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   BGH, 22.06.1994 - 2 StR 180/94   

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https://dejure.org/1994,3878
BGH, 22.06.1994 - 2 StR 180/94 (https://dejure.org/1994,3878)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1994 - 2 StR 180/94 (https://dejure.org/1994,3878)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 2 StR 180/94 (https://dejure.org/1994,3878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 500
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.08.1993 - 2 StR 323/93

    nicht angegebene Schöffen - Verstoß gegen § 275 Abs. 3 StPO nicht für § 345 Abs.

    Auszug aus BGH, 22.06.1994 - 2 StR 180/94
    Daß die Hauptverhandlung in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung berufenen Personen erfolgte (§ 226 StPO), wird nicht durch das Urteilsrubrum, sondern das Hauptverhandlungsprotokoll bewiesen (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 2 und 6; BGH, Beschl. v. 8. Februar 1994 - 5 StR 32/94).
  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum

    Auszug aus BGH, 22.06.1994 - 2 StR 180/94
    Daß die Hauptverhandlung in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung berufenen Personen erfolgte (§ 226 StPO), wird nicht durch das Urteilsrubrum, sondern das Hauptverhandlungsprotokoll bewiesen (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 2 und 6; BGH, Beschl. v. 8. Februar 1994 - 5 StR 32/94).
  • BGH, 08.02.1994 - 5 StR 32/94

    Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags bei fehlender Nachholung der

    Auszug aus BGH, 22.06.1994 - 2 StR 180/94
    Daß die Hauptverhandlung in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung berufenen Personen erfolgte (§ 226 StPO), wird nicht durch das Urteilsrubrum, sondern das Hauptverhandlungsprotokoll bewiesen (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 2 und 6; BGH, Beschl. v. 8. Februar 1994 - 5 StR 32/94).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 354/01

    Revisionseinlegung (Wirksame Unterzeichnung durch einen allgemeinen Vertreter

    Damit liegt ein Fall der seit der Gesetzesänderung durch das StVÄG 1987 nicht mehr verbotenen (vgl. BGH NStZ 1994, 500) sukzessiven Mehrfachverteidigung vor.
  • OLG Stuttgart, 04.05.1999 - 1 Ws 59/99

    Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen eines gemeinschaftlichen Vergehens gegen

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  • OLG Jena, 13.09.2007 - 1 Ws 360/07

    Aufhebung der Bestellung

    § 146 verbietet nicht die sog. sukzessive Mehrfachverteidigung (siehe nur Begr. RegE StVÄG 1984, BT-Drucks. 10/1313 S. 23; BGH BGHR StPO 146 Mehrfachverteidigung 2; NStZ 1994, 500 f; OLG Celle StV 1989, 471 f; KK-Laufhütte, StPO, 5. Aufl., § 146, Rn. 5; Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 18 f).
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