Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94   

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BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94 (https://dejure.org/1994,696)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1994 - 4 StR 648/94 (https://dejure.org/1994,696)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94 (https://dejure.org/1994,696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 222
  • NStZ 1995, 245
  • StV 1995, 113
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 40, 44 ff; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3) hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorganges klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muß sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen.

    In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 1994, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-)Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (vgl. BGHSt 40, 44, 46/47).

    Der in der Anklage erhobene Vorwurf sexuellen Mißbrauchs erschöpft sich vielmehr in einer - auch unter dem früher geltenden rechtlichen Gesichtspunkt des Fortsetzungszusammenhangs (vgl. BGHSt 40, 44, 46; BGH NStZ 1994, 383, 386) - nicht zureichenden allgemein gehaltenen, zusammengefaßten Schilderung geübter Sexualpraktiken, wobei der zugrunde zu legende Tatzeitraum (angeblich bis Dezember 1994) unklar und die Zahl der zur Last gelegten Mißbrauchsfälle nicht ersichtlich ist.

  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93

    Tatzeitraum - Identität zwischen Anklage und Urteil - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    Der Senat geht davon aus, daß eine solche umgehend erhoben werden wird, weshalb die weiter erforderlichen richterlichen Entscheidungen, auch soweit sie sich auf die Untersuchungshaft beziehen, dem Tatgericht überlassen bleiben (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93; Boujong in KK-StPO 3. Aufl. § 126 Rdn. 10, 11).

    b) Die vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO, "soweit es die Zeugin Doreen B. betrifft und soweit dem Angeklagten in der Anklageschrift vor geworfen wird, sich gegenüber dieser Tochter bereits in der ehemaligen DDR sexuell fehlverhalten zu haben" (Bl. 239 d.A.), ist unwirksam, weil die eingestellten Taten hier man gels wirksamer Anklageerhebung nicht Gegenstand des Verfahrens waren (vgl. BGHSt 30, 197; BGH, Beschluß vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 154 Rdn. 41, 50).

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 1994, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-)Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (vgl. BGHSt 40, 44, 46/47).

    Der in der Anklage erhobene Vorwurf sexuellen Mißbrauchs erschöpft sich vielmehr in einer - auch unter dem früher geltenden rechtlichen Gesichtspunkt des Fortsetzungszusammenhangs (vgl. BGHSt 40, 44, 46; BGH NStZ 1994, 383, 386) - nicht zureichenden allgemein gehaltenen, zusammengefaßten Schilderung geübter Sexualpraktiken, wobei der zugrunde zu legende Tatzeitraum (angeblich bis Dezember 1994) unklar und die Zahl der zur Last gelegten Mißbrauchsfälle nicht ersichtlich ist.

  • BGH, 20.09.1988 - 1 StR 383/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Missbrauchs von Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    a) Ein Stiefkind ist nicht als "leibliches oder angenommenes Kind" im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. UA 27/28) anzusehen (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1, 2, 3, Unrechtsgehalt 1; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 174 Rdn. 7; Lackner StGB 20. Aufl. § 174 Rdn. 4).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 690/92

    Abgrenzung sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    a) Ein Stiefkind ist nicht als "leibliches oder angenommenes Kind" im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. UA 27/28) anzusehen (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1, 2, 3, Unrechtsgehalt 1; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 174 Rdn. 7; Lackner StGB 20. Aufl. § 174 Rdn. 4).
  • BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    Dies steht einer neuen, den verfahrensrechtlichen Anforderungen gerecht werdenden Anklage jedoch nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 260 Rdn. 48).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93

    Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 40, 44 ff; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3) hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorganges klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muß sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen.
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    b) Die vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO, "soweit es die Zeugin Doreen B. betrifft und soweit dem Angeklagten in der Anklageschrift vor geworfen wird, sich gegenüber dieser Tochter bereits in der ehemaligen DDR sexuell fehlverhalten zu haben" (Bl. 239 d.A.), ist unwirksam, weil die eingestellten Taten hier man gels wirksamer Anklageerhebung nicht Gegenstand des Verfahrens waren (vgl. BGHSt 30, 197; BGH, Beschluß vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 154 Rdn. 41, 50).
  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 75/92

    Bestimmung des Anvertrautsein eines Stiefsohns zur Betreuung in der Lebensführung

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    a) Ein Stiefkind ist nicht als "leibliches oder angenommenes Kind" im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. UA 27/28) anzusehen (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1, 2, 3, Unrechtsgehalt 1; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 174 Rdn. 7; Lackner StGB 20. Aufl. § 174 Rdn. 4).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (vgl. BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1995, 245 jew. m.w.N.).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (vgl. BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1995, 245 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1994 - 1 StR 12/94   

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https://dejure.org/1994,3233
BGH, 29.03.1994 - 1 StR 12/94 (https://dejure.org/1994,3233)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1994 - 1 StR 12/94 (https://dejure.org/1994,3233)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1994 - 1 StR 12/94 (https://dejure.org/1994,3233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 222
  • StV 1994, 527
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 29.08.1930 - III 679/30

    Ist die Gewährung des Geschlechtsverkehrs durch eine Dirne gegen Entrichtung des

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - 1 StR 12/94
    Es ist seit langem anerkannt, daß die Gewährung des Geschlechtsverkehrs als solche, wie sie der Angeklagte von der Schuldnerin gefordert hat, einen "Vorteil" im Sinne der §§ 331, 332 StGB darstellt (vgl. schon RGSt 64, 291, 292, Jescheck in LK 10. Aufl. § 331 Rdn. 9, Schulz in Lexikon des Rechts/Strafrecht, Strafverfahrensrecht, S. 122).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen

    Jedoch entspricht es ständiger Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (vgl. RGSt 9, 166; 64, 291) und dies fortführend des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juli 1959 - 5 StR 188/59; vom 9. September 1988 - 2 StR 352/88, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Vorteil 3; vom 29. März 1994 - 1 StR 12/94, BGHR StGB § 331 Vorteil 1; vgl. zur Eigennutz begründenden sexuellen Gunstgewährung bei § 29 BtMG auch BGH, Urteile vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79; vom 12. September 1996 - 4 StR 173/96, NStZ 1997, 89, 90), dass die Gewährung von Geschlechtsverkehr einen Vorteil im Sinne der Bestechungsdelikte darstellt.
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 2 Ws 181/99

    Begriff des mittelbaren Vorteils

    So wurden neben den praktisch bedeutsamsten wirtschaftlichen Vorteilen (wozu beispielsweise auch die unentgeltliche Überlassung des Gebrauchs einer Sache gehört; vgl. nur Cramer a.a.O. Rdnr. 18) unter anderem die Befriedigung des Ehrgeizes und der Eitelkeit (BGHSt 14, 123, 128), das Interesse an einer ungestörten Erhaltung der beruflichen Stellung und der Karrierechancen (BGH NStZ 1985, 497, 499), das Interesse eines auf das Vertrauen der im Stadtrat vertretenen Parteien angewiesenen kommunalen Wahlbeamten, als Geldbeschaffer für sie auftreten zu können (BGHSt 35, 128, 136), die Gestattung des Geschlechtsverkehrs oder anderer sexueller Handlungen (BGHR StGB § 331 Vorteil 1; § 332 Abs. 1 Satz 1 Vorteil 3) und Erleichterungen bei der Arbeit (OLG Oldenburg NdsRpfl 1950, 169) als Vorteile in diesem Sinne angesehen.
  • BGH, 27.07.2012 - 1 StR 68/12

    Hinweispflicht des Gerichtes (Verwertung einer gerichtskundlichen Tatsache;

    Hierdurch soll dem Angeklagten rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gewährt und ihm insbesondere die Möglichkeit wirksamer Verteidigung eröffnet werden (BGH, Urteil vom 29. März 1994 - 1 StR 12/94, BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1; s. auch BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Offenkundigkeit 3).
  • OLG Hamm, 24.08.2001 - 2 Ss 1238/00

    Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Unrechtsvereinbarung

    Die Gewährung des Geschlechtverkehrs stellt für den Angeklagten einen "Vorteil" im Sinne der §§ 331, 332 StGB dar ( so schon RGSt 64, 291, 292; BGH StV 1994, 527; LK-Jeschek, a.a.O., § 331 Rdnr. 9).
  • OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Toleranzwert, Darstellung,

    Ansonsten wird dem Betroffenen die Möglichkeit abgeschnitten, sich gegen diese Tatsachenfeststellung wirksam zu verteidigen (vgl. BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1).
  • BGH, 08.01.2002 - 4 StR 345/01

    Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung; Gerichtskundigkeit): Anordnung

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift, auf die insoweit Bezug genommen wird, zutreffend ausgeführt hat, war die gerichtskundige Tatsache, aus den Niederlanden in die Bundesrepublik eingeführtes Kokain habe zu den jeweiligen Tatzeiten einen Wirkstoffgehalt von mindestens 50 % aufgewiesen (UA 24), nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden, was jedoch erforderlich gewesen wäre (BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1 und 2).
  • BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97

    Verfahrensabtrennung nach Geständnis eines Angeklagten und erneute Verbindung der

    Hiernach hat das Landgericht gegen § 261 StPO und gegen das Grundrecht des Angeklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verstoßen (BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1, 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1992 - 5 StR 614/91 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1994 - 3 StR 86/94   

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https://dejure.org/1994,3309
BGH, 16.05.1994 - 3 StR 86/94 (https://dejure.org/1994,3309)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1994 - 3 StR 86/94 (https://dejure.org/1994,3309)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1994 - 3 StR 86/94 (https://dejure.org/1994,3309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 429
  • NStZ 1995, 222
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.08.1978 - 4 StR 176/77

    Gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 86/94
    Dies wäre rechtsfehlerhaft, denn auch der Abtransport gegen den Willen des Opfers, das gewaltsam in ein Fahrzeug verbracht worden ist, stellt eine weitere physische Einwirkung und damit Gewalt dar (vgl. BGH bei Holtz MDR 1976, 812 f.; BGH, Urteil vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77).
  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 86/94
    Ein der Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1981 (BGH NJW 1981, 2204) vergleichbarer Fall liegt nicht vor, so daß offenbleiben kann, ob ihr in vollem Umfang zu folgen ist.
  • BGH, 14.11.1990 - 2 StR 500/90

    Mangelnde Mitteilung der Anknüpfungstatsachen einer verneinten Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 86/94
    Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung, bei der neben der Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11, 12).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 86/94
    Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung, bei der neben der Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11, 12).
  • BGH, 14.08.1987 - 2 StR 380/87

    Annahme eines besonders schweren Falles bei sexuellem Missbrauch von Kindern -

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 86/94
    Hierbei ist eine Gesamtwürdigung der wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vorzunehmen (BGHR StGB § 176 III Strafrahmenwahl 3, 6).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89

    Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 86/94
    Hierbei ist eine Gesamtwürdigung der wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vorzunehmen (BGHR StGB § 176 III Strafrahmenwahl 3, 6).
  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 25/98

    Tateinheit im Rahmen einer mehrfachen Vergewaltigung

    Das gewaltsame Vorgehen vom Anhalten des fremden, erst 15 Jahre alten Mädchens, der Faustschlag ins Gesichts, das gewaltsame Verbringen in das Auto, das heftige Würgen, das Fesseln und die Fahrt an einen abgelegenen Ort ist nämlich als ein zusammengehörender Gewalteinsatz, als eine einheitliche physische Einwirkung zu beurteilen, die nach dem Willen des Angeklagten dazu dienen sollte und auch dazu diente, an Ort und Stelle sogleich die Duldung des Geschlechtsverkehrs zu erzwingen (vgl. BGHR StGB § 178 I Gewalt 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94   

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https://dejure.org/1994,3827
BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94 (https://dejure.org/1994,3827)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1994 - 1 StR 378/94 (https://dejure.org/1994,3827)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1994 - 1 StR 378/94 (https://dejure.org/1994,3827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzter sexueller Mißbrauch von Kindern in Tateinheit mit fortgesetztem sexuellen Mißbrauch von Schutzbefohlenen und mit fortgesetztem Beischlaf zwischen Verwandten - Mangel eines Urteils, weil in diesem nicht alle an dem Verfahren beteiligten Rechtsanwälte ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 176; StPO § 275 Abs. 3, § 337, § 354

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 221
  • NStZ 1995, 222
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.03.1994 - 1 StR 100/94

    Verteidiger - Mandant - Erklärung - Einlassung - Verwertbarkeit

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Der in NStZ 1994, 352 f. = StV 1994, 361 f. abgedruckte Beschluß des 3. Strafsenats vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94 - (ebenso BGH StV 1994, 370, 371) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil sich die Strafkammer von der Begehung jeder der einzelnen Taten rechtsfehlerfrei überzeugt hat.
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs jeweils für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94).
  • BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88

    Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Gleiches gilt für einzelne Gesetzesverletzungen, die tateinheitlich zusammentreffen (vgl. BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1).
  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Im übrigen handelt es sich um ein offensichtliches Versehen, das die Strafkammer, wie sie es durch Beschluß vom 18. März 1994 getan hat, berichtigen durfte (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 2 und 6).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs jeweils für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94).
  • BGH, 13.08.1993 - 2 StR 323/93

    nicht angegebene Schöffen - Verstoß gegen § 275 Abs. 3 StPO nicht für § 345 Abs.

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Im übrigen handelt es sich um ein offensichtliches Versehen, das die Strafkammer, wie sie es durch Beschluß vom 18. März 1994 getan hat, berichtigen durfte (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 2 und 6).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Indes ist die Annahme einer fortgesetzten Handlung in Fällen der vorliegenden Art unvereinbar mit dem (zum Abdruck in BGHSt bestimmten) Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - (NJW 1994, 1663 ff. [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]).
  • BGH, 13.06.1994 - 4 StR 273/94

    Fortgesetzte Tat - Beschwer des Angeklagten - Verjährung

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Danach ist die Verfolgung verjährt, und das Verfahren muß eingestellt werden (§ 260 Abs. 3 StPO), soweit der Angeklagte wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes, begangen vor dem 10. September 1982 an Katharina, sowie wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen und wegen Beischlafs zwischen Verwandten, begangen vor dem 10. September 1987 an Katharina und Elena, verurteilt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 1994 - 3 StR 361/92 - und vom 13. Juni 1994 - 4 StR 273/94; Jähnke in LK 10. Aufl. § 78 Rdn. 7 m. w. Nachw.).
  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Die Strafkammer hat auch nicht gegen den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" verstoßen (vgl. BGH NStZ 1992, 506 f.).
  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Der in NStZ 1994, 352 f. = StV 1994, 361 f. abgedruckte Beschluß des 3. Strafsenats vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94 - (ebenso BGH StV 1994, 370, 371) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil sich die Strafkammer von der Begehung jeder der einzelnen Taten rechtsfehlerfrei überzeugt hat.
  • BGH, 15.06.1994 - 4 StR 221/94

    Urteilsbegründung - Einzeltaten - Unterscheidbarkeit

  • BGH, 10.06.1994 - 3 StR 361/92

    Urteilsbegründung - Gleichartige Straftaten - Eindeutigkeit des Urteils

  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

  • BGH, 25.10.1994 - 1 StR 569/94

    Beischlaf zwischen Verwandten

    Diese Feststellung der einzelnen Taten kann in Fällen der vorliegenden Art im Grundsatz dergestalt geschehen, daß sich der Tatrichter, unter tunlicher Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe, die Überzeugung verschafft, es sei in gewissen Zeiträumen zu einer Mindestzahl solcher Handlungen gekommen (BGH, Beschl. vom 24. August 1994 - 1 StR 432/94 -); soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs jeweils für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies nicht zu beanstanden (BGH, Urt. vom 2. August 1994 - 1 StR 378/94 -).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2016 - 2 (6) SsBs 674/16

    Bußgeldsache: Wirksamkeit des Urteils bei fehlender Namensangabe im Urteilskopf

    Einen sachlich-rechtlichen Mangel, der zur Aufhebung des Urteils führt, stellt die fehlende Angabe nicht dar, da auf ihr das Urteil jedenfalls nicht beruhen kann (BGH Urteil vom 2.8.1994 - 1 StR 378/94, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 275 Rn. 28; KK-Greger, StPO, 7. Aufl. § 275 Rn. 66; SK-StPO-Frister, 4. Aufl., § 275 Rn. 50).
  • BGH, 10.01.1995 - 1 StR 621/94

    Überzeugungsbildung - Rechtsfehler - Gesamtbild des Geschehens - Gleichartigkeit

    Soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies grundsätzlich nicht zu beanstanden (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6; BGH, Urt. vom 2. August 1994 - 1 StR 378/94; Beschlüssevom 24. August 1994 - 1 StR 432/94 - undvom 8. Dezember 1994 - 4 StR 536/94).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 375/95

    Gesamtstrafe - Zahl der Straftaten - Falsche Ermittlung - Tatrichter -

    Nach den - durch dasUrteil des Senats vom 2. August 1994 (1 StR 378/94) bindend gewordenen - Feststellungen hat der Angeklagte mit seiner Tochter E. einmal im Jahr 1986 sowie mindestens zweimal wöchentlich in den Jahren 1987 bis 1991 und in den Monaten Januar bis März 1992 geschlechtlich verkehrt.
  • OLG Schleswig, 29.10.2020 - II OLG 17/20
    Es handelt sich im Übrigen um ein offensichtliches Versehen, das durch Beschluss berichtigt werden und auf dem das Urteil nicht beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. August 1994 ­ 1 StR 378/94 ­, bei juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2765
BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94 (https://dejure.org/1994,2765)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1994 - 4 StR 494/94 (https://dejure.org/1994,2765)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94 (https://dejure.org/1994,2765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 222
  • NStZ 1995, 282
  • StV 1995, 113
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Während im Hinblick auf Marcel, Jasmin und Nicole die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehungen ab dem Jahre 1990 in der Anklage noch ausreichend beschrieben werden (vgl. hierzu BGHSt 40, 44), fehlt eine solche zureichende Bestimmung des Verfahrensgegenstandes in der Anklage bezüglich der im Urteil festgestellten, eine Vielzahl von Teilakten umfassenden sexuellen Mißbrauchshandlungen zum Nachteil der Kinder Marcel (achtundvierzig Einzelakte) und Vanessa (achtundzwanzig Einzelakte) kurz nach deren Geburt.

    c) Da Anklage und Eröffnungsbeschluß in den Fällen zum Nachteil der Kinder Marcel, Jasmin und Nicole von einer größeren Zahl von Einzelakten (einhundertzwanzig) ausgegangen sind als im Urteil festgestellt (fünfundneunzig), ist der insoweit gebotene Teilfreispruch (vgl. BGHSt 40, 44, 48; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4) nachzuholen.

  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Der im Urteil festgestellte außergewöhnliche Sachverhalt (sexuelle Handlungen an einem männlichen und einem weiblichen Neugeborenen) drängt zu der Prüfung, ob der Angeklagte an einer Störung des sexuellen Trieb- und Gefühlslebens leidet, die den Charakter einer schweren seelischen Abartigkeit hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26), und deshalb seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt ist (§ 21 StGB).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93

    Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Der im Urteil festgestellte außergewöhnliche Sachverhalt (sexuelle Handlungen an einem männlichen und einem weiblichen Neugeborenen) drängt zu der Prüfung, ob der Angeklagte an einer Störung des sexuellen Trieb- und Gefühlslebens leidet, die den Charakter einer schweren seelischen Abartigkeit hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26), und deshalb seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt ist (§ 21 StGB).
  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Da die Taten jedesmal auf einer einzigen Entschließung des Angeklagten beruhten, liegen insoweit nur sechs Fälle - jeweils dreimal tateinheitlich begangen (§ 52 Abs. 1 StGB) - vor (vgl. BGHSt 1, 20, 21; 6, 81; BGH NJW 1977, 2321; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 c, 6).
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Da die Taten jedesmal auf einer einzigen Entschließung des Angeklagten beruhten, liegen insoweit nur sechs Fälle - jeweils dreimal tateinheitlich begangen (§ 52 Abs. 1 StGB) - vor (vgl. BGHSt 1, 20, 21; 6, 81; BGH NJW 1977, 2321; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 c, 6).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Der im Urteil festgestellte außergewöhnliche Sachverhalt (sexuelle Handlungen an einem männlichen und einem weiblichen Neugeborenen) drängt zu der Prüfung, ob der Angeklagte an einer Störung des sexuellen Trieb- und Gefühlslebens leidet, die den Charakter einer schweren seelischen Abartigkeit hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26), und deshalb seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt ist (§ 21 StGB).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHSt 24, 268, 269 ff [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71];Senatsbeschluß vom 7. April 1994 - 4 StR 92/94; Dreher/Tröndle aaO § 54 Rdn. 6) muß die Begründung der Gesamtstrafe - insbesondere, wenn sie sich dem zulässigen Höchstmaß nähert - im einzelnen die bestimmenden Zumessungserwägungen erkennen lassen und darf sich nicht - wie hier geschehen - auf formelhafte Wendungen beschränken.
  • BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87

    Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    c) Da Anklage und Eröffnungsbeschluß in den Fällen zum Nachteil der Kinder Marcel, Jasmin und Nicole von einer größeren Zahl von Einzelakten (einhundertzwanzig) ausgegangen sind als im Urteil festgestellt (fünfundneunzig), ist der insoweit gebotene Teilfreispruch (vgl. BGHSt 40, 44, 48; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4) nachzuholen.
  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer schadensgleichen Vermögensgefährdung

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Bei der durch angemessene Erhöhung der verwirkten höchsten Einzelstrafe (vgl. BGH, Beschluß vom 2. September 1994 - 2 StR 381/94 m.w.N.) neu zu bildenden Gesamtstrafe sind die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend zu würdigen (§ 54 Abs. 1 Satz 3 StGB).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Allerdings wird hierbei zu berücksichtigen sein, daß die Annahme einer fortgesetzten Handlung in Fällen der vorliegenden Art nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 1994, 383) nicht mehr möglich ist.
  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 92/94

    Gesamtstrafe - Zulässige Obergrenze - Verhältnis der Straftaten - Person des

  • BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen

  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

  • BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Bindung des

    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass es nach § 78 StPO zu den Aufgaben des Tatgerichts gehört, dem erneut hinzuzuziehenden Sachverständigen (§ 246a StPO) mitzuteilen, von welchen Tatsachen er bei der Erstattung seines Gutachtens auszugehen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94; vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Dies steht einer neuen, den verfahrensrechtlichen Anforderungen gerecht werdenden Anklage jedoch nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 260 Rdn. 48).
  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21

    Tötung einer 15jährigen Berliner Schülerin an der Rummelsburger Bucht muss

    Die Schwurgerichtskammer hätte, um ihrer Leitungsverantwortung aus § 78 StPO gerecht zu werden, der Sachverständigen insoweit vielmehr vorgeben müssen, von welchem Sachverhalt sie für die Erstattung ihres Gutachtens (gegebenenfalls alternativ) auszugehen hat und wie mit der Einlassung des Angeklagten umzugehen ist (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2000 - 5 StR 640/99, NStZ-RR 2000, 361; vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94, NStZ 1995, 282).
  • BGH, 10.01.2000 - 5 StR 640/99

    Pädophilie (bei Bestreiten der Tat durch den Angeklagten); Schwere seelische

    Dies läßt befürchten, daß der Tatrichter, der "Hinweise" für eine Persönlichkeitsstörung des Angeklagten (UA S, 5) sowie "Anhaltspunkte" für eine schwere andere seelische Abartigkeit (UA S. 20) verneint hat, es unterlassen hat, dem Sachverständigen aufzugeben, bei seiner Begutachtung in Rechnung zu stellen, daß der Angeklagte pädophile Neigungen lediglich in Konsequenz zu seiner bestreitenden Einlassung geleugnet haben könnte (vgl. BGHR StPO § 78 - Leitung 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1994 - 4 StR 131/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4238
BGH, 24.03.1994 - 4 StR 131/94 (https://dejure.org/1994,4238)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - 4 StR 131/94 (https://dejure.org/1994,4238)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - 4 StR 131/94 (https://dejure.org/1994,4238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 424
  • NStZ 1995, 222
  • StV 1994, 424
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91

    Generalprävention bei Schutzgelderpressung

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 131/94
    Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn sich eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen läßt (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 6 mit zahlr. Nachw.).
  • BGH, 17.02.1993 - 2 StR 31/93

    Besondere Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtpunkte bei Sexualdelikten im

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 131/94
    Die Erwägungen des Landgerichts können auch nicht dahin ausgelegt werden, daß die Gefahr der Nachahmung begründet sei und dieser entgegengewirkt werden solle (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 7).
  • OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Kriterien für eine

    Sofern das Landgericht diese Erwägung als generalpräventiven Gesichtspunkt bei der Strafzumessung berücksichtigen wollte, begegnet auch diese Überlegung Bedenken: Grundsätzlich dürfen nur solche Umstände herangezogen werden, die außerhalb der bei Aufstellung eines bestimmten Strafrahmens vom Gesetzgeber bereits berücksichtigten allgemeinen Abschreckung liegen (BGHR § 46 Abs. 1 Generalprävention 6; BGH StV 1994, 424).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.08.1994 - 1 StR 403/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6616
BGH, 16.08.1994 - 1 StR 403/94 (https://dejure.org/1994,6616)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1994 - 1 StR 403/94 (https://dejure.org/1994,6616)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1994 - 1 StR 403/94 (https://dejure.org/1994,6616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Einzelfreiheitsstrafe - Unzulässigkeit der Annahme einer fortgesetzten Tat bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und von Kindern

  • rechtsportal.de

    StGB § 175; StPO § 354a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 222
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 16.08.1994 - 1 StR 403/94
    Dies ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 03. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 -) bei den Tatbeständen der §§ 174, 176 StGB nicht mehr zulässig.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.08.1994 - 3 StR 321/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7059
BGH, 24.08.1994 - 3 StR 321/94 (https://dejure.org/1994,7059)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1994 - 3 StR 321/94 (https://dejure.org/1994,7059)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1994 - 3 StR 321/94 (https://dejure.org/1994,7059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 222
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 14.09.1995 - 1 StR 509/95

    Sexuelle Handlungen knapp über der Erheblichkeitsschwelle im Sinne einer minder

    Sie läßt die gebotene Gesamtwürdigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vermissen, wie sie in ständiger Rechtsprechung gefordert wird (vgl. etwa BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Prüfungspflicht 1 m.w. Nachw.), und erweckt überdies die Besorgnis, daß das Landgericht sich von der rechtsfehlerhaften Ansicht hat leiten lassen, ein minder schwerer Fall komme nur dann in Betracht, wenn die sexuellen Handlungen knapp über der Erheblichkeitsschwelle liegen (vgl. hierzu BGHR StGB § 176 Abs. 1 minder schwerer Fall 3 m.w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1994 - 3 StR 482/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8143
BGH, 23.11.1994 - 3 StR 482/94 (https://dejure.org/1994,8143)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1994 - 3 StR 482/94 (https://dejure.org/1994,8143)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1994 - 3 StR 482/94 (https://dejure.org/1994,8143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 222
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