Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.08.1993

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1993 - 2 StR 397/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3346
BGH, 29.09.1993 - 2 StR 397/93 (https://dejure.org/1993,3346)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1993 - 2 StR 397/93 (https://dejure.org/1993,3346)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1993 - 2 StR 397/93 (https://dejure.org/1993,3346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben - Betäubungsmittel - Rauschgifthändler - Wohnung - Eigenverbrauch - Gewinn - Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 92
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Überlassen der Wohnung

    Eine vom Landgericht herangezogene "psychische Hilfe" für den Haupttäter G. könnte zwar in einer zugesagten Hinnahme des Rauschgifthandels liegen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1995 - 1 StR 225/95, StV 1995, 624, 625; vom 29. September 1993 - 2 StR 397/93, NStZ 1994, 92).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2007 - 2 Ss 96/06

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Duldung in der gemeinsamen

    Auch dass sie ihn sonst beim Anbau oder gar der Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte irgendwie aktiv unterstützt haben könnte (vgl. BGH NStZ 1994, 92; NStZ 1999, 451), ist nicht ersichtlich.

    Das Profitieren von den Betäubungsmittelgeschäften önnte nämlich nur im Zusammenhang mit aktiven Unterstützungshandlungen oder dann den Vorwurf der Teilnahme begründen, wenn die Angeklagte ihrem Lebensgefährten die Wohnung aus diesem Grund zur Verfügung gestellt hätte (vgl. BGH NStZ 1994, 92; NStZ 1999, 451).

  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 76/20

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Danach deutet auch beim Betäubungsmittelhandel nach inzwischen ständiger Rechtsprechung eine ganz untergeordnete Tätigkeit eines Tatbeteiligten im Rahmen eines Gesamtgeschäftes schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221 f.; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 3 StR 4/10, NStZ-RR 2010, 318; vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, NStZ 2015, 225; siehe zur Gehilfenstellung eines Beteiligten, der eigennützig seine Wohnung zur Verwahrung und Portionierung von Betäubungsmitteln zur Verfügung stellt, auch BGH, Urteil vom 29. September 1993 - 2 StR 397/93, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 10).
  • BGH, 07.01.2003 - 3 StR 414/02

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; aktives Tun;

    Ebensowenig ist festgestellt, daß er bei der Abwicklung eines konkreten Rauschgiftgeschäftes des O. - insbesondere hinsichtlich des am 20. November 2001 sichergestellten Heroins - in irgend einer Weise mitgeholfen hätte (vgl. BGH NStZ 1994, 92).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 162/99

    Beihilfe; Hilfeleisten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Das schließt nicht aus, daß die Angeklagte den Mitangeklagten B. auch aktiv unterstützt haben kann, indem sie in der Erwartung, von den Gewinnen den gemeinsamen Lebensunterhalt zu bestreiten, ihre Wohnung zur Verfügung stellte und bei der Abwicklung einzelner Rauschgiftgeschäfte mithalf (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 10).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 100/22

    Strafsache: Beihilfe durch Zurverfügungstellen einer Wohnung zur Begehung von

    Zwar ist das Landgericht in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass im Zurverfügungstellen einer Wohnung zur Begehung von Straftaten grundsätzlich eine strafbare Beihilfehandlung liegen kann (vgl. Senat, Urteil vom 29. September 1993 - 2 StR 397/93, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 10; BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 32).
  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 179/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Gewerbsmäßigkeit; Beihilfe)

    Diese Strafzumessungsregel ist auf den Gehilfen nur dann anwendbar, wenn dieser selbst gewerbsmäßig gehandelt hat (BGH NStZ 1994, 92; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 gewerbsmäßig 1; Fischer StGB 55. Aufl. § 28 Rdn. 9).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1993 - 1 StR 411/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5874
BGH, 19.08.1993 - 1 StR 411/93 (https://dejure.org/1993,5874)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1993 - 1 StR 411/93 (https://dejure.org/1993,5874)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1993 - 1 StR 411/93 (https://dejure.org/1993,5874)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Vermittelns eines Vertrags über den Erwerb einer Kriegswaffe - Einfuhr von Kriegswaffen in das Bundesgebiet - Vermittlung des Erwerbs oder des Überlassens einer Maschinenpistole

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 92
  • StV 1994, 21
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81

    Berichtigung der Urteilsformel durch das Gericht als Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 19.08.1993 - 1 StR 411/93
    In solchem Fall ist erst die Einfuhr genehmigungspflichtig (§ 3 Abs. 3 KWKG); die Einfuhr ohne Genehmigung ist strafbar (§ 22 a Abs. 1 Nr. 4 KWKG; vgl. BGH NStZ 1983, 172; BTDrucks. 8/1614 S. 16).

    Es bedarf in diesem Zusammenhang nicht der Entscheidung, ob das Vermitteln des Erwerbs oder des Überlassens einer Schußwaffe und der Versuch dieser Handlungen gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG und das Vermitteln eines Vertrags über solche Rechtsgeschäfte - und der Versuch - nach § 22 a Abs. 1 Nr. 7 KWKG in gleicher Weise auszulegen oder ob Unterschiede geboten sind (vgl. zu § 22 a - früher § 16 - Abs. 1 Nr. 7 KWKG: BGH NStZ 1983, 172; BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1; BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1988 - 3 StR 573/87; vom 17. Februar 1989 - 3 StR 468/88; vom 19. Januar 1990 - 2 StR 625/89).

  • BGH, 12.02.1988 - 3 StR 573/87

    Abgabe ernstgemeinter konkreter Erklärungen als Beginn der Vertragsverhandlungen

    Auszug aus BGH, 19.08.1993 - 1 StR 411/93
    Es bedarf in diesem Zusammenhang nicht der Entscheidung, ob das Vermitteln des Erwerbs oder des Überlassens einer Schußwaffe und der Versuch dieser Handlungen gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG und das Vermitteln eines Vertrags über solche Rechtsgeschäfte - und der Versuch - nach § 22 a Abs. 1 Nr. 7 KWKG in gleicher Weise auszulegen oder ob Unterschiede geboten sind (vgl. zu § 22 a - früher § 16 - Abs. 1 Nr. 7 KWKG: BGH NStZ 1983, 172; BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1; BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1988 - 3 StR 573/87; vom 17. Februar 1989 - 3 StR 468/88; vom 19. Januar 1990 - 2 StR 625/89).
  • BGH, 09.06.1988 - 1 StR 225/88

    Kriegswaffen - Vertragsvermittlung - Vorbereitungshandlungen

    Auszug aus BGH, 19.08.1993 - 1 StR 411/93
    Es bedarf in diesem Zusammenhang nicht der Entscheidung, ob das Vermitteln des Erwerbs oder des Überlassens einer Schußwaffe und der Versuch dieser Handlungen gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG und das Vermitteln eines Vertrags über solche Rechtsgeschäfte - und der Versuch - nach § 22 a Abs. 1 Nr. 7 KWKG in gleicher Weise auszulegen oder ob Unterschiede geboten sind (vgl. zu § 22 a - früher § 16 - Abs. 1 Nr. 7 KWKG: BGH NStZ 1983, 172; BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1; BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1988 - 3 StR 573/87; vom 17. Februar 1989 - 3 StR 468/88; vom 19. Januar 1990 - 2 StR 625/89).
  • BGH, 17.02.1989 - 3 StR 468/88

    Voraussetzung für ein unmittelbares Ansetzen zum Vertragsabschluss über den

    Auszug aus BGH, 19.08.1993 - 1 StR 411/93
    Es bedarf in diesem Zusammenhang nicht der Entscheidung, ob das Vermitteln des Erwerbs oder des Überlassens einer Schußwaffe und der Versuch dieser Handlungen gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG und das Vermitteln eines Vertrags über solche Rechtsgeschäfte - und der Versuch - nach § 22 a Abs. 1 Nr. 7 KWKG in gleicher Weise auszulegen oder ob Unterschiede geboten sind (vgl. zu § 22 a - früher § 16 - Abs. 1 Nr. 7 KWKG: BGH NStZ 1983, 172; BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1; BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1988 - 3 StR 573/87; vom 17. Februar 1989 - 3 StR 468/88; vom 19. Januar 1990 - 2 StR 625/89).
  • BGH, 19.01.1990 - 2 StR 625/89

    Erwerb von Kriegswaffen: Versuch der Vermittlung eines Vertrages ohne die

    Auszug aus BGH, 19.08.1993 - 1 StR 411/93
    Es bedarf in diesem Zusammenhang nicht der Entscheidung, ob das Vermitteln des Erwerbs oder des Überlassens einer Schußwaffe und der Versuch dieser Handlungen gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG und das Vermitteln eines Vertrags über solche Rechtsgeschäfte - und der Versuch - nach § 22 a Abs. 1 Nr. 7 KWKG in gleicher Weise auszulegen oder ob Unterschiede geboten sind (vgl. zu § 22 a - früher § 16 - Abs. 1 Nr. 7 KWKG: BGH NStZ 1983, 172; BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1; BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1988 - 3 StR 573/87; vom 17. Februar 1989 - 3 StR 468/88; vom 19. Januar 1990 - 2 StR 625/89).
  • BGH, 17.12.1980 - 3 StR 361/80

    Verhältnismäßigkeit des vollständigen Entzugs des wirtschaftlichen Gegenwertes

    Auszug aus BGH, 19.08.1993 - 1 StR 411/93
    Auch bei gesetzlich vorgeschriebener Einziehung ist das zu prüfen (vgl. BGH NStZ 1981, 104 Nr. 13).
  • BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94

    Versuch des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (unmittelbares Ansetzen);

    Ein Stadium, in dem die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt durch den Vorbesitzer unmittelbar bevorstand, ist bei dem vorliegenden Tatgeschehen nicht erreicht worden (vgl. auch Ruß in LK 10. Aufl. § 259 StGB Rdn. 40 für den Versuch des Verschaffens; BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 1 b Vermitteln 1 für das versuchte Vermitteln des Erwerbs einer Schußwaffe).
  • BGH, 08.11.2022 - 2 StR 102/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bande:

    Dabei führt die fehlerhafte Vorstellung über die tatsächliche Funktionalität einer Waffe ? anders als die fehlerhafte normative Einordung der in tatsächlicher Hinsicht zutreffend erkannten Waffenqualität (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 28. Januar 2021 - 5-2 StE 1/20 - 5a - 3/20, juris Rn. 479) ? zu einem Tatbestandsirrtum (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 1993 - 1 StR 411/93, juris Rn. 5; Steindorf/B. Heinrich, Waffenrecht, 11. Aufl., aaO).
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