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   BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95   

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BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95 (https://dejure.org/1995,1157)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1995 - 4 StR 33/95 (https://dejure.org/1995,1157)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1995 - 4 StR 33/95 (https://dejure.org/1995,1157)
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Jurastudent bei der Urteilsberatung

§ 193 GVG, Unzulässigkeit der Anwesenheit von Jurastudenten

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 193 GVG; § 5a Abs. 3 S. 2 DRiG
    Möglichkeit der Teilnahme von Jurastudenten, die ein Praktikum bei Gericht absolvieren, an Urteilsberatungen

  • Wolters Kluwer

    Urteilsberatung - Praktikanten - Studenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 193

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mordprozess muss wiederholt werden - Praktikantin hatte rechtswidrig an der vertraulichen Urteilsberatung teilgenommen

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 119
  • NJW 1995, 2645
  • MDR 1995, 943
  • NStZ 1995, 462
  • NStZ 1996, 397 (Ls.)
  • NStZ 1996, 607 (Ls.)
  • StV 1995, 399
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 26.09.1968 - 3 Ss 80/68
    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95
    Eine Mindermeinung im Schrifttum vertritt hierzu die Ansicht, die Vorschrift lasse es ihrem Wortlaut nach zu, Studenten, die ihr Ferienpraktikum ableisten, in den Kreis der beim Gericht "zu ihrer juristischen Ausbildung beschäftigten Personen" mit einzubeziehen; die Studenten sollten durch das Praktikum ihren juristischen Erfahrungs- und Wissensstand unter Anleitung eines Ausbilders erweitern und vertiefen, also "ausgebildet" werden, zu diesem Zweck seien sie bei Gericht "beschäftigt" (Kreft NJW 1969, 1784; Kissel GVG 2. Aufl. § 193 Rdn. 22; Roxin, Strafverfahrensrecht, 23. Aufl. S. 338; Rüping, Das Strafverfahren, 2. Aufl. S. 148).

    Nach der herrschenden Meinung in der Literatur und nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte gehören Studenten der zweistufigen Juristenausbildung im Gegensatz zu Rechtsreferendaren nicht zu dem von der Vorschrift erfaßten Personenkreis, auch wenn sie bei dem Gericht ein vorgeschriebenes Praktikum ableisten (OLG Bremen NJW 1959, 1045; OLG Karlsruhe NJW 1969, 628; Baumbach/Lauterbach ZPO 53. Aufl. § 193 GVG Rdn. 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 193 GVG Rdn. 2; Mayr in KK-StPO 3. Aufl. § 193 GVG Rdn. 4; Peters, Strafprozeß, 4. Aufl. S. 484; Schellhammer ZPO 5. Aufl. Rdn. 726; Schlüchter, Das Strafverfahren, 2. Aufl. Rdn. 581).

    Zum anderen soll § 193 GVG das Beratungsgeheimnis (§§ 43, 45 Abs. 1 Satz 2 DRiG) und damit letztlich die Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG, § 1 GVG) wahren; die erkennenden Richter sollen in aller Offenheit gemeinsam über die Entscheidung diskutieren können, ohne daß Außenstehende von ihrem Verhalten Kenntnis erlangen oder es gar beeinflussen können (OLG Karlsruhe NJW 1969, 628; Kissel GVG 2. Aufl. § 193 Rdn. 1; Mayr in KK-StPO 3. Aufl. § 193 GVG Rdn. 1; Schlüchter, Das Strafverfahren, Rdn. 581).

    Der Senat vermag nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen § 193 GVG beruht (vgl. OLG Bremen aaO; OLG Karlsruhe NJW 1969, 628, 629): Angesichts der großen Bedeutung, die § 193 GVG für die Freiheit und Unabhängigkeit richterlicher Urteilsfindung zukommt, ist bei Verstößen gegen diese Vorschrift ein besonders strenger Maßstab anzulegen, zumal Vorgänge im Beratungszimmer im allgemeinen nicht nachgeprüft werden können (vgl. BGHSt 18, 165, 167; 331, 332; OLG Koblenz VRS 46, 449, 453).

  • OLG Bremen, 11.03.1959 - Ss 11/59
    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95
    c) Auch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift spricht für diese Auslegung (vgl. OLG Bremen NJW 1959, 1145, 1146).
  • BGH, 01.09.1992 - 4 StR 385/92

    Schuldfähigkeit - Blutalkohol - BAK - Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95
    Insbesondere bei jugendlichen oder heranwachsenden Tätern können auch BAK-Werte unter 2 Promille zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen (vgl. BGH StV 1984, 30; Beschluß vom 1. September 1992 - 4 StR 385/92); auch bei dem gerade erwachsenen Angeklagten ist dies nicht von vornherein auszuschließen, zumal der Angeklagte - von dem bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Gewalttätigkeiten bekannt waren - in der konkreten Tatsituation mit großer Brutalität vorgegangen ist.
  • BGH, 11.12.1962 - 5 StR 503/62
    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95
    Der Senat vermag nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen § 193 GVG beruht (vgl. OLG Bremen aaO; OLG Karlsruhe NJW 1969, 628, 629): Angesichts der großen Bedeutung, die § 193 GVG für die Freiheit und Unabhängigkeit richterlicher Urteilsfindung zukommt, ist bei Verstößen gegen diese Vorschrift ein besonders strenger Maßstab anzulegen, zumal Vorgänge im Beratungszimmer im allgemeinen nicht nachgeprüft werden können (vgl. BGHSt 18, 165, 167; 331, 332; OLG Koblenz VRS 46, 449, 453).
  • OLG Koblenz, 25.10.1973 - 1 Ss 169/73

    Verkehrslage; Unklar; Sorgfalt; Markierung; Fußgängerüberweg

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95
    Der Senat vermag nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen § 193 GVG beruht (vgl. OLG Bremen aaO; OLG Karlsruhe NJW 1969, 628, 629): Angesichts der großen Bedeutung, die § 193 GVG für die Freiheit und Unabhängigkeit richterlicher Urteilsfindung zukommt, ist bei Verstößen gegen diese Vorschrift ein besonders strenger Maßstab anzulegen, zumal Vorgänge im Beratungszimmer im allgemeinen nicht nachgeprüft werden können (vgl. BGHSt 18, 165, 167; 331, 332; OLG Koblenz VRS 46, 449, 453).
  • BGH, 30.08.1983 - 1 StR 159/83

    Jugendstrafe - Voraussetzungen § 21 StGB - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95
    Insbesondere bei jugendlichen oder heranwachsenden Tätern können auch BAK-Werte unter 2 Promille zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen (vgl. BGH StV 1984, 30; Beschluß vom 1. September 1992 - 4 StR 385/92); auch bei dem gerade erwachsenen Angeklagten ist dies nicht von vornherein auszuschließen, zumal der Angeklagte - von dem bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Gewalttätigkeiten bekannt waren - in der konkreten Tatsituation mit großer Brutalität vorgegangen ist.
  • RG, 23.05.1932 - II 501/32

    Stellt die Anwesenheit eines Zeugen bei der Beratung und Abstimmung auch dann

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95
    Neben den zur Entscheidung berufenen Richtern dürfen daher - mit Ausnahme der ausdrücklich in Absatz 2 genannten - nur solche Personen zur Beratung zugelassen werden, für deren sachgerechte Ausbildung die Teilnahme unerläßlich ist (so schon RGSt 66, 252, 253).
  • BVerfG, 30.09.2020 - 1 BvR 495/19

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch unhaltbare

    Das gleiche gilt für Studierende der Rechtswissenschaften, denn sie sind nach Rechtsprechung und überwiegender Ansicht in der Literatur keine "bei demselben Gericht zu ihrer juristischen Ausbildung beschäftigte Personen" im Sinne des § 193 Abs. 1 GVG, denen die Anwesenheit bei der Beratung gestattet ist, auch nicht während des nach § 5a Abs. 3 Satz 2 DRiG zu absolvierenden Gerichtspraktikums (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 33/95 -, Rn. 4 ff.; Lückemann, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 193 GVG Rn. 4; Wickern, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 193 GVG Rn. 14; Zimmermann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2017, § 193 GVG Rn. 4 m.w.N.; a.A. HambOVG, Beschluss vom 6. April 1998 - Bf III 33/97 - Wolff-Dellen, in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 61 Rn. 65).

    Denn in diesem Fall streiten nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sondern auch Art. 97 GG und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gegen eine Verwertung, weil § 193 GVG der Sicherung des gesetzlichen Richters (vgl. Diemer, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 193 GVG Rn. 1) und dessen Unabhängigkeit dient (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 33/95 -, Rn. 8; vgl. auch Staats, in: Deutsches Richtergesetz, 2012, § 43 Rn. 2).

  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10

    Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu

    § 193 GVG dient dem Schutz des Beratungsgeheimnisses gemäß §§ 43, 45 Abs. 1 Satz 2 DRiG und damit nach ständiger Rechtsprechung auch der Unabhängigkeit der Gerichte (vgl. BGHSt 41, 119, 121).
  • OLG Dresden, 22.08.2005 - 1 Ss 296/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubter Besitz durch Mitinhaber der Wohnung -

    Denn für die Entscheidung der Frage, ob ein Tun oder Unterlassen vorliegt, kommt es auf den Schwerpunkt des Täterverhaltens an, worüber das Gericht in wertender Würdigung zu entscheiden hat (BGH NStZ 1996, 607 ).
  • OLG Koblenz, 04.11.2004 - 1 Ss 297/04

    Fehlerhafte Urteilsfindung durch Anwesenheit zweier Praktikanten bei der

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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95   

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https://dejure.org/1995,285
BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95 (https://dejure.org/1995,285)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1995 - 4 StR 77/95 (https://dejure.org/1995,285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche Aufklärungspflicht - Darlegungspflicht - Fortwirkung des Verfahrensfehlers

  • rechtsportal.de

    StPO § 136a, § 244 Abs. 2, § 245, § 344 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2047
  • MDR 1995, 839
  • NStZ 1995, 462
  • StV 1995, 450
  • Rpfleger 1995, 516
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Eine spätere Aussage des Angeklagten, bei der seine Willensfreiheit nicht mehr beeinträchtigt war, ist regelmäßig verwertbar (BGHSt 22, 129, 133 f.;D. 35, 332; 37, 48, 53).

    Sie wird aber von dem Verwertungsverbot - ausnahmsweise - doch erfaßt, wenn der Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO fortgewirkt und die Aussagefreiheit des Angeklagten in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt hat (BGHSt 17, 364, 368 [BGH 13.07.1962 - 4 StR 70/62]; 22, 129, 134; 27, 355, 358 f.;D. 35, 328, 332; 37, 48, 54).

  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Eine spätere Aussage des Angeklagten, bei der seine Willensfreiheit nicht mehr beeinträchtigt war, ist regelmäßig verwertbar (BGHSt 22, 129, 133 f.;D. 35, 332; 37, 48, 53).

    Sie wird aber von dem Verwertungsverbot - ausnahmsweise - doch erfaßt, wenn der Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO fortgewirkt und die Aussagefreiheit des Angeklagten in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt hat (BGHSt 17, 364, 368 [BGH 13.07.1962 - 4 StR 70/62]; 22, 129, 134; 27, 355, 358 f.;D. 35, 328, 332; 37, 48, 54).

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Umgekehrt spricht es aber eher für eine Fortwirkung, wenn der Angeklagte bei der späteren Vernehmung nicht von sich aus im Zusammenhang berichtet, sondern auf Vorhalt nur seine früheren Aussagen pauschal bestätigt oder auf sie Bezug nimmt (vgl. BGHSt 35, 328, 332).
  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von Verfahrensrügen bei einem Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; st. Rspr.).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; st. Rspr.).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; st. Rspr.).
  • BGH, 13.07.1962 - 4 StR 70/62

    Hinführen eines Täters zur Leiche seines Opfers zur Herbeiführung von Äußerungen

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Sie wird aber von dem Verwertungsverbot - ausnahmsweise - doch erfaßt, wenn der Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO fortgewirkt und die Aussagefreiheit des Angeklagten in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt hat (BGHSt 17, 364, 368 [BGH 13.07.1962 - 4 StR 70/62]; 22, 129, 134; 27, 355, 358 f.;D. 35, 328, 332; 37, 48, 54).
  • BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91

    Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Weil die Verfahrensbeschwerde somit nicht zulässig erhoben und die Verletzung sachlichen Rechts nicht gerügt worden ist, muß die Revision als unzulässig verworfen werden (vgl. BGH NStZ 1991, 597; Pikart in KK-StPO 3. Aufl. § 344 Rdn. 1).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; st. Rspr.).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung -

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Die Annahme einer Fortwirkung kommt dabei zwar - mit entsprechenden (umgekehrten) Konsequenzen für die Darlegungslast - im allgemeinen um so weniger in Betracht, je länger die wegen Verstoßes gegen § 136 a StPO unverwertbare frühere Aussage zurückliegt und je weniger schwerwiegend die Beeinträchtigung der Willensfreiheit war (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - § 136 a StPO 1).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

  • BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20

    Fortwirkung des Beweisverwertungsverbots bei verbotenen Vernehmungsmethoden

    Wirkt jedoch der Verstoß gegen § 136a Abs. 1 StPO dergestalt fort, dass hierdurch auch bei einer zeitlich nachgelagerten Vernehmung die Aussagefreiheit des Beschuldigten oder Zeugen in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt ist, umfasst das Verwertungsverbot des § 136a Abs. 3 StPO auch die spätere Beweiserhebung (BGH, Urteile vom 13. Juli 1962 - 4 StR 70/62, BGHSt 17, 364, 367 f.; vom 27. April 1988 - 3 StR 499/87, NStZ 1988, 419 f.; Beschluss vom 9. März 1995 - 4 StR 77/95, NJW 1995, 2047 mwN).

    Berichtet der Beschuldigte oder Zeuge bei der späteren Vernehmung nicht von sich aus im Zusammenhang, sondern bestätigt auf Vorhalt nur pauschal seine früheren Aussagen oder nimmt auf sie Bezug, so kann auch das darauf hindeuten, dass er weiterhin unter dem Eindruck der unzulässigen Vernehmungsmethoden steht (BGH, Beschluss vom 9. März 1995 - 4 StR 77/95, NJW 1995, 2047 mwN).

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Danach müssen bei einer Verfahrensrüge die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau dargelegt werden, dass das Revisionsgericht auf Grund dieser Darlegung das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (BGH NJW 1995, 2047; OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Hamm Urt. v. 12.02.2008 - 3 Ss 541/07 = BeckRS 2008, 07744).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2006 - Kart 3/05

    Millionen-Bußgelder wegen Preisabsprachen im Papiergroßhandel: Verwertbarkeit von

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung macht ein Verstoß gegen § 136 a StPO allerdings nur die davon betroffene Aussage unverwertbar, hat aber auf die Verwertbarkeit der nachfolgenden Aussagen des Zeugen keine Auswirkungen, sofern diese prozessordnungsgemäß zustande gekommen sind (BGH, NStZ 2001, 551; NStZ 1996, 290; NStZ 1995, 462).

    Umgekehrt spricht es eher für eine Fortwirkung, wenn der Betroffene bei der späteren Vernehmung nicht von sich aus im Zusammenhang berichtet, sondern auf Vorhalt nur seine früheren Aussagen pauschal bestätigt oder auf sie Bezug nimmt (BGH, NStZ 1995, 462).

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.03.1995 - 2 Ws 135/95   

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https://dejure.org/1995,5978
OLG Koblenz, 31.03.1995 - 2 Ws 135/95 (https://dejure.org/1995,5978)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.03.1995 - 2 Ws 135/95 (https://dejure.org/1995,5978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 462
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 26.08.1988 - 2 Vollz (Ws) 48/88

    Taschengeld; Gefangener; Betrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.1995 - 2 Ws 135/95
    Die genannten norminterpretierenden Verwaltungsvorschriften haben keine Rechtsqualität (vgl. OLG Koblenz in NStZ 1988, 576 ).

    Ein Gefangener ist deshalb nur dann bedürftig, wenn er auch bei Berücksichtigung anstaltsexternen Geldes ohne die Taschengeldgewährung nicht über einen Betrag in Höhe des Taschengeldes verfügen kann (vgl. Mülders in NStZ 1989, 142 ; Matzke in Schwind/Böhm, StVollzG , 2. Aufl., § 46 Rdn. 4).

  • OLG Koblenz, 04.11.2014 - 2 Ws 499/14

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Auszahlungstag für das monatliche Taschengeld

    Der Zweck der Gewährung von Taschengeld liegt deshalb auch darin, dem in der Justizvollzugsanstalt unverschuldet einkommenslosen und bedürftigen Gefangenen eine Sicherung des Minimums an Mitteln zur Befriedigung solcher persönlicher Bedürfnisse zu gewähren, die über die auf Existenzsicherung ausgerichtete Versorgung durch die Justizvollzugsanstalt hinausgehen (vgl. BVerfG, 2 BvR 1453/94 v. 4.9.1995, Rn. 14 n. juris; OLG Koblenz, 2 Ws 135/95 v. 31.3.1995 - NStZ 1995, 462 ; 2 Vollz [Ws] 86/88 v. 16.1.1989 - NStZ 1995, 342 ; 2 Vollz [Ws] 48/88 v. 26.8.1988 - NStZ 1988, 576; OLG Hamburg, 2 Ws 75/11 v. 11.8.2011, Rn. 13 n. juris; OLG Zweibrücken, 1 Ws 174/04 v. 19.5.2004, Rn. 9 n. juris; OLG Hamm, 1 Vollz [Ws] 117/95 v. 18.5.1995, juris; Laubenthal, in: Schwind/Böhm/Jehle/Lau-benthal, StVollzG, 6. Aufl. Rn. 1).
  • OLG Celle, 07.01.2009 - 1 Ws 547/08

    Amtsermittlung; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsobliegenheit;

    Denn auch für den Strafvollzug ist allgemein anerkannt, dass der Bezug von Taschengeld nach § 46 StVollzG voraussetzt, dass der Antragsteller seine Bedürftigkeit darlegt und ihn insofern auch die Darlegungslast trifft mit der Folge, dass sich seine mangelnde Mitwirkung zu seinen Lasten auswirkt (BVerfG ZfStrVo 1996, 315. OLG Koblenz NStZ 1995, 462. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 62 und NStZ 1996, 376. Schwindt/Böhm/Jehle, Strafvollzugsgesetz, 4. Aufl., § 46 Rn. 6. Callies/MüllerDietz, Strafvollzugsgesetz, 11. Aufl., § 46 Rn. 3. Arloth, Strafvollzugsgesetz, 2. Aufl., § 46 Rn. 4. AKDäubler/Spaniol, Kommentar zum Strafvollzugsgesetz, 5. Aufl., § 46 Rn. 10).
  • OLG Celle, 07.01.2009 - 1 Ws 638/08

    Darlegungslast bei Anspruchstellung auf Taschengeld im Maßregelvollzug

    Denn auch für den Strafvollzug ist allgemein anerkannt, dass der Bezug von Taschengeld nach § 46 StVollzG voraussetzt, dass der Antragsteller seine Bedürftigkeit darlegt und ihn insofern auch die Darlegungslast trifft mit der Folge, dass sich seine mangelnde Mitwirkung zu seinen Lasten auswirkt (BVerfG ZfStrVo 1996, 315. OLG Koblenz NStZ 1995, 462. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 62 und NStZ 1996, 376. Schwindt/Böhm/Jehle, Strafvollzugsgesetz, 4. Aufl., § 46 Rn. 6. Callies/MüllerDietz, Strafvollzugsgesetz, 11. Aufl., § 46 Rn. 3. Arloth, Strafvollzugsgesetz, 2. Aufl., § 46 Rn. 4. AKDäubler/Spaniol, Kommentar zum Strafvollzugsgesetz, 5. Aufl., § 46 Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2008 - 2 Ws 395/07

    Minderung der Bedürftigkeit eines Strafgefangenen durch Bestehen eines

    Allerdings ist nach Abs. 3 der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften der Gefangene dann als bedürftig anzusehen, wenn im laufenden Monat aus Haus- und Eigengeld nicht ein Betrag bis zur Höhe des Taschengeldes zur Verfügung steht (vgl. OLG Koblenz NStZ 1995, 462).
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