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   OLG Brandenburg, 03.03.1994 - 2 Ws 6/94   

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https://dejure.org/1994,2741
OLG Brandenburg, 03.03.1994 - 2 Ws 6/94 (https://dejure.org/1994,2741)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.03.1994 - 2 Ws 6/94 (https://dejure.org/1994,2741)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. März 1994 - 2 Ws 6/94 (https://dejure.org/1994,2741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Strafrests zur Bewährung; Anwendung des mildesten Gesetzes; Möglichkeit einer bedingten Entlassung auch bereits vor der Vollstreckung der Hälfte oder von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe ; Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord; Überprüfung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: StGB § 45; StGB § 57 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 510
  • NJ 1994, 585
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.1994 - 2 Ws 6/94
    Dabei sind nicht nur die Tatbestände und Rechtsfolgen des § 57 StGB und § 45 StGB/DDR abstrakt aneinander zu messen, vielmehr kommt es entscheidend darauf an, welche Vorschrift in dem zu entscheidenden Einzelfall die dem Verurteilten günstigere Entscheidung zuläßt (BGHSt 20, 22, 25; NStZ 83, 80; 268; 416).

    Dem Täter günstige Elemente aus den zu vergleichenden Gesetzen zu kombinieren, ist unzulässig; es gilt der Grundsatz strikter Alternativität (BGHSt 20, 22, 30; 24, 97; 37, 322; NStZ 83, 80).

  • BGH, 14.10.1982 - 3 StR 363/82

    Berücksichtigung der Gesamtheit der alten und neuen gesetzlichen Regelung zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.1994 - 2 Ws 6/94
    Dabei sind nicht nur die Tatbestände und Rechtsfolgen des § 57 StGB und § 45 StGB/DDR abstrakt aneinander zu messen, vielmehr kommt es entscheidend darauf an, welche Vorschrift in dem zu entscheidenden Einzelfall die dem Verurteilten günstigere Entscheidung zuläßt (BGHSt 20, 22, 25; NStZ 83, 80; 268; 416).

    Dem Täter günstige Elemente aus den zu vergleichenden Gesetzen zu kombinieren, ist unzulässig; es gilt der Grundsatz strikter Alternativität (BGHSt 20, 22, 30; 24, 97; 37, 322; NStZ 83, 80).

  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.1994 - 2 Ws 6/94
    Die dortige Erwartungsklausel verlangt eine begründete Erwartung hinsichtlich des zukünftigen gesetztestreuen Verhaltens des Verurteilten (BGH NStZ 88, 452; OLG Köln MDR 72, 437).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.1994 - 2 Ws 6/94
    Das folgt aus der Ermessensfreiheit, die sich aus der Unbestimmtheit und Fallbezogenheit des Begriffs der "besonderen Umstände" ergibt (vgl. BGH NJW 77, 639; 76, 1413; 71, 151, 152).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.1994 - 2 Ws 6/94
    Das folgt aus der Ermessensfreiheit, die sich aus der Unbestimmtheit und Fallbezogenheit des Begriffs der "besonderen Umstände" ergibt (vgl. BGH NJW 77, 639; 76, 1413; 71, 151, 152).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.1994 - 2 Ws 6/94
    Das folgt aus der Ermessensfreiheit, die sich aus der Unbestimmtheit und Fallbezogenheit des Begriffs der "besonderen Umstände" ergibt (vgl. BGH NJW 77, 639; 76, 1413; 71, 151, 152).
  • OLG Koblenz, 21.01.1993 - 1 Ws 20/93

    Ehemalige DDR; Widerruf einer Strafaussetzung; Rechtsgrundlage;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.1994 - 2 Ws 6/94
    Zwar sind die Entscheidungen der DDR-Gerichte nicht der Überprüfung auf ihre Rechtsstaatlichkeit entzogen (vgl. OLG Koblenz, DtZ 1993, 188, 190), doch legt Artikel 18 Einigungsvertrag grundsätzlich die Fortgeltung der vor dem Beitritt ergangenen gerichtlichen Entscheidungen fest.
  • KG, 11.07.2002 - 3 AR 4/02

    Halbstrafenaussetzung einer in der ehemaligen DDR verhängten Freiheitsstrafe

    Für die in Art. 315 Abs. 3 EGStGB i.V.m. § 2 Abs. 3 StGB getroffene Regelung bedeutet der Grundsatz der strikten Alternativität ferner, dass im Vollstreckungsverfahren unabhängig von der im Erkenntnisverfahren gefundenen Lösung erneut zu prüfen ist, welche Regelung für den Verurteilten im Einzelfall günstiger ist; eine Kombination aus den zu vergleichenden Vorschriften scheidet aus (vgl. OLG Brandenburg, NStZ 1994, 510 ).

    Die jeweils günstigere Regelung muss dann angewendet werden (vgl. OLG Dresden, aaO.; OLG Brandenburg, NStZ 1994, 510 ; NJ 1994, 535).

  • KG, 11.07.2002 - 5 Ws 322/02
    Für die in Art. 315 Abs. 3 EGStGB in Verbindung mit § 2 Abs. 3 StGB getroffene Regelung bedeutet der Grundsatz der strikten Alternativität ferner, daß im Vollstreckungsverfahren unabhängig von der im Erkenntnisverfahren gefundenen Lösung erneut zu prüfen ist, welche Regelung für den Verurteilten im Einzelfall günstiger ist; eine Kombination aus den zu vergleichenden Vorschriften scheidet aus (vgl. OLG Brandenburg NStZ 1994, 510) Ist nach einer der in Frage kommenden Vorschriften die Strafaussetzung zur Bewährung möglich, so muß diese Norm angewendet werden, auch wenn sich daran andere Rechtsfolgen, wie zum Beispiel die Erteilung von sonst nicht vorgesehenen Auflagen, anschließen.

    Die jeweils günstigere Regelung muß dann angewendet werden (vgl. OLG Dresden a.a.O.; OLG Brandenburg NStZ 1994, 510; NJ 1994, 535).

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