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   BGH, 29.06.1994 - 2 StR 250/94   

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https://dejure.org/1994,2989
BGH, 29.06.1994 - 2 StR 250/94 (https://dejure.org/1994,2989)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1994 - 2 StR 250/94 (https://dejure.org/1994,2989)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 2 StR 250/94 (https://dejure.org/1994,2989)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Aufklärungsrüge - Aktenbeiziehung - Beweismittel - Anforderungen an die Anklageschrift - Verteidungung - Rechtsfehlerüberprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1; StPO § 338 Nr. 6, § 244 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 55
  • NStZ 1994, 555
  • NStZ 1995, 223
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1982 - 3 StR 46/82

    Einbeziehung der Selbstmorddrohung als beachtliches Mittel zur

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 2 StR 250/94
    Selbst wenn vorausgesetzt würde, daß eine tatbestandsmäßige Drohung auch vorliegt, wenn sie sich auf das einem nahen Angehörigen zuzufügende Übel bezieht (offen gelassen in BGH NStZ 1982, 286), bliebe doch zu beachten, daß nicht jede Drohung mit einer einfachen Körperverletzung bereits eine Gefahr für Leib oder Leben begründet (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 35 Rdn. 4; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 177 Rdn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 2 StR 250/94
    Auch die Aufklärungsrüge, mit der beanstandet wird, daß die Beiziehung und Auswertung bestimmter Akten unterblieben sei (§ 244 Abs. 2 StPO), ist nicht ordnungsgemäß ausgeführt; abgesehen davon, daß die angeblich entscheidungserheblichen Aktenteile und -stellen nicht bezeichnet worden sind, fehlt auch die Angabe des von der Aktenbeiziehung und -auswertung erwarteten Beweisergebnisses (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1; KK-Pikart, StPO 3. Aufl. § 344 Rdn. 51 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92

    Anforderungen an die Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen in den

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 2 StR 250/94
    Werden einem Angeklagten mehrere Tatbestandsverwirklichungen zur Last gelegt, so müssen Zeit, Ort und Begehungsweise der Einzelhandlungen so konkret mitgeteilt werden, daß der Rechtskundige den gesetzlichen Tatbestand darin erkennen, der Angeklagte sich gegen den Tatvorwurf im einzelnen verteidigen und das Revisionsgericht die ihm obliegende Nachprüfung auf Rechtsfehler vornehmen kann (vgl. BGH StV 1991, 245 f; BGH, Beschl. v. 16. Dezember 1992 - 3 StR 561/92).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 2 StR 250/94
    Als unzutreffend erweist sich freilich die Annahme einer Fortsetzungstat; denn nach den Grundsätzen, die der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) aufgestellt hat, können im Bereich bestimmter Deliktstatbestände, unter anderem auch beim sexuellen Mißbrauch von Kindern (§ 176 StGB), mehrere Verwirklichungen desselben Straftatbestands nicht (mehr) zu einer Fortsetzungstat zusammengefaßt werden.
  • BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90

    Betäubungsmittel - Mindestzahl - Mindestmenge - Feststellbarkeit - Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 2 StR 250/94
    Werden einem Angeklagten mehrere Tatbestandsverwirklichungen zur Last gelegt, so müssen Zeit, Ort und Begehungsweise der Einzelhandlungen so konkret mitgeteilt werden, daß der Rechtskundige den gesetzlichen Tatbestand darin erkennen, der Angeklagte sich gegen den Tatvorwurf im einzelnen verteidigen und das Revisionsgericht die ihm obliegende Nachprüfung auf Rechtsfehler vornehmen kann (vgl. BGH StV 1991, 245 f; BGH, Beschl. v. 16. Dezember 1992 - 3 StR 561/92).
  • BGH, 20.09.1994 - 1 StR 466/94

    Reitschülerin - § 185 StGB, Beleidung kann (ausnahmsweise) auch in einer

    Die einzelnen Vorfälle sind zeitlich, örtlich, nach Begehungsweise und Tatumständen in den Urteilsfeststellungen hinreichend konkretisiert (vgl. BGH, Urt. vom 29. Juni 1994 - 2 StR 250/94; Beschl. vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94).
  • BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94

    Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung

    Der Entscheidung des 2. Strafsenatsvom 29. Juni 1994 - 2 StR 250/94 - (NStZ 1994, 555), auf die sich die Revision beruft, liegt ein der hiesigen Fallgestaltung nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 445/98

    Teilfreispruch wegen fehlender Bestimmtheit von Missbrauchshandlungen - Pflicht

    Die Mißbrauchshandlungen, die E. als solche glaubhaft geschildert hatte, waren so, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellten, nicht genügend bestimmt, um den Gegenstand einer Verurteilung bilden zu können (§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGH NStZ 1994, 555); denn die Tatzeiten hatten auch nicht annähernd - etwa in der Form einer hinlänglich begrenzten Zeitspanne - festgestellt werden können.
  • OLG Koblenz, 06.04.1995 - 1 Ss 7/95
    In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 94, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-)zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (vgl. BGH - 4 StR 648/94 - StV 95, 113: BGH - 5 StR 682/93 -NStZ 94, 350 und BGH - 2 StR 250/94 -NStZ 94, 555).

    Dies ist jedoch in Fällen, in denen wie vorliegend der Angeklagte den Straftatbestand stets in der gleichen Weise, mit denselben Mitteln und unter auch sonst gleichen Tatumständen verwirklicht hat, entbehrlich (vgl. BGH NStZ 94, 555).

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