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   OLG Hamm, 30.03.1995 - (2) 4. Ausl. 352/93   

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https://dejure.org/1995,9749
OLG Hamm, 30.03.1995 - (2) 4. Ausl. 352/93 (https://dejure.org/1995,9749)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.1995 - (2) 4. Ausl. 352/93 (https://dejure.org/1995,9749)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 1995 - (2) 4. Ausl. 352/93 (https://dejure.org/1995,9749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 950
  • NStZ 1995, 455
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.1995 - 4 Ausl 352/93
    Damit würden die Kraftfahrzeuge grds. auch in Deutschland der Einziehung i.S. der Vorschrift des § 73 d StGB , die durch Art. 1 Nr. 7 des OrgKG vom 15. Juli 1992 (BGBl. I 1302) in das StGB eingefügt worden ist (zur im Hinblick auf Art. 14 GG verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift s. den zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß des BGH vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94), unterliegen.
  • OLG Nürnberg, 04.09.2012 - 1 OLG Ausl 166/11

    Internationale Rechtshilfe: Antragsbefugnis für einen Antrag auf richterliche

    Das OLG Hamm führt in seinem Beschluss vom 30.03.1995 (NStZ 1995, 455) zutreffend aus, dass bereits der Wortlaut von § 66 Abs. 2 Nr. 3 IRG zeigt, dass § 66 IRG den "Betroffenen" im Gegensatz zum "Dritten" im Zusammenhang mit der isolierten Herausgabe von Gegenständen nicht schützen will.

    Weder ist sie im italienischen Ermittlungsverfahren als Beschuldigte aufgeführt noch richtet sich der deutsche Durchsuchungsbeschluss gegen sie noch lässt sich aus dem von der Staatsanwaltschaft Bozen mitgeteilten Sachverhalt eine irgendwie geartete Tatbeteiligung von E. K. im materiellen Sinne erkennen (zu Letzterem vgl. OLG Hamm, NStZ 1995, 455).

  • BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 2/21

    Rechtshilfeverfahren (Anrufung des Bundesgerichtshofes in Rechtshilfeverfahren:

    Einer solchen Rechtsauffassung stünde ? soweit ersichtlich ? insbesondere weder der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. März 1995 ? (2) 4 Ausl 352/93, NStZ 1995, 455 noch Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2010 ? 6 AuslS 101/09 Rn. 21; Beschluss vom 27. Juli 2004 ? Ausl 92/04 (bloßer Hinweisbeschluss); Beschluss vom 13. Juli 2017 ? 6 AuslS 45/17?35) tragend entgegen.
  • OLG Frankfurt, 17.09.2003 - 2 Ausl II 11/96

    Internationale Rechtshilfe: Antragsberechtigung bei der Herausgabe eines

    Daraus folgt, dass der Betroffene selbst nicht antragsberechtigt ist (vgl. OLG Hamm, NStZ 1995, 455; OLG München, E/L/W, U 104; Wilkitzki in Grützer/Pötz, a.a.O., I A 2, § 61 IRG Rdn.8; offengelassen von OLG Düsseldorf, NStZ 2002, 108, unter Verkennung der Senatsentscheidung vom 30. Juli 1997 - 2 Ausl.
  • KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19

    Vorlage an den BGH zur europäischen Ermittlungsanordnung: Antragsberechtigung des

    a) Das Oberlandesgericht Hamm hat im Jahr 1995 entschieden, dass nur der "Dritte" im Sinne des § 66 Abs. 2 Nr. 3 IRG im Rahmen des § 61 Abs. 1 Satz 2 (2. Alt.) IRG antragsberechtigt, der "Betroffene" dagegen darauf beschränkt sei, Einwände gegen die Zulässigkeit der Rechtshilfe im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Vornahmehandlung geltend zu machen (vgl. OLG Hamm NStZ 1995, 455); "Dritter" sollte dabei derjenige sein, der - bei einer nach deutschem Recht vorzunehmenden Prüfung - nicht als (Mit)Täter, Anstifter, Gehilfe, Hehler oder Begünstigter der in Rede stehenden Tat in Betracht kommt (vgl. OLG Hamm aaO, 456).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 4 Ausl 297/01

    Berechtigtes Interesse; Rechtshilfe; Wiederholungsgefahr;

    Hierbei mag die Frage dahinstehen, ob das in § 61 Abs. 1 S. 2 IRG vorgesehene Antragsrecht einer Privatperson nur dem von einer Auslandsherausgabe betroffenen "Dritten" im Sinne des § 66 Abs. 2 Nr. 3 IRG vorbehalten ist (so OLG Hamm NStZ 95, 455f.) oder auch für den im ausländischen Verfahren Beschuldigten gelten muss, der sich - wie hier - gegen die Herausgabe angeblicher "Beutegegenstände" gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 2 wendet (so OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 98, 369f.; Lagodny, in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 61 IRG Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 3 Ws 364/01

    Berechtigtes Interesse; Rechtshilfe; Wiederholungsgefahr;

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