Rechtsprechung
OLG Schleswig, 26.04.1995 - 1 Ss 379/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,10418) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 451
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95
Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei …
Seiner Auffassung nach ist das Tatbestandsmerkmal "nicht geringe Menge" in § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG nicht erfüllt, wenn der Täter mit 3 kg Haschisch, das einen Wirkstoffgehalt von 185, 1 g Tetrahydrocannabinol (THC) hat, unerlaubt Handel treibt (NStZ 1995, 451). - OLG Stuttgart, 17.10.2016 - 2 Ss 542/16
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Berücksichtigung eines …
Diese wurde in einem Vorlagebeschluss des OLG Schleswig-Holstein vom 26. April 1995 (NStZ 1995, 451), nach dessen Auffassung wegen des "minderen Gefahrenpotentials" von Cannabis gegenüber Heroin ein höherer Grenzwert angenommen werden könne, aufgegriffen.