Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92   

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BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92 (https://dejure.org/1992,7015)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1992 - 1 StR 456/92 (https://dejure.org/1992,7015)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1992 - 1 StR 456/92 (https://dejure.org/1992,7015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung bei Verabreichung bewusstseinstrübender Mittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 224
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.1992 - 2 StR 195/92

    Bewertung des Beibringens eines Schlafmittels als hinterlistiger Überfall im

    Auszug aus BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92
    Diese Erwägungen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand, weil der Körperverletzungserfolg nicht (erst) in dem langen Schlaf oder den von der Strafkammer weiter genannten Verletzungen liegt; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das Verabfolgen bewußtseinstrübender Mittel schon dann eine Körperverletzung dar, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verloren geht (vgl. BGH NJW 1970, 519; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH bei Holtz MDR 1981, 631; Urt. vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82; Beschl. vom 24. Juni 1992 - 2 StR 195/92).

    24. Juni 1992 - 2 StR 195/92).

  • BGH, 22.10.1969 - 3 StR 118/69

    Zwangsweise Verabreichung eines Beruhigungsmittels zur Abwendung einer Gefahr auf

    Auszug aus BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92
    Diese Erwägungen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand, weil der Körperverletzungserfolg nicht (erst) in dem langen Schlaf oder den von der Strafkammer weiter genannten Verletzungen liegt; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das Verabfolgen bewußtseinstrübender Mittel schon dann eine Körperverletzung dar, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verloren geht (vgl. BGH NJW 1970, 519; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH bei Holtz MDR 1981, 631; Urt. vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82; Beschl. vom 24. Juni 1992 - 2 StR 195/92).
  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    Auszug aus BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92
    Diese Erwägungen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand, weil der Körperverletzungserfolg nicht (erst) in dem langen Schlaf oder den von der Strafkammer weiter genannten Verletzungen liegt; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das Verabfolgen bewußtseinstrübender Mittel schon dann eine Körperverletzung dar, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verloren geht (vgl. BGH NJW 1970, 519; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH bei Holtz MDR 1981, 631; Urt. vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82; Beschl. vom 24. Juni 1992 - 2 StR 195/92).
  • BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71

    Prüfungsumfang eines Revisionsgerichts - Revisionsgrund der

    Auszug aus BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92
    Diese Erwägungen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand, weil der Körperverletzungserfolg nicht (erst) in dem langen Schlaf oder den von der Strafkammer weiter genannten Verletzungen liegt; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das Verabfolgen bewußtseinstrübender Mittel schon dann eine Körperverletzung dar, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verloren geht (vgl. BGH NJW 1970, 519; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH bei Holtz MDR 1981, 631; Urt. vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82; Beschl. vom 24. Juni 1992 - 2 StR 195/92).
  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92
    Da §§ 223, 223 a StGB (gegebenenfalls) in Tateinheit zu dem - für sich genommenen rechtsfehlerfrei angenommenen - schweren Raub gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB stehen, muß der Schuldspruch insgesamt aufgehoben werden (vgl. BGHSt 21, 256, 258) [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67].
  • BGH, 27.01.2009 - 4 StR 473/08

    Schwerer Raub (kein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei "KO-Tropfen" je

    Auch die durch das Verabfolgen der "K.O.-Tropfen" verursachte Körperverletzung (vgl. BGHR StGB § 223 Bewusstseinsverlust 1) hat der Angeklagte demgemäß nicht mittels eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, sondern durch Beibringung gesundheitsschädlicher Stoffe und, was das Landgericht übersehen hat, mittels eines hinterlistigen Überfalls begangen (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB; vgl. BGHR aaO: zu § 223 a StGB).
  • BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an

    Das Verabfolgen von bewußtseinstrübenden Mitteln erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verlorengeht oder gegenüber dem gesunden Zustand verändert wird (BGH bei Holtz MDR 1981, 631; Urt. v. 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82 und v. 22. September 1992 - 1 StR 456/92; Schönke/Schröder/Eser a.a.O. § 223 Rdn. 5).

    Gefährlich im Sinne des § 223 a StGB waren die Körperverletzungen jedenfalls deshalb, weil sie mittels eines hinterlistigen Überfalls, nämlich planmäßig durch einen plötzlichen, unvermuteten Angriff begangen wurden (BGH NStZ 1992, 490; BGHR StGB § 223 a Abs. 1, Hinterlist 1; Urt. v. 22. September 1992 - 1 StR 456/92).

  • BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung u. a. wegen Körperverletzung mit

    Jedoch erfüllt die heimliche Verabreichung betäubender Mittel, durch die der Geschädigte benommen wird, den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung in der Form des hinterlistigen Überfalls (BGH NStZ 1992, 490; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 1 StR 456/92).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 690/92

    Abgrenzung sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von

    Da § 174 StGB und § 176 StGB gegebenenfalls jedoch tateinheitlich erfüllt wären, muß der Schuldspruch in diesen Fällen insgesamt aufgehoben werden (vgl. BGHSt 21, 256, 258 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67]; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 1 StR 456/92; Pikart in KK 2. Aufl. § 353 Rdn. 12).
  • BayObLG, 20.04.1998 - 3St RR 52/98

    Änderung eines Straftatbestands zwischen angefochtener Entscheidung und

    Daß es sich dabei schließlich um eine erhebliche Gesundheitsbeschädigung handelte (vgl. hierzu BGHR StGB § 223 Abs. 1 Bewußtseinsverlust 1; BGH NStZ-RR 1996, 100 ) und der Angeklagte dies beabsichtigte, ergibt sich ohne weiteres aus den im Urteil beschriebenen Folgen und der Tatsache, daß der Angeklagte die Wirkungsweise der Medikamente aus eigenem Erleben kannte und auch wußte, daß sie bei einem kindlichen Organismus noch stärker wirken würden.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94   

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https://dejure.org/1994,2121
BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94 (https://dejure.org/1994,2121)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1994 - 3 StR 486/94 (https://dejure.org/1994,2121)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 3 StR 486/94 (https://dejure.org/1994,2121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein Abhängigkeitsverhältnis bei der Förderung der Prostitution - Vorliegen des Merkmals der wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeit nur bei einem Teil der in einem Betrieb tätigen Prostituierten - Sinn und Zweck des Erfordernisses eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 180a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1686
  • MDR 1995, 398
  • NStZ 1995, 179
  • NStZ 1995, 224
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 267/87

    Förderung der Verstrickung in die Prostitution durch einen bordellartig

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94
    § 180 a Abs. 1 StGB in der Fassung des 4. Strafrechtsreformgesetzes vom 23. November 1973 (BGBl. I S. 1725) ist an die Stelle des § 180 Abs. 2 StGB a.F. getreten, der das Unterhalten eines Bordells oder bordellartigen Betriebs (vgl. dazu BGH NJW 1964, 2023; BGH bei Herlan MDR 1955, 528) als Fall der nach § 180 Abs. 1 StGB a.F. strafbaren Kuppelei erfaßte (vgl. BGHR StGB § 180 a I Nr. 2 Förderungsmaßnahmen 1).

    Konkretisiert sich diese nach der Betriebsart im Sinne des § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB abstrakt bestehende Gefahr (vgl. BGHR StGB § 180 a I Nr. 2 Förderungsmaßnahmen 1; BGH NStZ 1986, 358, 359) auch nur bei einer der im Betrieb tätigen Prostituierten in einem tatsächlich festzustellenden Abhängigkeitsverhältnis, tritt noch deutlicher hervor, daß es dem Normzweck widerspricht, § 180 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht auch dann anzuwenden, wenn unter mehreren Prostituierten lediglich eine einzige in Abhängigkeit gehalten wird.

  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94
    Danach ist der Zweck dieser Strafbestimmung im Sinne eines individuellen, höchstpersönlichen Rechtsguts auf den Schutz der einzelnen Prostituierten und nicht einer Personenmehrheit ausgerichtet (vgl. BGH NStZ 1990, 80/81; ferner Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 180 a Rdn. 1).

    Für den vorliegenden Fall kommt noch hinzu, daß die vom Angeklagten unterhaltenen Betriebe ohnehin (auch) in bezug auf die übrigen Prostituierten Merkmale des gegenüber der ersten Tatbestandsalternative zurücktretenden § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB (BGH NStZ 1990, 80/81) aufweisen, die kennzeichnend für einen strafbaren bordellartigen Betrieb sind.

  • OLG Frankfurt, 28.09.1977 - 2 Ss 271/77
    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94
    Zwar liegt ein "Betrieb" im Sinne des § 180 a Abs. 1 StGB begrifflich nur vor, wenn die Tätigkeit mindestens zweier Prostituierter, wie dies hier durchweg der Fall war, organisatorisch zusammengefaßt wird (vgl. BayObLG NJW 1994, 2370; OLG Frankfurt NJW 1978, 386; Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 180 a Rdn. 6).
  • BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84

    Personalien eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94
    Auch unter dem Gesichtspunkt einer Änderung der Aussage des Zeugen P. im Falle seiner Vereidigung sind dem Angeklagten nachteilige Auswirkungen des Verfahrensmangels unter den gegebenen Umständen nicht zu besorgen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1985 - 2 StR 848/84).
  • BayObLG, 11.04.1994 - 1St RR 45/94
    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94
    Zwar liegt ein "Betrieb" im Sinne des § 180 a Abs. 1 StGB begrifflich nur vor, wenn die Tätigkeit mindestens zweier Prostituierter, wie dies hier durchweg der Fall war, organisatorisch zusammengefaßt wird (vgl. BayObLG NJW 1994, 2370; OLG Frankfurt NJW 1978, 386; Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 180 a Rdn. 6).
  • BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85

    Strafbarkeit wegen Förderung der Prostitution - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94
    Konkretisiert sich diese nach der Betriebsart im Sinne des § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB abstrakt bestehende Gefahr (vgl. BGHR StGB § 180 a I Nr. 2 Förderungsmaßnahmen 1; BGH NStZ 1986, 358, 359) auch nur bei einer der im Betrieb tätigen Prostituierten in einem tatsächlich festzustellenden Abhängigkeitsverhältnis, tritt noch deutlicher hervor, daß es dem Normzweck widerspricht, § 180 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht auch dann anzuwenden, wenn unter mehreren Prostituierten lediglich eine einzige in Abhängigkeit gehalten wird.
  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Die Rechtsprechung hat es daher wiederholt abgelehnt, aus der Verwendung des Plurals begriffliche Folgerungen zu ziehen (RGSt 55, 101, 102 und BGHSt 23, 46, 53 sowie OLG Düsseldorf NJW 1993, 869 zu § 125 Abs. 1 StGB (Menschen, Sachen); BGH NJW 1995, 1686 zu § 180 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (diese)).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Das Tatbestandsmerkmal "Betrieb" ist erfüllt, da sich aus dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen ergibt, daß die Tätigkeit mindestens zweier Prostituierter organisatorisch zusammengefaßt war (BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 1 Abhängigkeit 1), also immer mindestens zwei der Ukrainerinnen gleichzeitig in dem Bordell beschäftigt waren.
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Aus den Urteilsgründen folgt in ihrem Zusammenhang, daß der Angeklagte D. im zweiten, dritten und vierten Komplex (fünf litauische Frauen von P. , erst zwei, dann drei litauische Frauen von N. ) sowie die Angeklagten P. und N. die Frauen in einem Abhängigkeitsverhältnis hielten, das deren persönliche Selbstbestimmung erheblich beschränkte (vgl. zum Maßstab, auch zum Tatbestandsmerkmal des Unterhaltens oder Leitens eines Betriebes nur BGH NStZ 1995, 179/180).
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98

    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Beweiswürdigung 1) steht deshalb eine Nichteinbehaltung des Passes zum Beispiel auch der Annahme persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit im Sinne des § 180 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht entgegen.
  • OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05

    Ermessensausübung; Ermessensentscheidung; Gesetzesänderung; Neuregelung;

    Zwar hat die Rechtsprechung im Einzelfall Ausnahmen von der aufgezeigten Regel anerkannt (vgl. insbesondere BGH NStZ-RR 1997, 302 m. w. N.; auch BGH NStZ-RR 1999, 48 f.; NJW 1995, 1686; NJW 1986, 1999, 2000; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 363 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4318
BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94 (https://dejure.org/1994,4318)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1994 - 1 StR 271/94 (https://dejure.org/1994,4318)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1994 - 1 StR 271/94 (https://dejure.org/1994,4318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung u. a. wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Vergiftung - Frage des Vorliegens von Rechtsfehlern im Zusammenhang mit dem Sachverständigengutachten - Rechtmäßigkeit des Unterbleibens der ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 176, § 223; StPO § 81

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 219
  • NStZ 1995, 220
  • NStZ 1995, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.04.1986 - 3 StR 563/85

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Vielmehr ist zum Ausdruck gebracht, daß auch das Prozeßverhalten des Angeklagten keinen Anlaß dafür gibt, die Gefährlichkeitsprognose in Zweifel zu ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 1986 - 3 StR 563/85).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Eine Gesamtschau der Urteilsgründe ergibt auch mit hinlänglicher Klarheit, daß die Strafkammer ihre Gefährlichkeitsprognose nicht - was rechtsfehlerhaft wäre - darauf stützt, daß der Angeklagte seine Taten weitgehend bestreitet (vgl. BGH StV 1993, 469).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Die Bewertung eines Sachverständigengutachtens ist Teil der dem Tatrichter gemäß § 261 StPO obliegenden Beweiswürdigung (BGHSt 7, 238 f; vgl. insgesamt auch Hürxthal in KK 3. Aufl. § 261 Rdn. 31, 32 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.12.1975 - 4 StR 472/75

    Dritter als Täter einer Steuerhinterziehung - Verhängung einer Geldstrafe neben

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Der behauptete Verstoß ist allein mit dem Vorbringen, dieses Verhalten der Polizei sei "unstreitig", nicht ordnungsgemäß i.S.d. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO gerügt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1975 - 4 StR 472/75 für das Vorbringen, die den behaupteten Verfahrensverstoß ergebenden Tatsachen seien "aktenkundig"; Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 39 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.02.1968 - 3 StR 16/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten gemeinschaftlichen

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Grundsätzlich kann es eine Aufklärungsrüge begründen, wenn der Sachverständige den Angeklagten vor der Gutachtenerstattung nicht oder nicht ausreichend untersucht hat (BGH NJW 1968, 2298; Meier in AK-StPO § 246 a Rdn. 4).
  • BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90

    Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Ob ein Sachverständiger eine Beobachtung in einem Psychiatrischen Krankenhaus für erforderlich oder eine Beobachtung in einer Justizvollzugsanstalt für genügend hält, bleibt grundsätzlich ihm überlassen (BGH b. Kusch NStZ 1992, 27 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92

    Körperverletzung bei Verabreichung bewusstseinstrübender Mittel

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Jedoch erfüllt die heimliche Verabreichung betäubender Mittel, durch die der Geschädigte benommen wird, den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung in der Form des hinterlistigen Überfalls (BGH NStZ 1992, 490; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 1 StR 456/92).
  • BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63

    Umfang eines von den Eltern eines Geschädigten gestellten Strafantrages -

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Körperverletzung steht in Tateinheit mit Vergewaltigung, sofern das Opfer - wie hier - über die im Vollzug des Geschlechtsverkehrs liegende unangemessene Behandlung hinaus körperlich mißhandelt wird (BGH NJW 1963, 1683; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 177 Rdn. 16 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.08.1969 - 4 StR 126/69
    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Welche der ihm zugänglichen Erkenntnisse der Sachverständige für die Erstattung seines Gutachtens für wesentlich erachtet, bleibt seinem pflichtgemäßen Ermessen überlassen (BGH NJW 1970, 1242, 1243; Pelchen in KK 3. Aufl. § 78 Rdn. 1 jew.m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.06.1992 - 2 StR 195/92

    Bewertung des Beibringens eines Schlafmittels als hinterlistiger Überfall im

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Jedoch erfüllt die heimliche Verabreichung betäubender Mittel, durch die der Geschädigte benommen wird, den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung in der Form des hinterlistigen Überfalls (BGH NStZ 1992, 490; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 1 StR 456/92).
  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    "In grausamer und sadistischer Weise" vorgenommenen Mißhandlungen steht auch ein Alter "jenseits der Lebensmitte" nicht entgegen (vgl. BGH, Urt. vom 30. August 1994 -1 StR 271/94).
  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH Urteil vom 30. August 1994 - 1 StR 271/94 m. w. N.).
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95

    Aufklärung - Aufklärungsrüge - Sachverständiger - Sachverständigengutachten -

    Denn weder das Telefax des Sachverständigen Professor W. noch die Gründe des angefochtenen Urteils enthalten Anhaltspunkte dafür, daß dem Sachverständigen keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestanden haben oder das Gericht auf Umstände abgestellt hat, die dem Sachverständigen bei seiner Gutachtenerstattung unbekannt waren, was unter Umständen eine Aufklärungsrüge begründen kann (vgl. BGH NStZ 1995, 201; BGH, Urteil vom 30. August 1994 - 1 StR 271/94 S. 5 ff.).
  • BGH, 28.05.1997 - 3 StR 166/97

    Abweichung des Tatbilds vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle -

    Durch diese Körperverletzung (vgl. BGH, Urt. vom 30. August 1994 - 1 StR 271/94 bei Miebach NStZ 1995, 224) zwang er sie nicht nur zum Geschlechtsverkehr und zum Mundverkehr, sondern veranlaßte sie auch, ihre Faust in seinen Enddarm einzuführen.
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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1994 - 1 StR 281/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4434
BGH, 07.06.1994 - 1 StR 281/94 (https://dejure.org/1994,4434)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1994 - 1 StR 281/94 (https://dejure.org/1994,4434)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 1 StR 281/94 (https://dejure.org/1994,4434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1314
  • MDR 1994, 885
  • NStZ 1995, 224
  • WM 1994, 1778
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 1 StR 281/94
    Zwar geht die Strafkammer zutreffend davon aus, das vom Angeklagten begangene Sexualverbrechen (Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung) konsumiere hier nicht - im Wege der Gesetzeseinheit - den Vorwurf der Freiheitsberaubung (vgl. dazu BGHSt 18, 26, 27 sowie 28, 18, 19).
  • BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Zusammentreffen mehrerer

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 1 StR 281/94
    Gleichwohl war, da die tatbestandlichen Ausführungshandlungen zumindest teilweise identisch waren, Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) gegeben (vgl. BGHSt 27, 66, 67) [BGH 11.11.1976 - 4 StR 266/76].
  • BGH, 10.07.2023 - 5 StR 143/23

    Änderung eines Schuldspruchs hinsichtlich der tateinheitlichen Begehung in einem

    Bildet die Behinderung in der Fortbewegungsfreiheit lediglich das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung eines anderen Deliktes und geht nicht über das hinaus, was zu dessen Verwirklichung dient, kommt § 239 StGB als das allgemeinere Delikt nicht zur Anwendung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2019 - 3 StR 14/19; vom 15. November 2006 - 2 StR 447/06; vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 347/98; vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95; vom 7. Juni 1994 - 1 StR 281/94, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 10; vom 19. Juni 1991 - 3 StR 172/91, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 8; Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62, BGHSt 18, 26 f.).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 347/98

    Ausnutzen einer Freiheitsberaubung zur Erzwingung sexueller Handlungen;

    Das bewußte Ausnutzen der bereits seit Samstagabend andauernden Freiheitsberaubung zur Erzwingung der sexuellen Handlungen stellt eine Gewaltanwendung im Sinne der §§ 177, 178 StGB dar (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10 m.w.N.), so daß mit Rücksicht darauf, daß die tatbestandlichen Ausführungshandlungen teilweise identisch sind, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Freiheitsberaubung in Tateinheit stehen (vgl. BGHSt 28, 18, 20; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 10).
  • BGH, 01.04.2004 - 5 StR 566/03

    Natürliche Handlungseinheit bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung

    Das Vorgehen des Angeklagten ist entgegen der Auffassung des Landgerichts eine einzige Tat im Rechtssinne nach den Grundsätzen der natürlichen Handlungseinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 10).
  • BGH, 04.02.2000 - 2 StR 615/99

    Annahme von Tateinheit

    In einem solchen Fall ist von einer tateinheitlichen Begehung sämtlicher Straftaten im Rahmen eines zusammengehörigen, durch ein gemeinsames subjektives Element verbundenen Tuns auszugehen (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7 und 10).
  • BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95

    Vergewaltigung - Strafverschärfungsgrund - Strafverschärfung - Strafzumessung -

    Da nach den Feststellungen die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Tatopfers das tatbestandliche Mittel der Vergewaltigung bildete, tritt die Vorschrift des § 239 StGB hinter die des § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 18, 26, 27; 28, 18, 19; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 5, 6, 8, 9, 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.08.1994 - 1 StR 477/94   

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https://dejure.org/1994,3735
BGH, 08.08.1994 - 1 StR 477/94 (https://dejure.org/1994,3735)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1994 - 1 StR 477/94 (https://dejure.org/1994,3735)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1994 - 1 StR 477/94 (https://dejure.org/1994,3735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schutzzweck des § 181 Strafgesetzbuch (StGB) - Begehung des versuchten schweren Menschenhandels durch das durch körperliche Gewalt erzwungene Abliefern von Prostitutionseinnahmen einer der Prostitution nachgehenden Person

  • rechtsportal.de

    StGB § 181

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 224
  • StV 1995, 23
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92

    Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft);

    Auszug aus BGH, 08.08.1994 - 1 StR 477/94
    Da die Strafkammer Tateinheit zwischen sämtlichen vom Angeklagten verwirklichten Delikten bejaht hat, konnte das Urteil insgesamt keinen Bestand haben (BGH NJW 1993, 2252 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.11.1985 - 2 StR 523/85

    Bestimmung zur Fortsetzung der Prostitution

    Auszug aus BGH, 08.08.1994 - 1 StR 477/94
    Er schützt darüberhinaus auch Personen, die bisher der Prostitution nachgehen, diese Tätigkeit aber aufgeben wollen, davor, diese Tätigkeit fortsetzen zu müssen, sowie der Prostitution nachgehende Personen davor, zu einer andersartigen, von ihnen nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung gezwungen zu werden (vgl. BGHSt 33, 353, 355; Dencker NStZ 1989, 249, 251; Lackner, StGB 20. Aufl. § 181 Rdn. 4 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der

    Mit der die Strafbarkeit ausdehnenden Neufassung des § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB wollte der Gesetzgeber das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch solcher Personen besser schützen, die bereits der Prostitution nachgehen (BT-Drucks. 12/2046 S. 4, 7; BT-Drucks. 12/2589 S. 8, 9; BGH, Beschl. vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96 - BGHR StGB § 181 Nr. 1 Prostitution 1 m.w.Nachw.; Lackner aaO § 181 Rdn. 4; Laufhütte aaO § 181 Rdn. 4; kritisch: F.-C. Schroeder JZ 1995, 231).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 199/01

    Prostitution; Schwerer Menschenhandel (Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung);

    Diese Vorschrift schützt eine Person, die der Prostitution bereits nachgeht, davor, daß sie nicht zu einer andersartigen, von ihr nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung genötigt wird (vgl. BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Prostitution 1; BGH, Beschl. vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96).
  • BGH, 16.04.1996 - 4 StR 77/96

    Prostitution - Ablieferung der Prostitutionseinnahmen - Fortsetzung der nicht

    Er schützt darüber hinaus auch Personen, die bisher der Prostitution nachgehen, sie aber aufgeben wollen, davor, diese Tätigkeit fortsetzen zu müssen, sowie der Prostitution nachgehende Personen davor, zu einer andersartigen, von ihnen nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung gezwungen zu werden (BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Prostitution 1 mit weit. Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1994 - 3 StR 113/94   

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https://dejure.org/1994,7066
BGH, 16.05.1994 - 3 StR 113/94 (https://dejure.org/1994,7066)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1994 - 3 StR 113/94 (https://dejure.org/1994,7066)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1994 - 3 StR 113/94 (https://dejure.org/1994,7066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 224
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 287/93

    Freieiwilliger Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung - Einstufung der

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 113/94
    Dies hat jedoch seine Bestrafung wegen (vollendeter) sexueller Nötigung gemäß § 178 StGB - begangen durch die gewaltsamen Vorbereitungshandlungen und den nach Gewaltanwendung vorgenommenen Versuch des Beischlafs - zur Folge (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Freiwilligkeit 21).
  • BGH, 31.05.1989 - 2 StR 130/89

    Freiwilligkeit des Rücktritts

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 113/94
    Die getroffenen Feststellungen ergeben nicht, daß sich der Angeklagte auf Grund äußerer oder innerer Hemmnisse außerstande gesehen hätte, die begonnene Tat zu vollenden (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Freiwilligkeit 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1994 - 4 StR 59/94   

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https://dejure.org/1994,6715
BGH, 15.03.1994 - 4 StR 59/94 (https://dejure.org/1994,6715)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1994 - 4 StR 59/94 (https://dejure.org/1994,6715)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1994 - 4 StR 59/94 (https://dejure.org/1994,6715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1592
  • NStZ 1995, 224
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 15.03.1994 - 4 StR 59/94
    Danach ist eine Gesamtwürdigung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für eine Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98, 99; BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, unvollständige 5, Prüfungspflicht 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1994 - 4 StR 642/94   

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https://dejure.org/1994,6963
BGH, 23.11.1994 - 4 StR 642/94 (https://dejure.org/1994,6963)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1994 - 4 StR 642/94 (https://dejure.org/1994,6963)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1994 - 4 StR 642/94 (https://dejure.org/1994,6963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 224
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 23.11.1994 - 4 StR 642/94
    Bei der Zumessung der Gesamtstrafe wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, den engen örtlichen, zeitlichen und situativen Zusammenhang der Taten, den die Strafkammer nicht übersehen und zu Recht als strafmildernd angeführt hat (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2), so zu berücksichtigen, daß dies auch im Ergebnis zum Ausdruck kommt.
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