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   OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 40/94   

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https://dejure.org/1994,7693
OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 40/94 (https://dejure.org/1994,7693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.05.1994 - 1 Ss 40/94 (https://dejure.org/1994,7693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Mai 1994 - 1 Ss 40/94 (https://dejure.org/1994,7693)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 193
  • NStZ 1994, 602
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    Daran ist auch für die vorliegende Fallgestaltung anzuknüpfen (ebenso OLG Zweibrücken NStZ 1994, 602 [603]).

    Der Strafbefehl und der auf seinen Erlass gerichtete Antrag der Staatsanwaltschaft (§§ 407, 408 StPO) übernehmen im Verfahren über den Einspruch die Funktion von Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss (vgl. § 407 Abs. 1 S. 4 StPO; BGHSt 23, 280 = NJW 1970, 1694; OLG Düsseldorf VRS 74, 278; OLG Zweibrücken MDR 1987, 164 u. NStZ 1994, 602 [603]).

  • BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99

    Wirksame Zustellung

    Ob das auch für den Fall gilt, daß der Zugang des Strafbefehls an den Angeklagten auf andere Weise oder zumindest die sichere Kenntnis des Angeklagten von dessen Erlaß und Inhalt feststehen (PfzOLG Zweibrücken NStZ 1994, 602 ), bleibt offen.«.

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des PfzOLG Zweibrücken vom 27.5.1994 (NStZ 1994, 602 ), derzufolge die Einspruchsverwerfung die ordnungsgemäße Zustellung des Strafbefehls nicht voraussetzt.

  • OLG Oldenburg, 04.11.2019 - 1 Ss 136/19

    Krankheit als genügende Entschuldigung für Ausbleiben in der Hauptverhandlung;

    Denn auch deren Feststellung ist vorliegend dem Tatrichter vorbehalten (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil v. 27.05.1994, 1 Ss 40/94 , NStZ 1994, 602).
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