Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 14.02.1995

Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1995, 350
  • StV 1995, 255



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95  

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Vielmehr ist an der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH NStZ 1995, 350; BGH, Beschluß vom 30. Mai 1995 - 1 StR 223/95) und der herrschenden Rechtsprechung im übrigen (vgl. zuletzt grundlegend OLG Düsseldorf StV 1995, 527) festzuhalten, daß das in § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 und § 30 a Abs. 1 BtMG enthaltene Tatbestandsmerkmal "nicht geringe Menge" bei Cannabisprodukten ab einem Grenzwert von 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) erfüllt ist (offen gelassen in BVerfGE 90, 145, 169/170, 193, 198/199).
  • BGH, 30.05.1995 - 1 StR 223/95  

    BtMG § 29, § 29a, § 30

    Entgegen der Meinung der Revision hat das Landgericht auch im Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (NJW 1994, 1577 ff.) zu Recht angenommen, bei Cannabisprodukten liege die Grenze zur nicht geringen Menge bei 7, 5 g des Wirkstoffs (vgl. BGH StV 1995, 255 f.).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.2000 - 1 AR 58/00  
    Das Merkmal der "nicht geringen Menge" kann aber nur angenommen werden, wenn entweder der Wirkstoffgehalt (THC-Gehalt) oder anhand anderer Tatumstände (z. B. Konsumentenangaben) wenigstens die Mindestqualität festgestellt werden kann (BGHR BtmG § 29 a Abs. 1 Nr. 2, Menge 2, 4, 5; NStZ 1984, 365).

Rechtsprechung
   BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1995, 737
  • NStZ 1995, 350 (Ls.)
  • StV 1995, 529



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Wird zitiert von ... (40)  

  • BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99  

    "Geringe Menge" Heroin

    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Begriff der geringen Menge, daß diese bis zu drei Konsumeinheiten eines Probierers umfaßt (vgl. BayObLGSt 1995, 22/24).
  • BayObLG, 09.12.1999 - 4St RR 241/99  

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe, Strafzumessung

    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Begriff der geringen Menge, daß diese bis zu drei Konsumeinheiten eines Probierers umfaßt (vgl. BayObLGSt 1995, 22/24).

    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß die Bestimmung nur Probierern und Gelegenheitskonsumenten, nicht aber ständigen Kleinverbrauchern entgegenkommen soll (BayObLGSt 1995, 22/26).

  • BayObLG, 19.12.2001 - 4St RR 144/01  

    Betäubungsmittel - geringe Menge - Absehen von Strafe

    Auf den Dauerkonsumenten findet § 29 Abs. 5 BtMG keine Anwendung (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGSt 1995, 22/23 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats wird der Begriff der "geringen Menge" regelmäßig dann erfüllt, wenn aus der Rauschgiftmenge nicht mehr als drei Konsumeinheiten im Sinne einer Einstiegsdosis gewonnen werden können (BayObLGSt 1995, 22/24).

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