Rechtsprechung
BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 1357 (Ls.)
- NStZ 1994, 123
- StV 1994, 126
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.08.1989 - 2 StR 223/89
Umfang des Verfalls bei fortgesetztem unerlaubten Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
Der Vermögensvorteil bestimmt sich unter der früher geltenden Fassung der erwähnten Vorschriften aus der Summe aller Unkosten; soweit im Falle von Rauschgifthandel eine Teilmenge nach Erwerb und Bezahlung von der Polizei sichergestellt wurde, waren auch die hierauf entfallenden Kosten als gewinnmindernd zu berücksichtigen, obwohl insoweit ein Erlös nicht erzielt werden konnte (vgl. BGHR StGB § 73 - Vorteil 2). - BGH, 14.03.1990 - 2 StR 48/90
Erforderlichkeit der Prüfung des Absehens von der Anordnung des Verfalls
Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
Offenbar hat sie dies aufgrund der Anname unterlassen, die erlangten Vermögenswerte seien vom Angeklagten vollständig für die Zurückführung von Schulden sowie zur Finanzierung seines Lebensbedarfs verwendet worden und deshalb - nach den in BGHSt 33, 37 (40) [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]; 38, 23; BGHR StGB § 73c Härte 2 dargelegten Grundsätzen - nicht mehr in seinem Vermögen vorhanden (UA Bl. 35, 41 f). - BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten
Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
Offenbar hat sie dies aufgrund der Anname unterlassen, die erlangten Vermögenswerte seien vom Angeklagten vollständig für die Zurückführung von Schulden sowie zur Finanzierung seines Lebensbedarfs verwendet worden und deshalb - nach den in BGHSt 33, 37 (40) [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]; 38, 23; BGHR StGB § 73c Härte 2 dargelegten Grundsätzen - nicht mehr in seinem Vermögen vorhanden (UA Bl. 35, 41 f). - BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88
Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von …
Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
Diese Voraussetzungen sind in den Urteilsgründen so darzulegen, daß die Entscheidung für die Revisionsgericht nachvollziehbar und auf Rechtsfehler überprüfbar ist (vgl. BGH NStZ 1989, 436;… Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 73c Rdn. 7).
- LG München I, 12.08.2008 - 1 Ks 128 Js 10979/06
Fall Böhringer: Die Macht der Indizien führt zu lebenslänglich
Diese Normen sollen gerade die Gesamtheit der wirtschaftlichen Werte, die in irgendeiner Phase des Tatablaufs vom Täter erlang wurden, erfassen und abschöpfen (BGH, Urteil vom 19.11.1993, 2 StR 468/93). - BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13
Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern …
Dies gilt schon deswegen, weil der hiesige Tatzeitraum für den erst ab 5. November 2008 strafbaren Besitz jugendpornographischer Schriften (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 19. November 1993 - 2 StR 468/93, NStZ 1994, 123) nach dem Eintritt der Rechtskraft jenes Strafbefehls liegt, mithin eine Tat aufgrund eines neuen, qualitativ verschiedenen Tatentschlusses der jetzigen Verurteilung zugrunde liegt (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 1895/05; BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 f.). - BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
cc) Schließlich hat das Rechtsinstitut des Verfalls auch nicht deshalb strafähnlichen Charakter angenommen, weil der Gesetzgeber parallel zur Neuregelung des § 73d StGB das bis dahin im Verfallrecht geltende Nettoprinzip (Abschöpfung des Taterlöses abzüglich der Tatkosten) durch das Bruttoprinzip (Abschöpfung des erlangten "Etwas", des Taterlöses ohne Abzug für die Tat geleisteter Aufwendungen, vgl. BGH, NStZ 1994, S. 123 f.; BGHSt 47, 369 ) ersetzt hat.
- BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
Bei der Berechnung des - wie hier - durch einen Kauf Erlangten ist vom gesamten Verkaufserlös ohne Abzug von Einkaufspreis und sonstigen Aufwendungen auszugehen (BGH NStZ 1994, 123; NStZ 2000, 480; NStZ-RR 2000, 57; wistra 2001, 389; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 2000 - 1 StR 547/00; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01).Zwar wird das Bruttoprinzip zumeist bei Betäubungsmitteldelikten zur Anwendung kommen (vgl. BGH NStZ 1994, 123; NStZ 1995, 491; NStZ 1995, 495; NStZ 2000, 480; NStZ 2001, 312; NStZ-RR 2000, 57; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01; BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 - 1 StR 547/00 und vom 25. Juli 2001 - 5 StR 300/01).
- BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01
Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt
Maßgeblich ist deshalb die Bestimmung des wirtschaftlichen Werts des Vorteils, den der Täter durch die Tat erzielt hat (BGHR StGB § 73 Erlangtes 1).Der Hinweis der Staatsanwaltschaft auf das vom Gesetzgeber 1992 eingeführte Bruttoprinzip (vgl. BGHR StGB § 73 Erlangtes 1; BGH NStZ 2001, 312) überzeugt nicht.
- BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99
Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen, …
Durch das Gesetz vom 28. Februar 1992 (BGBl 1, 372, Inkrafttreten am 7. März 1992) wurde als Folge der Einführung des Bruttoprinzips (vgl. dazu BGH NJW 1994, 1357) das Wort "Vermögensvorteil" durch das Wort "etwas" ersetzt. - BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09
Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des …
Maßgeblich ist deshalb die Bestimmung des wirtschaftlichen Wertes des Vorteils, der dem Täter aus der Tat zugeflossen ist (BGHSt 47, 260, 268; BGHR StGB § 73 Erlangtes 1). - BGH, 11.06.2015 - 1 StR 368/14
Verfall (Begriff des Erlangten: Maßgeblichkeit des Zwecks der Strafvorschrift, …
Ohne Rechtsfehler ist das Landgericht davon ausgegangen, dass aufgrund des nach § 73 Abs. 1 StGB geltenden Bruttoprinzips der gesamte Erlös aus den Zahlungsdienstleistungen für verfallen zu erklären ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1993 - 2 StR 468/93, NStZ 1994, 123). - BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der …
Bei der Berechnung des bei einem verbotenen "Verkauf" Erlangten ist deshalb vom gesamten Erlös ohne Abzug des Einkaufspreises und sonstiger Aufwendungen auszugehen (BGHSt 47, 369 (370); BGH NStZ 1994, 123; NStZ 2000, 480; NStZ-RR 2000, 57; wistra 2001, 388, 389; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 1 StR 547/00; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01). - BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt"; …
Maßgeblich ist deshalb die Bestimmung des wirtschaftlichen Wertes des Vorteils, den der Täter für oder durch die Tat erzielt hat (BGH, Urteile vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 268; vom 19. November 1993 - 2 StR 468/93, BGHR StGB § 73 Erlangtes 1). - BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat …
- KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16
Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht; …
- BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10
Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines …
- BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02
Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der …
- BGH, 12.08.2003 - 1 StR 127/03
Verfall (Bruttoprinzip; Erlangen); Verfall des Wertersatzes
- BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94
Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit - …
- BGH, 10.06.1999 - 4 StR 135/99
Verfall; Schätzung beim Verfall
- OLG Hamburg, 19.04.2018 - 2 Rev 6/18
Revision in Strafsachen: Erstmalige Einziehungsanordnung nach Neuregelung der …
- BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00
Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung
- BGH, 18.02.2004 - 1 StR 296/03
Entscheidung im Verfahren über Rüstungsexporte in den Irak
- BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99
Anwendung der Härtevorschrift beim Verfall
- OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 Ws 860/05
Anordnung des erweiterten Verfalls nach Tod des Täters und Eigentumsübergang auf …
- BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03
Vorbereitung der Fälschung von Zahlungskarten (mit Speicherelementen versehenes …
- BGH, 20.09.1995 - 3 StR 267/95
Vermögensstrafe II
- BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03
Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f StGB); …
- BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96
Anforderungen an ausreichende tatrichterliche Feststellungen zum Schuldspruch - …
- BGH, 09.03.2005 - 4 StR 585/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit)
- BGH, 21.02.2002 - 5 StR 20/02
Verfall von Wertersatz; hindernde Ansprüche des Geschädigten (rechtliche …
- BGH, 20.04.2011 - 2 StR 639/10
Befangenheitsrüge (Ablehnungsgesuch; Anforderungen an die Darlegung der …
- BGH, 25.07.2001 - 5 StR 300/01
Verfall; Erlangtes (Bruttoprinzip bei Rauschgiftgeschäften); Besondere Härte
- LG Wuppertal, 30.01.2013 - 23 KLs 58/12
- BayObLG, 19.06.1997 - 3 ObOWi 60/97
Bruttoprinzip bei Verfallanordnung im Ordnungswidrigkeitenrecht - …
- OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss OWi 358/96
Selbstständiges Verfallverfahren im Hinblick auf die Einnahmen eines privaten …
- OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 Ss 193/01
Schadensersatzanspruch; Prostitution; Prostituierte; Zuhälter; Verfall; …
- BayObLG, 27.04.2000 - 3 ObOWi 16/00
Bemessung des Verfallsbetrages; Feststellung der Ansprüche Dritter beim …
- BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08
Begriff des "Erlangen" im Sinne von § 73 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 73a …
- BGH, 17.04.1996 - 2 StR 635/95
Unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Änderung des …
- AG Berlin-Tiergarten, 08.11.1996 - 5 Op Js 724/95
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Haschisch) …
- BGH, 19.07.1995 - 3 StR 237/95
Vermögensstrafe - Gewinn - Abschöpfung - Abzuurteilende Straftat
- OLG Köln, 04.03.2005 - 8 Ss OWi 121/04
Anordnung des Verfalls bei Durchführung von Beförderungsleistungen durch eine …
- OLG Hamburg, 27.09.1996 - II-459/96
Schadensersatz für Transportschäden an Tiefkühlwaren i.R.e. Kfz-Beförderung im …
- BGH, 03.01.1994 - 4 StR 742/93
Berücksichtigung der Umstellung vom Nettoprinzip auf das Bruttoprinzip im …
- BGH, 09.03.2005 - 4 StR 585/04
Rechtsprechung
BGH, 24.11.1993 - 2 StR 606/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurechnung eines strafschärfenden Erfolgs bezüglich des Teilnehmers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 123
- StV 1994, 241
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52
Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - 2 StR 606/93
Dem liegt die Auffassung zugrunde, der Angeklagte müsse, obwohl er erst in einem vorgerückten Stadium der Haupttat - -hier: nach Zufügung der Schußverletzung - eingriff, auch für diesen Erfolg eintreten, "weil er nämlich den Handlungsablauf genau miterlebte und deshalb wußte, welchem Tatbild und Tatopfer er sich durch seine Beihilfe anschloß, (BGHSt 2, 344)"."Für das, was schon vollständig abgeschlossen vorliegt, vermag das Einverständnis trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch den anderen Mittäter geschaffenen Lage die strafbare Verantwortlichkeit nicht zu begründen" (BGHSt 2, 344, 346).
- BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11
Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung …
Für das, was schon vollständig abgeschlossen ist, vermag das nachträgliche Einverständnis die strafrechtliche Verantwortlichkeit aber nicht mehr zu begründen (BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346 f.; Beschluss vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Beihilfe 1). - BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13
Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit …
Die Annahme einer auch diese Teile der Haupttat mit umfassenden sukzessiven Beihilfe scheidet aus, weil nach den Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Angeklagte im Zeitpunkt seiner Hilfeleistungen von den früheren Tathandlungen des Haupttäters P. Kenntnis hatte, so dass es insoweit an dem erforderlichen Gehilfenvorsatz fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschluss vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123; Murmann, ZJS 2008, 456, 460; Küper, JuS 1986, 862, 866; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 446/11, NStZ 2012, 379, 380; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281; Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80, JZ 1981, 596 jeweils zur sukzessiven Mittäterschaft). - BGH, 22.05.2013 - 2 StR 14/13
Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung); Mittäterschaft (Mittäterexzess; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch den anderen Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Senat, Beschlüsse vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123, und vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280).
- BGH, 12.02.1997 - 2 StR 28/97
Annahme eines zu großen Schuldumfangs durch den Tatrichter - Strafrechtliche …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch den anderen Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (BGHSt 2, 344, 346; BGH NStZ 1994, 123).Insofern handelte es sich bei dem - auch für den Beschwerdeführer überraschenden - Messerstich des Mitangeklagten Schönherr um einen Mittäterexzess (vgl. BGH NStZ 1994, 123), der dem Beschwerdeführer nicht deshalb als eigenes Tun zugerechnet werden kann, weil er danach - insoweit im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit Sc. - auf den Zeugen B. eintrat.
- BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
Keine verantwortungsbegründende Zurechnung im Wege der sog. sukzessiven …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschlüsse vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123, vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, …und Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 37). - BGH, 29.04.1998 - 2 StR 664/97
Anforderungen an sukzessive Mittäterschaft bei Mordvorwurf; Zufügen von …
Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung aber gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch andere geschaffenen Lage nicht in Betracht (st. Rspr.; BGHSt 2, 344, 346;… BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 3 und 4, Mittäter 27; BGH NStZ 1984, 548; 94, 123; jeweils m.w.N.). - BGH, 10.08.2000 - 1 StR 290/00
Urteil des Landgerichts Mannheim im Prozeß um Raubmord an Taxifahrer in Weinheim …
Es hat die Kraft, ihm das einheitliche Verbrechen als Ganzes strafrechtlich zuzurechnen (vgl. BGHSt 2, 344, 346; BGH NStZ 1994, 123; 1997, 272; 1998, 565;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 25 Rdn. 9 m.w. Nachw.). - BGH, 31.01.1997 - 2 StR 620/96
nachträgliches Eingreifen - § 224 StGB, sukzessiven Mittäterschaft, Umfang der …
Das war nicht zulässig: Im Falle sukzessiver Mittäterschaft dürfen erschwerende Umstände, die vor dem Anschluß des später hinzukommenden Mittäters bereits verwirklicht worden waren, diesem allenfalls dann zugerechnet werden, wenn er sie kannte und an der Vollendung der erschwerten Tat mitwirkte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Beihilfe 1; Tatumstände 2; § 243 Abs. 1 Regelbeispiel 1; § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 3).