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   BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94   

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https://dejure.org/1994,2669
BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94 (https://dejure.org/1994,2669)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1994 - 2 StR 285/94 (https://dejure.org/1994,2669)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1994 - 2 StR 285/94 (https://dejure.org/1994,2669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schuldunfähigkeit infolge eines Affektes - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Mitgestaltung der Tatsituation - Wechsel des Tatwerkzeugs - Widerspruch zwischen den Ergebnissen eines schriftlichen und mündlichen Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 175
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.1957 - 4 StR 21/57
    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94
    Eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung im Sinne des § 20 StGB kann - wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt ist - auch gegeben sein, wenn ein physisch und psychisch gesunder Täter allein durch den Höchstgrad seiner Erregung die Selbstbesinnung und die Fassung verliert (BGHSt 11, 20, 23; BGH bei Holtz MDR 1977, 458).
  • BGH, 19.06.1990 - 1 StR 278/90

    Schuldfähigkeit - Affektbedingte Verminderung - Kriterien zur Beurteilung

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94
    Derartige Merkmale hat die forensische Psychiatrie im einzelnen benannt und in Katalogen zusammengestellt, die - bei allen Unterschieden in der Gewichtung einzelner Merkmale - in wesentlichen Punkten übereinstimmen (vgl. insbesondere Saß Nervenarzt 1983, 557 ff; FortschrNeurPsych. 1985, 55, 61; ferner Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 256 ff; Mende bei Forster, Praxis der Rechtsmedizin, 1986 S. 503 f); sie sind bei der gerichtlichen, mit sachverständiger Hilfe vorzunehmenden Beurteilung der Schuldfähigkeit des Täters im einzelnen zu prüfen, zu berücksichtigen und im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu bewerten (BGHR StGB § 21 Affekt 4; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Detter NStZ 1994, 174 f. [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93]; vgl. Salger in Festschrift für Tröndle, 1989, S. 201, 208 f; ausführlich dazu: Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 57 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93

    Bindungswirkung von Absprachen außerhalb der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94
    Derartige Merkmale hat die forensische Psychiatrie im einzelnen benannt und in Katalogen zusammengestellt, die - bei allen Unterschieden in der Gewichtung einzelner Merkmale - in wesentlichen Punkten übereinstimmen (vgl. insbesondere Saß Nervenarzt 1983, 557 ff; FortschrNeurPsych. 1985, 55, 61; ferner Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 256 ff; Mende bei Forster, Praxis der Rechtsmedizin, 1986 S. 503 f); sie sind bei der gerichtlichen, mit sachverständiger Hilfe vorzunehmenden Beurteilung der Schuldfähigkeit des Täters im einzelnen zu prüfen, zu berücksichtigen und im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu bewerten (BGHR StGB § 21 Affekt 4; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Detter NStZ 1994, 174 f. [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93]; vgl. Salger in Festschrift für Tröndle, 1989, S. 201, 208 f; ausführlich dazu: Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 57 m.w.N.).
  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96

    Anforderungen an den Totschlag - Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

    Ob der Affekt einen solchen Grad erreicht hat, daß er zu einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung geführt hat, kann grundsätzlich nur nach einer Reihe von tat- und täterbezogenen Merkmalen beurteilt werden, die als Indizien für und gegen die Annahme eines schuldrelevanten Affekts sprechen können (z.B. BGHR StGB § 20 Affekt 3; § 21 Affekt 7).

    Dabei sind die Indizien (vgl. zusammenfassend zu den einzelnen Kriterien z.B. Saß a.a.O. S. 557 ff.; Salger in Festschrift Tröndle [1989], S. 201 ff.; Jähnke in LK, 11. Aufl., Rdn. 54 ff. zu § 20) im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen (vgl. z.B. Saß, a.a.O.; Foerster/Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung, 2. Aufl. 1994 S. 247; Rasch NJW 1993, S. 757 ff.; siehe auch BGHR StGB § 20 Affekt 3).

  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß die Annahme vollständig aufgehobener Steuerungsfähigkeit bei einem Affektdurchbruch nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ 1995, 175, 176 = BGHR StGB § 20 Affekt 3; BGH NStZ 1997, 333 f.; siehe auch BGH StV 1997, 630, 631 a.E.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 58).
  • BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Affekt und gegenindizierende

    Bei diesen in den Urteilsgründen enthaltenen Aufzählungen handelt es sich um das Prüfschema nach Prof. Saß (sog. "Saß-Kriterien", im Wortlaut wiedergegeben z.B. bei Theune NStZ 1999, 273, 274 und bei Tondorf in Anwaltshandbuch Strafrecht Kap. D, Rz. 44), auf das die Rechtsprechung schon vielfach hingewiesen hat (vgl. z.B. BGH StV 1990, 439; BGHR StGB § 20 Affekt 3; BGH NStZ-RR 1997, 296 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02

    Vorsätzlicher Vollrausch (Rauschzustand nach dem Erscheinungsbild;

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich jedoch auf Grund einer Gesamtwürdigung aller tat- und täterbezogenen Merkmale, die als Indizien für und gegen die Annahme eines (möglicherweise) schuldausschließenden Affekts sprechen können (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4; BGH NStZ 1995, 175, 176 m. w. N.; Jähnke aaO Rdn. 57 m. w. N.).
  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

    Abgesehen davon, daß ein "psychischer Ausnahmezustand" ohne nähere Spezifizierung seiner Art und Beschaffenheit noch kein Eingangsmerkmal des § 20 StGB erfüllt, sind jedenfalls auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen keine signifikanten Anzeichen dafür ersichtlich, daß A. etwa unter dem Einfluß eines die Schuldfähigkeit erheblich vermindernden Affekts gehandelt hätte (zu dessen Voraussetzungen vgl. zuletzt BGH NStZ 1995, 175 [BGH 07.09.1994 - 2 StR 285/94] m.w.N.; ferner BGHR StGB § 21 Affekt 7 und BGH, Urt. v. 26. September 1995 - 1 StR 495/95); dies hatte der Senat in seiner ersten Revisionsentscheidung auch schon angedeutet (aaO.).
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 476/96

    Freispruch vom Vorwurf des Totschlags - Schuldunfähigkeit infolge eines

    Daß ein solcher tiefgreifender Affekt beim Angeklagten vorgelegen hat, hat die Strafkammer ohne Rechtsfehler bejaht, indem sie alle wesentlichen Merkmale geprüft und gewürdigt hat, die als Indizien für und gegen die Annahme eines schuldrelevanten Affekts sprechen können (vgl. hierzu insbesondere S. Nervenarzt 1983, 557 ff.; Salger in Festschrift für Tröndle 1989, 201, 208 f.; Jähnke a.a.O. § 20 Rdn. 57 m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 20 Affekt 3; § 21 Affekt 4, 5).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft

    Eine vollständige Anrechnung der (überschießenden) Maßregeldauer ist auch von Verfassungswegen nicht geboten (BVerfG NStZ 1998, 77; vgl. im übrigen BVerfG NStZ 1995, 175); sie liefe davon abgesehen dem normativen Zweck der in § 67 Abs. 4 StGB getroffenen Anrechnungsregel zuwider, die Bereitschaft des Verurteilten zu fördern, an seiner Rehabilitation mitzuarbeiten, weil nur bei entsprechender Anrechnung die Vollstreckung eines im Verhältnis zur verhängten Strafe noch bedeutsamen Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt werden kann, umgekehrt aber kein Anreiz bestünde, wenn das "aussetzungsfähige" Drittel infolge einer nachrangigen Anrechnung von Untersuchungshaft auf eine lediglich unbedeutende Zeitspanne reduziert oder die Reststrafe vollständig "aufgezehrt" werden würde (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381 u.H.a. Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 67 Rz. 5)....".
  • BGH, 14.03.1997 - 3 StR 64/97

    Vorliegen einer Bewußtseinsstörung infolge eines beim Angeklagten eingetretenen

    Nach Lage der Dinge kann der Senat jedoch ausschließen, daß sich aufgrund der neuen Hauptverhandlung die Möglichkeit des von engen Voraussetzungen abhängigen Schuldausschlusses infolge eines Affektsturms (vgl. BGHR StGB § 20 Affekt 3; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 20 Rdn. 58) ergeben werden.
  • OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 1 Ws 55/07

    Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft vor dem Maßregelvollzug im Fall der

    Eine vollständige Anrechnung der (überschießenden) Maßregeldauer ist auch von Verfassungswegen nicht geboten (BVerfG NStZ 1998, 77; vgl. im übrigen BVerfG NStZ 1995, 175); sie liefe davon abgesehen dem normativen Zweck der in § 67 Abs. 4 StGB getroffenen Anrechnungsregel zuwider, die Bereitschaft des Verurteilten zu fördern, an seiner Rehabilitation mitzuarbeiten, weil nur bei entsprechender Anrechnung die Vollstreckung eines im Verhältnis zur verhängten Strafe noch bedeutsamen Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt werden kann, umgekehrt aber kein Anreiz bestünde, wenn das "aussetzungsfähige" Drittel infolge einer nachrangigen Anrechnung von Untersuchungshaft auf eine lediglich unbedeutende Zeitspanne reduziert oder die Reststrafe vollständig "aufgezehrt" werden würde (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381 u.H.a. Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 67 Rz. 5).
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