Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 07.12.1994

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   OLG Oldenburg, 10.10.1994 - Ss 371/94   

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https://dejure.org/1994,3401
OLG Oldenburg, 10.10.1994 - Ss 371/94 (https://dejure.org/1994,3401)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.10.1994 - Ss 371/94 (https://dejure.org/1994,3401)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 1994 - Ss 371/94 (https://dejure.org/1994,3401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 55 StPO; § 136 Abs. 1 S. 2 StPO; § 163a Abs. 4 S. 2 StPO
    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten; Verwertbarkeit einer unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande gekommenen Aussage eines Beschuldigten; Vernehmung des Halters eines durch gefährliche Fahrweise aufgefallen Pkws

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten; Verwertbarkeit einer unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande gekommenen Aussage eines Beschuldigten; Vernehmung des Halters eines durch gefährliche Fahrweise aufgefallen Pkws

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 136, § 163a, § 55

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 412
  • NStZ 1995, 412 (Volltext mit amtl. LS)
  • StV 1995, 176
  • StV 1995, 178
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.10.1994 - Ss 371/94
    Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Angaben des Angeklagten, die die Polizei von ihm als Zeugen erlangt hat, nicht verwertbar sind, weil er nicht zuvor nach § 136 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO belehrt worden war (BGHSt 38, 214 ff).

    Davon ist auch das Landgericht ausgegangen (vgl. dazu BGHSt 38, 214, 224 f).

  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.10.1994 - Ss 371/94
    Eine allgemeingültige Regel, wann ein Beweisverwertungsverbot über das unmittelbar gewonnene Beweisergebnis hinausreicht und wo seine Grenzen zu ziehen sind, läßt sich danach nicht aufstellen (vgl. BGHSt 29, 244, 249).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.10.1994 - Ss 371/94
    Die Grenzen richten sich nicht nur nach der Sachlage und Art und Schwere des Verstoßes, sondern auch nach der Kausalität der unzulässig erlangten Erkenntnisse für die weiteren Ermittlungen und die schließliche Überführung des Beschuldigten (vgl. BGHSt 32, 68, 70 f).
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09

    Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch

    Eine Verwertbarkeit solcher Äußerungen trotz fehlender Belehrung über die Beschuldigtenrechte wird in der Regel für zulässig gehalten, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Belehrungspflichten nach § 136 Abs. 1 Satz 2, 163 a Abs. 2 Satz 2 StPO gezielt umgangen wurden, um den Betroffenen zu einer Selbstbelastung zu verleiten (BGH NStZ 1983, 86; BGH NJW 1990, 461; vgl. auch BayObLG aaO; OLG Oldenburg NStZ 1995, 412; Gleß in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 136 a Rn. 16; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 136 a Rn. 4).
  • OLG Hamm, 31.03.2020 - 4 RBs 114/20

    Blutprobe, freiwillige Abgabe, Belehrung, Verwertbarkeit

    Die Grenzen richten sich nicht nur nach der Sachlage und Art und Schwere des Verstoßes, sondern auch nach der Kausalität der unzulässig erlangten Erkenntnisse für die weiteren Ermittlungen und die schließliche Überführung des Betroffenen (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 10.10.1994 - Ss 371/94 - juris; vgl. auch: BVerfG, Beschl. v. 27.04.2010 - 2 BvL 13/07 - juris).
  • BayObLG, 19.07.1996 - 1St RR 71/96
    Denn selbst wenn die Annahme des Amtsgerichts, es habe sich um eine Beschuldigtenvernehmung im Sinn der genannten Vorschriften gehandelt - was für einen vergleichbaren Fall vom Senat in seinem (unveröffentlichten) Beschluß vom 18.6.1991 (RReg. 1 St 107/91) verneint, vom OLG Oldenburg (NStZ 1995, 412 ) dagegen bejaht wurde; vgl. auch BayObLGSt 1993, 207, 208 - richtig gewesen sein sollte, hätten die Bekundungen des Zeugen V. deshalb keinem Verwertungsverbot unterlegen, weil der Widerspruch des Angeklagten gegen die Verwertung verspätet war.
  • OLG Karlsruhe, 09.07.1997 - 3 Ws 84/96

    Vorwurf der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit

    Ginge man hiervon aus, könnte der Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO i.V.m. § 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO (vgl. hierzu jüngst auch OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 175) unter den gegebenen Umständen des vorliegenden Einzelfalles kein Verwertungsverbot (vgl. hierzu grds. BGHSt 38, 214 ; Senat Die Justiz 1994, 375; vgl. auch OLG Oldenburg NStZ 1995, 412 ) bezüglich der fraglichen Äußerungen begründen.
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   OLG Hamm, 07.12.1994 - 1 VAs 57/94   

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https://dejure.org/1994,5524
OLG Hamm, 07.12.1994 - 1 VAs 57/94 (https://dejure.org/1994,5524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.12.1994 - 1 VAs 57/94 (https://dejure.org/1994,5524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 1994 - 1 VAs 57/94 (https://dejure.org/1994,5524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 412
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.02.1991 - 3 B 85.90

    Presseerklärung eines Staatsanwaltes - Rechtliche Beanstandung - Unzutreffende

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1994 - 1 VAs 57/94
    Aus den in seinen Entscheidungen dargelegten Gründen kann er der Meinung des Bundesverwaltungsgerichts, Presseverlautbarungen seien vor den ordentlichen Gerichten nicht anfechtbar, vielmehr sei der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. Bundesverwaltungsgericht NStZ 1988, 513 sowie NJW 1992, 62) nicht folgen.
  • OLG Hamm, 14.07.1980 - 1 VAs 7/80
    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1994 - 1 VAs 57/94
    Der Rechtsstreit um solche Mitteilungen an Publikationsorgane gehört deshalb zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; er ist im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG auszutragen (OLG Hamm, Beschluß vom 14. Juli 1980 - 1 VAs 7/80 - Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1981 - 7 VAs 24/81 - Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1984 - 1 VAs 98/94 - OLG Bremen, Beschluß vom 7. März 1974 - VRs 5/77 - vgl. auch Kammergericht in GA 1984, 24 f; Böttger/Grote NJW 1974, 1647 f).
  • OLG Hamm, 12.10.1981 - 7 VAs 24/81
    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1994 - 1 VAs 57/94
    Der Rechtsstreit um solche Mitteilungen an Publikationsorgane gehört deshalb zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; er ist im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG auszutragen (OLG Hamm, Beschluß vom 14. Juli 1980 - 1 VAs 7/80 - Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1981 - 7 VAs 24/81 - Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1984 - 1 VAs 98/94 - OLG Bremen, Beschluß vom 7. März 1974 - VRs 5/77 - vgl. auch Kammergericht in GA 1984, 24 f; Böttger/Grote NJW 1974, 1647 f).
  • KG, 01.09.1983 - 4 VAs 4/83

    Rechtswegeröffnung; Rechtsweg; Zivilgericht; Ermittlung; Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1994 - 1 VAs 57/94
    Der Rechtsstreit um solche Mitteilungen an Publikationsorgane gehört deshalb zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; er ist im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG auszutragen (OLG Hamm, Beschluß vom 14. Juli 1980 - 1 VAs 7/80 - Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1981 - 7 VAs 24/81 - Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1984 - 1 VAs 98/94 - OLG Bremen, Beschluß vom 7. März 1974 - VRs 5/77 - vgl. auch Kammergericht in GA 1984, 24 f; Böttger/Grote NJW 1974, 1647 f).
  • BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 65.85

    Fleischbeschauer - Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft (vgl. Nr. 23 RiStBV),

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1994 - 1 VAs 57/94
    Diese richterliche Untersuchung derartiger Fragen erfordert spezifisch strafrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen (vgl. Wasmuth in NStZ 1990, 138, 139).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03

    Zum Beurteilungsspielraum der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung ob ein

    Zu solchen Maßnahmen zählen nach der Rechtsprechung des BGH und der herrschenden Meinung auch Presseverlautbarungen der Staatsanwaltschaft (BGH Urt. v. 17. März 1994, III ZR 15/93, www.jurisweb.de Rz. 15 = NJW 1994, 1950 ff; OLG Stuttgart NJW 2001, 3797; OLG Hamm, NStZ 1995, 412, 414; Kissel, GVG, 4. Auflage 2005, § 23 EGGVG, Rz. 36; Karlsruher Kommentar-Schoreit, StPO, 5. Auflage 2003, § 23 EGGVG Rz. 28 m.w.N.; Wasmuth, Bemerkungen zum Rechtsschutz bei Klagen gegen Pressemitteilungen von Ermittlungsbehörden, NJW 1988, 1705, 1707).
  • OLG Stuttgart, 21.06.2001 - 4 VAs 3/01

    Gerichtliche Überprüfung einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft

    Der Senat schließt sich jedoch der überwiegend in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass Presseinformationen über laufende Ermittlungsverfahren, die anhand der Akten gegeben werden, eng mit der Verfahrensdurchführung verknüpft sind und daher vor den Fachgerichten der Strafgerichtsbarkeit anzufechten sind (OLG Karlsruhe, NJW 1995, 899 f. m.w.N., OLG Hamm, NStZ 1995, 412 f.).
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