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   BayObLG, 28.07.1994 - 3 ObOWi 63/94   

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BayObLG, 28.07.1994 - 3 ObOWi 63/94 (https://dejure.org/1994,5142)
BayObLG, Entscheidung vom 28.07.1994 - 3 ObOWi 63/94 (https://dejure.org/1994,5142)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - 3 ObOWi 63/94 (https://dejure.org/1994,5142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 142
  • BayObLGSt 1994, 130
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 29.11.1993 - 1 ObOWi 398/93
    Auszug aus BayObLG, 28.07.1994 - 3 ObOWi 63/94
    Da das angefochtene Urteil der Betroffenen am 29.4.1994 zugestellt wurde, die Frist zur Rechtsbeschwerdebegründung daher erst am Montag, dem 30.5.1994, ablief (§ 345 Abs. 1 und Abs. 2 , § 43 Abs. 2 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 , § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG ), ist der amtsgerichtliche Verwerfungsbeschluß verfrüht und daher unter Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ergangen (BayObLGSt 1993, 204/206).

    Sie endete gemäß § 345 Abs. 1 Satz 1, § 43 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1, § 46 Abs. 1 OWiG am 30.5.1994.Der verfrühte Erlaß des amtsgerichtlichen Verwerfungsbeschlusses (vgl. oben II. 1.) hat hierauf keinen Einfluß, da der Beschluß der Betroffenen erst am 4.6.1994, also nach Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist, zugestellt worden ist, so daß die Betroffene nicht vor das Problem gestellt war, in Kenntnis der negativen Entscheidung des Amtsgerichts rein vorsorglich innerhalb einer noch verbleibenden Frist die eingelegte Rechtsbeschwerde begründen zu müssen (vgl. zur Zustellung vor Ablauf der Frist BayObLGSt 1993, 204/206).

  • OLG Zweibrücken, 05.06.1987 - 1 Ws 212/87

    Zustimmung; Zustimmungserfordernis; Urteilsverkündung; Angeklagter; Gegenwart;

    Auszug aus BayObLG, 28.07.1994 - 3 ObOWi 63/94
    Darauf, ob eine Rechtsmittelverzichtserklärung des ausdrücklich hierzu ermächtigten Verteidigers in Anwesenheit des Betroffenen ohne dessen hierbei erklärte Zustimmung wirksam ist (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1987, 573 ; OLG Hamburg NJW 1965, 1821), kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1984 - 5 Ss 427/84
    Auszug aus BayObLG, 28.07.1994 - 3 ObOWi 63/94
    Wird nämlich (wie im vorliegenden Fall) zunächst auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet und später gleichwohl eine als Rechtsbeschwerde zu behandelnde "Berufung" eingelegt, hat nicht der Tatrichter, sondern allein das Rechtsbeschwerdegericht über das Rechtsmittel zu befinden, da ein wirksamer Rechtsmittelverzicht die Einlegung eines Rechtsmittels und damit auch das Inlaufsetzen einer Rechtsmittelfrist ausschließt (BGH NStZ 1984, 181 ; BayObLG Beschluß vom 26.9.1986 RReg. 4 St 184/86; OLG Düsseldorf VRS 68, 126/127).
  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus BayObLG, 28.07.1994 - 3 ObOWi 63/94
    Wird nämlich (wie im vorliegenden Fall) zunächst auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet und später gleichwohl eine als Rechtsbeschwerde zu behandelnde "Berufung" eingelegt, hat nicht der Tatrichter, sondern allein das Rechtsbeschwerdegericht über das Rechtsmittel zu befinden, da ein wirksamer Rechtsmittelverzicht die Einlegung eines Rechtsmittels und damit auch das Inlaufsetzen einer Rechtsmittelfrist ausschließt (BGH NStZ 1984, 181 ; BayObLG Beschluß vom 26.9.1986 RReg. 4 St 184/86; OLG Düsseldorf VRS 68, 126/127).
  • OLG Brandenburg, 09.05.2022 - 1 Ws 7/22

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Verteidiger; Ausdrückliche

    Diese Ausführungen beanspruchen noch heute Gültigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 04. Oktober 1951 - 4 StR 500/51 - BGHSt 3, 46 ; BGHSt 10, 320, 321 Bayerisches ObLG, NStZ 1995, 142 ; bei Anwesenheit des Angeklagten: OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 573 ; OLG Hamburg, NJW 1965, 1821 ).

    Ob sie erteilt worden ist, kann im Wege des Freibeweisverfahrens geklärt werden (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Juli 1994 - 3 ObOWi 63/94 -).

  • OLG Koblenz, 25.09.2002 - 1 Ws 743/02

    Rechtsmittelverzicht, Erklärung durch Verteidiger, Dolmetscher, Übersetzung,

    Eine Rechtsmittelverzichtserklärung kann ausnahmsweise unwirksam sein, wenn sie vom Verteidiger unmittelbar im Anschluß an die Urteilsverkündung spontan und ersichtlich ohne vorherige Abstimmung mit dem Angeklagten erklärt wird und dieser sich dazu nicht äußert (vgl. OLG Zweibrücken StV 89, 11; ähnlich BayObLG NStZ 95, 142).

    Für unwirksam wird eine solche Verzichtserklärung ausnahmsweise nur dann gehalten, wenn sie vom Verteidiger unmittelbar im Anschluß an die Urteilsverkündung "spontan und ersichtlich ohne vorherige Abstimmung mit dem Angeklagten" erklärt wird und dieser dazu schweigt (OLG Zweibrücken StV 89, 11; ähnlich BayObLG NStZ 95, 142).

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 514/07

    Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; nachträgliche; Vollmacht

    Die dazu im Freibeweis (vgl. BayObLG NStZ 1995, 142) vom Senat vorgenommenen Ermittlungen haben den Nachweis der Ermächtigung jedoch nicht erbracht.
  • OLG Hamm, 11.07.2008 - 3 Ss OWi 487/08

    Verwerfungsbeschluss nach § 346 StPO vor Ende der Frist zur Begründung der

    Hat das Amtsgericht die Rechtsbeschwerde wegen nicht fristgerechter Begründung zu einem Zeitpunkt als unzulässig verworfen und dem Betroffenen den Verwerfungsbeschluss zugestellt, zu dem die Beschwerdebegründungsfrist noch nicht abgelaufen war (anders, wenn die Zustellung erst nach Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist erfolgt wäre, vgl. BayObLG NStZ 1995, 142, 143), muß dieser Mangel der amtsgerichtlichen Entscheidung dazu führen, daß die Rechtsmittelbegründungsfrist erst mit Aufhebung des amtsgerichtlichen Verwerfungsbeschlusses in Lauf gesetzt wird.
  • OLG Naumburg, 21.05.2007 - 1 Ss (Bz) 91/07

    Aufhebung eines amtsgerichtlichen Verwerfungsbeschlusses als maßgeblicher

    Dem Senatsbeschluss stehen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 1994 - 4 StR 730/93 - (bei Kusch NStZ 1995, 20), des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 25. Februar 2003 - 3 Ss 386/02 - (NStZ-RR 2003, 204 f.), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. Juli 1994 - 3 ObOWi 63/94 - (NStZ 1995, 142 f.) und des Kammergerichts Berlin vom 5. Dezember 1955 - 2 Ws 257/55 (I Ss 516/55) - (JR 1956, 111 f.) nicht entgegen.
  • AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18

    Rücknahme, Einspruch, Ermächtigung, Übertragung der Ermächtigung

    Das Gericht hatte aufgrund des Schriftsatzes des zweiten Verteidigers vom 14.5.2018, mit dem er die Fortführung des Verfahrens beantragte, freibeweislich (BayObLG, Beschluss vom 28.7.1994 - 3 ObOWi 63/94, NStZ 1995, 142) durch Beschluss festzustellen, dass der Einspruch wirksam zurückgenommen worden ist oder dem Verfahren seinen Fortgang zu geben (BGH, Beschluss vom 30.11.2005 - 2 StR 522/05, BeckRS 2006, 01067; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.3.2013 - 2 Ws 21/13, BeckRS 2013, 07116).
  • OLG Jena, 01.10.2008 - 1 Ss 196/08

    Verfahren, Rechtsmittel

    Oberlandesgericht bei verfrühter Entscheidung nach § 80 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 346 Abs. 1 StPO kommt nur in Betracht, wenn der Beschluss des Amtsgerichts über die Verwerfung dem Betroffenen erst nach Ablauf der Begründungsfrist der Rechtsbeschwerde bzw. des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde bekannt gemacht worden ist (vgl. BayObLG VRS 88, 44, 45 ; Beschluss des Senats vom 11.12.2006, 1 Ss 329/06 bei juris).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3 ObOWi 64/94
    Da somit, anders als beim Rechtsmittelverzicht (vgl. BayObLG Beschluß vom 28.7.1994 - 3 ObOWi 63/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), ein unstatthaftes Rechtsmittel nicht denknotwendig das Inlaufsetzen einer Rechtsmittelfrist ausschließt, ist die Frage der Statthaftigkeit auch nicht vorrangig durch das.
  • OLG Jena, 30.04.2007 - 1 Ws 159/07
    Nach herrschender und zutreffender Auffassung bedarf der Verteidiger für den Verzicht auf Rechtsmittel ebenso wie zur Rücknahme eines Rechtsmittels der ausdrücklichen Ermächtigung des Angeklagten (vgl. § 302 Abs. 2 StPO; siehe BayObLG NStZ 1995, 142 f; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 302 Rdnr. 30; KK-Ruß, StPO, 5. Aufl., § 302 Rdnr. 20).
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