Weitere Entscheidungen unten: BGH, 11.01.1995 | BayObLG, 29.12.1994

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94   

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https://dejure.org/1995,3313
BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94 (https://dejure.org/1995,3313)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1995 - 5 StR 664/94 (https://dejure.org/1995,3313)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 5 StR 664/94 (https://dejure.org/1995,3313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 300
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94
    Das gilt hinsichtlich der Verurteilung des Angeklagten wegen des Vergehens gegen das Waffengesetz nach den Grundsätzen von BGHSt 36, 151 auch für den Fall, daß - einer Version des Angeklagten über seine Tatbegehung (UA S. 21) entsprechend - eine Verwendung der Pistole, wegen deren Besitz der Angeklagte verurteilt worden ist, bei der Brandstiftung in Betracht zu ziehen wäre.

    Ob und inwieweit Einzeltaten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit demselben Fahrzeug überhaupt noch im Anschluß an BGHSt 40, 138 durch Fortsetzungszusammenhang oder auf andere Weise (etwa als Dauerstraftat, vgl. BGHSt 36, 151, 153), zu einer Tat verbunden werden können und ob gegebenenfalls insoweit hinsichtlich des Strafklageverbrauchs an BGH NStZ 1984, 135 festzuhalten wäre (zweifelnd Laufhütte in LK 11. Aufl. vor § 174 Rdn. 21 unter Hinweis auf BGHSt 29, 288 und 39, 390), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94
    Ob und inwieweit Einzeltaten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit demselben Fahrzeug überhaupt noch im Anschluß an BGHSt 40, 138 durch Fortsetzungszusammenhang oder auf andere Weise (etwa als Dauerstraftat, vgl. BGHSt 36, 151, 153), zu einer Tat verbunden werden können und ob gegebenenfalls insoweit hinsichtlich des Strafklageverbrauchs an BGH NStZ 1984, 135 festzuhalten wäre (zweifelnd Laufhütte in LK 11. Aufl. vor § 174 Rdn. 21 unter Hinweis auf BGHSt 29, 288 und 39, 390), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93

    Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94
    Ob und inwieweit Einzeltaten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit demselben Fahrzeug überhaupt noch im Anschluß an BGHSt 40, 138 durch Fortsetzungszusammenhang oder auf andere Weise (etwa als Dauerstraftat, vgl. BGHSt 36, 151, 153), zu einer Tat verbunden werden können und ob gegebenenfalls insoweit hinsichtlich des Strafklageverbrauchs an BGH NStZ 1984, 135 festzuhalten wäre (zweifelnd Laufhütte in LK 11. Aufl. vor § 174 Rdn. 21 unter Hinweis auf BGHSt 29, 288 und 39, 390), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94
    Ob und inwieweit Einzeltaten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit demselben Fahrzeug überhaupt noch im Anschluß an BGHSt 40, 138 durch Fortsetzungszusammenhang oder auf andere Weise (etwa als Dauerstraftat, vgl. BGHSt 36, 151, 153), zu einer Tat verbunden werden können und ob gegebenenfalls insoweit hinsichtlich des Strafklageverbrauchs an BGH NStZ 1984, 135 festzuhalten wäre (zweifelnd Laufhütte in LK 11. Aufl. vor § 174 Rdn. 21 unter Hinweis auf BGHSt 29, 288 und 39, 390), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94
    Denn allein hierdurch wäre mangels Handlungsidentität weder materiell noch prozessual eine Tateinheit zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Brandstiftung begründet (vgl. BGH GA 1961, 346; NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]).
  • BGH, 09.08.1983 - 5 StR 319/83

    Klammerwirkung - Straftatbestände - Tateinheit - Zusammenfassende Tat -

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94
    Ob und inwieweit Einzeltaten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit demselben Fahrzeug überhaupt noch im Anschluß an BGHSt 40, 138 durch Fortsetzungszusammenhang oder auf andere Weise (etwa als Dauerstraftat, vgl. BGHSt 36, 151, 153), zu einer Tat verbunden werden können und ob gegebenenfalls insoweit hinsichtlich des Strafklageverbrauchs an BGH NStZ 1984, 135 festzuhalten wäre (zweifelnd Laufhütte in LK 11. Aufl. vor § 174 Rdn. 21 unter Hinweis auf BGHSt 29, 288 und 39, 390), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94
    Dies rechtfertigt das Verlangen nach einer ausdrücklichen Gesamtwürdigung solcher Indizien (vgl. dazu nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 1991, 596, 597; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988, 19; Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 261 Rdn. 49, 64; § 267 Rdn. 41; Niemöller StV 1984, 431, 439; G. Schäfer in: Tatsachenerfassung, Verteidigung und erweiterte Anwaltsaufgaben im Strafprozeß, 18. Strafverteidigertag 1994, S. 103, 108).
  • BGH, 13.11.1991 - 2 StR 463/91

    Voraussetzungen der Nachholung der nachträglichen Bildung einer

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94
    Sollte der Angeklagte wegen der Brandstiftung oder der Beteiligung daran verurteilt werden, wird entsprechend § 31 Abs. 2 JGG unter Einbeziehung der nunmehr rechtskräftig gewordenen (Teil-)Verurteilung grundsätzlich eine einheitliche Sanktion festzusetzen sein (vgl. auch BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 6); dabei wird über die Anrechnung von Untersuchungshaft neu zu befinden sein.
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94
    Dies rechtfertigt das Verlangen nach einer ausdrücklichen Gesamtwürdigung solcher Indizien (vgl. dazu nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 1991, 596, 597; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988, 19; Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 261 Rdn. 49, 64; § 267 Rdn. 41; Niemöller StV 1984, 431, 439; G. Schäfer in: Tatsachenerfassung, Verteidigung und erweiterte Anwaltsaufgaben im Strafprozeß, 18. Strafverteidigertag 1994, S. 103, 108).
  • BGH, 24.08.2016 - 2 StR 135/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtschau)

    Die beweisrechtlich bedeutsame Frage der Eigenständigkeit oder gegenseitigen Abhängigkeit der Indizien (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 5 StR 664/94), die sich aus den Missbrauchsberichten verschiedener Zeugen über jeweils zu ihrem Nachteil begangene Taten des Angeklagten ergeben könnten, ist von der Strafkammer nicht erkennbar in den Blick genommen worden.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.1995 - 4 StR 750/94   

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https://dejure.org/1995,4688
BGH, 11.01.1995 - 4 StR 750/94 (https://dejure.org/1995,4688)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1995 - 4 StR 750/94 (https://dejure.org/1995,4688)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - 4 StR 750/94 (https://dejure.org/1995,4688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Alkohol - Alkoholisierung - Berechnung der Alkoholkonzentration - Sachverständigengutachten - Vorleben - Bundeszentralregister - Vorstrafen - Unterlassungsdelikt - Unterlassene Hilfeleistung - Gleichgültigkeit

  • rechtsportal.de

    StGB § 323c; StPO § 261, § 267

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 300
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 11.01.1995 - 4 StR 750/94
    Die Zurückverweisung erfolgt deshalb an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts (vgl. BGHSt 35, 267).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88

    Erfüllung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer -

    Auszug aus BGH, 11.01.1995 - 4 StR 750/94
    Sollte sich allerdings für den Angeklagten L. eine ähnlich hohe Blutalkoholkonzentration ergeben wie für den Angeklagten D., so liegt die Annahme von Schuldunfähigkeit zumindest nahe (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 7, 8).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 159/87

    Anforderungen an Art der Wiedergabe von Feststellungen bei der Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 11.01.1995 - 4 StR 750/94
    b) Auch entspricht die Darstellung der persönlichen Verhältnisse nicht den Erfordernissen des § 267 Abs. 1 StPO, wenn das strafrechtlich relevante Vorleben des Angeklagten mittels einer in die schriftlichen Urteilsgründe eingefügten ungekürzten Kopie der Computerausdrucke aus dem Bundeszentralregister mitgeteilt wird (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 11.01.1995 - 4 StR 750/94
    Der Hinweis auf ein in der Hauptverhandlung erstattetes Sachverständigengutachten, von dem lediglich das Ergebnis ohne die Berechnungsgrundlagen mitgeteilt wird, vermag diese Angaben nicht zu ersetzen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 2).
  • BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 Promille

    Auszug aus BGH, 11.01.1995 - 4 StR 750/94
    Sollte sich allerdings für den Angeklagten L. eine ähnlich hohe Blutalkoholkonzentration ergeben wie für den Angeklagten D., so liegt die Annahme von Schuldunfähigkeit zumindest nahe (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 7, 8).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    Auszug aus BGH, 11.01.1995 - 4 StR 750/94
    Sollte sich allerdings für den Angeklagten L. eine ähnlich hohe Blutalkoholkonzentration ergeben wie für den Angeklagten D., so liegt die Annahme von Schuldunfähigkeit zumindest nahe (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 7, 8).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 11.01.1995 - 4 StR 750/94
    Auch werden die Werte über Alkoholresorption und -abbau, die die Jugendkammer ihrer Berechnung zugrunde gelegt hat, nicht angegeben (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2; Salger DRiZ 1989, 174).
  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

    Die Darstellung der persönlichen Verhältnisse entspricht nicht den Erfordernissen des § 267 Abs. 1 StPO, wenn das strafrechtlich relevante Vorleben des Angeklagten überwiegend mittels einer in die schriftlichen Urteilsgründe eingefügten ungekürzten Kopie des Computerausdruckes aus dem Bundeszentralregister mitgeteilt wird (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1; BGH, Beschl. v. 11. Januar 1995 - 4 StR 750/94 bei Detter NStZ 1995, 486; zur Darstellung von Vorstrafen: BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13 und 16), zumal wenn so schwerwiegende Maßregeln wie Sicherungsverwahrung und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.12.1994 - 1St RR 177/94   

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https://dejure.org/1994,4918
BayObLG, 29.12.1994 - 1St RR 177/94 (https://dejure.org/1994,4918)
BayObLG, Entscheidung vom 29.12.1994 - 1St RR 177/94 (https://dejure.org/1994,4918)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Dezember 1994 - 1St RR 177/94 (https://dejure.org/1994,4918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 300
  • BayObLGSt 1994, 273
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.11.1987 - RReg. 1 St 247/87

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung früherer Verurteilungen

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1994 - 1St RR 177/94
    Die Revisionsbegründungsfrist wurde zwar versäumt, aber ohne Verschulden des Angeklagten (§ 44 Abs. 1 Satz 1 StPO ), weil über dessen bereits mit der Revisionseinlegung gestellten Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entschieden worden ist (BayObLG vom 19.11.1987 RReg. 1 St 247/87).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2004 - 4 Ss 3/04

    Strafverfahren: Ablehnung der Bestellung des Wahlverteidigers zum

    Wird der Antrag des Wahlverteidigers, ihn zum Pflichtverteidiger zu bestellen, vor Beginn der Hauptverhandlung erster Instanz abgelehnt, ist das Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren auch dann nicht verletzt, wenn seine Revision wegen fehlender Begründung als unzulässig verworfen wird, bevor über seinen erneuten Antrag auf Bestellung zum Verteidiger für das Revisionsverfahren, der keine neuen Gesichtspunkte enthält, entschieden worden ist (im Anschluss an BayObLG NStZ 1995, 300).

    Der Angeklagte darf nämlich regelmäßig darauf vertrauen, dass so rechtzeitig über den Beiordnungsantrag entschieden wird, dass er noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entweder selbst einen Verteidiger beauftragen oder die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklären kann (vgl. BayObLG, NStZ 1995, 300).

  • OLG Stuttgart, 16.04.2003 - 5 Ss 462/02

    Revision in Strafsachen: Auslegung einer bei Einlegung des Rechtsmittels als

    Zur Frage, wann von einem Beschwerdeführer, der rechtzeitig die Beiordnung eines Verteidigers für das Revisionsverfahren sowie die Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist beantragt hat, die Nachholung der bisher versäumten Revisionsbegründung erwartet werden kann (im Anschluss an BayObLG NStZ 1995, 300).

    Daher hätte dem Angeklagten die fehlende Nachholung der Revisionsbegründung (§ 45 Abs. 2 S. 2 StPO) jedenfalls im Zeitpunkt des Eingangs des Wiedereinsetzungsgesuchs am 05. August 2002 in Anbetracht seines Rechts auf ein faires Verfahren noch nicht angelastet werden dürfen (vgl. hierzu BayObLG NStZ 1995, 300 f.).

  • OLG Hamm, 19.10.2010 - 3 RVs 87/10

    Folgen nicht rechtzeitiger Bescheidung eines Antrags auf

    Dies geschah indes ohne Verschulden des Angeklagten (§ 44 Abs. 1 S. 1 StPO), weil über seinen bereits mit der Revisionseinlegung gestellten Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entschieden worden ist (vgl. KK-Maul, StPO, 6. Aufl., § 44 Rdnr. 27; OLG Hamm, MDR 1976, 1038; BayObLG, NStZ 1995, 300).
  • OLG Bamberg, 25.10.2017 - 2 Ss OWi 1399/17

    Aktenrückgabe an AG zur Nachholung einer Entscheidung über

    Ein gleichwohl ergangener Verwerfungsbeschluss des Amtsgerichts ist durch das Rechtsbeschwerdegericht auf einen zulässigen Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO i.V.m. § 80 Abs. 4 Satz 2 OWiG aufzuheben, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann, weil die versäumte Handlung (formgerechte Rechtsbeschwerdebegründung) noch nicht nachgeholt ist (BayObLG NStZ-RR 2002, 287 im Anschluss an BayObLG NStZ 1995, 300; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.04.2003 - 3 Ss 95/02 [bei juris]; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 80; OLG Hamm NStZ-RR 2011, 86).
  • BayObLG, 18.04.2002 - 1 ObOWi 52/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör - keine Verwerfung der Rechtsbeschwerde vor

    Der Betroffene durfte darauf vertrauen - zumal das Amtsgericht dem Betroffenen für die Hauptverhandlung vom 18.10.2001 antragsgemäß einen Fahrgeldgutschein zugesandt hatte -, dass über seinen Antrag auf Vorschusszahlung so rechtzeitig entschieden wird, dass er noch innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist entweder selbst einen Verteidiger beauftragen oder die Beschwerdebegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklären kann (vgl. BayObLG NStZ 1995, 300/301; LR-Hanack 25.Aufl. § 346 Rn. 4 a.E.).

    Einem derartigen Antrag wird das Gericht stattgeben müssen, wenn es nicht vorzieht, dem Betroffenen zur Begründung der Rechtsbeschwerde einen Verteidiger zu bestellen (vgl. BayObLG NStZ 1995, 300/301; KK-Maul StPO 4. Aufl. § 44 Rn. 20).

  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 281/19

    Recht auf ein faires Verfahren (rechtzeitige Entscheidung über Antrag auf Wechsel

    Aus dem Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtstaatliches Verfahren und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. EGMR, Urteile vom 24. November 1993 ? Imbrioscia/Schweiz, ÖJZ 1993, 517, 518 Z. 38; vom 21. April 1998 ? Daud/Portugal, ÖJZ 1999, 198, 199 Z. 38; vom 10. Oktober 2002 ? Czekalla/Portugal, NJW 2003, 1229, 1230 Nr. 60) ergab sich hier die Pflicht des Landgerichts, über den unmittelbar nach Ende der Revisionseinlegungsfrist gestellten Antrag auf Wechsel des Pflichtverteidigers so rechtzeitig zu entscheiden, dass der Angeklagte noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entweder seinen bisherigen Verteidiger hätte auffordern können, die von ihm selbst eingelegte Revision zu begründen, selber einen anderen Verteidiger hätte beauftragen oder die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären können (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. Dezember 1994 - 1 St RR 177/94, NStZ 1995, 300, 301; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 3 RVs 87/10, NStZ-RR 2011, 86; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. November 2006 - 1 Ss 225/06, NStZ-RR 2008, 80, 81; OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 Ss OWi 1399/17, OLGSt StPO § 44 Nr. 42; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Juni 2018 - 2 Rv 9 Ss 396/18, juris Rn. 5; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 346 Rn. 10; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 46 Rn. 4; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 346 Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 25.01.2007 - 1 Ss 11/07

    Revisionsverfahren: Verteidigerbestellung für Revisionsbegründung zur Abfassung

    Der Tatrichter darf über die Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO erst entscheiden, nachdem er über einen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist gestellten Erstantrag bzw. einen auf neue Tatsachen gestützten Wiederholungsantrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers entschieden hat (vergleiche OLG Koblenz, Beschluss vom 2. November 2006, 1 Ss 225/06, juris; BayObLG München, 29. Dezember 1994, 1St RR 177/94, NStZ 1995, 300; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. § 346 Rn. 4; OLG Stuttgart, 16. April 2003, 5 Ss 462/02, Justiz 2003, 596; OLG Stuttgart, 4. Februar 2004, 4 Ss 3/04, Justiz 2004, 249).

    13 b) Von einer bisher unverschuldeten Fristversäumung ist aber deshalb auszugehen, weil über den noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist gestellten Antrag des Angeklagten auf Bestellung eines Pflichtverteidigers für das Revisionsverfahren nicht nur nicht rechtzeitig innerhalb der Revisionsbegründungsfrist, sondern bis heute nicht entschieden worden ist (Senat, Beschluss 1 Ss 225/06 vom 2.11.2006, juris; BayObLG NStZ 1995, 300; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. § 346 Rn. 4; s.a. OLG Stuttgart Justiz 2003, 596; 2004, 249).

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02

    Revision in Strafsachen: Gebotene Entpflichtung des bisherigen

    Auch hier gilt, dass von einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO abzusehen ist, wenn - wie vorliegend - nach der gebotenen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers die Gewährung von Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur - ggf. nachgeholten - Begründung der Revision in Betracht kommt (vgl. BayObLG NStZ 1995, 300; dass. DAR 2002, 462; Meyer-Goßner a.a.O. § 346 Rdnr. 4).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2004 - 4 Ss 3/04

    Wirkungen der Ablehnung der Bestellung des Wahlverteidigers zum

    Wird der Antrag des Wahlverteidigers, ihn zum Pflichtverteidiger zu bestellen, vor Beginn der Hauptverhandlung erster Instanz abgelehnt, ist das Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren auch dann nicht verletzt, wenn seine Revision wegen fehlender Begründung als unzulässig verworfen wird, bevor über seinen erneuten Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung für das Revisionsverfahren, der keine neuen Gesichtspunkte enthält, entschieden worden ist (im Anschluss an BayObLG, NStZ 1995, 300 ).
  • OLG Koblenz, 02.11.2006 - 1 Ss 225/06

    Unverschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist in Strafsachen:

    Unter diesen Umständen durfte er darauf vertrauen, dass das Gericht entweder seinem Antrag entsprach oder ihn zumindest davon unterrichtete, dass es einen neuen Verteidiger nicht beiordnen werde, damit er noch innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO die Revision entweder zu Protokoll der Geschäftsstelle selbst begründen oder Kontakt zu anderen Rechtsanwälten aufnehmen konnte, die die Auffassung des bestellten Verteidigers über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels nicht teilten (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Karlsruhe StV 2005, 77; s.a. BGH NStZ 1985, 493: Versagung der Wiedereinsetzung, weil der Angeklagte es versäumt hatte, sich sofort um einem neuen Pflichtverteidiger zu bemühen; s.a. OLG Stuttgart Justiz 2004, 249; BayObLG NStZ 1995, 300; Meyer-Goßner a.a.O. § 346 Rn. 4: Vor einer Entscheidung über den Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung zur Revisionsbegründung darf ein Verwerfungsbeschluss wegen Nichteinreichens einer Revisionsbegründungsschrift nicht ergehen; ergeht er gleichwohl, so führt dies - da Wiedereinsetzung ausscheidet, solange die versäumte Handlung nicht nachgeholt ist - auf einen zulässigen Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO zu seiner Aufhebung).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 96/02

    Entpflichtung eines Verteidigers im Falle einer definitiven wiederholten

  • KG, 16.09.2018 - 3 Ws (B) 233/18

    Entscheidung über Beiordnungsantrag vor Sachentscheidung

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2018 - 2 Rv 9 Ss 396/18

    Revision in Strafsachen: Entscheidung über den Antrag auf Bestellung eines

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