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   BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94   

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https://dejure.org/1994,2832
BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94 (https://dejure.org/1994,2832)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1994 - 4 StR 335/94 (https://dejure.org/1994,2832)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1994 - 4 StR 335/94 (https://dejure.org/1994,2832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision zu Ungunsten des Angeklagten - Voraussetzung eines bedingt vorsätzlichen Handelns - Angestrebte Verurteilung wegen versuchten Mordes - Einschränkung der Indizwirkung gefährlicher Gewalthandlungen bei Tötungsdelikten - Brandanschlag auf ein von Menschen bewohntes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212, § 306

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 584
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHSt 36, 1, 9 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 33).

    Die vom Landgericht für seine Überzeugungsbildung herangezogene Statistik, wonach es in den Jahren 1992 und 1993 bei 32 im Land Mecklenburg-Vorpommern mittels Brandflaschen verübten Brandanschlägen weder Tote noch Verletzte gegeben hat, ist für die hier zu beurteilende Tat ohne Bedeutung (vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94); denn die Entscheidung darüber, ob der vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, daß nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann, das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges mithin kaum vorstellbar ist (vgl. BGHSt 36, 1, 10 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGH NStZ 1981, 22, 23), kann bei Brandanschlägen auf ein von Menschen bewohntes Gebäude nicht allgemein getroffen werden, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93 - Urteile des Senats vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 - und 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94).

  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHSt 36, 1, 9 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 33).

    Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Erfüllung jener Voraussetzungen bei Tötungsdelikten naheliegt, wenn der Täter eine äußerst gefährliche Gewalthandlung vornimmt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1984, 19 m.w.Nachw.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 33).

  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer

    Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94
    Die vom Landgericht für seine Überzeugungsbildung herangezogene Statistik, wonach es in den Jahren 1992 und 1993 bei 32 im Land Mecklenburg-Vorpommern mittels Brandflaschen verübten Brandanschlägen weder Tote noch Verletzte gegeben hat, ist für die hier zu beurteilende Tat ohne Bedeutung (vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94); denn die Entscheidung darüber, ob der vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, daß nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann, das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges mithin kaum vorstellbar ist (vgl. BGHSt 36, 1, 10 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGH NStZ 1981, 22, 23), kann bei Brandanschlägen auf ein von Menschen bewohntes Gebäude nicht allgemein getroffen werden, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93 - Urteile des Senats vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 - und 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94
    Daß ihnen solche Folgen unerwünscht waren, mag zutreffen, steht der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes jedoch nicht notwendig entgegen (vgl. BGHSt 7, 363, 369; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94
    Der Tatrichter ist nicht gezwungen, derartige Angaben schlechthin hinzunehmen, sondern hat sich im Rahmen freier Beweiswürdigung aufgrund aller im konkreten Fall gegebenen Erkenntnismöglichkeiten eine Überzeugung von der von den Angeklagten vor der Tat genossenen Alkoholmenge zu verschaffen (BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22).
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94
    Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Erfüllung jener Voraussetzungen bei Tötungsdelikten naheliegt, wenn der Täter eine äußerst gefährliche Gewalthandlung vornimmt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1984, 19 m.w.Nachw.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 33).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94
    Der Tatrichter ist nicht gezwungen, derartige Angaben schlechthin hinzunehmen, sondern hat sich im Rahmen freier Beweiswürdigung aufgrund aller im konkreten Fall gegebenen Erkenntnismöglichkeiten eine Überzeugung von der von den Angeklagten vor der Tat genossenen Alkoholmenge zu verschaffen (BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94
    Die vom Landgericht für seine Überzeugungsbildung herangezogene Statistik, wonach es in den Jahren 1992 und 1993 bei 32 im Land Mecklenburg-Vorpommern mittels Brandflaschen verübten Brandanschlägen weder Tote noch Verletzte gegeben hat, ist für die hier zu beurteilende Tat ohne Bedeutung (vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94); denn die Entscheidung darüber, ob der vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, daß nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann, das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges mithin kaum vorstellbar ist (vgl. BGHSt 36, 1, 10 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGH NStZ 1981, 22, 23), kann bei Brandanschlägen auf ein von Menschen bewohntes Gebäude nicht allgemein getroffen werden, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93 - Urteile des Senats vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 - und 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94).
  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

    Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94
    Die vom Landgericht für seine Überzeugungsbildung herangezogene Statistik, wonach es in den Jahren 1992 und 1993 bei 32 im Land Mecklenburg-Vorpommern mittels Brandflaschen verübten Brandanschlägen weder Tote noch Verletzte gegeben hat, ist für die hier zu beurteilende Tat ohne Bedeutung (vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94); denn die Entscheidung darüber, ob der vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, daß nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann, das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges mithin kaum vorstellbar ist (vgl. BGHSt 36, 1, 10 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGH NStZ 1981, 22, 23), kann bei Brandanschlägen auf ein von Menschen bewohntes Gebäude nicht allgemein getroffen werden, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93 - Urteile des Senats vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 - und 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94).
  • BGH, 25.01.1994 - 1 StR 819/93

    Brandflasche - Wohnhaus - Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94
    Die vom Landgericht für seine Überzeugungsbildung herangezogene Statistik, wonach es in den Jahren 1992 und 1993 bei 32 im Land Mecklenburg-Vorpommern mittels Brandflaschen verübten Brandanschlägen weder Tote noch Verletzte gegeben hat, ist für die hier zu beurteilende Tat ohne Bedeutung (vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94); denn die Entscheidung darüber, ob der vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, daß nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann, das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges mithin kaum vorstellbar ist (vgl. BGHSt 36, 1, 10 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGH NStZ 1981, 22, 23), kann bei Brandanschlägen auf ein von Menschen bewohntes Gebäude nicht allgemein getroffen werden, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93 - Urteile des Senats vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 - und 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94).
  • BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91

    Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - Voraussetzungen des

  • BGH, 25.05.1988 - 3 StR 147/88

    Zum Vorsatz des Täters bei Vorliegen mehrerer Ursachen für den Taterfolg - In

  • BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen

    Hält der Täter aber den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges für möglich und setzt er sein Handeln dennoch fort, liegt es bei äußerst gefährlichem Tun nahe, daß er den Eintritt des Erfolges billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH NStZ 1994, 584; 1999, 507, 508; BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 38, 39).

    Dies hindert aber die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes ebenso wenig (vgl. BGH NStZ 1994, 584; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39, 42) wie die nach Auffassung des Landgerichts im Hinblick auf deren Vorgehensweise "als nachvollziehbar und nicht völlig lebensfremd" erscheinende "Hoffnung" der Angeklagten, "es werde nichts passieren".

  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn der Täter mit dem von ihm für möglich gehaltenen Erfolg ausdrücklich oder konkludent einverstanden ist, sondern auch dann, wenn er sich mit einem an sich unerwünschten, aber notwendigerweise eintretenden Erfolg um seines erstrebten Zieles willen abfindet (vgl. dazu u.a. Urteil vom 17. Februar 2004 a.a.O.; BGH, Urteile vom 22. April 1955 g.K. u.a. - 5 StR 35/55 - BGHSt 7, 363 , vom 4. November 1988 g.B. - 1 StR 262/88 - BGHSt 36, 1 und vom 14. Juli 1994 - 4 StR 335/94 - NStZ 1994, 584; Tröndle/Fischer, a.a.O. m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn der Täter mit dem von ihm für möglich gehaltenen Erfolg ausdrücklich oder konkludent einverstanden ist, sondern auch dann, wenn er sich mit einem an sich unerwünschten, aber notwendigerweise eintretenden Erfolg um seines erstrebten Zieles willen abfindet (vgl. dazu u. a. BGH, Urteile vom 22. April 1955 g. K. u. a. - 5 StR 35/55 - BGHSt 7, 363 [369], vom 4. November 1988 g. B. - 1 StR 262/88 - BGHSt 36, 1 [9] und vom 14. Juli 1994 - 4 StR 335/94 - NStZ 1994, 584; Fischer, a. a. O. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 5 RVs 139/15

    Willkürliches Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit im Straßenverkehr als

    Zwar billigt der Täter auch einen an sich unerwünschten, aber notwendigen Erfolg, wenn er sich mit ihm um eines erstrebten Zieles willen abfindet und die als möglich erkannte Folge hinzunehmen bereit ist (vgl. BGH, NStZ 1994, 584; Fischer, a.a.O., § 15 Rdnr. 9b).
  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 685/18

    Bedingter Tötungsvorsatz beim Werfen von Brandsätzen auf ein von Menschen

    Allerdings kann auch bei Brandanschlägen auf ein von Menschen bewohntes Gebäude die Entscheidung darüber, ob der vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann, das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges mithin kaum vorstellbar ist, nicht allgemein getroffen werden, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - 4 StR 335/94, NStZ 1994, 584).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 2 WD 3.03

    Bedingter Vorsatz; Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit; Reisekostenbetrug;

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn der Täter mit dem von ihm für möglich gehaltenen Erfolg ausdrücklich oder konkludent einverstanden ist, sondern auch dann, wenn er sich mit einem an sich unerwünschten, aber notwendigerweise eintretenden Erfolg um seines erstrebten Zieles willen abfindet (vgl. dazu u. a. BGH, Urteile vom 22. April 1955 g. K. u. a. 5 StR 35/55, vom 4. November 1988 g. B. 1 StR 262/88 und vom 14. Juli 1994 4 StR 335/94; Tröndle/Fischer, a. a. O., § 15 RNr. 10 a m. w. N.).
  • BVerwG, 25.09.2007 - 2 WD 19.06

    Vorsatz; bedingter Vorsatz; Besitz kinderpornographischer Dateien;

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn der Täter mit dem von ihm für möglich gehaltenen Erfolg ausdrücklich oder konkludent einverstanden ist, sondern auch dann, wenn er sich mit einem an sich unerwünschten, aber notwendigerweise eintretenden Erfolg um seines erstrebten Zieles willen abfindet (vgl. dazu u.a. BGH, Urteile vom 22. April 1955 g.K. u.a. - 5 StR 35/55 - BGHSt 7, 363 , vom 4. November 1988 g.B. - 1 StR 262/88 - BGHSt 36, 1 und vom 14. Juli 1994 - 4 StR 335/94 - NStZ 1994, 584; Tröndle/Fischer, a.a.O. § 15 RNr. 10 a m.w.N.).
  • BGH, 22.02.2000 - 5 StR 573/99

    Mord; Niedrige Beweggründe; Gemeingefährliche Mittel; Eventualvorsatz;

    Daß dem Angeklagten eine derart schwerwiegende Folge unerwünscht war, mag zutreffen, schließt die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes aber nicht notwendig aus (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 14 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - 4 StR 335/94 - insoweit in NStZ 1994, 584 nicht abgedruckt).
  • OLG Bamberg, 29.01.2008 - 5 U 223/06
    Es genügt allerdings, dass sich der Täter mit einem als solchen erkannten Erfolg abfindet (vgl. BGH NStZ 94, 584) oder dieser ihm gleichgültig ist (vgl. BGHSt 40, 304 ).
  • LG Hamburg, 13.07.2018 - 627 Ks 3/18

    Gemeinschaftliche Tötung aufgrund übermäßigen Rauschmittelkonsums und

    Dabei hat die Kammer bedacht, dass es durchaus möglich ist, dass ein Täter alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer lebensgefährlichen Behandlung machen, ohne sich in der konkreten Situation bewusst zu sein, dass sein Vorgehen zum Tode des Opfers führen könnte (BGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - 4 StR 335/94 -, juris-Rn. 7).
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