfe eines anderen als alleiniger Täter gehandelt, ist die Mittäterschaft, die der Tatrichter zugrunde legt, ein abweichender rechtlicher Gesichtspunkt im Sinne dieser Vorschrift (BGHSt 11, 18, 19; BGH NJW 1952, 1385; BGH StV 1985, 490).
  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85

    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
    Gegenüber der Annahme der Anklage, der Angeklagte habe unter Mithilfe eines anderen als alleiniger Täter gehandelt, ist die Mittäterschaft, die der Tatrichter zugrunde legt, ein abweichender rechtlicher Gesichtspunkt im Sinne dieser Vorschrift (BGHSt 11, 18, 19; BGH NJW 1952, 1385; BGH StV 1985, 490).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 390/86

    Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit von Vorhalten aus einer

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
    Zeugen, die sie bei der Brandlegung beobachtet haben, waren - anders als in dem in BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 1 behandelten Fall - nicht vorhanden.
  • BGH, 02.02.1990 - 3 StR 480/89

    Erfordernis des Hinweises des Angeklagten auf eine Änderung der tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
    Diese Unterrichtung war durch den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (§ 103 Abs. 1 GG) geboten: Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Urteilsfindung muß für den Angeklagten so deutlich erkennbar sein, daß er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 5, 8, 12 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1980, 107).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
    Diese Unterrichtung war durch den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (§ 103 Abs. 1 GG) geboten: Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Urteilsfindung muß für den Angeklagten so deutlich erkennbar sein, daß er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 5, 8, 12 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1980, 107).
  • BGH, 22.09.1987 - 5 StR 378/87

    Gebotenheit klarstellender Hinweise eines Gerichts zu einem Hilfsbeweisantrag

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
    Diese Unterrichtung war durch den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (§ 103 Abs. 1 GG) geboten: Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Urteilsfindung muß für den Angeklagten so deutlich erkennbar sein, daß er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 5, 8, 12 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1980, 107).
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