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   BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93   

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https://dejure.org/1993,2717
BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93 (https://dejure.org/1993,2717)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1993 - 5 StR 424/93 (https://dejure.org/1993,2717)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 5 StR 424/93 (https://dejure.org/1993,2717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer Triebanomalie - Vorliegen einer das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsstörung - Erfassung der Persönlichkeit eines Täters in einer Ganzheitsbetrachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 75
  • StV 1994, 75
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93
    Die vom Landgericht angesprochene Einengung der Lebensführung (vgl. auch BGHSt 37, 397, 401) mag - wenn sie vorliegt - Anzeichen für das Vorliegen einer die Schuld erheblich mindernden schweren Triebanomalie sein.
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93
    Bereits die Auffälligkeiten des äußeren Tatbildes hätten zu einer vertieften Auseinandersetzung mit der Frage uneingeschränkter Schuld des Angeklagten führen müssen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93
    Seine Entwicklung und sein Charakterbild sowie die Tat samt den zur Tat hinführenden Antrieben, sind untrennbar verbunden (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 10, 12 = JR 1990, 119 mit Anm. Blau; 16).
  • BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93
    Seine Entwicklung und sein Charakterbild sowie die Tat samt den zur Tat hinführenden Antrieben, sind untrennbar verbunden (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 10, 12 = JR 1990, 119 mit Anm. Blau; 16).
  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93
    Seine Entwicklung und sein Charakterbild sowie die Tat samt den zur Tat hinführenden Antrieben, sind untrennbar verbunden (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 10, 12 = JR 1990, 119 mit Anm. Blau; 16).
  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97

    Vorliegen einer zur Schuldunfähigkeit führenden seelischen Abartigkeit -

    Vielmehr kommt es - wie bei anderen Triebstörungen auch - darauf an, ob die von der Norm abweichende sexuelle Präferenz den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26, jeweils m.w.N.).

    Ob eine Persönlichkeitsstörung im sexuellen Bereich das Wesen des Täters in der oben beschriebenen Weise nachhaltig geprägt hat, kann nur im Wege einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Tat einschließlich der ihr zugrundeliegenden Motive festgestellt werden (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 26).

  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97

    Aufhebung des Maßregelausspruchs - Maßregelvollzug bei heteroller Pädophilie -

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die Triebstörung den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26 jeweils m.w.N.).

    Hierzu bedarf es einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Taten einschließlich der diesen zugrundeliegenden Motive (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 26).

  • BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95

    Ausschluß der Schuldfähigkeit - Sachverständiger - Triebanomalie

    Es hat dabei nicht bedacht, daß beim Angeklagten - möglicherweise in Verbindung mit dem genossenen Alkohol - eine "schwere andere seelische Abartigkeit" (§§ 20, 21 StGB) in Form einer Triebanomalie in Betracht kommen könnte (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 15).

    Da nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, daß bei der gebotenen umfassenden Beurteilung von Täterpersönlichkeit und Tat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 16, 26) die Schuldunfähigkeit des Angeklagten (§ 20 StGB) festgestellt wird, hebt der Senat nicht nur - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - den Strafausspruch, sondern das Urteil insgesamt auf.

  • BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99

    Verminderten Schuldfähigkeit; Begehung eines heimtückischen Mordes

    b) Diese Feststellungen drängten dazu, in einer Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und Taten der Frage besonders kritisch nachzugehen, ob bei dem Angeklagten eine schwere andere seelische Abartigkeit vorliegt, die sein Steuerungsvermögen bei Begehung der Tat erheblich beeinträchtigt hat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 26), Das Urteil, das dieses Merkmal der §§ 20, 21 StGB nicht nennt, geht nur kurz auf die Persönlichkeit des Angeklagten ein.
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Tatrichterliche Feststellung - Abartigkeit -

    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden,.das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26 je m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97

    Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich

    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer ausreichend schweren Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26 m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.07.2002 - 1 StR 140/02

    Beweiswürdigung (verminderte Schuldfähigkeit; Gesamtbetrachtung der

    Ob eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliegt, hat der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten, seiner Entwicklung sowie der Tat und dem Nachtatgeschehen zu beurteilen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 26 und 37; BGH NStZ 1994, 75; BGH NStZ 2001, 243; BGH, Urteil vom 27. Juni 2001, 1 StR 179/01; BGH, Beschluß vom 28. November 2001, 5 StR 434/01).
  • BGH, 25.07.2001 - 5 StR 287/01

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schwere andere seelische Abartigkeit (erforderliche

    Der neue Tatrichter muß Gelegenheit haben, die strafrechtliche Verantwortung des Angeklagten einschließlich der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen umfassend neu zu beurteilen (vgl. BGHR StGB § 21 - Seelische Abartigkeit 26).
  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 312/05

    Fehlerhafter Ausschluss eine Beeinträchtigung im Sinne der §§ 20, 21 StGB ohne

    Da nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, dass bei der gebotenen umfassenden Beurteilung von Täterpersönlichkeit und Tat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 16, 26) die Schuldunfähigkeit des Angeklagten (§ 20 StGB) festgestellt wird, hebt der Senat nicht nur den Strafausspruch, sondern das Urteil insgesamt auf.
  • BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95

    Beweiswürdigung - Indizien - Gesamtwürdigung - Glaubwürdigkeit - Zeugenaussage

    Namentlich der im Urteil zur letzten Tat festgestellte außergewöhnliche Sachverhalt (schmerzhaftes Einführen des Griffstücks einer Reitgerte in die Scheide des Mädchens, UA 9, 46: "schwere Perversion") legt die Prüfung nahe, ob der Angeklagte an einer Störung des sexuellen Trieb- und Gefühlslebens leidet, die den Charakter einer schweren seelischen Abartigkeit hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26).
  • BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 115/99

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit; Totschlag; Gesamtschau

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