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   BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93   

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BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93 (https://dejure.org/1994,1123)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1994 - 3 StR 570/93 (https://dejure.org/1994,1123)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 3 StR 570/93 (https://dejure.org/1994,1123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 494
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelgesetz - Anwendung - Übergangsregelung -

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
    Allerdings hat der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln nicht die Kraft, mehrere selbständige Fälle des unerlaubten Handeltreibens zur Tateinheit zu verklammern (BGHR § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4; BGH NStZ 1982, 512).

    Denn es fehlt an der "Wertgleichheit" beider Straftatbestände, die sich nach ihrem Unrechtsgehalt erheblich unterscheiden (vgl. BGH NStZ 1982, 512, 513).

  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
    Unabhängig davon wäre der Schuldspruch wegen fehlerhafter Annahme eines Gesamtvorsatzes auch bei Zugrundelegung einer fortgesetzten Handlung aufzuheben gewesen (vgl. BGHSt 39, 216 [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92]; BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 9 - 11; StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 26).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 252/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
    Hier wird das Landgericht zu beachten haben, daß der bloße gleichzeitige unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln, sofern der Angeklagte in einzelnen Fällen der Zeugin Kokain aus einer einzigen zum Eigenverbrauch erworbenen Menge veräußert haben sollte, allein nicht die Kraft hat, mehrere selbständige Fälle des unerlaubten Veräußerns von Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 4, 2).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
    Unabhängig davon wäre der Schuldspruch wegen fehlerhafter Annahme eines Gesamtvorsatzes auch bei Zugrundelegung einer fortgesetzten Handlung aufzuheben gewesen (vgl. BGHSt 39, 216 [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92]; BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 9 - 11; StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 26).
  • BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93

    Betäubungsmittel - Aufklärungserfolg

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
    Er braucht auch nicht abzuwarten, bis andere Stellen entsprechende Ermittlungen durchgeführt haben (BGH NStZ 1993, 242).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 151/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
    Hier wird das Landgericht zu beachten haben, daß der bloße gleichzeitige unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln, sofern der Angeklagte in einzelnen Fällen der Zeugin Kokain aus einer einzigen zum Eigenverbrauch erworbenen Menge veräußert haben sollte, allein nicht die Kraft hat, mehrere selbständige Fälle des unerlaubten Veräußerns von Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 4, 2).
  • BGH, 02.03.1989 - 2 StR 733/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung; Bezeichnung eines Telefonanschlusses als

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
    Diese Vorschrift belohnt nur die Aufdeckung selbst, nicht schon das Aufdeckungsbemühen (BGH NStZ 1989, 580).
  • BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung -

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte alle späteren Betätigungen, die auf den Vertrieb desselben Rauschgiftes gerichtet sind (BGH bei Holtz MDR 1992, 18).
  • BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90

    Begriff der Abgabe; Weitergabe zum Selbstkostenpreis; Begriff der Veräußerung;

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
    Daß der Angeklagte eine größere Menge von vornherein zum wiederholten unerlaubten Veräußern an die Zeugin erworben habe, darf jedenfalls dann nicht im Zweifel für den Angeklagten angenommen werden, wenn er durch den damit verwirklichten unerlaubten Besitz in nicht geringer Menge oder durch die unerlaubte Abgabe in nicht geringer Menge gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG a.F. oder § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG n.F. (vgl. BGHSt 37, 147) beschwert werden würde (vgl. auch Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 III 1 c ee S. 21).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93

    Verwirklichung der Untreue durch Erlangung von Beihilfezahlungen ohne Anspruch

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
    Denn Schuldspruch und Strafausspruch sind so miteinander verknüpft, daß eine getrennte Überprüfung und Aufhebung des möglicherweise allein angefochtenen Teils nicht möglich ist, ohne festzustellen, ob der nicht angefochtene Teil Rechtsfehler beinhaltet (vgl. BGHR StPO § 344 I Beschränkung 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

  • BGH, 08.07.1992 - 3 StR 2/92

    Prozeßverschleppung bei mehrtätiger Hauptverhandlung

  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

    Ebensowenig wie ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem im Betäubungsmittelstrafrecht (vgl. BGH NStZ 1994, 494), eine institutionalisierte Steuerhinterziehung im Steuerstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 195) oder ein familiäres Beziehungsgeflecht im Sexualstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 138, 156) begründet der von der Kartellbehörde angeführte "quasi synallagmatische Charakter" von Kartellabsprachen die Notwendigkeit, mittels des Rechtsinstituts der fortgesetzten Handlung das verwirklichte Unrecht sachgerecht zu erfassen.
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Die in dieser Entscheidung dargestellten Erwägungen beanspruchen für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ebenfalls Geltung (BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94).

    Weil der Erwerb einer nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung im Rahmen der Bande den Tatbestand des Bandenhandels bereits erfüllt, gehören zu dieser Tat als unselbständige Teilakte alle späteren Betätigungen, die auf den Vertrieb desselben Rauschgiftes gerichtet sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93).

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Daher darf nicht unterstellt werden, daß der Täter eine größere Menge von vornherein zum wiederholten Veräußern vorrätig gehalten hat, wenn er durch die Annahme des damit verwirklichten unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge gemäß § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG a.F. beziehungsweise § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG n.F. beschwert würde (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 1).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Das unterliegt nach dem auch auf das Betäubungsmittelstrafrecht zu übertragenden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - und Beschluß vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94) Beschluß des Großen Senats für Strafsachen (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) der Änderung.

    Denn die Straftatbestände des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterscheiden sich nach ihrem Unrechtsgehalt erheblich; es fehlt dem "minderschweren, untergeordneten Delikt des Besitzes", einem Auffangtatbestand, an der erforderlichen "Wertgleichheit", "mehrere selbständige, nach Art der Durchführung, Lieferanten- und Abnehmerkreis, Art und Gefährlichkeit des Betäubungsmittels möglicherweise ganz unterschiedliche Taten des Handeltreibens zu verbinden" (BGH NStZ 1982, 512, 513 m.w.Nachw.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93).

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

    Durch diese Entscheidung ist zwar der Konstruktion eine Absage erteilt worden, die in Fällen wiederholter Tatbegehung mit der Annahme von Fortsetzungszusammenhang zu einer viele Jahre dauernden einzigen Tat führten und ohne Grundlage im Tatbestand mit pauschalierenden Begriffen wie dem "familiären Beziehungsgeflecht" beim Kindesmißbrauch, der "institutionalisierten" Steuerhinterziehung (BGHSt 40, 195) oder dem "eingespielten Bezugs- und Absatzsystem" beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel (BGH NStZ 1994, 494) umschrieben wurden.
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Füllt der Täter einen zum Verkauf bereit gehaltenen Vorrat vor der vollständigen Entleerung des Depots jeweils durch neue Lieferungen wieder auf, so reicht dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum BtMG - wobei hierbei insoweit keine Unterschiede zum AMG und zum AntiDopG bestehen - nicht, die Veräußerungen aus der ursprünglichen Menge mit den Verkäufen aus dem aufgefüllten Bestand zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (stRspr. BGH NStZ 1994, 494; BGH NStZ 1997, 243; BGH StraFo 1996, 131; Weber BtMG Vorbem. zu § 29 Rn. 626; Leipziger Kommentar / Rissingvan Saan StGB Vorbem. zu § 52 Rn. 43; Münchener Kommentar / v. Heintschel-Heinegg StGB § 52 Rn. 42).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

    Nunmehr ist in Fortentwicklung der Erwägungen des Senats in BGHSt 28, 169 unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 40, 138; 40, 195; BGH NStZ 1994, 494; 1995, 92; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95 - zum Abdruck in BGHSt 41, 385 bestimmt) und Literatur (vgl. Geppert NStZ 1996, 57) festzustellen, daß es sich bei den gegen § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB verstoßenden Verhaltensweisen nicht um ein Dauerdelikt handelt.
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94

    Wirksamkeit der Anklage - Ermittlungsergebnisse - Einzeltaten - Urteilsbegründung

    Die Frage zureichender Mindestfeststellungen wäre daher vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), wonach die Annahme einer fortgesetzten Handlung auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (vgl. auch BGH NStZ 1994, 494;Beschlüsse vom 12. August 1994 - 4 StR 217/94 - undvom 21. September 1994 - 3 StR 390/94), nicht anders zu beantworten gewesen.
  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Die Annahme von Fortsetzungszusammenhang ist auch in Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht vereinbar mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (NJW 1993, 1663 [BGH 20.10.1992 - GSSt - 1/92]; vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - Senatsbeschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94 -).
  • BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Fall des

    Demgemäß liegt hier lediglich unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei - jeweils zu Bewertungseinheiten verbundenen - Fällen vor (vgl. dazu BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 44; Konkurrenzen 4; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 4 StR 262/96 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Veräußerung - Teilmengen - Mordmerkmal -

  • BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95

    Submissionsabsprachen - Kartellordnungswidrigkeit

  • BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94

    Fortgesetzte Handlung - Fehlerhafte Verurteilung - Anklage - Verbindung von

  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 262/96

    Betäubungsmittelvorrat - Bereithalten zum Verkauf - Einzelveräußerungen -

  • BGH, 21.09.1994 - 3 StR 390/94

    Fortgesetzte Handlung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Einzeltaten -

  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 736/94

    Ergänzung eines Urteils nach Einlegung der Revision

  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94

    Verurteilung wegen einer nicht explizit angeklagten Handlung nur bei Vorliegen

  • BGH, 23.11.1994 - 4 StR 631/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Verkauf - Einheitliche Tat

  • BGH, 31.05.1995 - 2 StR 125/95

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Bandenmäßiges Handeltreiben mit

  • BGH, 14.10.1994 - 3 StR 432/94

    Fortgesetzte Handlung - Verfahrenseinstellung - Abgeurteilte Taten - Anklage

  • BGH, 18.10.1994 - 4 StR 517/94

    Revision - Revisionsentscheidung - Aufhebung eines Strafgesetzes

  • BayObLG, 20.08.1996 - 4St RR 148/96

    Strafprozeßrecht: Darstellung des Beweisergebnisses im Urteil

  • OLG Hamm, 26.07.1994 - 2 Ss 735/94

    Unzulässige Berufungsbeschränkung wegen nicht ausreichender tatsächlicher

  • BayObLG, 10.01.1995 - 4St RR 5/95

    Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung auf den

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