Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 01.08.1994 - 1 Ws 551/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 599
- StV 1995, 118 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 14.02.1989 - 3 Ws 68/89
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung der Beiordnung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.1994 - 1 Ws 551/94
Ein Beschuldigter hat nämlich einen Anspruch darauf, daß der Vorsitzende bei der Auswahl des Verteidigers das ihm eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausübt (vgl. OLG Frankfurt StV 1989, 384 ; OLG Stuttgart StV 1990, 55 und OLG Hamm StV 1989, 242). - OLG Stuttgart, 09.11.1989 - 1 Ws 441/89
Bestellung eines ersten Pflichtverteidigers; Wünsche des Angeklagten; Erfordernis …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.1994 - 1 Ws 551/94
Ein Beschuldigter hat nämlich einen Anspruch darauf, daß der Vorsitzende bei der Auswahl des Verteidigers das ihm eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausübt (vgl. OLG Frankfurt StV 1989, 384 ; OLG Stuttgart StV 1990, 55 und OLG Hamm StV 1989, 242). - OLG Frankfurt, 08.03.1989 - 3 Ws 166/89
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.1994 - 1 Ws 551/94
Ein Beschuldigter hat nämlich einen Anspruch darauf, daß der Vorsitzende bei der Auswahl des Verteidigers das ihm eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausübt (vgl. OLG Frankfurt StV 1989, 384 ; OLG Stuttgart StV 1990, 55 und OLG Hamm StV 1989, 242).
- BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01
Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren
Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die Bestellung des Erst- oder Zweitverteidigers handelt (…vgl. BayObLG, StV 1988, S. 97 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1994, S. 599 ;… StV 2000, S. 412 ;… OLG Stuttgart, StV 1990, S. 55;… OLG Hamm, StV 1989, S. 242;… OLG Frankfurt, StV 1989, S. 384). - OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 1 Ws 388/97 Ein Beschuldigter hat nämlich Anspruch darauf, daß der Vorsitzende bei der Auswahl des Verteidigers das ihm eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausübt (vgl. Senatsbeschluß vom 1. August 1994 in NStZ 1994, 599 m.w.N.), und zwar auch bei der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers.
Diese Einschränkung gilt auch für die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem von dem Beschuldigten bereits gewählten Verteidiger (vgl. Senatsbeschluß vom 1. August 1994 a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - 4 Ws 163/10
Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, Beiordnungsverfahren, Entpflichtung
Das Anhörungsrecht ist insbesondere dann verletzt, wenn dem Beschuldigten vor der Bestellung keine hinreichende Möglichkeit erteilt wurde, einen Verteidiger zu benennen (OLG Frankfurt StV 2009, 402-403, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 1994, 1 Ws 551/94; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2000, 2 Ws 481/00; jeweils recherchiert in juris). - OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04
Beiordnung eines Pflichtverteidigers ohne Gelegenheit des Angeklagten zur …
Eine Ausnahme ist jedoch in den Fällen zu machen, in denen dem Angeklagten vor der Bestellung des Rechtsanwalts keine Gelegenheit nach § 142 Abs. 1 S. 2 StPO gegeben worden ist, einen Verteidiger vorzuschlagen (KG Berlin, Beschluss vom 29. März 1999, 1 AR 312/99 - 5 Ws 171/99, und Beschluss vom 31. Mai 1999, 1 AR 614/99 - 4 Ws 140/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 1994, 1 Ws 551/94; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2000, 2 Ws 481/00; jeweils recherchiert in juris). - OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99
Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers
Deshalb sind auch bei der Auswahl eines evtl. erforderlichen weiteren Pflichtverteidigers, selbst wenn die Bestellung in erster Linie der Sicherung des Verfahrens dient, die Kriterien des § 142 Abs. 1 StPO anzuwenden und ist insbesondere dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, einen Verteidiger seines Vertrauens zu benennen (Senat NStZ 1994, 599 ; NStZ 1998, 55 ; U Frankfurt StV 1989, 384 ).