Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.11.1994

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1995, 230



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05  

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der

    Die bloße überraschende Vornahme einer sexualbezogenen Handlung kann nicht als Nötigung zur Duldung dieser Handlung angesehen werden (vgl. BGHSt 31, 76, 77 f.; 36, 145, 146; BGH NStZ 1993, 78; 1995, 230; 2005, 268, 269; st. Rspr.).
  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04  

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

    Das angewendete Nötigungsmittel muss nach dem Willen des Täters der Herbeiführung der sexuellen Handlungen und ihrer Durchführung tatsächlich dienen, also 'final verknüpft' sein (BGH NStZ 1995, 230; BGH StV 1999, 369).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97  

    StGB § 178; StPO § 261

    a) Der Tatbestand der sexuellen Nötigung setzt eine finale Verknüpfung der vorausgehenden Gewalthandlung mit dem sexuellen Geschehen voraus (vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 1 Gewalt 4 m. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1994 - 1 StR 626/94   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1995, 230
  • NStZ 1996, 32 (Ls.)



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05  

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kleinkinder; Schlafende); niedrige

    Hier war jedoch das Opfer Lisa Marie bereits fünf Jahre und vier Monate alt, also in einem Alter, in dem ein normal entwickeltes Kind einen auf sein Leben zielenden Angriff erkennen und danach versuchen kann, Hilfe herbeizurufen, den Täter umzustimmen oder in sonstiger Weise dem Anschlag zu begegnen bzw. die Durchführung zu erschweren (vgl. BGH NJW 1978, 705; NStZ 1995, 230 jeweils für ein dreijähriges Kind).

    Das kommt unter Umständen dann in Betracht, wenn ein zur Selbsttötung entschlossener Täter Angehörige seiner Familie, die er sehr liebt, aus Sorge um deren ungewisse Zukunft mit sich in den Tod nehmen will, weil er - möglicherweise in krankhafter Verblendung - meint, zum Besten seiner Familie zu handeln ( BGHSt 9, 385; 37, 376; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH NStZ 1995, 230).

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