Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.02.1995

Rechtsprechung
   BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94   

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https://dejure.org/1995,553
BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94 (https://dejure.org/1995,553)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.1995 - 4St RR 170/94 (https://dejure.org/1995,553)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 4St RR 170/94 (https://dejure.org/1995,553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 737
  • NStZ 1995, 350 (Ls.)
  • StV 1995, 529
  • BayObLGSt 1995, 22
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Seine Entscheidung, in Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG von Strafe abzusehen, begründete das Landgericht mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes vom 9.3.1994 (NJW 1994, 1577 ff.).

    Der Zweck dieser Vorschrift besteht nach einhelliger Meinung darin, trotz des aus Gründen der Volksgesundheit bestehenden öffentlichen Interesses an der Bekämpfung des Drogenmißbrauchs den Gelegenheitskonsumenten und Drogenprobierer vor Strafe und der damit verbundenen Diskriminierung zu bewahren (BVerfG NJW 1994, 1577, 1583; BayObLGSt 1973, 104, 105 und 1982, 62, 63; BayObLG NStZ 1994, 496 ; Pelchen in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze BtMG - Stand 30.7.1993 - § 29 Rn. 61; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 1259).

    Im Zusammenhang mit seiner Forderung an die Länder, beim Vollzug der Vorschrift des § 31 a BtMG für eine im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften zu sorgen, hat es vielmehr ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die Bemessung der geringen Menge in der Rechtsprechung zu § 29 Abs. 5 BtMG bereits Grundsätze vorliegen (BVerfG NJW 1994, 1577, 1583).

  • BayObLG, 26.05.1982 - RReg. 4 St 69/82
    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Der Zweck dieser Vorschrift besteht nach einhelliger Meinung darin, trotz des aus Gründen der Volksgesundheit bestehenden öffentlichen Interesses an der Bekämpfung des Drogenmißbrauchs den Gelegenheitskonsumenten und Drogenprobierer vor Strafe und der damit verbundenen Diskriminierung zu bewahren (BVerfG NJW 1994, 1577, 1583; BayObLGSt 1973, 104, 105 und 1982, 62, 63; BayObLG NStZ 1994, 496 ; Pelchen in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze BtMG - Stand 30.7.1993 - § 29 Rn. 61; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 1259).

    Je nach Qualität sind bei Haschisch Mengen bis zu drei Konsumeinheiten oder insgesamt etwa drei bis sechs Gramm Cannabisharz noch als geringe Menge anzusehen (OLG Koblenz NJW 1975, 1471; BayObLGSt 1982, 62, 63 m.w.Nachw.; OLG Hamm StV 1987, 251, 252; Körner § 29 Rn. 1267 und 1268 m.w.Nachw.; Pelchen § 29 Rn. 61).

  • OLG Hamm, 22.07.1986 - 2 Ss 856/86

    Urteilsgründe; Auseinandersetzung des Tatgerichtes; Geringe Mengen Heroin; Zweck

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Je nach Qualität sind bei Haschisch Mengen bis zu drei Konsumeinheiten oder insgesamt etwa drei bis sechs Gramm Cannabisharz noch als geringe Menge anzusehen (OLG Koblenz NJW 1975, 1471; BayObLGSt 1982, 62, 63 m.w.Nachw.; OLG Hamm StV 1987, 251, 252; Körner § 29 Rn. 1267 und 1268 m.w.Nachw.; Pelchen § 29 Rn. 61).
  • OLG Koblenz, 19.12.1974 - 1 Ss 280/74

    Haschisch; Geringe Menge; Menge; Gramm

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Je nach Qualität sind bei Haschisch Mengen bis zu drei Konsumeinheiten oder insgesamt etwa drei bis sechs Gramm Cannabisharz noch als geringe Menge anzusehen (OLG Koblenz NJW 1975, 1471; BayObLGSt 1982, 62, 63 m.w.Nachw.; OLG Hamm StV 1987, 251, 252; Körner § 29 Rn. 1267 und 1268 m.w.Nachw.; Pelchen § 29 Rn. 61).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, daß zur Erzielung eines Rauschzustandes durch Rauchen einer Zubereitung von Cannabisprodukten im Durchschnitt eine Menge von 15 Milligramm Tetrahydrocannabinol (THC) notwendig ist (BGHSt 33, 8, 12).
  • BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72

    Haschisch; Nicht geringe Menge

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Er bildet aber einen wesentlichen Faktor bei der Qualitätsbeurteilung der Ware (vgl. BayObLG NJW 1973, 669).
  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Die Kriterien, nach denen sich die Mengenbegriffe im Betäubungsmittelgesetz qualifizieren lassen, sind dabei durchaus vielfältig (vgl. die Nachweise bei BGHSt 26, 355, 357, 358).
  • BayObLG, 23.05.1973 - RReg. 4 St 68/73

    Haschisch; Geringe Menge; Konsumentenpreis; Betäubungsmittelgesetz; Gesamtmenge;

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Der Zweck dieser Vorschrift besteht nach einhelliger Meinung darin, trotz des aus Gründen der Volksgesundheit bestehenden öffentlichen Interesses an der Bekämpfung des Drogenmißbrauchs den Gelegenheitskonsumenten und Drogenprobierer vor Strafe und der damit verbundenen Diskriminierung zu bewahren (BVerfG NJW 1994, 1577, 1583; BayObLGSt 1973, 104, 105 und 1982, 62, 63; BayObLG NStZ 1994, 496 ; Pelchen in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze BtMG - Stand 30.7.1993 - § 29 Rn. 61; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 1259).
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien für Haschischprodukte (vgl. hierzu Körner § 29 a Rn. 49 und Anhang C 1 Rn. 232; BGH NStZ 1990, 395 ) lassen sich so Anhaltspunkte für den Mindestwirkstoffgehalt und zur Mindestzahl erzielbarer Rauschzustände gewinnen.
  • BayObLG, 20.06.1994 - 4St RR 66/94

    Übermaßverbot; Einstellung; Verfahren; Absehen; Verfolgung; Cannabispflanzen;

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Der Zweck dieser Vorschrift besteht nach einhelliger Meinung darin, trotz des aus Gründen der Volksgesundheit bestehenden öffentlichen Interesses an der Bekämpfung des Drogenmißbrauchs den Gelegenheitskonsumenten und Drogenprobierer vor Strafe und der damit verbundenen Diskriminierung zu bewahren (BVerfG NJW 1994, 1577, 1583; BayObLGSt 1973, 104, 105 und 1982, 62, 63; BayObLG NStZ 1994, 496 ; Pelchen in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze BtMG - Stand 30.7.1993 - § 29 Rn. 61; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 1259).
  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85

    Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum

  • BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84

    Bestimmung der Mindestqualität von Haschisch

  • BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge -

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGSt 1982, 62 und BayObLGSt 1995, 22).
  • BayObLG, 09.10.2002 - 4St RR 105/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Sichverschaffen in sonstiger Weise und Besitz,

    Die hierfür erforderliche Gesamtgemischmenge liegt bei Haschisch je nach Qualität zwischen drei und sechs Gramm (BayObLGSt 1982, 62/63; 1995, 22/24).

    Das Amtsgericht hat rechtsfehlerfrei von der Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG abgesehen (vgl. hierzu BayObLGSt 1995, 22/24) und nachvollziehbar dargelegt, daß die Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe im Sinne des § 47 Abs. 1 StGB vorliegen.

  • BayObLG, 09.12.1999 - 4St RR 241/99

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe, Strafzumessung

    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Begriff der geringen Menge, daß diese bis zu drei Konsumeinheiten eines Probierers umfaßt (vgl. BayObLGSt 1995, 22/24).

    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß die Bestimmung nur Probierern und Gelegenheitskonsumenten, nicht aber ständigen Kleinverbrauchern entgegenkommen soll (BayObLGSt 1995, 22/26).

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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94   

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https://dejure.org/1995,2748
BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94 (https://dejure.org/1995,2748)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1995 - 4 StR 773/94 (https://dejure.org/1995,2748)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1995 - 4 StR 773/94 (https://dejure.org/1995,2748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 350
  • StV 1995, 255
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
    Es befindet sich damit im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit der Entscheidung BGHSt 33, 8.

    Der Senat hält demnach an der Festlegung von 7, 5 g des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) als Grenze der nicht geringen Menge bei Cannabisprodukten (BGHSt 33, 8; 34, 372, 373) fest.

    Dem Umstand, daß Haschisch deutlich weniger gefährlich ist als Heroin, hat der Bundesgerichtshof bei der Festsetzung der nicht geringen Menge durch Zugrundelegung von 500 Konsumeinheiten - gegenüber 30 äußerst gefährlichen Dosen bei Heroin (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) - Rechnung getragen (BGHSt 33, 8, 13/14; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 506/92).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
    Die Gründe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtsvom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - (StV 1994, 295), durch den die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes, die den unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten mit Strafe bedrohen, bestätigt worden ist, geben keinen Anlaß, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.

    Es hat vielmehr die Auslegung des Begriffs der nicht geringen Menge ausdrücklich den Strafgerichten überlassen (S. 33/34 des Beschlusses, insoweit in StV 1994, 295 nicht abgedruckt, S. 64 des Beschlusses, StV aaO. 302).

  • LG Lübeck, 01.09.1994 - 713 Js 5750/94
    Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
    Der Senat sieht auch keine rechtserheblichen neuen Erkenntnisse, die es demgegenüber aus Gründen verfassungskonformer Auslegung gebieten könnten, die nicht geringe Menge erst bei einer größeren Wirkstoffmenge anzunehmen; solche hat insbesondere auch das Landgericht Lübeck in seinem Urteil vom 1. September 1994 (StV 1994, 659), auf das sich die Revision beruft, nicht erkennbar gemacht.
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
    Dem Umstand, daß Haschisch deutlich weniger gefährlich ist als Heroin, hat der Bundesgerichtshof bei der Festsetzung der nicht geringen Menge durch Zugrundelegung von 500 Konsumeinheiten - gegenüber 30 äußerst gefährlichen Dosen bei Heroin (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) - Rechnung getragen (BGHSt 33, 8, 13/14; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 506/92).
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
    Dem Umstand, daß Haschisch deutlich weniger gefährlich ist als Heroin, hat der Bundesgerichtshof bei der Festsetzung der nicht geringen Menge durch Zugrundelegung von 500 Konsumeinheiten - gegenüber 30 äußerst gefährlichen Dosen bei Heroin (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) - Rechnung getragen (BGHSt 33, 8, 13/14; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 506/92).
  • BGH, 16.12.1992 - 3 StR 506/92

    Festsetzung einer geringen Menge Canabis

    Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
    Dem Umstand, daß Haschisch deutlich weniger gefährlich ist als Heroin, hat der Bundesgerichtshof bei der Festsetzung der nicht geringen Menge durch Zugrundelegung von 500 Konsumeinheiten - gegenüber 30 äußerst gefährlichen Dosen bei Heroin (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) - Rechnung getragen (BGHSt 33, 8, 13/14; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 506/92).
  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 123/87

    Wirkstoffgehalt von Cannabisharz

    Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
    Der Senat hält demnach an der Festlegung von 7, 5 g des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) als Grenze der nicht geringen Menge bei Cannabisprodukten (BGHSt 33, 8; 34, 372, 373) fest.
  • Drs-Bund, 09.01.1980 - BT-Drs 8/3551
    Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
    Vielmehr hat er auf die Auslegung Bezug genommen, die dieser Begriff seit seiner Einführung durch die Novelle 1971 gefunden hatte (BT-Drucks. 8/3291 S. 7 und 8; 8/3551 S. 24 und 37; 8/4283 S. 3; 9/27 S. 26).
  • Drs-Bund, 24.06.1980 - BT-Drs 8/4283
    Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
    Vielmehr hat er auf die Auslegung Bezug genommen, die dieser Begriff seit seiner Einführung durch die Novelle 1971 gefunden hatte (BT-Drucks. 8/3291 S. 7 und 8; 8/3551 S. 24 und 37; 8/4283 S. 3; 9/27 S. 26).
  • Drs-Bund, 23.10.1979 - BT-Drs 8/3291
    Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
    Vielmehr hat er auf die Auslegung Bezug genommen, die dieser Begriff seit seiner Einführung durch die Novelle 1971 gefunden hatte (BT-Drucks. 8/3291 S. 7 und 8; 8/3551 S. 24 und 37; 8/4283 S. 3; 9/27 S. 26).
  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Vielmehr ist an der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH NStZ 1995, 350; BGH, Beschluß vom 30. Mai 1995 - 1 StR 223/95) und der herrschenden Rechtsprechung im übrigen (vgl. zuletzt grundlegend OLG Düsseldorf StV 1995, 527) festzuhalten, daß das in § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 und § 30 a Abs. 1 BtMG enthaltene Tatbestandsmerkmal "nicht geringe Menge" bei Cannabisprodukten ab einem Grenzwert von 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) erfüllt ist (offen gelassen in BVerfGE 90, 145, 169/170, 193, 198/199).
  • BGH, 30.05.1995 - 1 StR 223/95

    Grenze der nicht geringen Menge bei Cannabisprodukten

    Entgegen der Meinung der Revision hat das Landgericht auch im Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (NJW 1994, 1577 ff. [BVerfG 09.03.1994 - 2 BvL 43/92]) zu Recht angenommen, bei Cannabisprodukten liege die Grenze zur nicht geringen Menge bei 7, 5 g des Wirkstoffs (vgl. BGH StV 1995, 255 f.).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.2000 - 1 AR 58/00
    Das Merkmal der "nicht geringen Menge" kann aber nur angenommen werden, wenn entweder der Wirkstoffgehalt (THC-Gehalt) oder anhand anderer Tatumstände (z. B. Konsumentenangaben) wenigstens die Mindestqualität festgestellt werden kann (BGHR BtmG § 29 a Abs. 1 Nr. 2, Menge 2, 4, 5; NStZ 1984, 365).
  • LG Lübeck, 25.11.1996 - 713 Js 22715/96

    Strafbarkeit wegen erlaubnisloser Einfuhr von und Handeltreibens mit

    Eine Ausschöpfung der Normalstrafrahmens nach beiden Seiten, hier also nach unten (Mindeststrafe von zwei Jahren), reicht angesichts der drastisch veränderten Beweis- und Gefahrenlage bei weitem nicht mehr aus (anders aber BGH NStZ 95, 350).
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