Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95   

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OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95 (https://dejure.org/1995,17845)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.1995 - 2 Ss 365/95 (https://dejure.org/1995,17845)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 1995 - 2 Ss 365/95 (https://dejure.org/1995,17845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Nötigung, Nötigungsmittel, Drohung mit einem empfindlichen Übel, Drohung mit Gewalt, Drohung mit Selbstverbrennung, Widerstandshandlung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 547
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95
    Ausschreitungen, die innerhalb der Menge ausgetragen werden, sind von § 125 StGB nicht erfaßt (vgl. BGHSt 33, 306 ff; Schönke/Schröder-Lenckner, a.a.O., § 125 Rdn. 10).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95
    Zwar kommt unter Zugrundelegung der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gewaltbegriff des § 240 StGB (vgl. BVerfG, NJW 1995, 1141 ff) eine Nötigung der durch die körperliche Anwesenheit des Angeklagten und seiner Landsleute auf der Autobahn an der Weiterfahrt gehinderten Kraftfahrzeugführer,nicht in Betracht.
  • BGH, 21.04.1982 - 3 StR 46/82

    Einbeziehung der Selbstmorddrohung als beachtliches Mittel zur

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95
    Dies gilt insbesondere dann, wenn durch Art und Umstände der angedrohten Selbsttötung Unruhe oder Pressionen ausgelöst werden sollen (vgl. dazu BGH, NStZ 1982, 286; LK-Schäfer, a.a.O., § 240 Rdn. 82, 82 a; Schönke/Schröder-Eser, a.a.O., § 240 Rdn. 31).
  • LG München I, 25.06.2021 - 25 O 6491/21

    Abwägung bei das Persönlichkeitsrecht betreffenden Aussagen

    Insbesondere ist möglich, dass das angekündigte Übel gegen einen (nicht notwendig nahe stehenden; BGH NStZ 1987, 222 (223); LK-StGB/Altvater Rn. 83; Lackner/Kühl/Heger Rn. 15) Dritten (zB Drohung mit Vergiftung der Produkte eines Lebensmittelherstellers; BGH NJW 1994, 1166) oder sogar gegen den Täter selbst (zB Drohung mit Suizid; OLG Hamm NStZ 1995, 547 (548)) gerichtet ist, solange der in Aussicht gestellte Nachteil auch für den Genötigten ein Übel darstellt (BGHSt 16, 316 (318); 38, 83 (86); LK-StGB/Altvater Rn. 83; Fischer Rn. 37; Bohnert JR 1982, 397 (398); BeckOK StGB/Valerius, 49. Ed. 1.2.2021 Rn. 40, StGB § 240 Rn. 40).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 166/94   

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https://dejure.org/1995,4981
OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 166/94 (https://dejure.org/1995,4981)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.1995 - 2 Ws 166/94 (https://dejure.org/1995,4981)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 1995 - 2 Ws 166/94 (https://dejure.org/1995,4981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 547
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 166/94
    Nachdem ein früherer Antrag des Verurteilten auf vorzeitige Strafaussetzung zur Bewährung von der Strafvollstreckungskammer des Kreisgerichts Brandenburg mit Beschluß vom 08.10.199 als verfrüht abgelehnt und ein Kassationsantrag des Verurteilten vom Bezirksgericht Magdeburg mit Beschluß vom 10.06.1992 als offensichtlich unbeendet (§ 349 Abs. 2 StPO ) verworfen worden ist, hat der Verurteilte nunmehr erneut mit Schreiben vom 21.03.1994 unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 03.06.1992 (BVerfGE 86, 288 ) beantragt, schon jetzt die unter dem Gesichtspunkt der besonderen Schuldschwere gebotene Mindestverbüßungsdauer festzustellen.

    In Ansehung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 03.06.1992 (BVerfGE 86, 288 ff = NJW 1992, 2947 ff) ist die isolierte Feststellung der Schuldschwere und die sich gegebenenfalls hieraus im Falle der Verneinung einer besonderen Schwere der Schuld ergebende Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren bei einer rechtsstaatlichen Grundsätzen genügenden Auslegung des § 454 Abs. 1 StPO geboten.

    Der Senat hat in seiner Parallelentscheidung vom 16.03.1995 (2 Ws 166/94) grundlegend zur Frage der Anwendung der Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.06.1992 (BVerfGE 86, 288 ff) auf die sog. "Altfälle" bei Verurteilungen zu lebenslangen Freiheitsstrafe durch die DDR-Gerichte Stellung genommen.

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 166/94
    ob unter den von der Rechtsprechung (BGH-Beschluß vom 22.11.1994, GSSt 2/94 = NJW 1995, 407 ff) entwickelten Gesichtspunkten eine besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, und zwar unter Berücksichtigung der vom Tatgericht für die Verhängung gerade einer lebenslangen - statt einer zeitigen - Freiheitsstrafe zugrunde gelegten Gründe (Tathergang, Motive und Ziele des Täters etc.); ein Rückgriff auf weitere, sich aus den Urteilsgründen ergebende - gegebenenfalls schuldsteigernde - Umstände ist dem Vollstreckungsgericht dagegen unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsstaatsgebots umschriebenenen Begrenzungen verwehrt.

    Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kann dabei nur dann in Betracht kommen, wenn Umstände vorliegen, die Gewicht haben (vgl. zur Schuldschwere bei Mord: BGH GSSt 2/94, S. 16 = NJW 1995, 407, 409).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 166/94
    bb) Dem Urteil des Bezirksgerichts Halle vom 06.10.1987 liegen hinreichende Feststellungen zugrunde, die eine Prüfung der besonderen Schwere der Schuld zulassen (vgl. zu den Anforderungen an die Grundlagen einer Vollstreckungsentscheidung in tatsächlicher Hinsicht BVerfGE 70, 297, 308).
  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2174/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 166/94
    In beiden Fällen wird der Verurteilte sodann in dem vom Bundesverfassungsgericht angedeuteten Zeitrahmen (a.a.O. 331 = NJW 1992, 2953; NStZ 1993, 431 ) in Verfahren über einen - bereits vor Ablauf des 13. Vollstreckungsjahres - zu bescheidenden Aussetzungsantrag eine Festlegung der Vollstreckungsgerichte zur Frage der Mindestverbüßungsdauer erlangen können, § 454 Abs. 1 StPO .
  • OLG Hamm, 16.10.1986 - 3 Ws 425/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 166/94
    Die sofortige Beschwerde ist statthaft (§ 454 Abs. 2 StPO ); bei der isolierten Entscheidung zur Frage der Schwere der Schuld handelt es sich nicht etwa um eine entsprechend § 305 S. 1 StPO - da lediglich vorbereitende - unanfechtbare Entscheidung (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ 1987, 93 ), sondern um eine in verfassungskonformer Auslegung des § 454 Abs. 1 StPO ausgegliederte und vorgezogene Teilentscheidung im Hinblick auf die zu einem späteren Zeitpunkt gemäß § 454 Abs. 1 StPO zu treffende Aussetzungsentscheidung.
  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 403/80

    Mord - Niedrige Beweggründe - Verwerflichkeit der Tat - Tatmotive - Totschlag -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 166/94
    Es müssen vielmehr - zusätzliche - schulderhöhende Umstände hinzutreten, die das Minus gegenüber dem Mord ausgleichen (vgl. BGH NStZ 1981, 258 f.; Dreher/Tröndle, 46. Aufl. § 211, Rdn. 3 m.w.Nachw. in Lackner, 20. Aufl. § 211, Rdn. 5).
  • OLG Nürnberg, 16.04.1997 - Ws 234/97

    Strafrest-Aussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg vom 16.03.1995 (NStZ 1995, 547 ) begehre er die isolierte Feststellung der Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren.

    Weder das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) noch der Gleichheitssatz (Art. 3 GG ) erfordern für Altfälle eine isolierte Entscheidung darüber, ob eine besondere Schwere der Schuld i.S.d. § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB vorliegt (aA OLG Brandenburg NStZ 1995, 547 ).

    Die vom Oberlandesgericht Brandenburg (NStZ 1995, 547 ) und dem HansOLG Hamburg (StV 1994, 257 ) vertretenen Meinung macht eine Teilfrage im Rahmen des § 57 a StGB zum alleinigen Gegenstand eines Feststellungsbeschlusses.

  • OLG Brandenburg, 23.01.2006 - 1 Ws 186/05

    Nachträgliche Feststellung der Schuld durch die Strafvollstreckungskammer:

    Danach findet § 57 a StGB Anwendung, da das Strafrecht der DDR nur eine Aussetzung zeitiger - nicht lebenslanger - Freiheitsstrafen vorsah (so auch Beschluss des 2. Strafsenats des Brandenburgischen OLG vom 16. März 1995 - 2 Ws 166/94 - insoweit nicht veröffentlicht ).

    Denn alle Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe - unabhängig davon, ob diese in der Bundesrepublik Deutschland vor dem 03.Juni 1992 gem. § 211 StGB, durch Gerichte der ehemaligen DDR oder nach dem Beitritt vor dem 03. Juni 1992 durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland im Beitrittsgebiet unter Anwendung der Vorschriften des materiellen Strafrechts der DDR verhängt worden sind, sind aus dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung durch die Vollstreckungsgerichte im Hinblick auf das Vorliegen des besonderen Schwere der Schuld zu überprüfen (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. März 1995, insoweit veröffentlicht in NStZ 1995, 547 f.).

  • OLG Nürnberg, 11.04.1997 - Ws 98/97
    Auch sei in "Altfällen", d.h., bei Verurteilungen, bei denen vor Vorliegen des Beschlusses des BVerfG vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288 ) eine Feststellung zu der Frage der besonderen Schuldschwere nicht getroffen wurde, entgegen der Ansicht des OLG Brandenburg in einem Beschluß vom 16.03.1995 (NStZ 1995, 547 ) eine "isolierte" Entscheidung zur Frage der besonderen Schwere der Schuld im Sinne des § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB nicht veranlaßt.

    Weder das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) noch der Gleichheitssatz (Art. 3 GG ) erfordern für Altfälle eine isolierte Entscheidung darüber, ob eine besondere Schwere der Schuld i.S.d. § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB vorliegt (a.A. OLG Brandenburg, NStZ 1995, 547 ).

  • OLG Koblenz, 23.08.2004 - 1 Ws 529/04

    Strafrestaussetzung: Feststellung der Mindestverbüßungsdauer bei

    Der Auffassung, in "Altfällen" gebiete es der Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Verurteilten frühzeitig " die Gewißheit " (so OLG Dresden a.a.O, OLG Brandenburg NStZ 95, 547) zu verschaffen, die ein Verurteilter in einem "Neufall" habe, nämlich schon bei Beginn der Strafhaft zu wissen, ob bei ihm eine Entlassung bereits nach einer Verbüßung von 15 Jahren - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 57 a StGB - in Betracht komme oder nicht, träfe zu, wenn die Feststellung besonderer Schuldschwere einer Reststrafaussetzung nach 15 Jahren zwingend entgegenstünde.
  • OLG Celle, 06.07.2023 - 2 Ws 187/23

    Entscheidung über Mindestverbüßungsdauer bei lebenslanger Freiheitsstrafe mit

    a) Die Frage, ob die Festlegung der bei besonderer Schuldschwere gebotenen Mindestvollstreckungsdauer isoliert, also außerhalb eines Aussetzungsverfahrens entschieden werden darf, ist für sog. "Altfälle", d.h. Strafurteile, die vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 3. Juni 1992 ( BVerfG, Beschluss vom 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89, NJW 1992, 2947) ergangen sind und deshalb im Hinblick auf die "besondere Schwere der Schuld" noch keine Feststellungen enthalten, in der Rechtsprechung umstritten; während dies einerseits bejaht wird ( OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.1995 - 2 Ws 166/94 , NStZ 1995, 547; LG Hamburg, Beschluss vom 18. November 1996 - 613 StVK 928/96 -, juris), wird andererseits vertreten, für eine isolierte Festsetzung der durch die besondere Schwere der Schuld gebotenen Vollstreckungsdauer außerhalb des Verfahrens nach § 57a StGB i.V. mit § 454 I StPO bestehe weder eine gesetzliche Grundlage noch eine durch Verfassungsrecht gebotene Notwendigkeit ( OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 1 Ws 626/12 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 Ws 40/97, NStZ 1998, S. 248 [OLG Celle 04.07.1997 - 1 Ws 40/97] ; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.11.1995 - 2 Ws 360/95 , NStZ-RR 1996, 124; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 24.05.1995 - 3 Ws 811/94 , NStZ-RR 1996, 122; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.04.1997 - Ws 234/97, NStZ 1997, 408 [OLG Nürnberg 16.04.1997 - Ws 234/07] ).
  • OLG Celle, 07.04.1997 - 1 Ws 40/97
    Soweit das OLG Hamburg (aao.) und das Brandenburgische OLG (NStZ 95, 547) in den sogenannten Altfällen eine isolierte Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen Schwere der Schuld für möglich halten, liegen dem ersichtlich Fälle zugrunde, in denen der jeweilige Verurteilte die Feststellung entweder selbst betrieben oder zumindest seine Einwilligung hierzu gegeben hat.
  • OLG Brandenburg, 11.05.1999 - 2 Ws 55/99

    Isolierte Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen Schwere der Schuld

    Gegen die isolierte Entscheidung über die Schuldschwere in sogenannten Altfällen - Verfahren, in denen das Urteil vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288 ) verkündet worden ist - ist in entsprechender Anwendung von § 454 Abs. 2 StPO die sofortige Beschwerde gegeben (vgl. den Beschluß des Senats vom 16. März 1995 - 2 Ws 166/94 -, insoweit in NStZ 1995, 547 nicht abgedruckt).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 152, 166/94   

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OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 152, 166/94 (https://dejure.org/1995,10885)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.1995 - 2 Ws 152, 166/94 (https://dejure.org/1995,10885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 547
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

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  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

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  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2174/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der

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