Weitere Entscheidung unten: LG Ravensburg, 09.06.1994

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.01.1995 - 3 Vollz (Ws) 35/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9010
OLG Hamburg, 19.01.1995 - 3 Vollz (Ws) 35/94 (https://dejure.org/1995,9010)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.01.1995 - 3 Vollz (Ws) 35/94 (https://dejure.org/1995,9010)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 3 Vollz (Ws) 35/94 (https://dejure.org/1995,9010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 44; StVollzVergO § 4 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 303
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 17.09.1982 - 2 Ws 210/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 19.01.1995 - 3 Vollz (Ws) 35/94
    Wie schon im Falle der Bewertung des Ausbildungsstandes für die Bemessung der Ausbildungsbeihilfe die Arbeitshaltung eines Gefangenen berücksichtigt werden darf (vgl. Calliess/Müller-Dietz § 44 StVollzG Rdn. 2; KG Beschl. vom 17. September 1982 ZfStrVo 1983, 309), so kann auch bei dieser Bewertung das Verhalten des Gefangenen im Rahmen des Schulunterrichts berücksichtigt werden.
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Rechtsprechung
   LG Ravensburg, 09.06.1994 - 1 Ks 2/94 Sich   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12193
LG Ravensburg, 09.06.1994 - 1 Ks 2/94 Sich (https://dejure.org/1994,12193)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 09.06.1994 - 1 Ks 2/94 Sich (https://dejure.org/1994,12193)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - 1 Ks 2/94 Sich (https://dejure.org/1994,12193)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 268/01

    Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Vorlage;

    Es bestehe auch kein sachlicher Grund, das "natürliche" Interesse des zur Nebenklage grundsätzlich befugten Opfers am Sicherungsverfahren durch Gewährung aller übrigen Mitwirkungsbefugnisse (Strafantragstellung, Verletztenrechte gemäß §§ 406d bis 406f StPO) anzuerkennen, ihm aber gleichwohl den Anschluß als Nebenkläger zu verweigern (vgl. auch LG Ravensburg NStZ 1995, 303, wo dem Geschädigten zwar unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulassung als Nebenkläger versagt wurde, ihm aber gleichwohl gemäß § 406g Abs. 3 StPO i.V.m. § 397a StPO Prozeßkostenhilfe gewährt wurde).

    a) OLG Hamm, StV 1992, 460 (LS); OLG Karlsruhe, Die Justiz 2000, 68, das "durchaus beachtliche Gründe" für ein gegenteiliges Ergebnis anerkennt (eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Beschwerdeführer seine verfassungsrechtlichen Bedenken nicht schon im Ausgangsverfahren vorgetragen hatte, NStZ 2000, 544); OLG München MDR 1994, 402; OLG Oldenburg NStZ-RR 1996, 310; LG Ravensburg, NStZ 1995, 303 (vgl. hierzu III 3 a).

  • OLG Dresden, 12.02.1999 - 1 Ws 28/99

    Strafprozeßrecht: Eröffnung eines Sicherungsverfahrens vor dem Landgericht,

    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1974, 2244) und die ihr folgende bisherige Rechtsprechung (BGHR StPO § 395 Anschlussbefugnis 1; BGH bei Kusch NStZ 1992, 30; OLG München MDR 1994, 402 ; LG Ravensburg NStZ 1995, 303; OLG Hamm, Strafverteidiger 1992, 460 ) sowie die im Schrifttum vertretene Auffassung (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Auflage Rn. 5 vor § 395 ; KK-Pelchen 3. Auflage § 395 Rn. 4; KMR-Fezer, StPO Rn. 10 vor § 395 , KMR-Paulus, StPO , Rn. 9 vor § 413 ) nicht entgegen.
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